Sonntagsfahrverbote - Konkretisierung der Rechtsgrundlage schon in dieser Woche
Moin!
Schon in dieser Woche wird voraussichtlich die Rechtsgrundlage für mögliche Sonntagsfahrverbote in konkretisierter Form vom Bundestag verabschiedet. Vgl. hier auch erster Beitrag der Motorradnachrichten:
Am besten es wird den Anwohnern weiterhin dringend empfohlen doch wegzuziehen, aber bitte nicht das eigene Verhalten reflektiert.
180 Antworten
Zitat:
@nichich schrieb am 5. Juni 2021 um 11:17:08 Uhr:
Wenn ich als Tourenfahrer eine bestimmte Strecke fahren will, diese dann gesperrt ist, ärgert mich das trotzdem.
Laut BVDM gibt es in ganz Deutschland tagsüber, also ohne Nachfahrverbote nur so um die 75 Streckensperrungen, von denen viele nur an Feiertagen und Wochenenden gelten. Ich habe mal eben gegoogelt:
Zitat:
Deutschland besitzt beispielsweise ein überörtliches Straßennetz mit einer Gesamtlänge von 229.826 km. Darin enthalten sind die Längen aller Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen.
Wenn man die Ortsdurchfahrten mal ausklammert, kann man über 3.000 km fahren bis man auf eine Streckensperrung trifft. Inkl. der innerstädtischen Kilometer dürften es je nach Fahrprofil mehrere tausend Kilometer mehr sein.
In der Eifel gibt es genau eine Streckensperrung, die an Feiertagen und Wochenenden gilt. Eine ehemals beliebte "Rennstrecke", auf der die Vollidioten, sorry, ich meinte natürlich die armen, leisen Schleicher teilweise stundenlang rauf und runter gekachelt sind. Was genug Idioten trotz des seit Jahren geltenden Verbots auch am Wochenende machen. Diese Sperrung wird sicher keinen Tourenfahrer treffen.
Gruß Michael
Zitat:
Diese Sperrung wird sicher keinen Tourenfahrer treffen
Ganz so einfach is es auch für die "braven" Tourenfahrer nicht.
Bei uns gibt es von Westen aus drei Bergauffahrten, die in die "Fränkische" führen. Eine ist an Sonn- Feiertagen schon gesperrt, die zweite im Gespräch, und die dritte wird dann irgendwann auch von den gesammelten "braven" Tourenfahrer die Schnauze voll haben, Was dann ?
Weil um Lärm allein geht´s denen schon lange nicht mehr
Mein Reden. Der Streckensperrungsbefürworter unterscheidet nämlich nicht zwischen "guten" u. "schlechten" Motorradfahren. Aber auf diese Diskussion hab ich keine Lust mehr.
Moin!
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 5. Juni 2021 um 12:00:17 Uhr:
Wenn man die Ortsdurchfahrten mal ausklammert, kann man über 3.000 km fahren bis man auf eine Streckensperrung trifft. Inkl. der innerstädtischen Kilometer dürften es je nach Fahrprofil mehrere tausend Kilometer mehr sein.In der Eifel gibt es genau eine Streckensperrung, die an Feiertagen und Wochenenden gilt. Eine ehemals beliebte "Rennstrecke", auf der die Vollidioten, sorry, ich meinte natürlich die armen, leisen Schleicher teilweise stundenlang rauf und runter gekachelt sind. Was genug Idioten trotz des seit Jahren geltenden Verbots auch am Wochenende machen. Diese Sperrung wird sicher keinen Tourenfahrer treffen.
Als Jurist, aber auch als freiheitsliebender Mensch, ist es mir eigentlich erst mal egal, ob es noch andere Bereiche gibt, wo ich oder jemand anders noch(?) seine Aktivitäten ausüben darf. Sofern es sich um eine Einschränkung meines Freiheitsraumes handelt, muss diese begründet sein. Und damit meine ich nicht nur das reine Bestehen oder (Her-)Argumentieren ein Sachgrundes, sondern eine engere Prüfung der Verhältnis- bzw. Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme.
Dass man einer Aktivität also woanders nachgehen kann, ist für sich überhaupt kein Argument für irgendwas., da es keine Begründung für die Sperrung darstellt.
Ähnliche Themen
Es besteht aber eine Grundlage mit erhöhter Unfallgefahr, sowie auch unnötige Belästigung, die auch Krankheitsschädigend sein kann, im Sinne von Lärm.
Das ganze muss natürlich abgewogen werden und wenn dann der Entschluss der Sperrung kommt, mag dies soweit auch richtig sein.
Dass dieser Entschluss aber überhaupt entstehen musste, kommt halt von den zu laut und Rücksichtlosen Fahrern.
Wie sagt man so schön, Ist das Kind in Brunnen gefallen, kommt es nicht mehr so leicht heraus.
Hätten die Hersteller und auch die Fahrer, sich einwenig mehr richtung Leise etc. verhalten, hätte man das ganze Gegenargumentieren können. ABER leider machen diese Krawallbrüder das zur nichte mitsamt der Hersteller.
Denn die Aussage, Aus Technischer Sicht konnte man die alten nicht leiser machen, kommt einwenig Scheinheillig daher, wenn so manche neueren Modelle lauter sind...
Zitat:
@SoulBS schrieb am 5. Juni 2021 um 14:19:30 Uhr:
Sofern es sich um eine Einschränkung meines Freiheitsraumes handelt, muss diese begründet sein. Und damit meine ich nicht nur das reine Bestehen oder (Her-)Argumentieren ein Sachgrundes, sondern eine engere Prüfung der Verhältnis- bzw. Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme.
Zeichen 255 würde (muss) mir reichen, ohne weitere Erklärung und ohne das Gefühl im Freiheitsraum eingeschränkt zu sein!
Zitat:
@SoulBS schrieb am 5. Juni 2021 um 14:19:30 Uhr:
Moin!
Zitat:
@SoulBS schrieb am 5. Juni 2021 um 14:19:30 Uhr:
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 5. Juni 2021 um 12:00:17 Uhr:
Wenn man die Ortsdurchfahrten mal ausklammert, kann man über 3.000 km fahren bis man auf eine Streckensperrung trifft. Inkl. der innerstädtischen Kilometer dürften es je nach Fahrprofil mehrere tausend Kilometer mehr sein.In der Eifel gibt es genau eine Streckensperrung, die an Feiertagen und Wochenenden gilt. Eine ehemals beliebte "Rennstrecke", auf der die Vollidioten, sorry, ich meinte natürlich die armen, leisen Schleicher teilweise stundenlang rauf und runter gekachelt sind. Was genug Idioten trotz des seit Jahren geltenden Verbots auch am Wochenende machen. Diese Sperrung wird sicher keinen Tourenfahrer treffen.
Als Jurist, aber auch als freiheitsliebender Mensch, ist es mir eigentlich erst mal egal, ob es noch andere Bereiche gibt, wo ich oder jemand anders noch(?) seine Aktivitäten ausüben darf. Sofern es sich um eine Einschränkung meines Freiheitsraumes handelt, muss diese begründet sein. Und damit meine ich nicht nur das reine Bestehen oder (Her-)Argumentieren ein Sachgrundes, sondern eine engere Prüfung der Verhältnis- bzw. Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme.
Dass man einer Aktivität also woanders nachgehen kann, ist für sich überhaupt kein Argument für irgendwas., da es keine Begründung für die Sperrung darstellt.
Um gegen eine Maßnahme vorgehen zu können, muss man erst mal den Status des „Betroffenen“ erreichen. Das könnten z.B. Anwohner sein, die aufgrund des vergessenen Schildes „Anlieger frei“ auch nicht mehr fahren dürfen und so u. U. Ihre Grundstücke nicht mehr erreichen.
Für andere ist die Erlangung des Status des Betroffenen durchaus schwieriger zu erreichen. Meist wird er Interessenverbänden zugestanden.
Im Nachgang die Verfassungsmäßigkeit aufgrund eines Verwarnungsgeldes anzuzweifeln ist eher ein frommer Gedanke.
Moin!
Zitat:
@Forster007 schrieb am 5. Juni 2021 um 14:31:17 Uhr:
Es besteht aber eine Grundlage mit erhöhter Unfallgefahr, sowie auch unnötige Belästigung, die auch Krankheitsschädigend sein kann, im Sinne von Lärm.
Das ganze muss natürlich abgewogen werden und wenn dann der Entschluss der Sperrung kommt, mag dies soweit auch richtig sein.
Hier wäre ist zumindest vorsichtig. Soweit mir bekannt ist, gibt es für die heute (teil-)gesperrten Strecken da KEINE ordentliche Datenbasis für. Und zwar für keinen der Teilaspekte. Es gibt Erhebungen, nach denen z.B. die Unfälle auf den Strecken zurück gegangen sind, ja. Das ist aber zunächst unter anderem in Relation zu betrachten. Von ordnungsgemäß durchgeführten Lautstärkemessungen wollen wir gar nicht reden.
Und: Eine abstrakte Gefahr reicht nicht aus - dann müsste ich die Strecken pauschal für jedermann sperren. Sie muss ja eben auf die konkrete Gruppe zurück zu führen sein UND insgesamt muss die Maßnahme verhältnismäßig sein.
Zitat:
@Forster007 schrieb am 5. Juni 2021 um 14:31:17 Uhr:
Dass dieser Entschluss aber überhaupt entstehen musste, kommt halt von den zu laut und Rücksichtlosen Fahrern.
[...]
Hätten die Hersteller und auch die Fahrer, sich einwenig mehr richtung Leise etc. verhalten, hätte man das ganze Gegenargumentieren können. ABER leider machen diese Krawallbrüder das zur nichte mitsamt der Hersteller.
Da bin ich sofort dabei. Ich halte insgesamt wenig von der Argumentation und Maßnahmen beider Seiten:
- Streckensperrungen sind ein recht unsägliches Mittel
- Gezielt lautstarke Maschinen zu designen - mit der Verweis auf den Markt - ist nur problemförderlich
- Sich auf der Maschine gehen zu lassen und seinen eigenen "Thrill" vor alle andere zu schieben ist asozial.
Eine Lösung kann es aber nur dann geben, wenn alle grob in die gleiche Richtung rennen.
Wie gesagt, das verbieten ist wohl der einzige Punkt, die Biker zumindest ein wenig zum nachdenken zu bringen. Ohne diese ganzen Sache würde niemand drüber reden.
Die Frage ist nimmt man die Sperrung irgendwann auch wieder zurück?
Fakt ist, dass Lärm schon ein ausschlaggebende Grund wäre und auch ist.
Ich hatte kürzlich auf einem kurvigen Überlandstück einen 911 Carrera 4 vor mir. Der Fahrer hat die Karre etwas gekitzelt. Schneller als ich war er nicht. Er stand mir sogar etwas im Weg rum. Aber laut war die Karre wie vom andern Stern. Ich dachte ich fahr hinter der Formel 1 her.
Ein Gebrülle und Gekreische am Ortsausgang......da sind die meisten Motorräder Chorknaben.
Aber bzgl. Sportwägen hört man nichts wegen Einschränkungen. Fahren wohl zu wenige rum. Oder man kann Sportwägen nicht explizit in ein Verbot einschließen. Wenn dann wärens dann wieder alle Autos. Und das geht ja nicht. Ich frag mich eh, wie solche Brüllkisten ihre Homologation bekommen.
Ät Forster
Krankheitsschädigend ist Lärm garantiert nicht.
Übrigens....Ich fahre ein Motorrad und kein "Bike", bin deshalb kein "Biker". "Biker" strampeln in Leggins durch die Gegend. Deren Bike wiegt dann 10-30kg und hat maximal einen E-Motor. Es mag sein, daß sich manche befransten und benieteten Kuttenträger mit Eisenschüsseln aus Milwaukee so bezeichnen.
Sprachjargon ist manchmal total am Thema vorbei.
@Sentenced7 Am Thema vorbei ist, wenn man genau weiß, worum es geht und man versucht den anderen darauf zu berichtigen. Und nur weil du der Meinung bist, man bezeichnet Motorradfahrer nicht als Biker, ist das noch lange nicht so. Vorallem, wenn man selbst im Jargon vorher schreibt, macht es das ganze noch lächerlicher....
Nun aber zum Thema zurück, da unnötiges Offtopic Blödsinn ist:
Lärm ist sehr wohl Krankheitsschädigend. Denn wenn es negativer Stress bedeutet.
Und ein Mensch ist nunmal Individuell. Dem ein interessiert es nicht und ist somit maximal positiver Stress, der wiederrum gut sein kann, für den anderen ist es negativer Stress.
Und warum gibt es auf der Arbeitsstelle sowas wie Gehörschutz?
Auch hier wurde schon längst bewiesen, dass ein zu lauter Pegel das Ohr schädigt und auf Dauer man entsprechend Schwerhörig wird.
Das Thema Porsche und überhaupt Sportfahrzeuge auch mit 4 Rädern, ist leider genau das gleiche Problem. Haste aber selbst schon erkannt, dass da ein anderer Rattenschwanz hinterhängt und auch eine ganz andere Lobby.
Dass das genausowenig Gut ist, ist schwachsinn.
Übrigens ist das mit dem Wegrumstehen ist, sofern es ein wirklich guter Fahrer war, unwahrscheinlich. Denn ein Auto, gerade so ein Porsche, ist schon aus der Physikalischen Sicht dem Motorrad überlegen.
Das heißt, der Fahrer konnte nicht fahren.....
Er meinte, dass es nicht krankheitsschädigend heißt, sondern gesundheitsschädigend. 😉
Und was den Porsche angeht: da hast Du Recht, auf kurviger Strecke mit einem halbwegs fähigen Fahrer hat ein Mopped kaum eine Chance.
Selbst auf Gerader Strecke hat ein Motorrad, sofern Geld keine Rolle spielt, ab ca. 50-60km/h keine Chance mehr. Ab da greift der Allradantrieb einfach mehr ein, als der ein Rad antrieb eines Motorrades ;-)
Solche Autos können sich nur nicht soviele leisten ;-)
Beim rausbeschleunigen hat das Motorrad die Nase vorne aufgrund des geringeren Leistungsgewichts. Bis wieviel km/ h das geht, kommt auf das Motorrad, seinen Fahrer und auf den Gegner an.
Porsches hab ich eher als zurückhaltend kennen gelernt. Die Angeber sitzen im Audi quattro oder BMW.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 5. Juni 2021 um 21:46:16 Uhr:
Beim rausbeschleunigen hat das Motorrad die Nase vorne aufgrund des geringeren Leistungsgewichts. Bis wieviel km/ h das geht, kommt auf das Motorrad, seinen Fahrer und auf den Gegner an.
Genau. Wie aber geschrieben, wenn Geld keine Rolle spielt, ist auch das Rausbeschleunigen ab ca. 50-60km/h nicht mehr für den Motorradfahrer zu schaffen. Klar ist, dass natürlich nicht ein Autoprofi gegen einen Motorradanfänger verglichen werden kann ;-)
Das Geringe Leistungsgewicht spielt nämlich keine Rolle, weil die Leistung im besagten Teuren Auto da gegeben ist. Und da zählt dann nur noch, wer kann diese Kraft auch auf die Straße und Nach vorne bringen. Und wie gesagt, da ist ein Allrad deutlich weit vorne mit der Nase ;-)