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Allianz, was soll das?

Themenstarteram 24. Mai 2016 um 12:11

Auffahrunfall, niemand verletzt, Unfallgegner sehr fair, alle Daten sofort bekommen, Versicherer Allianz.

Und nun beginnt das Problem: Gutachten von vereidigtem Sachverständigen erstellt und eingereicht... es passiert nichts. Auf intensive Nachfrage Schadensnummer mit Hilfe des Unfallverursachers bekommen.

Fahrzeug reparieren lassen. Gutachter bestätigt ordnugsgemässe Reparatur. Und nun fordert die Allianz eine Nachbesichtigung durch eigenen Gutachter. Habe ich abglehnt. Die Allianz behält ca. 1/3 der Schadenssumme ein. Jetzt vor Gericht in München. Frage: Warum haben wir Gutachter? Und wie stoppt man dieses Gehabe der Allianz.

Beste Antwort im Thema
am 24. Mai 2016 um 13:36

Wenn ein Te Mitglied mit meiner /einer Schadensnummer was abfragen kann läuft doch etwas nicht korrekt.

RA mit Vertretungsvollmacht ausgenommen.

Bopp19

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Anwalt eingeschaltet?

Zitat:

@comicon schrieb am 24. Mai 2016 um 14:11:02 Uhr:

Jetzt vor Gericht in München.

Überhaupt nicht. Dieses Spielchen mit der Nachbesichtigung dient ausschließlich der Kostenkürzung und da ist Ablehnung und Klage das Einzige, was weiter hilft.

in dem man das publiziert und der Öffentlichkeit mitteilt, was die Arroganz für ein Sauhaufen ist.

Mehr kann man leider nicht machen, die lassen sich von nichts und niemanden beeindrucken.

Für dich zur Info:

Es gibt kein "Nachbesichtigungsrecht" für die Versicherung.

Nur bei Verdacht auf Betrug wäre das gerechtfertigt.

Du hast nichts falsch gemacht. Es wurde ein vereidigter SV beauftragt, dessen Gutachten ist die

Grundlage für die Schadenregulierung.

Nichts anderes.

Auch wenn da ein Mensch von der Allianz gern was zu sagen möchte.

Wayne

Zieh das durch.

Nur so kann man etwas erreichen.

Die Allianz im Rahmen eines Prozesses nur dann eine Chance, wenn sie nachweisen kann, dass

  • das Gutachten gravierende Mängel aufweist
  • Anhaltspunkte für verschwiegene Vorschäden vorhanden sind
  • Erkenntnisse für betrügerisches Verhalten vorhanden sind

Sofern das nicht zutrifft, fallen die mit ihrem Nachbesichtigungswunsch hinten runter.

Schick mir mal die Schadennummer per PN ich frag mal nach wenn du magst

am 24. Mai 2016 um 13:36

Wenn ein Te Mitglied mit meiner /einer Schadensnummer was abfragen kann läuft doch etwas nicht korrekt.

RA mit Vertretungsvollmacht ausgenommen.

Bopp19

Zitat:

@comicon schrieb am 24. Mai 2016 um 14:11:02 Uhr:

Und wie stoppt man dieses Gehabe der Allianz.

Das Vorgehen der gesamten Kürzungsmafia, dazu gehört nicht nur die Allianz, wird dann gestoppt werden, wenn sich genügend Geschädigte und Versicherungsnehmer dagegen mit den geeigneten Mitteln zur Wehr setzen und die dafür notwendigen Kosten produzieren.

Erst wenn das rechtswidrige Kürzen in der Gesamtheit keinen Gewinn mehr abwirft, wird es schlagartig aufhören.

Solange es sich gewinnbringend rechnet, wird es munter weitergehen.

am 24. Mai 2016 um 16:07

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 24. Mai 2016 um 15:36:59 Uhr:

Wenn ein Te Mitglied mit meiner /einer Schadensnummer was abfragen kann läuft doch etwas nicht korrekt.

RA mit Vertretungsvollmacht ausgenommen.

Bopp19

wie kommst du darauf?

ich kann bei meinem Arbeitgeber in den Bestands- und Schadensystemen so vieles abfragen, wenn ich die Einwilligung vom Kunden / Anspruchsteller habe.

Ob eine Abfrage im Sinne des TE erfolgen würde, steht noch mal auf einem anderen Blatt. Ich würde in der Tat nun nichts mehr außergerichtlich machen.

Aber einem Forenuser, der helfen will, betrügerische Absichten zu unterstellen ist hanebüchen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 24. Mai 2016 um 14:31:55 Uhr:

in dem man das publiziert und der Öffentlichkeit mitteilt, was die Arroganz für ein Sauhaufen ist.

Mehr kann man leider nicht machen, die lassen sich von nichts und niemanden beeindrucken.

Da hat sich offensichtlich bei der Arroganz die letzten 40 Jahre nichts geändert. :D Denn schon damals wurde der Werbespruch in "hoffentlich Arroganz versichert" abgeändert.

Wie dem auch sei, ohne Anwalt sollte man bei dem Laden gar nicht erst anfangen, und dann keinen Weichgespülten sondern Einen der auch mal den Gerichtsvollzieher zur Versicherung schickt. Denn im Aussitzen sind Sie gut, wenn man an deren Geld will muss man am Ball bleiben und Druck ausüben.

Hallo ins Forum,

das Vorgehen ähnelt dem Vorgehen der Direkttochter, welches ich ertragen musste. Ich habe - noch in der Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung - der Nachbesichtigung (in Anwesenheit meines Gutachters) zugestimmt. Der Auftritt des sich selbst "Gutachter" nennenden Angestellten der Allianz war bemerkenswert. Den Reparaturaufwand hat er durchgewunken, aber die Wertminderung (waren eh nur 500 EUR bei einem 3.500 EUR Schaden incl. Lackierung Motorhaube und Fahrertür bei einem 212er <1 Jahr) abgelehnt. Trotz Reparturfreigabe musste die Zahlung an die Werkstatt wie auch den Gutachter dann anwaltlich angemahnt werden, da die eigene Erinnerung nicht reichte.

Das Ganze ging vor Gericht und endete in einem Fiasko für die Versicherung. Ein Vergleich, den das Gericht vorgeschlagen hat, wurde abgelehnt (wohl in der Hoffnung, dass dann aufgegeben wird), so dass ein Gerichtsgutachter ran musste. Damit wurd's dann teuer, da der > 1.000 EUR kostete. Tja, ist leider offenbar Standard, um die Kosten zu drücken.

Viele Grüße

Peter

am 24. Mai 2016 um 19:17

genau deswegen braucht man eine RSV und einen guten RA.

rzz

Für was soll der RSV gut sein?

Hallo ins Forum,

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 24. Mai 2016 um 21:17:31 Uhr:

genau deswegen braucht man eine RSV und einen guten RA.

ersteres m.E. nein, zweiteres ja. Eine RSV ist m.E. eher Geldverschwendung, zumal bei neuen Tarifen viel zu viel ausgeschlossen ist und die RSV auch nicht existenzbedrohende Risiken abdeckt. Hast Du noch alte Tarife, fliegst Du im Regelfall raus, wenn ein Schadensfall eintritt.

Viele Grüße

Peter

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