Sonderkündigungsrecht durch veränderte Fahrzeugnutzung
Hallo zusammen!
Folgender Fall bei uns: ein VW-Passat versichert bei direct-line, Vertrag am 4.7. verlängert. Laut Vertragsbedingungen darf kein unter 24-jähriger Fahrer mit dem Fahrzeug fahren.
Das würden wir aber gerne ändern, da unser Sohn (18) gerade seinen Führerschein gemacht hat.
Nun möchte direct-line statt aktuell 550 €/Jahr dafür 2.100 €/Jahr haben, was uns eindeutig zu viel ist, da wir die selben Leistungen bei anderen Versicherungen für ca. 800 € bekommen würden.
Jetzt läuft der Vertrag mit direct-line aber noch bis zum 4.7.2017. Daher habe ich mich durch die
ABKgewühlt und unter I.5.1 folgendes gefunden:
Zitat:
Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10%, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Ich habe direct-line an der Hotline damit konfrontiert, aber diese sagten mir, das gelte nicht für unseren Fall.
Daher wollte ich Euch Expert*innen mal Fragen, ob ihr wisst, welche Fälle unter dieses Sonderkündigungsrecht fallen? Wir hatten auch schon mal überlegt, einfach die Angabe der jährlichen Kilometer zu erhöhen - aber keine Ahnung, ob das dann darunter fällt.
Vielen Dank & schöne Grüße,
Andi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Zitat:
Obwohl die alte Versicherung nach der Kündigung keine Leistungen mehr erbringen muss, hat sie dennoch für das gesamte Versicherungsjahr das Recht auf eine Zahlung des Beitrags. Der Versicherte muss also sowohl bei der alten wie auch bei der neuen Versicherung den Beitrag bezahlen. Deshalb ist eine sofortige Kündigung nach einem Schadensfall nur bedingt zu empfehlen.
Das gilt seit der VVG-Reform nicht mehr. Die Beiträge sind prt. ab Kündigungsdatum zu erstatten. Davor war das allerdings so, dass dem Versicherer die Prämie bis zum Ablauf des Vertrages zustand.
70 Antworten
Trotzdem würde ich immer erst das Gespräch mit dem Versicherer suchen... Dann muss man auch nicht stundenlang hinter einem Kieslaster herfahren... Wobei es schon witzig ist, dass der junge Fahrer keine Gefahrerhöhung im Sinne der Bedingungen darstellt. Wieso verlangen die denn dann mehr Geld? Und wieso ist diese Benachteiligung junger Leute AGG-konform? Fragen über Fragen...
Mal unabhängig von einer Kündigung::
Zahlt die Teilkasko auch wenn ich den Kofferraum bei Ikea Belade und beim zuschmeißen der Heckklappe das Billi-Regal die Heckscheibe zertrümmert?
Oder muss der Schaden durch einen Dritten entstehen. Ich überlege nämlich gerade ob sich eine Teilkasko für mich überhaupt lohnt. Und wo wir gerade so tief drin sind in der Materie...
Zitat:
@zille1976 schrieb am 5. August 2016 um 19:47:13 Uhr:
Mal unabhängig von einer Kündigung::Zahlt die Teilkasko auch wenn ich den Kofferraum bei Ikea Belade und beim zuschmeißen der Heckklappe das Billi-Regal die Heckscheibe zertrümmert?
Glas ja, Rest nein.
Das Billi-Regal wird ja wohl nicht durch den Kotflügel schlagen bei Mazda 😁
Selber Hagel machen kann ich auch nicht.
Und sich selber beklauen macht auch irgendwie wenig Sinn.
Danke für die Info.
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Zitat:
@Mimro schrieb am 5. August 2016 um 19:40:46 Uhr:
Trotzdem würde ich immer erst das Gespräch mit dem Versicherer suchen... Dann muss man auch nicht stundenlang hinter einem Kieslaster herfahren... Wobei es schon witzig ist, dass der junge Fahrer keine Gefahrerhöhung im Sinne der Bedingungen darstellt. Wieso verlangen die denn dann mehr Geld? Und wieso ist diese Benachteiligung junger Leute AGG-konform? Fragen über Fragen...
Die Gefahrerhöhung bezieht sich auf das versicherte Risiko, also das Kfz. Das andere sind Tarifmerkmale. Die werden dem VN ja schon über die AKB zur Kenntnis gebracht.
Ich kann allerdings verstehen, dass "unanständig" hohe Zuschläge, wenn ein Kind auf das Fahrzeug kommt und keine Kündigungsrecht vorhanden ist, man an diesen Regelungen verzweifelt. Man ist einfach ausgeliefert.
Ob man dann das Möbelhaus in Haftung nehmen kann, weil auf der Verpackung kein Hinweis vorhanden war, dass vor dem Schließen der Fahrzeugtüren und -klappen darauf zu achten ist, dass die Fracht nicht hinausragt? 😉
hmmm, naja ob man da tatsächlich ausgeliefert ist??? ein wenig weitsicht kann man doch erwarten und maximal 1 jahr laufzeit ist jetzt auch nicht die welt, wenn man in den sauren apfel beißen muss.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 5. August 2016 um 20:01:38 Uhr:
hmmm, naja ob man da tatsächlich ausgeliefert ist??? ein wenig weitsicht kann man doch erwarten und maximal 1 jahr laufzeit ist jetzt auch nicht die welt, wenn man in den sauren apfel beißen muss.
Na ja die hier aufgerufenen Preise sind schon nicht gerade moderat zu nennen.
Andererseits dauert es von der Schwangerschaft bis zum Führerschein ja in der Regel auch länger als ein paar Wochen, so dass genug Zeit sein sollte sich im Vorfeld mal zu erkundigen was die eigene Versicherung so verlangt.
Und das Kinder mit 18 gerne Auto fahren wollen, sollte auch den radikalsten Ökonazieltern mittlerweile bekannt sein.
@gammoncrack
Der Unterschied ist mir bekannt, allerdings ist es manchmal, wie im Falle des TE schon ein unanständiger Mehrbeitrag, der ja wegen des höheren Risikos erhoben wird.
@phaetoninteressent
Du glaubst gar nicht, wie wenig Leute wissen, was da auf sie zukommt und den Tarif zu überprüfen, wenn aktuell alles passt, nur weil man dran denkt, dass der Junior bald Auto fahren darf, werden nicht mal Deine Kollegen aus den anderen Sparten machen.
Btw würde ich mal die Vertragsstrafen prüfen, wenn der Sohnemann mit dem Auto verunfallt und nicht als Fahrer eingetragen ist...
naja, in der Tat fehlt mir da ein wenig die Vertriebserfahrung.
Aber dann verstehe ich nicht warum wir regelmäßig Ärger haben, weil wir erst Ende September den 01.01. rechnen können (Typ- und Regionalklassen) aber die Neukunden immer schon wissen wollen, was sie denn nächstes Jahr zahlen. Also so ganz blauäugig scheinen die Kunden nicht zu sein.
Wenn mann mal nicht die Weitsicht hat, dann muss man halt getreu dem Motto pacta sunt servanda den Artsch zusammenkneifen und für die paar Monate in den sauren Apfel beißen entweder den Mehrbeitrag zu zahlen oder den Sohne/die Tochter ein paar Monate vertrösten.
Da gebe ich Dir recht... Allerdings sind es immer die üblichen Verdächtigen, die jedes Jahr kommen und machen geschätzt 20% eines normalen Maklerkundenstamms aus...
Abmelden und auf Frau anmelden mit SF-Abtretung bei anderer Versicherung? ( falls vorhanden, Frau und ausreichendem FS )
Vielleicht hilft dem TE diese Art von Versicherungsschutz der Barmenia. Vielleicht ist das die günstigste Lösung für den Moment. Klick
Was es alles gibt.....