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Solo fahren am Wochenende

Nabend zusammen,
Ich hätte mal wieder eine Frage an die Allgemeinheit.

Darf ich mit meiner Solo Sattelzugmaschine, Leergewicht 7360Kg, am Wochenende in Deutschland fahren?
Und wie sieht es in Frankreich und Spanien aus?
Ich müßte nächste Woche aus Alicante einen Auflieger abholen, und da die Woche ja dank Ostern ziemlich kurz ist, würde ich dann so fahren, daß ich Montag morgen in Alicante bin.
Von hier aus 2100Km.
Darf ich das?
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

Gruß Frahli

Beste Antwort im Thema

in Deutschland schon.

Französische uns Spanische bestimmungen sind mir nicht geläufig.

nach Suche mit google

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Zitat:

@LKW-Reppi
Keinen Begrenzer?😕 Wie kommt ihr dann durch die HU?

SPEZIALKRAFTWAGEN für Pannenhilfe,Abschlepp und Bergungsdienst.

Keine LKW Vorgaben bezüglich Geschwindigkeit .

Wir gelten als Strassenerhaltungsfahrzeug und sind so von vielen Verboten ausgenommen.

Abschlepper sind ausgenommen.

Diese durfen etwas mehr.
http://www.aatac.com/cyclone100.html

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von LKW-Reppi



Zitat:

Original geschrieben von Recovery


Was sollen die auslesen wenn ich keinen tacho dafür habe????? Da wird nix drauf sein oder??

Kann man die Fahrerkarte auf der Strasse nicht nur mit dem Tacho auslesen??

Entschuldige bitte wenn ich dumm frage,aber wir haben weder Tachoscheibe noch Digitacho,noch Begrenzer, geschweige denn eine Fahrerkarte,und kommen manchmal auch in ganz Europa herum.

Haben noch nie Probleme gehabt.

Die Franzosen haben ein Lesegrät dabei und glauben dir erst, das du nicht zwischen- durch mit Digitacho gefahren bist, wenn dies die Daten auf deiner Karte beweisen.
Keinen Begrenzer?😕 Wie kommt ihr dann durch die HU?

Ausserdem eine Fahrerkarte bekomme ich nur wenn ich einen Digitacho drinne hab oder?

Ne die bekommt jeder der einen Kartenführerschein besitzt

Zitat:

Original geschrieben von turtlekiller


Ne die bekommt jeder der einen Kartenführerschein besitzt

Also ich wollte mir eine Fahrerkarte besorgen weil ich für einen Kumpel hin und wieder WAB-Zug gefahren bin .

Sehr selten aber immerhin. Der hat ein neues Auto DAF 105 XF,mit Digi gekauft.

Hätte dafür von meinem Chef ein Ansuchen gebraucht,das ich natürlich nicht bekommen habe,weil wir auch kein Auslesegerät haben und ich sie für unsere LKW nicht brauche.

Also ich kenns vom TÜV und da braucht man gar nix zum die kriegen.
Antrag ausfüllen 40 Euro plus 3 Euro Bearbeitungsgebühr
aufn Tisch und 10 Tage warten.
Dann hast se...

Zitat:

Original geschrieben von Recovery



Zitat:

Original geschrieben von turtlekiller


Ne die bekommt jeder der einen Kartenführerschein besitzt
Also ich wollte mir eine Fahrerkarte besorgen weil ich für einen Kumpel hin und wieder WAB-Zug gefahren bin .
Sehr selten aber immerhin. Der hat ein neues Auto DAF 105 XF,mit Digi gekauft.
Hätte dafür von meinem Chef ein Ansuchen gebraucht,das ich natürlich nicht bekommen habe,weil wir auch kein Auslesegerät haben und ich sie für unsere LKW nicht brauche.

Das kann nicht sein, weil du ohne Besitz einer Fahrerkarte, Fahrzeuge mit Digitacho nicht fahren darfst.

Du brauchst nur den neuen EU-Kartenführerschein, das reicht für den Antrag auf die Karte.

Hi erstma,

Ich fahre fuer eine hollaendische spedition und fahre hauptsaechlich neue auflieger zum endkunden,

z.b von krone in werlte oder schmitz altenberge/gotha und dan meist richtung frankreich und spanien.

meistens gehts dan solo richtung cherreau (kuehlauflieger) in avranches (brittania) um da auflieger fuer

holland oder deutschland ab zu holen.

Es kommt vielleicht einnmal in 2 monaten vor das ich montagmorgens erst einen abholen kann da,meistens schaff

ich es nicht von spanien aus vor sonntag da zu sein weil ich mit meiner szm sonntags nicht! fahren darf.

Daher muss ich mir unterwegs immer ein geeichnter platz suchen fuer das wochenende...fuer mich waere es auch

einfacher das ich fahren duerfte am sonntag,aber naja,so sind die regeln...

gruesse micha

Zitat:

Original geschrieben von Recovery



Zitat:

Original geschrieben von turtlekiller


Ne die bekommt jeder der einen Kartenführerschein besitzt
Also ich wollte mir eine Fahrerkarte besorgen weil ich für einen Kumpel hin und wieder WAB-Zug gefahren bin .
Sehr selten aber immerhin. Der hat ein neues Auto DAF 105 XF,mit Digi gekauft.
Hätte dafür von meinem Chef ein Ansuchen gebraucht,das ich natürlich nicht bekommen habe,weil wir auch kein Auslesegerät haben und ich sie für unsere LKW nicht brauche.
http://www.tuev-sued.de/.../3_antragsformulare

http://www.tuev-sued.de/.../Antrag_Fahrerkarte.pdf

Zitat:

Original geschrieben von brummi81


Hi erstma,

Ich fahre fuer eine hollaendische spedition und fahre hauptsaechlich neue auflieger zum endkunden,

z.b von krone in werlte oder schmitz altenberge/gotha und dan meist richtung frankreich und spanien.

meistens gehts dan solo richtung cherreau (kuehlauflieger) in avranches (brittania) um da auflieger fuer

holland oder deutschland ab zu holen.

Es kommt vielleicht einnmal in 2 monaten vor das ich montagmorgens erst einen abholen kann da,meistens schaff

ich es nicht von spanien aus vor sonntag da zu sein weil ich mit meiner szm sonntags nicht! fahren darf.

Daher muss ich mir unterwegs immer ein geeichnter platz suchen fuer das wochenende...fuer mich waere es auch

einfacher das ich fahren duerfte am sonntag,aber naja,so sind die regeln...

gruesse micha

Hallo, in welchem Land darfst du Sonntags nicht fahren? Solo?

achja,sorry,ich meinte natuerlich frankreich...da darf man am sonntag nicht fahren....leider...

gruesse micha

Ich fahre zwar nur Bus aber ne Fahrerkarte hab ich auch! Da ich im Dreiländereck (Schweiz/ Frankreich) wohne, kenn ich mich schon etwas in Frankreich aus.
Also jeder beruflich Kraftfahrer ist muss ne Karte haben, zumindest wenn er über Grenzen fährt. In Frankreich kassieren die einen gleich ab wenn man keine Karte hat.

Wiederum noch was positives 😁 in der Schweiz gibt es noch keine Karte, da nicht EU- Land!

Zitat:

Original geschrieben von brummi81


achja,sorry,ich meinte natuerlich frankreich...da darf man am sonntag nicht fahren....leider...

gruesse micha

Ich kenne eine Spedition, die fahren ständig Sonntags solo SZM in Frankreich, ohne Probleme.

Das kann nicht sein, weil du ohne Besitz einer Fahrerkarte, Fahrzeuge mit Digitacho nicht fahren darfst.
Du brauchst nur den neuen EU-Kartenführerschein, das reicht für den Antrag auf die Karte.Kartenführerschein bekomme ich erst wenn mein alter flappen ausläuft.
Fahrzeuge mit digitacho darf ich einstweilen mit Fahrtenbuch bewegen.

So habens wir Erklärt bekommen :

Zitat:

Original geschrieben von Recovery



[/quote

Das kann nicht sein, weil du ohne Besitz einer Fahrerkarte, Fahrzeuge mit Digitacho nicht fahren darfst.
Du brauchst nur den neuen EU-Kartenführerschein, das reicht für den Antrag auf die Karte.

[/quote

Kartenführerschein bekomme ich erst wenn mein alter flappen ausläuft.
Fahrzeuge mit digitacho darf ich einstweilen mit Fahrtenbuch bewegen.

So habens wir Erklärt bekommen :

Das ist sowas von falsch, wer erzählt euch so einen Schmarren? Wenn du nicht als Karteninhaber Beim KBA gemeldet bist, darfst du ein Fz. mit Digitacho nicht fahren. Kartenführerschein gibt es in Niedersachsen beim Sraßenverkehrsamt in der Führerscheinstelle. Fahrerkarte gibt es beim Straßenverkehrsamt.

Kuckst du hier:

Kraftfahrt-Bundesamt
KBA
Anlage 1 Vorderseite
Informationen zu Ihrer Kontrollgerätkarte
Empfehlungen Durchführungsbestimmungen
Spezielle Hinweise zur Fahrerkarte
Jede(r) Fahrer(-in) darf nur im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sein. Grundsätzlich darf
nicht ohne Fahrerkarte gefahren werden. Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl
ist das Fahren ohne Fahrerkarte jedoch bis maximal 15 Kalendertage erlaubt. Die Ersatzkarte
ist unverzüglich, spätestens binnen sieben Kalendertagen, zu beantragen. Wurde die Fahrerkarte
gestohlen, ist dies bei der zuständigen Behörde (Polizei) in dem Land, in dem sich der
Diebstahl ereignet hat, anzuzeigen.

--------------------------------------------------------------------------------
und hier:

Checkliste für die Beantragung einer Fahrerkarte:

Um eine Fahrerkarte beantragen zu können, sind folgende Unterlagen notwendig:

Ein EU-Kartenführerschein in einer der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1E
Wohnsitznachweis in der Bundesrepublik Deutschland (Gültiger Personalausweis oder Wohnsitzbescheinigung)
Personalausweis/ Reisepass oder bei Ausländern durch ein gleichwertiges Dokument zur Identifizierung
Lichtbild neuen Datums (vor hellem Hintergrund, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, Größe 35 x 45)
Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und sollte vor Ablauf dieser Frist rechtzeitig erneut beantragt werden. Dies ist maximal sechs Monate vorher möglich und muss spätestens 15 Tage zuvor erfolgen. Bei Verlust, Diebstahl oder technischem Defekt müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen. Zum genauen Ablauf in diesem Falle stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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