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Kein Sonderkündigungsrecht mehr?

Themenstarteram 10. Dezember 2015 um 9:35

Hey Leute,

leider habe ich nichts Genaueres zu dem Thema gefunden. Ich bin seit 01.01.2015 mit einem Golf VII bei der direct line versichert und trotz gefallener Typklassen, wurde mein Versicherungsbeitrag für das Jahr 2016 erhöht.

Der Bescheid zur Beitragserhöhung wurde mir bereits im September 2015 zugestellt.

Leider habe ich im Eifer des Gefechts die darin enthaltene Sonderkündigungsklausel "..bis einen Monat nach Erhalt dieses Schreibens haben Sie die Möglichkeit zu kündigen." überlesen, da ich bisher der Meinung war, dass ich fristgerecht zum 30.11.2015 kündigen kann, weil das Versicherungsjahr vom 01.01.2015 - 31.12.2015 läuft, was auch so im Vertrag festgehalten wurde.

Daher meine Frage an euch, ob ich da überhaupt noch eine Chance habe, um den Vertrag zu kündigen?

Vielen Dank im Voraus!

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31 Antworten
am 10. Dezember 2015 um 9:43

Bis zu einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit oder bis zu einem Monat nach Preiserhöhung. Hälst du die Frist nicht ein, kannst du auch nicht kündigen. Ging mir letztes Jahr wegen eines Versehens auch so....

am 10. Dezember 2015 um 9:44

Solltest du bis zum 30.11 eine Kündigung raus haben ist eine Kündigung jedenfalls rechtens!

Themenstarteram 10. Dezember 2015 um 9:45

Ja, ich habe es eben in einem anderen Beitrag gelesen. Habe bisher leider nicht gekündigt, da ich der Meinung war, dass das Sonderkündigungsrecht im Dezember gilt.

Wegen meiner eigenen Dummheit kann ich denen keine Schuld geben, eine Frechheit ist es dennoch. Trotzdem danke dir!

am 10. Dezember 2015 um 9:47

Tja...vermerks dir irgendwo. ..und kündige nächstes Jahr... Um soo viel Geld wirds ja nicht gehen.Auch wenn das natürlich ärgerlich ist.

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 10. Dezember 2015 um 10:44:46 Uhr:

Solltest du bis zum 30.11 eine Kündigung raus haben ist eine Kündigung jedenfalls rechtens!

Falsch! Sorry! ;)

Die Kündigung muss bis 1 Monat vor Ablauf dem Versicherer zugegangen sein! Also der Versicherer muss die Kündigung am 30.11. haben! ;) Vorab Faxen und/oder per EMail schicken ist natürlich möglich! :)

Und eine Kündigung muss nicht auf den letzten Drücker geschickt werden. Man kann auch schon im Oktober oder früher kündigen! ;)

Zitat:

@Schose schrieb am 10. Dezember 2015 um 10:35:30 Uhr:

Hey Leute,

leider habe ich nichts Genaueres zu dem Thema gefunden. Ich bin seit 01.01.2015 mit einem Golf VII bei der direct line versichert und trotz gefallener Typklassen, wurde mein Versicherungsbeitrag für das Jahr 2016 erhöht.

Der Bescheid zur Beitragserhöhung wurde mir bereits im September 2015 zugestellt.

Leider habe ich im Eifer des Gefechts die darin enthaltene Sonderkündigungsklausel "..bis einen Monat nach Erhalt dieses Schreibens haben Sie die Möglichkeit zu kündigen." überlesen, da ich bisher der Meinung war, dass ich fristgerecht zum 30.11.2015 kündigen kann, weil das Versicherungsjahr vom 01.01.2015 - 31.12.2015 läuft, was auch so im Vertrag festgehalten wurde.

Daher meine Frage an euch, ob ich da überhaupt noch eine Chance habe, um den Vertrag zu kündigen?

Vielen Dank im Voraus!

Natürlich hättest Du auch noch "ordentlich" zum 1.1.2016 kündigen können. Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer 30.11.2015. Jetzt ist es natürlich zu spät, also keine Chance mehr.

Das ist natürlich eine "gute" vertriebstechnische Maßnahme der DirectLine, mit dem Schreiben zu suggerieren, dass Mitte Oktober die Kündigungsmöglichkeit erlischt. Du bist sicherlich nicht der einzige, der darauf reingefallen ist.

Die nehmen auch deswegen schon den September, weil viele Versicherer ihre neuen Tarife erst zum 1.10. e. J. einführen. Will man vergleichen, erhält man eben noch kein Ergebnis.

Manchmal hat man eine Chance, wenn der Beitragsvergleich fehlerhaft aufgebaut wurde. Ich weiß allerdings nicht, wie der bei der Directline aussieht, kann dazu also nichts sagen. Die Versicherer versuchen schon, die Beitragserhöhung "zu verstecken", sie sind allerdings an bestimmte Vorschriften gebunden. Halten sie diese nicht ein, würde die Beitragserhöhung hinfällig werden.

evtl den Halter wechseln, wenn es sich lohnt

Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Dezember 2015 um 10:57:46 Uhr:

evtl den Halter wechseln, wenn es sich lohnt

Und an welcher Stelle hilft das?

Nein, geht um ca. 40€. Mich ärgert weniger der Betrag, eher meine Dummheit und die dreiste Vorgehensweise.

Trotzdem danke danke für die ganzen Beiträge, wieder was gelernt. Auf Nachfrage bei der Kundenhotline wurde ich nur müde belächelt und gefragt ob ich glaube der Einzige mit diesem Problem zu sein. Eine gute Sache hat das Ganze ja, die Kündigung für 2017 ging bereits fristgerecht raus. :)

Was soll jetzt daran eine Frechheit oder dreiste Vorgehensweise sein?

Ich finde es sogar sehr kundenfreundlich, wenn die neue Prämie schon so zeitig bekannt gegeben wird.

Da hat man lange genug Zeit, sich um einen anderen Tarif umzusehen, wenn man denn wechslen möchte.

Wer seine Verträge selber händeln möchte, sollte zumindestens über die Kündigungsmöglichkeiten bescheid wissen.

Zitat:

@Schose schrieb am 10. Dezember 2015 um 12:12:26 Uhr:

Nein, geht um ca. 40€. Mich ärgert weniger der Betrag, eher meine Dummheit und die dreiste Vorgehensweise.

Trotzdem danke danke für die ganzen Beiträge, wieder was gelernt. Auf Nachfrage bei der Kundenhotline wurde ich nur müde belächelt und gefragt ob ich glaube der Einzige mit diesem Problem zu sein. Eine gute Sache hat das Ganze ja, die Kündigung für 2017 ging bereits fristgerecht raus. :)

Dann würde ich mir aber in Outlook eine Terminerinnerung setzen um rechtzeitig zum 1.1.2017 eine neue Versicherung abschließen. Nach dem 1.1,17 ohne Versicherungsschutz unterwegs sein kann böse enden (Unfall und keine Haftpflicht oder nicht ganz so schlimm Zwangsabmeldung).

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 10. Dezember 2015 um 13:09:38 Uhr:

Was soll jetzt daran eine Frechheit oder dreiste Vorgehensweise sein?

Ich finde es sogar sehr kundenfreundlich, wenn die neue Prämie schon so zeitig bekannt gegeben wird.

Da hat man lange genug Zeit, sich um einen anderen Tarif umzusehen, wenn man denn wechslen möchte.

Wer seine Verträge selber händeln möchte, sollte zumindestens über die Kündigungsmöglichkeiten bescheid wissen.

Wenn du diese Methode als kundenfreundlich bezeichnest, schön und gut. Ich sehe das etwas anders, aber das steht auf einem anderen Blatt. Habe mich hier lediglich nach ein paar Informationen erkundigt, denn über meinen Fehler ärgere ich mich selbst am meisten..keine Sorge also! ;)

Du hast sie als Frechheit und dreiste Vorgehensweise bezeichnet, wie man deutlich hier lesen kann :D

Zitat:

@Schose schrieb am 10. Dezember 2015 um 12:12:26 Uhr:

Nein, geht um ca. 40€. Mich ärgert weniger der Betrag, eher meine Dummheit und die dreiste Vorgehensweise.

Trotzdem danke danke für die ganzen Beiträge, wieder was gelernt. Auf Nachfrage bei der Kundenhotline wurde ich nur müde belächelt und gefragt ob ich glaube der Einzige mit diesem Problem zu sein. Eine gute Sache hat das Ganze ja, die Kündigung für 2017 ging bereits fristgerecht raus. :)

Frag doch mal nach her Tarifumstellung vielleicht springen So ein paar Euro raus!

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