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Sonderkündigungsrecht bei Versicherung

Themenstarteram 4. September 2014 um 19:32

Hallo.

Dies ist mein erster Beitrag hier und habe schon ein riesen Problem und ich hoffe Ihr könnt helfen.

Im Juli hatte ich einen verschuldeten Unfall. Daraufhin habe ich meinen Wagen verschrotten müssen (Teilkasko). An anderen Fahrzeugen sind Schäden entstanden. Versicherung habe ich nicht gekündigt, das geht beim abmelden ja automatisch. Habe Restgeld zurück bekommen.

So schnell habe ich mir einen neuen Wagen zugelegt, und bei der selben Versicherung versichert. So nun 32 Tage später kam die ein neuer Versicherungsschein (Nachtrag zu meiner Bestehenden Versicherung) Hochstufung. 400€ nachzahlen. Bzw wird abgebucht. Darf ich mit sofortiger Wirkung kündigen und zu einer anderen Versicherung oder muss ich das Jahr (Jahrespolice) abwarten? Kündigen und denen Entschädigung zahlen will ich auch nicht.

Was tun? Was kann ich tun?

Vielen dank schon mal für eure Mühen

Daniel

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30 Antworten

Hättest Du den alten Wagen weiterversichert, wäre zum Ablauf des Versicherungsjahres ebenfalls eine Hochstufung erfolgt mit entsprechend höherer Beitragserhebung.

Da nun aber ein anderes KFZ versichert wurde, beginnt ein neues Versicherungsjahr und die entsprechende Hochstufung.

Hast Du Dir bei Abschluß des Vertrages nicht den Beitrag geben lassen ?

Nach Erhalt der neuen Police kannst Du natürlich diese Widerrufen, aber dann gibt es ein anderes Problem.

Wenn ein Widerruf erfolgt, teilt der Versicherer der Zulassungsstelle mit, dass ab Beginn der Versicherungsschutz widerrufen wird und Du mußt dann einen Versicherer finden, der rückwirkend für Deinen neuen Wagen Versicherungsschutz der Zulassungsstelle gibt (Pflichtversicherungsgesetz), das wird nicht einfach werden, weil die meisten Versicherer das (rückwirkend Deckung geben) nicht machen.

Besonders dann nicht, wenn ein Vorschaden vorhanden ist.

Themenstarteram 4. September 2014 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Hättest Du den alten Wagen weiterversichert, wäre zum Ablauf des Versicherungsjahres ebenfalls eine Hochstufung erfolgt mit entsprechend höherer Beitragserhebung.

Da nun aber ein anderes KFZ versichert wurde, beginnt ein neues Versicherungsjahr und die entsprechende Hochstufung.

Hast Du Dir bei Abschluß des Vertrages nicht den Beitrag geben lassen ?

Nach Erhalt der neuen Police kannst Du natürlich diese Widerrufen, aber dann gibt es ein anderes Problem.

Wenn ein Widerruf erfolgt, teilt der Versicherer der Zulassungsstelle mit, dass ab Beginn der Versicherungsschutz widerrufen wird und Du mußt dann einen Versicherer finden, der rückwirkend für Deinen neuen Wagen Versicherungsschutz der Zulassungsstelle gibt (Pflichtversicherungsgesetz), das wird nicht einfach werden, weil die meisten Versicherer das (rückwirkend Deckung geben) nicht machen.

Besonders dann nicht, wenn ein Vorschaden vorhanden ist.

Ok. Auto ist Totalschaden und verschrottet. Deswegen hat die Versicherung mir gekündigt als ich das Auto abgemeldet habe. Sofort paar Tage später neues Auto gekauft und bei derselben Versicherung versichert. Ermittlungen dauern aber eben und deswegen kam erst jetzt die Beitragserhöhung und Hochstufung. neues Auto hat also kein Schaden welcher von der Versicherung reguliert werden müsste. Also ein ganz neuer Vertrag.Und diese Summe aktzepiere ich nicht, weil andere Versicherungen mit meiner aktuellen hohen Stufe um mindesten 250€ günstiger sind. Teilweise zu mindest. Und deswegen will ich jetzt wechseln. Gestern kam erst das schreiben zur erhöhung und die Versicherung läuft jetzt seit etwas über einem Monat. Es ist ein Jahresvertrag. Da muss ich doch irgendwie rauskommen können. Und so was wie bei vorzeitigem Ende will ich denen auch keine Entschädigung zahlen müssen. Das kann doch nicht rechtens sein,

Ich glaube, Du hast nicht ganz verstanden.

Das alte KFZ wurde Dir nicht gekündigt, sondern der alte Vertrag wurde abgerechnet, weil das KFZ abgemeldet wurde.

So, dass neue KFZ wurde weiter beim Versicherer versichert und es beginnt ein neuer Vertrag für das neue KFZ.

Wenn meine Kunden bei mir ein KFZ versichern, dann bekommen sie vorher gesagt, was das neue KFZ kostet und dann entscheidet der Kunde, ob er bei mir oder woanders sein KFZ versichert und nicht nachher.

Ansosten hatte ich die Problematik eines Widerrufes der erhaltenen neuen Police bereits geschrieben.

Entweder Du findest einen Versicherer ( bei Widerruf der neuen Police), der Dir rückwirkend Versicherungsschutz (Zulassungsdatum des neuen KFZ) bietet oder Du mußt warten, bis das Versicherungsjahr endet.

Zitat:

Original geschrieben von San-Solln

Also ein ganz neuer Vertrag.Und diese Summe aktzepiere ich nicht, weil andere Versicherungen mit meiner aktuellen hohen Stufe um mindesten 250€ günstiger sind. Teilweise zu mindest.

Wie corsadiesel schon geschrieben hat, hast Du jetzt zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu widerrufen (§8VVG). Sag Deinem neuen Versicherer der Wahl aber die ganze Wahrheit und lass Dir bestätigen, dass der Versicherer rückwirkend ab Tag der Zulassung eine eVB bei der Zulassungsstelle hinterlegt.

Ich gehe davon aus, dass Dein bisheriger Versicherer nicht Dir gekündigt hat, sondern Du den Versicherungsvertrag aufgrund Risikofortfall? Wird so schon nicht ganz einfach, einen Versicherer zu finden der mitspielt, wenn auch noch Kündigung durch Vorversicherer, wirds fast aussichtslos.

Themenstarteram 4. September 2014 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von San-Solln

Also ein ganz neuer Vertrag.Und diese Summe aktzepiere ich nicht, weil andere Versicherungen mit meiner aktuellen hohen Stufe um mindesten 250€ günstiger sind. Teilweise zu mindest.

Wie corsadiesel schon geschrieben hat, hast Du jetzt zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu widerrufen (§8VVG). Sag Deinem neuen Versicherer der Wahl aber die ganze Wahrheit und lass Dir bestätigen, dass der Versicherer rückwirkend ab Tag der Zulassung eine eVB bei der Zulassungsstelle hinterlegt.

Ich gehe davon aus, dass Dein bisheriger Versicherer nicht Dir gekündigt hat, sondern Du den Versicherungsvertrag aufgrund Risikofortfall? Wird so schon nicht ganz einfach, einen Versicherer zu finden der mitspielt, wenn auch noch Kündigung durch Vorversicherer, wirds fast aussichtslos.

Über Check24 habe ich den Vertrag wieder gemacht. Die Summe wusste ich. Aber ich konnte ja nur meine Bessere Klasse angeben. Da ja noch kein Schaden reguliert war. Das kam ja dann erst. Und der Vertrag wurde beendet, weil ich mein Auto abgemeldet habe. So hat mir der ADAC das jedenfalls erkährt.

Dein Jetztiger Versicherer wird dir aber den versicherten Zeitraum berechnen. Damit musst du rechen. Und da die SF zum neuen Versicherer weg gehen, wird der mit SF0 abrechnen.

Themenstarteram 4. September 2014 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Dein Jetztiger Versicherer wird dir aber den versicherten Zeitraum berechnen. Damit musst du rechen. Und da die SF zum neuen Versicherer weg gehen, wird der mit SF0 abrechnen.

Warum das denn. Wenn ich die 2 habe, habe ich doch die 2. Dann können die doch nicht einfach bei 0 anfangen

Themenstarteram 4. September 2014 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von San-Solln

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Dein Jetztiger Versicherer wird dir aber den versicherten Zeitraum berechnen. Damit musst du rechen. Und da die SF zum neuen Versicherer weg gehen, wird der mit SF0 abrechnen.

Das der Zeitraum berechnet wird ist klar. Aber wenn ich die 2 habe, habe ich doch die 2. Dann können die doch nicht einfach bei 0 anfangen

Zitat:

Original geschrieben von San-Solln

Über Check24 habe ich den Vertrag wieder gemacht. Die Summe wusste ich. Aber ich konnte ja nur meine Bessere Klasse angeben. Da ja noch kein Schaden reguliert war. Das kam ja dann erst.

Sobald ein Schaden gemeldet wird (nicht reguliert), wird der Vertrag auf schadenbelastet gesetzt.

Aber so ist das eben mit Portalen im Netz und die Kunden stehen im Dunkeln, weil sie etwas nicht wissen können, wie es richtig laufen muß.

Nun hast Du den Salat.

Themenstarteram 4. September 2014 um 21:40

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von San-Solln

Über Check24 habe ich den Vertrag wieder gemacht. Die Summe wusste ich. Aber ich konnte ja nur meine Bessere Klasse angeben. Da ja noch kein Schaden reguliert war. Das kam ja dann erst.

Sobald ein Schaden gemeldet wird (nicht reguliert), wird der Vertrag auf schadenbelastet gesetzt.

Aber so ist das eben mit Portalen im Netz und die Kunden stehen im Dunkeln, weil sie etwas nicht wissen können, wie es richtig laufen muß.

Nun hast Du den Salat.

Und wie soll ich nun vor gehen. Darf ich sofort aussteigen und zu einer anderen günstigeren Versicherung?

Wurde bereits ausführlich erklärt.

Themenstarteram 4. September 2014 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Wurde bereits ausführlich erklärt.

Ok ich sehe mal was ich machen kann. Ich hoffe kündigen wird klappen.

Hallo,

es ist m.E. ungewöhnlich das dein Vertrag unterjährig beim Fahrzeugwechsel gestuft wird. Der Vertrag sollte erst zur Hauptfälligkeit, in der Regel 01.01., hochgestuft werden. Somit bleibt dir genug Zeit zum Umdecken.

Oder war deine alte Hauptfälligkeit unterjährig und zwischen Schadentag und Tag der Neuanmeldung?

Hallo, du solltest mal in deinen Bedingungen lesen.

Der vorläufige Versicherungsschutz endet bei Widerruf nicht immer rückwirkend,

sondern erst ab Eingang beim Versicherer.

Diesen Zeitraum musst du auch bezahlen.

siehe Auszug AKB:

Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf

B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz,

endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang

Ihrer Widerrufserklärung bei uns.

Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz

B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir

Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.

Grüße

Klaus

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