Sonderkündigungsrecht durch veränderte Fahrzeugnutzung
Hallo zusammen!
Folgender Fall bei uns: ein VW-Passat versichert bei direct-line, Vertrag am 4.7. verlängert. Laut Vertragsbedingungen darf kein unter 24-jähriger Fahrer mit dem Fahrzeug fahren.
Das würden wir aber gerne ändern, da unser Sohn (18) gerade seinen Führerschein gemacht hat.
Nun möchte direct-line statt aktuell 550 €/Jahr dafür 2.100 €/Jahr haben, was uns eindeutig zu viel ist, da wir die selben Leistungen bei anderen Versicherungen für ca. 800 € bekommen würden.
Jetzt läuft der Vertrag mit direct-line aber noch bis zum 4.7.2017. Daher habe ich mich durch die
ABKgewühlt und unter I.5.1 folgendes gefunden:
Zitat:
Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10%, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Ich habe direct-line an der Hotline damit konfrontiert, aber diese sagten mir, das gelte nicht für unseren Fall.
Daher wollte ich Euch Expert*innen mal Fragen, ob ihr wisst, welche Fälle unter dieses Sonderkündigungsrecht fallen? Wir hatten auch schon mal überlegt, einfach die Angabe der jährlichen Kilometer zu erhöhen - aber keine Ahnung, ob das dann darunter fällt.
Vielen Dank & schöne Grüße,
Andi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Zitat:
Obwohl die alte Versicherung nach der Kündigung keine Leistungen mehr erbringen muss, hat sie dennoch für das gesamte Versicherungsjahr das Recht auf eine Zahlung des Beitrags. Der Versicherte muss also sowohl bei der alten wie auch bei der neuen Versicherung den Beitrag bezahlen. Deshalb ist eine sofortige Kündigung nach einem Schadensfall nur bedingt zu empfehlen.
Das gilt seit der VVG-Reform nicht mehr. Die Beiträge sind prt. ab Kündigungsdatum zu erstatten. Davor war das allerdings so, dass dem Versicherer die Prämie bis zum Ablauf des Vertrages zustand.
70 Antworten
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 6. August 2016 um 08:15:57 Uhr:
Vielleicht hilft dem TE diese Art von Versicherungsschutz der Barmenia. Vielleicht ist das die günstigste Lösung für den Moment. KlickWas es alles gibt.....
Wenn man den immer wieder verlängern kann und es bis zum Versicherungswechsel auch nicht vergißt 😁, ist der Preis überschaubar.
Gruß Frank,
der sich allerdings das Kleingedruckte "sehr genau" anschauen würde. 😉
Die Idee ist ja ganz witzig, allerdings habe ich in Erinnerung, dass die Vertragsstrafe immer mit einer Kündigung des Vertrages einhergeht...? Dafür kann die Barmenia ja schlecht Versicherungsschutz bieten...
Ich finde es ein wenig abstruss.
Es lädt zur vorsätzlichen Vertragsverletzung ein.
Aber es wird schon rechtlich von der Barmenia geprüft worden sein.
Die derzeitigen GDV-AKB sehen sel kein Kündigungsrecht bei der vorsätzlichen Verletzung der Anzeigepflicht von Tarifmerkmalen vor; ok eine Ablaufkündigung wäre zulässig.
Ansonsten muss gesagt sein, dass die Deckung nur im Schadenfall greift. Fragt der Versicherer so mal nach den Tarifmerkmalen bzw. kommt es auf anderen Wegen heraus, besteht kein VS.
https://assets.kasko.io/.../Versicherungsbedingungen-05.05.2016.pdf
Die Jahresprämie beträgt 1213€ was für einen unbeschränkten Fahrerkreis in in Ordnung ist. Schließlich wird im Zweifel der Mehrbeitrag für KH und Kasko + Vertragsstrafe fällig. Schließlich muss theoretisch im jeden Schadenfall die Vertragsstrafe fällig werden. Die VN handelt ja vorsätzlich.
Fraglich, ob und wie die Barmenia prüft / prüfen will, ob man sich zeitliche eine "Parallelversicherung" aufbauen will. Vielleicht wird eine Versicherung mehrfach hintereinander ja von ihr abgelehnt.
Angegeben werden müssen zumindest (Antragsprozess nicht komplett durchlaufen):
AKZ
Vor- und Nachname
E-Mail.
Das erste Kriterium reicht aber eigentlich auch schon aus, um die aneinanderreihung von Abschlüssen zu unterbinden.
Wenn jedoch tatsächlich nur eine vorrübergehende Erweiterung angedacht ist, dann verstehe ich das Produkt auch nicht, das macht eigentlich jeder Serviceversicherer für 1-2 Wochen beitragsfrei...
Möge jeder die Idee des Produkts selber interpretieren :-)
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Ich halte das Produkt für eine Katastrophe. "Ihr könnt Euren Versicherer betuppen - wir kommen für die Folgen auf".
Das ist ja was ganz Neues. Vielleicht schreitet die BaFin hier bald ein. Zu wünschen wäre es.
meines wissens sind versicherungsprodukte doch immernoch anzeige- wenn auch nicht mehr genehmigungspflichtig. Ich gehe davon aus, dass die BaFin von dem Produkt Kenntnis hat.
Ansonsten teile ich Deine Meinung.
Ich mag etwas naiv rüberkommen, aber anstelle des TE's würde ich in seinem Fall, das Fahrzeug offiziell an meine Frau verkaufen & anmelden inclu. Sohnemann.
(und nach einem Monat wieder zurück kaufen & anmelden inclu Sohnemann, wenn die Frau eine viel höhere, (eigentlich niedrigere), SF-Klasse hat.)
So kann er seinen Sohnemann zu den günstigeren Konditionen mitversichern.
Bei jeder Veräusserung des Fahrzeugs beendet sich der Versicherungsvertrag mit dem Tag der Veräusserung. Soweit meine Kenntnis.
Die Frage ist, ob die zusätzlichen Haltereinträge nicht teurer sind... In der ZB II werden nur der letzte und der aktuelle Halter namentlich benannt, so dass ein Käufer des Fahrzeugs beim Wiederverkauf schon diskutieren muss, was den Status von den Vorbesitzern angeht.
die alten Papiere werden aber ja nicht eingezogen. Sie werden ja nur entwertet also kann er alles belegen. warum man jetzt allerdings wegen vier monate so ein akt machen möchte inkl. TB28 usw.. verstehe ich nicht.
Naja TB28 müsste nicht sein, da theoretisch die Ehefrau eine Erwerberkündigung ausspricht und VN der Ehemann bleibt, idR zuschlagsfrei bei Eheleuten.
Ich verstehe die Frage nicht! Phaeti hat gesagt, dass es viel Aufwand u.a. mit TB28 ist, und ich habe geschrieben, dass keine TB28 notwendig ist...
Weißt Du, wie die Mitteilung der Zulassungsstelle an den alten Versicherer aussieht? Die teilen nämlich mit, dass sich nur der Halter geändert hat. Der alte Versicherer macht sofort die älteren Vertragsrechte geltend.
Und was soll das bringen, den neuen Vertrag ohne SFR zu führen. Wird es dann wirklich günstiger?