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Einseitige Vertragsänderung - Sonderkündigungsrecht?

Themenstarteram 11. Juli 2015 um 10:34

Hallo Leute

Brauche kurz eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt

Habe bei der Direct Line mein neues Auto versichert nachdem ich dort auch schon 2 Autos zuvor versichert hatte. Eines davon auch Vollkasko. Vor meinem jetzigen hatte ich dort für ca ein 3/4 Jahr ein Auto ohne Vollkasko versichert.

Am Servicetelefon hat man mir dann ein Angebot mit SF 16 auch für die Vollkasko angeboten und das wurde dann auch im Antrag so dokumentiert.

Nun bekam ich heute Post bezüglich einer Vertragsänderung von SF 16 auf SF 10! Das sind immerhin knapp 70 Euro unterschied :(

Geht das einfach so, ich meine wenn mir dort kein SF16 angeboten worden wäre dann hätte ich mich eventuell auch für eine andre Versicherung entschieden.

LG Ralf

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29 Antworten

Kann es sein, dass Du mal einen Vollkaskoschaden hattest. Denn bei direct line ist die Rückstufung von SF 16 auf SF 10 bei einem Schaden.

Themenstarteram 11. Juli 2015 um 11:15

Nein definitiv nicht!

Mit der directline klären, was hinter der Rückstufung steckt.

Ob man kündigen kann steht auch immer in den akb. Aber offensichtlich liest die niemand

Wenn dein derzeitiges Fahrzeug in SF16 eingestuft ist und in den vergangenen Jahren auch keine VK bestanden hat, dann liegt vermutlich ein Fehler vor.

Erst mal die Versicherung anrufen und um Aufklärung / Korrektur bitten.

Dann kannst du dich immer noch aufregen, falls etwas nicht korrekt ist.

Themenstarteram 11. Juli 2015 um 14:10

Ja ich habe die gerade angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Dort anzurufen hatte ich nach der ersten Aufregung keine Lust dazu.

Sicher werden die behaupten das die freundliche Mitarbeiterin in Historie nicht tief genug nachgesehen hätte. Und im Antrag steht ja auch unter Vorbehalt. Aber gerade das Thema habe ich mit der ausführlich durchgekaut. Und zwischendurch ist sie mit meiner Frage bezüglich der SF zu ihrem Chef und hat mich fast 5 Minuten am Hörer warten lassen um mir danach die frohe Botschaft mit den SF 16 mit zuteilen. Und nun das - echt ärgerlich.

am 11. Juli 2015 um 15:50

nacht marktgängigen bedingungen ist die angleichung des kasko sfr an den der haftpflcht unter folgenden bedingungen möglich

  • Es bestand im letzten Jahr kein Vollkasko
  • die Vollkasko wird für ein Jahre abgeschlossen.

Ersteres ist bei Dir - wie selber beschrieben - ncniht erfüllt. Es ist daher sofern der alte VK SFR nicht anderweritig verwendet wird dieser vorrangig anzurechnen. Warum der alte VK SFR nur 10 ist kann nur ein Blick in die Vergangenheit klären. Die Vermutung eines alten VK Schadens liegt nahe, aber anscheinend hier nicht der Fall.

eine abschließende beurteilung ist ohne das vertragswerk nicht möglich, stelle es doch mal online.

in meiner antwort sind beratungsfehler mangels Beweisbarkeit (Telefonat) nicht berücksichtigt.

Wenn man bei einem Direktversicherer ist, dann sollte man doch selber verstehen, welche SF man beantragen kann.

Diese ergeben sich ganz einfach aus dem Vorvertrag.

Die Chronologie deiner in den letzten Jahren versicherten Fahrzeuge ist entscheidend.

Liste die mal mit Versicherungsbeginn, Versicherungsende, Versicherungsumfang und Schadenfreiheitsklasse zum jeweiligen Vertragsende chronologisch auf.

Vielleicht klärt sich dann einiges.

Zitat:

@rallespassat schrieb am 11. Juli 2015 um 12:34:36 Uhr:

 

Am Servicetelefon hat man mir dann ein Angebot mit SF 16 auch für die Vollkasko angeboten und das wurde dann auch im Antrag so dokumentiert.

Nun bekam ich heute Post bezüglich einer Vertragsänderung von SF 16 auf SF 10! Das sind immerhin knapp 70 Euro unterschied

LG Ralf

Offensichtlich liegt überhaupt kein Vertrag vor und damit auch keine einseitige Vertragsänderung.

Wenn Dir die Versicherung einen inhaltlich von Deinem Antrag abweichenden Versicherungsschein schickt, ist dies ein verbindliches Angebot, das erst zum Vertrag führt, wenn Du dies akzeptierst.

Oder hast Du bereits vorher einen Versicherungsschein mit SF16 erhalten? Das wäre eine andere Situation.

O.

Wäre es auch nicht, da eine SF Einstufung immer nur vorbehaltlich gemacht wird und von der Abfrage des Vorvertrages abhängt.

Warum machst Du wegen 70,- im Jahr so ein Faß auf ?

Du kannst alles in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Welches Faß?

Für 70 Euro schreib ich viele Postings...

am 11. Juli 2015 um 19:01

ich seh auch kein faß ???

der TE möchte einfach nur wissen, wer im Recht ist.

Ich hab hier schon weitaus schwachsinnigere Startposts gelesen

und wenn 70€ nicht brauchst kannst Du sie mir schenken. Merkwürdige Einstelllung. Liegt aber wahrscheinlich nur daran, dass es nicht deine 70€ sind...

Wer den Pfennig nicht ehrt ist des Talers nicht wert ....

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