Sollte man ein Fahrzeug mit ehemaligen Seitenschaden kaufen?

Mercedes C-Klasse W206

Guten Morgen zusammen,

aktuell wird mir ein W206 zum Kauf angeboten. Das Fahrzeug hatte im November 2024 einen Schaden an der linken Seite – siehe Bild. Der Schaden wurde komplett behoben, und man sieht nichts mehr - alles sieht echt top aus! Trotzdem habe ich ein schlechtes Gefühl, da ich vorher noch nie ein "Unfallwagen" gekauft habe und keine Rechnungen o.Ä. vorhanden sind. Zudem weiß ich nicht, wie ich das Ganze einschätzen soll.

Vorab besten Dank für eure Meinungen und viele Grüße!

Ehemaligen Seitenschaden
36 Antworten

Auch ohne Reparatur Nachweis? Wenn der Schaden noch
Im HIS steht, machst beim nächsten dicke backen, wenn die Versicherung nicht zahlen wird

@Viskary Gib doch mal paar Details zum Preis und auch Schadenshöhe. Damit kann man das besser einschätzen. Zudem gehe ich davon aus das der Vorbesitzer das selber gemacht hat sprich vermutlich nicht bei MB (da keine Rechnung und Gutachten). Was ja auch nicht schlimm ist wenn es richtig gemacht wurde.

Also der Schaden ist ja nichts wildes. Vermutlich musste nur die Fahrertür getauscht und alles andere instandgesetzt und lackiert werden.

Grundsätzlich wenn der Preis stimmt und es auch transparent kommuniziert wurde spricht nichts gegen einen Kauf.

Schön noch zu sehen das es blindes vertrauen hier gibt.
Also, etwas vorsicht ist definitiv mehr als angebracht.

Nur als beispiel. Du kaufst die karre, sagen wir mal der hatte neupreis 70k mit rabatt usw
Der vorbesitzer hatte diesen unfall und wurde auf 18k geschätzt was durchaus möglich wäre.
Vorbesitzer kennt jemanden, vielleicht sogar wirklich in polen und lässt sich 15k auszahlen und der kollege in polen repariert das für 5k.
Die karre ist jetzt nach 3 jahren ohne unfall vielleicht noch 45k wert du bekommst die jetzt für 40 angeboten und denkst jo schnapper.

Die karre wird dir geklaut in nem halben jahr oder du baust nen unfall.
Jetzt kommt die versicherung und fragt dich nach dem ersten unfall ob das bei mercedes fachmännisch repariert wurde und will die rechnung sehen, du hast aber keine. die versicherung rechnet jetzt, zeitwewrt und der ist da du ja auch noch gefahren bist bei 40k und ziehen aber die summe des erstschadens von 18k ab und erstatten dir dann 22k und das wars und du guckst in die röhre, dein anwalt macht da garnichts denn die versicherung ist im recht.

Wie kommst Du zu der Annahme, dass die Versicherung vom Zeitwert des Fahrzeug den Unfallschaden aus der Vergangenheit in voller Höhe abzieht und einen Beleg für die Reparatur dieses Schadens verlangt?

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Weil solche Schäden idR im HIS erfasst werden, und zwar genau um die Geschäftemacherei zu unterbinden a la „nach GA abrechnen, billig reparieren, bei erneutem Schaden wieder voll kassieren mit repariertem Auto“. Aber selbst wenn der nicht im HIS stehen würde - ich hätte keinerlei Interesse am Kauf, wenn die Historie nicht klar ist. Und die Belege über einen reparierten Unfallschaden (Schadenhöhe, wie und wo repariert, Nachweis) gehören eben zu einer sauberen Historie. Wie die Wartungsnachweise auch (und nein, ein selbst geschriebenes Blatt vom Eigentümer wann er selbst angeblich Öl gewechselt hat ist kein Nachweis).

Zitat:

@C320TCDI schrieb am 14. Mai 2025 um 17:02:08 Uhr:


Wie kommst Du zu der Annahme, dass die Versicherung vom Zeitwert des Fahrzeug den Unfallschaden aus der Vergangenheit in voller Höhe abzieht und einen Beleg für die Reparatur dieses Schadens verlangt?

Von so einem Fall hab ich auch schonmal gelesen. Versicherungen wollen nicht bezahlen und suchen nach Gründen warum sie das nicht müssen.

Ist exakt so einem Arbeitskollegen passiert. Ihm ist ein anderes Auto drauf gefahren im Winter.

Polizei gibt alleinige Schuld dem Unfallgegner, aber Versicherung will und braucht nicht zahlen, weil Auto bereits bezahlten Vorschaden hatte und sogar als Totalschaden deklariert war.

Zitat:
@ImPoSand schrieb am 14. Mai 2025 um 21:06:10 Uhr:
Ist exakt so einem Arbeitskollegen passiert. Ihm ist ein anderes Auto drauf gefahren im Winter.
Polizei gibt alleinige Schuld dem Unfallgegner, aber Versicherung will und braucht nicht zahlen, weil Auto bereits bezahlten Vorschaden hatte und sogar als Totalschaden deklariert war.

Ja soll das heißen, dass an einem Fzg. jede Stelle exakt nur ein Mal betroffen sein darf? In meiner Welt unrealistisch...

Wenn der Versicherer des Unfallgegners nicht zahlt, bleibt m. E. immer noch der Ersatzanspruch gegenüber dem Unfallverursacher.

Sei denn der Vorschaden wurde nicht repariert, sondern nur die Kohle eingestrichen? Dann finde ich die Entscheidung sogar gut, weil kein Wert beschädigt oder zerstört worden ist. Doppelt kassieren, wo kämen wir da hin? 😉

Zitat:
@FDIX schrieb am 15. Mai 2025 um 11:49:02 Uhr:
1.
Ja soll das heißen, dass an einem Fzg. jede Stelle exakt nur ein Mal betroffen sein darf? In meiner Welt unrealistisch...
2.
Sei denn der Vorschaden wurde nicht repariert, sondern nur die Kohle eingestrichen? Dann finde ich die Entscheidung sogar gut, weil kein Wert beschädigt oder zerstört worden ist. Doppelt kassieren, wo kämen wir da hin? 😉
  1. nein, das nicht
  2. aber unrepariert allein ist kein Kriterium mehr. Der vorherige Schaden muss gemäß dem Reparaturweg im Gutachten instand gesetzt worden sein. kann man die Einhaltung des Reparaturweges und die korrekte Reparatur nicht nachweisen = gilt das uU als unreparierter Vorschaden oder wird zumindest deutlichen Einfluss auf die Höhe der Regulierung haben. Und auch das ist gut so, denn wo kämen wir da hin: Versicherung bezahlt den Vorschaden auf der Basis alles austauschen gegen Neuteile, der Besitzer streicht das Geld dafür ein und spachtelt etwas und lackiert selber mit freier Hand (überspitzt ausgdrückt) - da muss doch ein Unterschied im Wert des 2. Schadens vorhanden sein?

Ich denke im konkreten Fall meines Arbeitskollegen hatte es auch damit zu tun, dass es ein wirtschftlicher Totalschaden war. Was mich damals wunderte, dass der Wsgen dann nicht eingezogen wurde, da man hier dann ja eigentlich davon ausgeht, dass Fahrzeug wird komplett gegen Neuwert, Schwacke, Zeitwert, what ever ersetzt und somit an die Versicherung "verkauft".

Im TE Fall ist es aber eindeutig. Wenn der Schaden repariert wurde, hier aber sämtliche Nachweise fehlen, muss davon ausgegangen werden, dass diese auch digital in der Datenbank der Versicherer fehlen. Dementsprechend Finger davon lassen. Du zahlst einen Preis, jemand fährt dir rein und wenn du Pech hast, bekommst du entsprechend gar nichts oder weniger als du gespart hast beim Kauf gegenüber eines unfallfreien Autos.

Ich persönlich würde keinen Unfallwagen kaufen, würde aber auch niemanden aktiv davon abraten sondern empfehlen hier genau zu prüfen und Nachweise in der Hand zu halten. Ein Auto wie auf dem Bild des TE zu sehen, würde ich persönlich auch nicht mit Nachweisen kaufen. Schon allein, weil beim 206 die Türen nichtmehr aus Aluminium sind und wenn da so viel und vorallem tiefe Karosserieschäden vorlagen, ist die Gefahr des UNausreichenden Korrosionsschutz einfach zu hoch!

Vielleicht bin ich auch nur zu verwöhnt, aber wenn das Auto preislich nicht meinem Anspruch gerecht wird, schaue ich mich eine Klasse niedriger um.

Wirtschaftlicher Totalschaden lässt sich aber über ein Gutachten widerlegen. Muss aber vom damaligen Besitzer bei der Versicherung belegt worden sein

Zitat:@derjens82 schrieb am 9. Mai 2025 um 08:50:31 Uhr:

Ich denke auch, sehr eigen, wenn es keinen Rechnung gibt. Gerade wenn es nicht bei Mercedes repariert wurde, zwecks Reklamationen auf Kulanz... Durchrostungsgarantie ist auch dahin.Der Schaden ist schon eine Minderung des Zeitwerts von mehren Tausend Euro.

Das ist totaler Blödsinn. Ich hatte an meinem C43 AMG einen Heckschaden, mit einer Schadenssumme von 14.000€. Die Wertminderung betrug gerade einmal 900€. Die komplette Abwicklung wurde über Mercedes Benz gemacht.

Kann ich bestätigen beim GLC war Heiligabend ein Fiat 500 ungebremst an der Ampel aufgefahren Schaden 16.000 € Die Wertminderung betrug 1800 €. Der Fiat war übrigens Kernschrott

Wenn es natürlich nicht in einer anerkannten Werkstatt ohne Belege gemacht wurde dann glaube ich auch das der Wertverlust deutlich höher wäre.

Und genau darum geht es doch hier: es gibt keine Belege.

Der gleiche Schaden, gleich gut repariert generiert also einen unterschiedlichen Wertverlust in Abhängigkeit eines Belegs?

Dachte immer der Schaden mindert den Wert, nicht Papiere.

Tulura

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