Sommerreifen Corsa C

Opel Corsa C

Hallo,

ich brauche neue sommerreifen fuer meinem Corsa.
Habe bis jetzt ContiPremiumContact (185/55/15 82) drauf, die moechte ich aber nicht nochmal haben, da zu teuer und zu schnell verschlissen.
Ich bin sehr angetan von Hankook, finde aber leider wenig informationen ueber die neuen reifen:

K115 Ventus Prime2 (Soll ganz gut sein aber mehr was fuer 'groessere' auto's)
K425 Kinergy Eco (Schneidet nicht so gut ab in den tests, v.a. bei naesse)
Ventus V12 evo (zu sportlich fuer einen corsa?)

Ich hoffe ihr koennt mir weiter helfen,
Vielen Dank.

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Checkup2110


Danke Jungs,
es werden wohl die 185-er werden. Merkwürdig nur, dass diese Dimension nicht von allen Herstellern bedient wird (Michelin).

185/55R15 82H Michelin gibt´s als ENERGY SAVER+ 🙂

http://www.michelin.de/.../michelin-energy-saver-plus#tab-tyres-sizes

Moment, da verwechselst du jetzt zwei Dinge. Die Reifengrößen sind in den CoC Papieren alle aufgelistet. Dass die Größen nicht mehr im Fahrzeugschein stehen, ist eher Pech der EU, zugelassen sind trotzdem alle aus den CoC. Und in meinem Fahrzeugschein stehen lustigerweise trotzdem alle Größen. 😁

§19.3 ist eine Änderungsabnahme, die jede Prüfstelle durchführt. Eventuell sind nämlich auch Anpassungen am Tacho oder Arbeiten am Radhaus erforderlich. Das steht dann aber in der ABE oder dem Teilegutachten. Du bekommst dann eine Bestätigung vom Prüfer, und beim nächsten Mal auf der Zulassungsstelle wird das im Fahrzeugschein eingetragen.

Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die Freistellung sehe ich hier aber nicht. Deswegen müssen die neuen Reifen vom TÜV abgenommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von lagusan


Hab die auch dran mit 195er Reifen.

Hallo Lars,

und, wie fahr´n sie sich ?

Steh´n sie viel über der Felge ?

Grüße
Checkup

@ georgeous

es steht NICHTS von Abnahme drin, kein 11A, und auch sonst kein Verweis. Warum soll ich zum TÜV, wenn das Ding ne ABE hat????? Das heisst es ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis, solange ich mich an die Auflagen der ABE halte. Ich fahre vorgeschriebene Reifen (195), verwende Gummiventile etc. Alles wie gefordert. Sehe keine Veranlassung, dann damit nochmal zum TÜV zu fahren. Mit welcher Sinnhaftigkeit? Dann bräuchte ich keine ABE, oder sehe ich das falsch? Hab ich ein Gutachten, okay, dann muss ich nach 19.3 abnehmen lassen. Und in die Papiere eintragen. In der ABE steht bei der nächsten Befassung. Nicht "Pflicht zur Eintragung"... Kann dir gern die ABE als PDF schicken, sofern du sie nicht im Netz findest. Da kannst gucken, was Irmscher bei den felgen vorsieht.
Ich guck bei meinen Autos schon vorher, was geht und was nicht. Alles, was ich an den Wagen verbaut habe, hat ne ABE, oder ist eintragungsfähig. Auch ohne "freundlichen" TÜV-Prüfer 😉 Ich hab ein Kind, und da es mit beiden Wagen mitfährt, überlege ich mir zweimal, was an den Wagen gemacht wird....

@checkup

Ich find die 195er okay. Fahr den eher weniger, ist der Zweitwagen. Aber für 195er Schlappen und Vogtland-Fahrwerk isses noch okay. Nicht zu hart, recht Spurstabil, und noch ausreichend komfortabel. Stehn normal da, Bild im Anhang.
Ach ja... 195er sind um einiges preiswerter als die 185er. Zumindest wo ich geschaut hatte. Glaub ich hab für 4 neue 195er 170 Euro bezahlt incl. Versand. Waren glaub ich Conti oder so. Kann nicht gucken, die sind eingelagert...

Gruß Lars

20130420-191138
Ähnliche Themen

Diese ABE hat eine Ausnahmegenehmigung:
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.

Außerdem habe ich noch Auflage 915 gefunden:
An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig.

Und jetzt schauen wir mal in der Spalte "Auflagen zu Reifen" in der Zeile 195/50R15 82: Auflagen 11A und 22B:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

http://www.irmscher.de/abe/de/7_61_10_435.pdf

Kurz: du fährst zwar mit zugelassenen aber nicht abgenommenen Reifen durch die Gegend. Auch wenn eine Korrektur im Fahrzeugschein nicht erforderlich ist, musst du trotzdem die ABE und das Prüfzeugnis nach §19.3 im Auto mitführen.

Hallöle,

ich hab 7*15, das die ABE vom 6*15, mit max. 185er beim Corsa C 😉

Gruß Lars

PS: Asche auf mein Haupt, die 11A steht beim Reifen. Hab ich irgendwie voll ignoriert. Die Kotflügel sind in Ordnung, ist geprüft. Abdeckung ist durch die Tieferlegung ausreichend. Muss ich doch noch mal zum TÜV-Onkel..😉 na gut.. 😉

Macht doch nix, dafür ist das Forum doch da. Ist doch schön wenn das hier was bringt. 🙂

Wegen Tieferlegung hättest du eigentlich sowieso abnehmen lassen müssen - die ABE bezieht sich natürlich auf ein Serienfahrzeug!

Und wie gesagt, wenn du das dann mal eintragen lässt von der Zulassungsstelle, dann stehen die 195er im Schein unten extra drin, da eben keine Standardgröße.

Zumindest die ABE für die 6Jx15 benötigen keine Änderung der Fahrzeugpapiere. Und die Tieferlegung von Irmscher zB hat ebenfalls einen Passus, dass bestimmte Alufelgen ebenfalls nicht abgenommen werden müssen:

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung Sonder-Rad-Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte Prüfberichte bzw ABE für die entsprechende Kombination vor und die jeweiligen Auflagen sind eingehalten
Die serienmäßige Federwegsbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Prüfberichten verändert werden

Hallöle,

Das Fahrwerk war schon eher drin 😉 Das ist erledigt. Und da ist auch erwähnt, das alle Räder/Reifen, die ne ABE haben, oder per Gutachten zugelassen sind, gefahren werden dürfen. Incl. Serienbereifung 😉 Das passt ja alles. Muss ja im Juni eh zum Tüv, da kann der das gleich mitmachen 😉 Oder ich baue vorher noch was ein, was eintragungspflichtig ist, dann halt da mit. Vielleicht mach ich die Hinterachse vom GSI noch rein. Liegt auch da, fehlen nur noch die Sättel. Dann ist das ein Abwasch. Mal gucken, wie ich Zeit und Lust habe 😉, fahren tut er ja. Standheizung muss ich nochmal testen wenns kälter ist. Und den restlichen Irmscher Umbau mach ich eh erst im Frühjahr. (Front/Heck, evtl. noch Fahrwerk).

Gruß Lars

Daß keine technischen Bedenken bestehen heißt aber nicht, daß man das in Kombination nicht abnehmen müßte.

Steht da nicht irgendwo was drin mit Auswirkung auf den Anbau von Sonderradkombinationen gesondert zu berücksichtigen?

Entweder in der ABE der Tieferlegung oder in der ABE der Sonderradkombi?
(ich find diese 15" leider nicht bei Irmscher mehr zu kaufen und daher keinen ABE Link)

Wenn du am Heck bist, vergiß nicht die 2. NSL. 🙂

Hallöle,

hier der Auszug vom Fahrwerk (Gutachten Vogtland):

1. Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen
sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen
Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und
die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender
Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung
nach serienmäßigem Fahrwerk.

Eingetragen damals mit den normalen Felgen/Reifen. Also keine weiteren Auflagen. Und demzufolge ist die Tieferlegung jetzt quasi das Standardfahrwerk, richtig?

Hab dann die neuen Räder geholt. Räder schleifen nicht, sind freigängig. Bearbeitung demzufolge nicht notwendig. Radabdeckung nicht nötig, weil durch Tieferlegung ausreichend (keine Spurplatten verbaut). Also die Auflagen eingehalten (außer die übersehene Reifengeschichte). Bei der Räder-ABE steht nur gesonderte Beurteilung, wenn GLEICHZEITIG anderes Fahrwerk verbaut wird. Da das Vogtland nun schon drin war, ist es ja das "Serienfahrwerk". Also nur Prüfung der Räder/Reifen aus Freigängigkeit lt. ABE. Demzufolge aus meiner Sicht alles chic 😉 Oder? Sicher kann man das "gleichzeitig" auch wieder anders auslegen 😉, aber das soll mir der TÜVer sagen, wenn ich die Räder abnehmen lasse. Mit den 195ern ist man bei 30mm Tieferlegung noch nicht am Limit, da hab ich schon ganz andere (eingetragene!) Sachen gesehen.... Demzufolge mache ich mir da keine Sorgen, das das legal erledigt wird. Vielleicht mache ich vorher noch HA, brauch aber noch nen anderen HBZ (siehe Umrüstkatalog), ABS und Co müssten ja gleich sein. Evtl. bauen ich dann gleich noch ABS/ESP ein. Falls ich doch irgendwann nen größeren Motor verbaue. Da will ich vorher nochmal mit dem TÜV reden, was die mir da evtl. an Steinen in den Weg legen wollen 😉 Sind an sich alles Opel Serienteile. Nur halt nicht im BJ 2001 verbaut. Erst ab FL.

Heck wird auf FL umgebaut, mit der Rieger-Schürze. War das einzige, was mit gefallen hatte, und nicht aus GFK war. Selbst Mattig z.B. war aus dem Bröselzeugs....Von Irmscher kenne ich kein Heck für den Corsa C, oder ich habs wieder mal übersehen 😉

Nein tut mir leid. Auch eine abgenommene Tieferlegung wird nicht zum Serienfahrwerk. Es ist ja schließlich tiefer als original.
Die Formulierung "gleichzeitig" bedeutet nicht, dass es zum gleichen Zeitpunkt verbaut worden ist, sondern dass beides gleichzeitig verwendet wird. Muss also neu abgenommen werden.
Ist ja gut, wenn bei dir im Radkasten nichts schleift. Aber nehmen wir mal an, du nimmst Felgen mit einer so geringen Einpresstiefe oder derart breiten Reifen, dass sie mit dem Serienfahrwerk genau mit dem Radkasten abschließen. Jetzt kommt deine Tieferlegung, und sie sitzen auf. Sowohl Fahrwerk als auch Felgen haben eine ABE, keine Frage. Die Felgen passen ja zum Serienfahrwerk, und die Tieferlegung zu Serienfelgen. Aber sie beeinflussen sich gegenseitig. Deswegen muss die gleichzeitige Verwendung vom TÜV abgenommen werden.
Aus dem gleichen Grund ist auch die gleichzeitige Verwendung von Sportluftfilter und Sportabgasanlage nicht erlaubt. Beides für sich hat eine ABE, aber zusammen verändern sie die Geräuschkulisse, dass eine Abnahme nur mit einem Geräuschgutachten möglich ist.

Umrüstung der Bremsanlage kann ich dir sagen, weil ich damit erst vor ein paar Wochen meinen FOH genervt habe, der dann sogar extra bei der Dekra angerufen hat. Ich habe aktuell die kleinen Bremsscheiben mit 24cm Durchmesser, und Vollstahl mit 11mm Dicke weil ohne ABS. Eine Umrüstung auf 26cm Bremsscheiben von der großen Bremsanlage und 20mm Dicke weil innenbelüftet mit ABS ist prinzipiell möglich. Aber dann müssen wirklich alle beteiligten Komponenten umgerüstet werden, auch die Bremsschläuche. Und am Ende muss alles noch vom TÜV abgenommen werden. Und da ist es auch nicht mit 1x kurz anschauen getan. Das lohnt sich wirklich nur, wenn zeitgleich der Z18XE verbaut wird. Sonst wird doppelt gezahlt.
Ob ich von 240x11mm auf 240x20mm innenbelüftet aufrüsten kann ohne große Abnahme, will mein FOH noch klären.

Ich glaube worauf Lars raus will ist, dass er sich dessen zwar bewusst ist, das aber anders gedeutet hat und erstmal scheuklappen in der Richtung hin trägt 😉

Das andere ist allerdings seit einiger Zeit kaum mehr möglich, da Motorumbauten in größere Dimensionen wohl ziemlich eingeschränkt sein sollen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen