Sonderkündigungsrecht KFZ-Haftpflicht nach Beendung einer gekoppelten Verischerung?
Hallo,
ich möchte meine KFZ-Haftpflicht ausserordentlich kündigen, da ich am 19.01. eine Beitragserhöhung aufgrund der Tatsache bekommen habe, daß ich eine andere "gekoppelte" Versicherung bei der gleichen Gesellschaft gekündigt habe und dadurch ein "Bonus" wegfällt. Dieser Bonus ist aber auf der Police nicht aufgeführt, offiziell weiß ich also von diesem Bonus garnichts.
Die Versicherungsgesellschaft will von Sonderkündigungsrecht natürlich auf telefonische Nachfrage nichts wissen. Eine "andere" Versicherungsgesellschaft sagt natürlich, daß das geht.
Soll ich es einfach drauf ankommen lassen ? Was, ausser einer Ablehnung, kann mir schon passieren ?
T.
47 Antworten
Ey, Capri, warum nimmst du deine Fragen weg, habe gerade die ultimativen Antworten gegeben
😁😁😁😁
Christo
Zitat:
es besteht kein sonderkündigungsrecht aufgrund der geschilderten tatsache
Wurde doch schon mehrfach bestätigt !
Zitat:
evtl aber aus einem anderen grund
Aus welchem ?
Zitat:
oder frage die versicherung ob sie den vertrag freiwillig freigeben
Warum sollte Sie ?
aus welchem?
- fehler beim vertragsabschluss (falsche willenserklärung, täuschung etc.)
- außerord. kündigung wegen Leistung/Verweigerung im Schadenfall (achtung mit dem recht auf prämie)
- blablabla
das ist aber alles nicht umsetzbar und rein erdacht, deshalb ist es völlig sinnlos darüber weiter zu diskutieren. der vollständigkeithalber habe ich es erwähnt. es ist auch wenn es nicht auf der realität basiert illegal.
interessanter finde ich den aspekt dass die versicherung den vertrag freiwillig freigibt. hier nur einige argumentationsbeispiele.
-will in anderen sparten weiter gerne kunde bleiben.
-kündige sonst alle verträge
-hohe schadenwahrscheinlichkeit (bsp ab jetzt keine garage mehr vorhanden)
-sicherheitstraining
-nicht bezahlen ... dann sagen dass man kein geld mehr hat blabla ... dann wollen die einen meist eh nimmer
-oder einfach mal nett anfragen .. das wirkt oft wunder ... kfz-versicherungen sind auch nicht gerade die branchenlieblinge.
ansonsten war mein beitrag auf die ursprüngliche frage gerichtet weil ich mir den rest nicht durchgelesen habe ... und deshalb wohl etwas ungehobelt ... ich hoffe dass es damit gut ist