Sonderkündigungsrecht KFZ-Haftpflicht nach Beendung einer gekoppelten Verischerung?
Hallo,
ich möchte meine KFZ-Haftpflicht ausserordentlich kündigen, da ich am 19.01. eine Beitragserhöhung aufgrund der Tatsache bekommen habe, daß ich eine andere "gekoppelte" Versicherung bei der gleichen Gesellschaft gekündigt habe und dadurch ein "Bonus" wegfällt. Dieser Bonus ist aber auf der Police nicht aufgeführt, offiziell weiß ich also von diesem Bonus garnichts.
Die Versicherungsgesellschaft will von Sonderkündigungsrecht natürlich auf telefonische Nachfrage nichts wissen. Eine "andere" Versicherungsgesellschaft sagt natürlich, daß das geht.
Soll ich es einfach drauf ankommen lassen ? Was, ausser einer Ablehnung, kann mir schon passieren ?
T.
47 Antworten
Hi,
du haste zwar recht - abgesehen davon dass der beworbene Nettobetrag nicht 16% Rabatt entsprechen 😉. Hat MM zwar wieder prima hingekriegt und die Leute für dumm verkauft, stimmt ja aber nicht, gell? 🙂
Aber an dieses Geiz-ist.geil müssen wir uns ja alle gewöhnen - ich find es eben nur ungewöhnlich, dass man glaubt, man darf sofort kündigen, wenn der Beitrag hochgeht, obwohl man das quasi selber verschuldet hat.
Was kann die Versichrung dafür, dass er seie Bedingungen nicht kennt?
Auch wenns nicht auf der Police steht - irgendwo ist es sicher vermerkt - mindestens ja wohl auf der Beitragsrec hnung.
Mal nebenher;
Hat jemand ne anderslautende Meinung oder Erfahrung, dass das das Sonderkündigungsrecht doch greift?
Grüße
Schreddi
PS: Juristisch ist die Doppelzahlung zwar nicht halten, aber rein praktisch schon. Erteil mal beidne die Einzugsgenehmigung - die ziehen beide (erstmal) ab, hundertpro 🙂
Zitat:
aber rein praktisch schon. Erteil mal beidne die Einzugsgenehmigung - die ziehen beide (erstmal) ab, hundertpro
dann geht man mit dem Kontoauszug zur Bank und lässt bei einer Versicherung zurückbuchen. Absolut kein Problem man muss bei Abbuchungen nicht mal nen Grund nennen.
Ich persönlich vermeide sogar Abbuchungen bei allen Firmen/Versicherungen. Ich finds nicht besonders gut das sich die Firmen einfach an meinem Konto bedienen können. Selbst meine Kfz-Versicherung zahle ich per Überweisung!
Gruß Zonkdsl
...aber abgebucht isses doch trotzdem erstmal - und eben möglicherweise auch nicht gedeckt usw usw....
Grüße
Schreddi
und einen Tag nachdem zur Bank gegangen iss und die Rückbuchung quasi in Auftrag gegeben hat auch wieder auf seinem Konto.
Trotzdem sollte man schon aufpassen wem man alles eine Einzugsermächtigung oder nen Abbuchungsauftrag ausstellt. Klar lieben Firmen die Dinger. Aber es geht auch Ohne.
Gruß Zonkdsl
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Ich wollt damit auch nicht sagen, dass es zu großen Probleme führt - aber die Tatsache ist nunmal so, dass dann auch beide erstmal einziehen wenn sie es per Ermächtigung dürfen - juristisch ist die Welt heile, aber praktisch.. 😉
Grüße
Schreddi
Dann probier das mal bei ner Wohngebäudeversicherung, da darf man 2x mal bezahlen wenn man fristlos ( Sonderkündigung ) gekündigt hat.
Es ist doch schnurz, er hat meines Wissens kein Sonderkündigungsrecht, weil es keine Beitragserhöhung i.d.S. darstellt.
Christo
Es geht um jährlich EUR 50,-
Ist natürlich nicht die Welt, ich will ja nur meine Möglichkeiten ausloten. Klar, ich kann auch zum 31.12.2005 kündigen.
Wenn ich der Ansicht wäre, daß das Sonderkpndigungsrecht greift, dann hätte ich nicht hier nachgefragt, sondern hätte infach versucht zu kündigen.
Ich finde es nicht so eindeutig formuliert in den Allgemeinen Bedingungen.
Gruss, T.
Die Änderung von persönlichen Merkmalen (km-Leistung, Bündelungsrabatt, etc.) stellt keine Tariferhöhung dar. Vielmehr wird der Vertrag nur den tatsächlichen Lebensumständen (Risikosituation) angepasst und besteht somit trotz Prämienänderung unverändert fort.
Es besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die Änderung von persönlichen Merkmalen (km-Leistung, Bündelungsrabatt, etc.) stellt keine Tariferhöhung dar. Vielmehr wird der Vertrag nur den tatsächlichen Lebensumständen (Risikosituation) angepasst und besteht somit trotz Prämienänderung unverändert fort.
Es besteht kein Sonderkündigungsrecht.
na das war mal ne aussage... das wollte ich nur wissen!!!
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
*lol*
Und genau das (!) wurde dir gleich mehrfach gesagt 😉Grüße
Schreddi
Nicht wirklich... nur so nach dem Motto, wird wohl so sein...
Das war die erste konkrete Aussage.
Danke für Deinen qualifizierten Kommentar.
🙂
t.
Ist ja auch lustig, dass er erst nach etlichem Nachfragen mal mit der Sprache rausrückt, um welche Summe es geht, sich dann aber beschwert, dass ihm die Antworten auf seine Frage zu unkonkret wären... 😉
Ist doch egal - jeder wie er meint. 🙂
bleib mal locker!
ich hab nicht öfter reingeschaut, ausserdem hat die antwort garnichts mit dem betrag um den's geht zu tun, oder ?
Mir geht's auch nicht um die 50 euro sondern darum, dass ich's hinter mir habe und mich nicht nochmal darum kuemmern muss!
aber warum rechtfertige ich mich hier eigentlich. kommt ja doch wieder ein schwallerkommentar.
Zitat:
Original geschrieben von tmuehlhoff
kommt ja doch wieder ein schwallerkommentar.
Watn dat ?
Ich stimme dir zu, dass madcruiser der einzige war, der gesagt hat, dass du definitiv kein Sonderkündigungsrecht hast. Allerdings ohne Nachweis, d.h. eine pure Behauptung.
Ansonsten wurde es min. 3-mal schon geschrieben.
Christo