Sonderkündigungsrecht bei KFZ-Versicherung
ich wollte eigentlich zum Jahreswechsel auf eine neue Versicherung umsteigen. Hab dann auch brav am Montag noch schnell die fristgerechte Kündigung abgeschickt und mit dem neuen Versicherer alles dingfest gemacht.
jetzt ruft heute morgen meine aktuelle Versicherung an und erzählt mir, dass ich nicht so einfach kündigen könne. Ich natürlich sofort auf 180, weil ich dachte "was bilden die sich eigentlich ein?". Haben dann hin und her diskutiert warum ich wechsle und was besser ist bis ich dann sagte, dass die Kündigung aber nunmal rechtskräftig seie und ich daran auch nicht mehr rütteln werde.
Da sagt die Sachbearbeiterin wieder, dass ich nicht kündigen könne, weil ich nicht fristgerecht gekündig habe. Ich habe nämlich in die Kündigung schusseligerweise reingeschrieben, dass ich fristgerecht zum 30.11.2004 kündige. Natürlich hätte ich da 31.12.2004 reinschreiben müssen, hab aber ständig nur das Abschicken bis zum 30.11.2004 vor Augen gehabt.
Der Agent der neuen Versicherung meinte, dass er nochmal nachforschen wolle, ob ich nicht zufällig ein Sonderkündigungsrecht habe oder mich darauf berufen kann, dass ich natürlich eh nur zum Jahresende hätte kündigen können und die alte Versicherung da keine Handhabe gegen mich hat.
Was meinen die Fachleute hier dazu? Wir haben doch einige Makler dabei, oder?
27 Antworten
hab fast alle Versicherungen beim neuen Versicherer🙁
Kulant wird sich die alte also nicht zeigen, weil dann verlieren die mich ja.....
Einfach mal Druck machen. Das sollte vielleicht was bringen.
Bei mir hats damals was gebracht. Da hatte ich das falsche Jahr reingeschrieben.
Habe quasi ne Versicherung rückwirkend um ein Jahr gekündigt.
Hat aber keine Auswirkungen gehabt, da in der Police grundsätzlich drinsteht wann diese abgeschlossen wurde und wie lange diese läuft.
Gruss
@ mathias@ku
Dann weißt Du doch sicher auch ob NOS mit (z.B.) der Stilllegung aus der Sache rauskommen könnte.
Angenommen:
NOS geht am Montag aufs Landratsamt lässt den TT stilllegen und hebt diese am Dienstag (oder ein paar Tage später) wieder auf.
Muss er dann zwangsweise bei der alten Versicherung bleiben? Gibt es da ne Art "Sperrfrist"?
Wenn man bei der neuen Versicherung viel spart hat man ja u.U. trotz der ganzen Landratsamtgebühren noch Gute gemacht.
Oder NOS meldet das Fahrzeug auf (z.B.) seinen Dad um. Der kann ja seinen "2. Wagen" bei jeder x-beliebigen Versicherung anmelden. Versicherungsnehmer ist also sein Dad Fahrzeughalter weiterhin er. Kann NOS dann seine Prozente übernehmen?
Diese Sache ist ja für die jetztige Versicherung nichts anderes als wenn NOS sein Auto verkaufen würde.
@matthias@ku: bessere Konditionen sind bei gleichem Beitrag, dass jeder mit meinem Wagen fahren darf, egal wie alt (vorher mind. Alter 23), Dann ist es irrelevant, ob man eine Garage hat, Unfälle mit Tieren werden nicht nur bei Haarwild sondern auch bei Federtieren und sogar Katzen und Hunden abgedeckt, wenn der Halter nicht bekannt ist. Ausserdem ist die Klausel, die sonst fast jeder Versicherer im Vertrag stehen hat, nicht Bestandteil der neuen Versicherung: die Sache mit der groben Fahrlässigkeit. Der Versicherer kann mich auch bei grober Fahrlässigkeit ausser Alkohol- und Drogeneinfluss nicht in Regress nehmen. Und die Vollkasko hat statt 500 nur 300 EUR selbstbeteiligung oder bei 500 ist sie dann eben etwas günstiger
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@TTCR
nein, das geht so nicht (wenn fahrzeug und VN gleich bleiben). was natürlich geht, ist bei fahrzeug- bzw. versicherungsnehmerwechsel. aber das is nicht immer ganz einfach wegen der rabattübertragung... das handelt jeder versicherer etwas anders.
und ein anderes auto kommt ja auch nicht in frage denk ich mal 😉
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
mit den kunden isses doch immer dasselbe... immer auf´n letzten drücker... bei den LVs genau das gleiche... das ganze jahr ist schon bekannt, dass die steuerfreiheit wegfällt... das ganze jahr weis ich die leute drauf hin... und wann kommen se gerannt? am 23.12. wenns schon zu spät is... aber dann kräftig jammern 🙂 schlimm is das...
Ähm, nochmal hierzu: Ich habe ab Anfang Oktober bei meinem Versicherungsmakler gedrängelt, dass ich ein Angebot haben möchte. Da er aber erst zwei Wochen krank war und sowieso das gleiche Probem bzgl. der Rentenvorsorge auf den letzten Drücker hat (geht vor Arbeit fast unter) ging´s eben nicht schneller
Zitat:
Original geschrieben von i need nos
(geht vor Arbeit fast unter)
oohh der arme... wirklich zu bemitleiden 😁
naja, dass der am knüppeln wie blöde ist, sehe ich ja schon daran, dass man ihn momentan schon fast rund um die Uhr im Büro erreichen kann
dafür hat er dann im ersten halbjahr 2005 genug zeit, den erarbeiteten reichtum zu genießen 🙂
naja du könntest dich ja auch noch darauf berufen das (wahrscheinlich) kein vollkaufmann bist u dir daher so ein form-fehler (kündigung "zum" statt "mit dem"😉 schon mal passieren kann ;-)
ausserdem: deinem kündigungswillen (u nur darum geht es in §4abs1) hast du ja fristgerecht mitgeteilt, ergänzend kannst du ja nochmal schriftlich darauf hinweisen das du "natürlich" zum 31.12 (wahrscheinlich machen sie selbst mit dem 30.11. werbung) kündigst!
u wenn sie gar nicht wollen unterstellst du, dass dein vertreter (beim markler wirds schwierig wegen gesellschaftshaftung) zu dir gesagt hat, du sollst in die kündigung unbedingt den 30.11. reinschreiben..aber halt nicht wo.
auf so nen scheiss wird sich dann keine vers einlassen ("eine dementsprechende anfrage liegt schon bei meinem anwalt" u "die eev können sie sich hiermit auch schenken"😉 u der vermittler hat auch besseres zu tun als sich mit so nem mist für ein bissi bestandspflege rumzuschlagen :-)
allerdings bedenke..das hinterlässt verbrannte erde!
u das nächste mal versichert ihr die gurken bei mir huaaa :-)
hat sich geklärt. Hatte erst mit einem sehr engstirnigen Sachbearbeiter im Stammsitz des Versicherers telefoniert. Der hatte durch sein ungeschicktes Verhalten (wollte mir noch nicht mal ne Beitragsrechnung aushändigen. Zitat: "sie wollen ja eh nur schaun, ob sie ein Sonderkündigungsrecht haben"....!) meine Entscheidung bestärkt,mich an den Vortstand zu wenden. Das habe ich dann auch schriftlich getan. Zusätzlich hat mein Bruder seit gestern zwei neue Fahrzeuge in seinem Fuhrpark, die er evtl. bei dem gleichen Versicherer unter Vertrag geben wollte und hat dann gestern wohl gesagt, dass er aber wohl nicht gewillt seie, bei der Handhabung solcher Praktiken dort etwas zu unterschreiben. Kam dann ptompt heute Morge ein Anruf von einer Sachbearbeiterin vor Ort, die jetzt wohl Rede und Antwort vor dem Vorstand stehen muss.
FAZIT: die Kündigung ist wirksam und der Fall hat sich erledigt🙂
Zitat:
Original geschrieben von i need nos
die jetzt wohl Rede und Antwort vor dem Vorstand stehen muss.
du glaubst doch nicht im ernst, dass sich der vorstand mit so nem pille palle beschäftigt 😉 wenn dann hat ihr vielleicht der gruppenleiter gesagt, sie solls einfang aufheben um ärger zu vermeiden und fertig.
jajajajajaja, OK, dann eben dort. Hauptsache die Verantwortlichen müssen sich dafür rechtfertigen. Nicht mit mir, nicht mit´m Commander NOS😰