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Sonderkündigungsrecht Allianz

Hallo,

Ich hatte meiner Meinung nach einen Teilkoskoschaden (kurzschluss) den die Allianz nicht begleichen will.

Nun habe ich eine Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt geschrieben und auf mein Sonderkündigungsrecht bei regulierten Schaden hingewiesen.

Heute kam die Kündigungsbestätigung zum 01.10.2020....Sauladen.

Weiß jemand wann die mich aus den Vertrag raus lassen müssen....ich habe keine Lust wegen so einen Mist zum Anwalt zu latschen.

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Er sollte sich jedoch eine höflichere Ausdrucksweise, als in diesem Thread, bei dem Gespräch aneignen. :)

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Dann stell doch bitte mal Deine Vers-Bedingungen hier rein

Andere Versicherungen machen auch Fehler, die Provinzial hat mich gerade wegen eines Marder Schadens von SF 34 in SF 16 in der Haftpflicht zurück gestuft (macht in € ca. 80).

Ärgerlich ist so etwas (wie beim TE) aber allemal.

@NDLimit: Wozu? Er hat aus Unwissenheit den Schaden reparieren lassen bevor die Versicherung den Versicherungsfall prüfen konnte.

Nun will sie nicht zahlen. Er ist sauer.

Wie hieß das damals bei OTTO so schön?

 

„Denn wer sich Arroganz versichert, der hat völlig ausgekichert.

Denn bei der Arroganz beginnt vom 1.Augenblick,

das Bündnis mit dem Strick!“ :)

Ui, wie hilfreich :rolleyes:

Aber schön....

Außerdem hab ich ja schon meinen Rat abgegeben.

Themenstarteram 1. Dezember 2019 um 9:01

Hallo,

Was sagen die Spezialisten dazu?

2.) Kündigen nach einem Schadensfall / Unfall

Nach einem Schadensfall (Unfall) können Sie auch kündigen und die Autoversicherung wechseln. Das gilt unabhängig davon, ob und wie die Kfz-Versicherung den Schaden reguliert. Warten Sie den Bescheid ab, den Ihnen der Versicherer nach Abschluss seiner Regulierung zuschickt. Ab dann haben Sie 4 Wochen Kündigungsfrist, Ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben. Bedenken Sie, dass auch der Versicherer das Recht hat, Ihnen den Vertrag zu kündigen.

Quelle: https://kfz-versicherungen.cc/...igungsrecht-bei-kfz-versicherung.html

Also so klar wie das einige hier sehen, sehe ich das noch nicht!

Bitte lasst das OT, sonst rege ich mich wieder auf.... Bitte nur antworten wer wirklich Ahnung vom SKR hat!

Danke und Gruß

Vielleicht sollte man Bedenken das man ja 2 Verträge hat. Haftpflicht und Kasko

Blick in die AKB der HUK:

Kündigung nach einem Schadenereignis

G.2.3 Sie können den Vertrag nach einem Schadenereignis kündigen.

In der Kasko, beim Autoschutzbrief, beim Fahrerschutz und beim Ausland-

Schadenschutz ist die Kündigung wirksam, wenn sie uns innerhalb

eines Monats zugeht, nachdem wir Sie in Textform darüber informierten,

ob und in welcher Höhe wir leisten.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kündigung wirksam, wenn sie

uns innerhalb eines Monats nach folgenden Ereignissen zugeht:

a Wir haben unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt.

b Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten

zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.

c Das Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten ist rechtskräftig geworden.

Damit sehe ich als Laie meine Vermutung bestätigt.

Hier nochmal:

Kündigung nach einem Schadensereignis

Nach einem Schaden gibt es die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der Versicherte muss allerdings innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung beim Versicherer kündigen oder innerhalb eines Monats, nachdem der Kfz-Versicherer die Leistungen anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.

Quelle:https://www.dieversicherer.de/.../...fz-versicherung-kuendigen---42578

Bei der HUK könntest du kündigen, da man es immer in V. mit

G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten

G.4.1 Sie und wir sind berechtigt, die gesamte Kfz-Versicherung für das

Fahrzeug zu kündigen, wenn für einen Vertrag ein Kündigungsgrund

vorliegt

sehen sollte, ob das bei der Allianz auf so ist?

Das steht in der Allianz AKB:

6.Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Versicherung nach Eintritt des Versicherungsfalls gekündigt werden?

(1) Kündigungsrecht: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede Vertragspar-tei das Versicherungsverhältnis kündige

7.Auswirkung einer Kündigung auf die ein-zelnen Leistungsbausteine.

Wie wirkt sich eine Kündigung auf die einzelnen Leistungs-bausteine aus?

Die Leistungsbausteine Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfall- und Ausland Schadenschutz-Versicherung sind jeweilsrechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung von einem dieserVerträge berührt das Fortbestehen der anderen Verträge nicht.Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlas-ses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung (alleLeistungsbausteine) für das Fahrzeug zu kündigen.Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenenVerträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf alle Leistungs-bausteine ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zweiWochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie miteiner Fortsetzung der anderen Leistungsbausteine nicht einver-standen sind. Entsprechend haben wir das Recht, alle Leistungs-bausteine zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertragkündigen.

Leider für mich nicht so klar

Hallo. Leider bist Du da a bisserl auf dem Holzweg.

Diese Schäden die Du hier meinst beziehen sich auf Haftpflicht, Unfallschàden.

Es geht aber auch viel einfacher, ist Deine Versicherung teurer geworden?

Dann hast Du auch ein SKR.

Aber nur wenn der Vergleichsbeitrag höher ist!

D.h.: SF Klassen und Typklassen bereinigt.

Der Ombudsmann sollte mir hoffentlich Helfen können?

Versicherungsombudsmann e.V.Postfach 08063210006 Berlin

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Website: www.versicherungsombudsmann.de

Tel.: 0800 3696000

Fax: 0800 3699000D

Du kannst kündigen

Jetzt hast Du ja offenbar zum 01.10.20 gekündigt.

Merkwürdig daß Du bei Deiner Allianz Autoversichrrung einem klassischen Vers.

Offenbar nicht den Ablauf des Kalenderjahrs

01.01. 0Uhr als Ablaufdatum des Vers.jahres drin hast.

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