Sorge vor Ummeldung von Autohaus auf mich. Brauche euren Rat!
Hallo zusammen,
bisher habe ich immer Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft und dann wurden diese nach 4 Monaten vom Autohaus auf mich umgemeldet. Dazu habe ich immer für einen Tag meinen Perso dort abgegeben. Bei meinem jetzigen Kauf meinte mein Händler, es sei deutlich billiger (er verlangt 150€ pauschal) wenn ich das selber mache.
Da ich wirklich kaum Ahnung von der Materie habe, mache ich mir Gedanken dabei etwas falsch machen zu können. Ist es wirklich so einfach? Mache ich einfach einen Termin beim Amt, gehe da mit den Unterlagen zum Fahrzeug hin und die tragen das einfach auf mich um? Was kostet das ganz grob wenn ich es selber mache? Der Händler meinte noch er gibt mir ein "Schreiben" mit. Gibt es Dinge auf die ich achten muss?
Tut mir leid das ich euch mit so dummen Fragen aufhalte, aber die Suche hat mich eher mehr verwirrt und ich freue mich über Euren Rat. Danke und Grüße.
141 Antworten
Zitat:
@System schrieb am 9. Februar 2024 um 15:49:04 Uhr:
Dann habe ich die Doppelversicherung die ich unbedingt vermeiden will.
Es gibt keine Doppelversicherung! Es ist nicht möglich zwei Gesellschaften hinterlegt zu haben.
Beim Halterwechsel, bekommt die Versicherung des alten Halter('AH) mitgeteilt, dass das Fahrzeug umgeschrieben wurde, aber nicht auf wen. Auch wer VN des neuen Halters ist, wird nicht an die alte Versicherung übermitteln.
Du lässt Dich von Deinem Verkäufer schön übern Tisch ziehen und glaubst in der Summe ein gutes Geschäft gemacht zu haben.
Dein Zweifel haben Dich aber diesen Thread erstellen lassen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Februar 2024 um 15:52:43 Uhr:
Wenn du von Anfang an VN sein sollst, dann brauchts den Mietwagentarif nicht,
Den Verwendungszweck Selbstfahrervermiet.fzg braucht das AH als Halter, um Prämie , Rabatt vom Hersteller einzustreichen. Daran gebunden ist dann eine bestimmte Haltedauer.
Manche Händler gründen/kaufen extra GmbH's nur um Fahrzeuge an gewerbliche Kunden verkaufen zu können.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 9. Februar 2024 um 16:52:45 Uhr:
Den Verwendungszweck Selbstfahrervermiet.fzg braucht das AH als Halter, um Prämie , Rabatt vom Hersteller einzustreichen.
Weiter vorne wurden steuerliche Gründe angeführt, jetzt geht es wieder um Prämien des Herstellers. Könnt ihr euch da mal einigen? 😉
Und auch hier muss ich wieder fragen: Warum gibt der Hersteller eine Prämie, wenn das Autohaus ein Fahrzeug pro forma auf sich selbst zulässt und als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug versichert? Wer hat da welchen Vorteil, den er bei einem ganz normalen Verkauf nicht hätte?
Zitat:
@System schrieb am 9. Februar 2024 um 16:02:36 Uhr:
Zitat:
@A346 schrieb am 9. Februar 2024 um 16:00:20 Uhr:
Da dürften User vertreten sein, die das Problem aus Expertensicht beantworten könnten:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.htmlJa absolut richtig, denn aus dem Thread zum Hauptthema Ummeldung des Fahrzeugs ist eigentlich ein Versicherungsthema geworden. Kann gerne dorthin "gespiegelt" werden. Danke.
Vielleicht stelle ich aber auch nur die Versicherungsfrage noch mal sauber im richtigen Forum.
Das war von Anfang an ein Versicherungsthema, da Dir Dein Verkäufer weiß machen will, Du müsstest bei seiner Versicherung bleiben.
Ich weiß schon, warum Autoverkäufer für mich ein rotes Tuch sind.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 9. Februar 2024 um 16:59:25 Uhr:
Und auch hier muss ich wieder fragen: Warum gibt der Hersteller eine Prämie, wenn das Autohaus ein Fahrzeug pro forma auf sich selbst zulässt und als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug versichert?
Wenn Du einen Hersteller findest, der Dir die Gründe für diesen Blödsinn detailliert erläutert, bitte kurze Info an mich.
Warum das so gehandhabt wird, und das wird es, wissen nicht mal die verkaufenden Autohäuser.
Die haben ihre Verträge, Vorgaben, was sie erfüllen müssen, um einen bestimmten Rabattsatz zu bekommen.
Und ist dann festgehalten, dass x Fahrzeuge im Jahr als Selbstfahrervermiet.fzg abgenommen und aufs AH angemeldet werden müssen etc pp.
Und um diese Praktik noch zu unterstützen, hat man in der neuen FZV den Geschäftsvorgang Tageszulassung, § 7 erfunden.
So muss man für scheinzulassungen nicht mit den SB dealen, dass die auf das prägen der Kennzeichen verzichten.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 9. Februar 2024 um 17:05:56 Uhr:
Und ist dann festgehalten, dass x Fahrzeuge im Jahr als Selbstfahrervermiet.fzg abgenommen und aufs AH angemeldet werden müssen etc pp.
Und wissen dann die Hersteller, dass solche Konstellationen nur auf dem Papier stattfinden und die Realität ganz anders aussieht? Einen Grund für "echte" Selbstfahrervermietfahrzeuge gibt es ja: Die können werbewirksam als Werkstatt-Ersatzfahrzeug eingesetzt werden, oft mit Werbeaufschrift des Autohauses, sie können auch einfach so angemietet werden, sodass immer wieder die neuesten Modelle des Herstellers imagewirksam auf den Straßen unterwegs sind. Das alles scheidet ja aber beim TE völlig aus. Ob diese Konstellation den Herstellern bekannt ist?
Zitat:
@Rockville schrieb am 9. Februar 2024 um 17:12:44 Uhr:
Und wissen dann die Hersteller, dass solche Konstellationen nur auf dem Papier stattfinden und die Realität ganz anders aussieht?
Ich kann mir nicht vorstellen,dass die Hersteller das nicht wissen.
Aber mittlerweile gehen ja auch die höchsten Posten, an völlig ungebildete.
Zitat:
Das alles scheidet ja aber beim TE völlig aus. Ob diese Konstellation den Herstellern bekannt ist?
Das werden die schon wissen, es gibt Händler die sowas in Größenordnungen machen und die Kennzeichen, Dokumente in den Safe wandern und nach Ablauf der Haltedauer wird einfach abgemeldet.
Hier nutzt halt der TE das Fahrzeug schon.
Vermutlich ist es ähnlich wie bei den Tageszulassungen.
Es gibt einen Listenpreis und eine Vereinbarung mit dem Händlern über einen maximalen Nachlass an den Kunden. Und das kann evtl umgangen werden, indem der erste Halter nicht der Endkunde ist, sondern das Autohaus?
Es geht dem TE nur noch um die Versicherung und um nix anderes mehr.
Er hat einen fetten Rabatt für den Kauf bekommen, warum und wie der Händler diesen einräumen konnte, ist ihm letztlich egal.
Das ist auch ein vollkommen anderes Thema.
Aber es scheint einige andere brennend zu interessieren. Warum muß man dann diese Fragestellung gewaltsam abwürgen?
Zitat:
@nogel schrieb am 9. Februar 2024 um 17:19:58 Uhr:
Vermutlich ist es ähnlich wie bei den Tageszulassungen.Es gibt einen Listenpreis und eine Vereinbarung mit dem Händlern über einen maximalen Nachlass an den Kunden. Und das kann evtl umgangen werden, indem der erste Halter nicht der Endkunde ist, sondern das Autohaus?
Tageszulassungen kenne ich eigentlich nur, um die Zulassungsstatistiken zu schönen. Margen im Neuwagenbereich werden nur selten ganz offen kommuniziert, aber ich weiß, dass mein Händler recht frei ist, welchen Nachlass er dem Kunden gibt.
Zurück zur Versicherung: Ich nehme meine Einschätzung (ein paar Seiten weiter vorne) zurück, wonach ein Halterwechsel zur Kündigung der Haftpflichtversicherung berechtigt. Notwendig ist eher ein Eigentümerwechsel. In den meisten Fällen ist das ja dasselbe, im Falle des TE aber nicht. Insofern ist es wohl tatsächlich so, dass er aus dem Vertrag nicht vorzeitig aussteigen kann.
Allerdings: Es ändert sich das versicherte Wagnis, da ab dem Halterwechsel auch kein Selbstfahrer-Vermietfahrzeug mehr vorliegt. Ob das ausreicht, um die Versicherung zur Anpassung der Konditionen "zwingen" zu können oder ob man es eher im Wege der Kulanz probieren soll, müsste der TE noch mal erfragen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 9. Februar 2024 um 17:32:00 Uhr:
Zurück zur Versicherung: Ich nehme meine Einschätzung (ein paar Seiten weiter vorne) zurück, wonach ein Halterwechsel zur Kündigung der Haftpflichtversicherung berechtigt. Notwendig ist eher ein Eigentümerwechsel. In den meisten Fällen ist das ja dasselbe, im Falle des TE aber nicht. Insofern ist es wohl tatsächlich so, dass er aus dem Vertrag nicht vorzeitig aussteigen kann.
Das wäre auch zu schön gewesen. Dann könnte man aus einem unliebsamen Vertrag ohne Abwarten der Kündigungsfrist/Vertragslaufzeit rauskommen, wenn man einfach den Halter innerhalb der Familie wechselt.
Zitat:
@nogel schrieb am 9. Februar 2024 um 17:25:33 Uhr:
Aber es scheint einige andere brennend zu interessieren. Warum muß man dann diese Fragestellung gewaltsam abwürgen?
Was heißt denn hier gewaltsam?
Der TE selbst schreibt doch:
https://www.motor-talk.de/.../...h-brauche-euren-rat-t7594847.html?...
Ist das kein Grund mehr, dass ein TE seinen Thread auf das Topic, nämlich hier die Versicherung, beschränkt haben möchte?
Kann man das nicht einfach mal akzeptieren?
Ich danke euch recht herzlich für alle eure Beiträge und eure Zeit in meinem Thema. Ich kann hier sehr viel lernen.
Tatsächlich sagte mir die Versicherung, ich müsste neben dem Halter eben auch den Versicherungsnehmer wechseln. Bei Recherchen im Internet wurde aber immer wieder nur der Halterwechsel genannt. Sicherlich geht man in den meisten Fällen davon aus, dass ein Halterwechsel auch mit einem Wechsel des Versicherungsnehmers einhergeht, weshalb man dies nicht extra erwähnt.
Interessant ist, was @windelexpress schreibt, nämlich das beim Halterwechsel die alte Versicherung gar nicht weiß ob sich auch der Versicherungsnehmer geändert hat und daher den Vertrag beenden würde. Ob das in der Praxis wirklich so klappt kann ich überhaupt nicht sagen. Dagegen spricht, dass die neue Versicherung bei der alten in der Regel die SFK abfragt und daran (so die Frau an der Hotline) würden sie erkennen das der Kunde immer noch der gleiche geblieben ist. An dieser Stelle scheint also der Versicherungsnehmer doch übermittelt zu werden und das würde auffallen.
Nochmal: Ich bin heilfroh das die Versicherung des Autohauses jedes Jahr im November kündbar ist und eben nicht erst ein volles Jahr vergangen sein muss. Das heißt ich komme schon in rund 9 Monaten ordentlich raus. Hoffe ich, wenn ich es richtig verstanden habe.