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Sonderkündigungsrecht durch veränderte Fahrzeugnutzung

Themenstarteram 4. August 2016 um 8:44

Hallo zusammen!

Folgender Fall bei uns: ein VW-Passat versichert bei direct-line, Vertrag am 4.7. verlängert. Laut Vertragsbedingungen darf kein unter 24-jähriger Fahrer mit dem Fahrzeug fahren.

Das würden wir aber gerne ändern, da unser Sohn (18) gerade seinen Führerschein gemacht hat.

Nun möchte direct-line statt aktuell 550 €/Jahr dafür 2.100 €/Jahr haben, was uns eindeutig zu viel ist, da wir die selben Leistungen bei anderen Versicherungen für ca. 800 € bekommen würden.

Jetzt läuft der Vertrag mit direct-line aber noch bis zum 4.7.2017. Daher habe ich mich durch die ABK gewühlt und unter I.5.1 folgendes gefunden:

Zitat:

Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10%, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Ich habe direct-line an der Hotline damit konfrontiert, aber diese sagten mir, das gelte nicht für unseren Fall.

Daher wollte ich Euch Expert*innen mal Fragen, ob ihr wisst, welche Fälle unter dieses Sonderkündigungsrecht fallen? Wir hatten auch schon mal überlegt, einfach die Angabe der jährlichen Kilometer zu erhöhen - aber keine Ahnung, ob das dann darunter fällt.

Vielen Dank & schöne Grüße,

Andi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Zitat:

Obwohl die alte Versicherung nach der Kündigung keine Leistungen mehr erbringen muss, hat sie dennoch für das gesamte Versicherungsjahr das Recht auf eine Zahlung des Beitrags. Der Versicherte muss also sowohl bei der alten wie auch bei der neuen Versicherung den Beitrag bezahlen. Deshalb ist eine sofortige Kündigung nach einem Schadensfall nur bedingt zu empfehlen.

Das gilt seit der VVG-Reform nicht mehr. Die Beiträge sind prt. ab Kündigungsdatum zu erstatten. Davor war das allerdings so, dass dem Versicherer die Prämie bis zum Ablauf des Vertrages zustand.

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Es kommt halt wirklich darauf an, wie die das mit "Art und Verwendung" auslegen. Ich vermute fast, daß damit gemeint ist, daß statt privater Nutzung z. B. eine geschäftliche Nutzung dazu kommt und sich das schädlich auf den Beitrag auswirkt. Wenn Dein Sohn als weiterer Fahrer mit dazu kommt, dann ist das eine Änderung des Nutzerkreis und das wird die Versicherung wahrscheinlich nicht interessieren, wie sich der Beitrag da verändert.

Das ist jetzt die Strafe, daß Du mit dem Fahrzeug bei der direct-line bist. Bei dem Laden fährt man nur solange günstig, solange mein kein Risiko darstellt. Ich habe mir dort immer wieder mal ein Angebot geben lassen und nie waren die auch nur annähernd in dem Beitragsbereich, den ich bei anderen Versicherern bekommen habe.

Was mich irritiert, das ist Deine Aussage zur unterjährigen Vertragsverlängerung mit neuer Laufzeit bis Juli 2017. Ich kenne es nur so, daß die Verträge bei der KFZ-Versicherung für das Kalenderjahr laufen. Bei unterjährigem Einstieg ist das erste Versicherungsjahr dann entsprechend kürzer. Eine Kündigung kann dann immer bis Ende November erfolgen und man wechselt den Versicherer zum 1.1. des Folgejahres. Vielleicht ist das bei der direct-line aber auch wieder anders.

Das Thema hatten wir schon.

Die Versicherung hat recht und du nicht ;)

Ein verkaufsbedingter Halterwechsel könnte genauso helfen wie die Umstellung auf gewerbliche Vermietung des Fahrzeugs. Ein erweiterter Nutzerkreis wäre eher keine andere Art der Nutzung.

Die Art (soviel ich weiß) ist das KFZ selber, hier PKW. (Umrüstung auf LKW z.B. wäre eine Artenänderung).

Verwendung wäre dann das Thema, hier ohne Vermietung versichert. (der Einsatz als Mini-Car oder Taxe oder wird gewerblich vermietet, Transport gegen Endgeld usw.)

Bedingungsgemäß hat Dein Versicherer recht... Bei einem Serviceversicherer konnte ich bisher mit Gefahrerhöhung immer eine Vertragsfreigabe erwirken, wobei das natürlich good will der Versicherer war...

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 4. August 2016 um 11:09:38 Uhr:

Die Art (soviel ich weiß) ist das KFZ selber, hier PKW. (Umrüstung auf LKW z.B. wäre eine Artenänderung).

Verwendung wäre dann das Thema, hier ohne Vermietung versichert. (der Einsatz als Mini-Car oder Taxe oder wird gewerblich vermietet, Transport gegen Endgeld usw.)

Genau so ist es!

Gilt das Fernabsatzgesetz für KFZ Versicherungen? Eventuell ist da was möglich?

Wie soll hier etwas klappen, wenn der Vertrag am 4.7. verlängert wurde? Das Widerrufsrecht besteht wohl nur bei Vertragsschluss.

Bei sowas gibt es kein Sonderkuendigungsrecht, wieso auch? Dann könnte man ja jederzeit ne andere person mit drauf versichern, und dann immer Kündigen wann man lust hat.

am 4. August 2016 um 17:18

Zitat:

@Mimro schrieb am 4. August 2016 um 13:10:47 Uhr:

Bedingungsgemäß hat Dein Versicherer recht... Bei einem Serviceversicherer konnte ich bisher mit Gefahrerhöhung immer eine Vertragsfreigabe erwirken, wobei das natürlich good will der Versicherer war...

Das würde ich jetzt bei der DirectLine auch vorschlagen.

Mal höflich bei denen anfragen, dass man erschrocken über den 4fachen Beitrag ist und ob man deshalb nicht bitte eine Freigabe kriegt.

Der Sohnemann fällt ja in ein paar Jahren wieder raus und dann kommt man auch gerne zur DirectLine zurück.

Ich hatte das gerade bei Vodafone. Habe vor 3 Monaten bei denen neu abgeschlossen.

Laut Internet bei mir am Ort voller LTE Empfang.

Praxis, weder LTE noch 3G im gesammten Ort verfügbar.

Hab um Vertragsaufhebung gebeten und die haben mich raus gelassen.

Die Directline sollte genau so denken.

Lieber einen Kunden im guten ziehen lassen, als ihn wegen einem Jahr für immer vergraulen.

Jeder Directline Mitarbeiter würde privat genau so denken, würde er den 4 fachen Betrag vorgesetzt bekommen.

Dass es keine Ausrede ist, lässt sich ja Anhand der Geburtsdaten vom Sohn belegen.

@austria47

Du kannst aber kein Telefonvertrag mit einem KFZ Versicherungsbeitrag vergleichen, dass sind 2 verschiedene Verträge.

Und Leute, die dem Internet mehr glauben schenken, haben schon verloren. Das trifft auch für Versicherungsverträge zu. Denn die Internet Anträge sind keine Policen, sondern nur Anträge, die entweder genehmigt werden oder auch abgeändert werden.

Der Verbraucher hat ja dann das Recht, diese zu widerrufen mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben.

 

Nur die Realität bringt ein Ergebnis. Und die ist eben vor Ort und nicht im Netz.

Mal eine kurze Frage dazu, wenn ich einen Teilkaskoschaden habe,melde und er wird von der Versicherung reguliert, kann ich innerhalb der Frist von 4 Wochen den Vertrag durch das Sonderkündigungsrecht kündigen ?

am 5. August 2016 um 8:13

Na de seh ich doch schon jemanden in Gedanken kleine Kieselsteinchen aufsammeln :D

Hallo JM GIV 1.8T, Ja das kannst du. Deine Versicherung hat aber, je nach Vertrag, das Recht dir bis zum Ende der hauptfälligkeit dir den batrag in Rechnung zu stellen. Ich zitiere mal:

Zitat:

Obwohl die alte Versicherung nach der Kündigung keine Leistungen mehr erbringen muss, hat sie dennoch für das gesamte Versicherungsjahr das Recht auf eine Zahlung des Beitrags. Der Versicherte muss also sowohl bei der alten wie auch bei der neuen Versicherung den Beitrag bezahlen. Deshalb ist eine sofortige Kündigung nach einem Schadensfall nur bedingt zu empfehlen.

Zudem kommt, dass du den TK Schaden bei deiner neuen Versicherung ebenfalls angeben musst

(zum. wenn sie nach Schäden in den letzten 3 Jahren fragen). Folglich wirst du auch schlechter tarifiert.

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