Soll ich Anzeige erstatten?
Hallo leute,
brauch mal eure Einschätzung der Sachlage.
Folgendes ist passiert:
Am Freitag wollte ich auf dem Nachhauseweg auf die Autobahn in Badem aufgefahren.
Vor mir für ein silberner Toyota mit etwa 70km/h, der ebenfalls auffahren wollte.
Dieser beschleunigte jedoch nicht und wechselte seelenruhig am Anfang des Beschleunigungsstreifens
zu 3/4 auf die Autobahn.
Um den folgenden Verkehr nicht zu gefährden, habe ich Gas gegeben und bin rechts noch innerhalb des Beschleunigungsstreifen an dem Toyota Vorbei gefahren und mit etwa 110 km/h auf die Autobahn aufgefahren.
Währen des Überholvorgangs meinerseits war dieser dieser noch mit den rechten Rädern etwa 20cm auf dem Beschleunigungsstreifen gefahren, aber der Abstand nach rechts war für mich mehr als ausreichend.
Es folgend daraufhin im Rückspiegel vom Toyota Fahrer Lichthupe und Hupe mit der Scheibenwischer Geste.
Dann 5km später, ich war mittlerweile wieder in Gedanken,überholte dieser mich und bremste mich von 150km/h auf 80 km/h aus.
Er blockierte dabei beide Fahrbahnen und machte mehre Gesten mich zu rammen.
Das alles habe ich mit meiner Dash-Cam aufgenommen.
Meine frage ist jetzt, soll ich den Kerl anzeigen?
Oder anders gesagt ist es verboten auf dem Beschleunigungsstreifen einen Auffahrenden noch zu überholen, bzw. wenn dieser mit den rechten Rädern noch auf der Beschleunigungsspur gefahren ist,
bzw. ist hier Überholen erlaubt?
Ich habe es nicht eingesehen mit 70km/h ebenfalls auf die Autobahn auszufahren und dann die anderen Verkehrsteilnehmer zum Bremsen zu nötigen, bzw. dann noch mit 70km/h auf die linke Spur zu wechseln um die Schlaftüte dann noch zu überholen.
Würdet Ihr mir empfehlen den Kerl anzuzeigen oder soll ich es gut sein lassen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 27. Januar 2019 um 09:36:11 Uhr:
Ich schätze der TE fuhr nah auf, überholte mit sehr wenig Seitenabstand und überhaupt war die Autobahn eher leer.
Bevor man Vermutungen zu Ungunsten des TEs aufstellt, um ihn in ein schlechtes Licht zu rücken, sollte man doch vorher alle Beiträge des TEs sehr aufmerksam gelesen haben.
Zitat:
@CorsaBmatrix schrieb am 26. Januar 2019 um 20:21:10 Uhr:
Um den folgenden Verkehr nicht zu gefährden,….
Also war die Autobahn die rechte Spur nicht leer. Vielmehr stellt sich für mich die Situation wie folgt da, dass der Toyota mit zu geringer Geschwindigkeit auf die Autobahn aufgefahren ist. Dadurch musste das Fahrzeug, vor dem er auf die Autobahn aufgefahren ist, bremsen und somit wurde eine Bremskaskade auf der rechten Spur ausgelöst, wodurch sich die Lücken zwischen den Fahrzeugen verringerten. Nicht ganz einfach in dieser Situation auf die Autobahn aufzufahren.
Der TE hat sich entschieden, vor dem ganzen Fahrzeugpulk auf die Autobahn aufzufahren und daher den Toyota über die Beschleunigungsspur überholt. Ob das die richtige Entscheidung war, kann und möchte ich nicht beurteilen, denn ich war nicht dabei.
Auch kann ich nicht erkennen, dass aus den Beschreibungen des TE abgeleitet werden kann, dass er sehr nah auf den Toyota aufgefahren ist.
Ich halte diese Manier in diesem Forum für eine absolute Unverschämtheit, einfach irgendwelche Annahmen zu treffen, nur um anderen Personen hier irgendwelche Verhaltensweisen vorzuwerfen und in so in die Defensive zu drängen. 🙁
Vielleicht sollte man sich solche unfairen User mal merken, und genauso unfair gegen diese argumentieren.
Gruß
Uwe
125 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 27. Januar 2019 um 23:22:34 Uhr:
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 27. Januar 2019 um 21:43:31 Uhr:
[....................................................] Wie ist das wohl gemeint ? Man könnte annehmen, dass wenn der TE zu diesem Zeitpunkt einen 40tonner gefahren hätte, dass es es dem anderen auf die ganz harte Tour gezeigt hätte. [...]
DU nimmst an und DU denkst, daß es so gemeint ist. Aber warum sollte der TE es anders meinen, als er es schreibt?
Was Augenkrebs ist, weiß ich. Manchmal habe ich sogar Augen-Tinnitus, dann sehe ich nur Pfeifen um mich herum. 😉Im übrigen denke ich, daß die Suppe jetzt gelöffelt ist, samt Teller ablecken 😛. Der TE ist schon raus und ich jetzt auch, gute Nacht 😮
Wie sind zwar bei so manchen Themen unterschiedlicher Meinung.
Aber dafür bekommst du ein Danke! Den kannte ich noch nicht.
Der ist gut, sehr gut sogar. 😁
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 26. Januar 2019 um 22:40:43 Uhr:
Du weißt sicherlich das Du solche Aufnahmen nicht machen darfst !Egal wie Du die Sache siehst, warum provozieren die Autofahrer sich immer gegenseitig? Du hättest Dich einfach hinten einfädeln sollen und keiner hätte einen Grund zum Aufregen gehabt.
Aber scheinbar müssen sich viele Autofahrer stets mit anderen die Schwanzlänge messen !
Durch Dein Verhalten hast Du den anderen Fahrer wohl so provoziert, dass der ausgerastet ist. Stell Dir mal vor, der hätte es sich gewagt in Dein Fahrzeug zu fahren und damit einen schweren Unfall verursacht.
Was hättest Du dann davon gehabt ? Vielleicht kein Leben mehr ?
Überlege Dir das mal.
So eine Argumentation gibt es ja auch bei Frauen in kurzen Röcken. Auch da habe ich mich gefragt, ob es oben noch klar läuft.
Diese Situation war ganz sicher keine Provokation.
Dashcamaufnahmen sind anlassbezogen erlaubt.
Wenn ihr euch alle schon in Spekulationen vertieft, könnten die auch mal positiv für den TE sein. Aber nein, es wird immer das Negativste angenommen. Ich "spekuliere" dass der TE nicht mit einem 40 Tonner andere von der Bahn schieben will. Aber wie üblich wurde es geschafft den Fokus auf einen absoluten Nebensatz zu lenken.
Ich kann den TE nur davor warnen das Video zu veröffentlichen. Die Community wird garantiert etwas finden, wenn sie sucht.
Der TE wollte sicher nicht bewuss provozieren, aber direkt klug war es auch nicht. Eben wie die typischen Vertreterkombis, die auf der ganz linken Spur erst drängeln und dann beim Spurwechsel des Vordermanns schon vorbei fahren ... Hier eben nur an einer Auffahrt und ohne Drängeln. Von "unabsichtlich" passiert braucht man in beiden Fällen nicht reden. Dazu hat man zuviel Zeit zum nachdenken vorm überholen. In der Praxis wäre das für den TE wahrscheinlich Richtung Überholen mit unklarer Verkehrslage hinausgelaufen, 100 € + 1 Punkt. Außerorts überholen mit Gefährung anderer wäre auch denkbar, 120 € + 1 Punkt.
Ich hätte übrigens wenig Angst vorm Einstellen von Videos. Was soll denn groß passieren? Es steht danach kein Mob mit rostigen Mistgabeln vor der eigenen Tür. Ich höre ganz gerne fremde Meinungen zum eigenen Fahrstil, manchmal sieht man seine eigenen Fehler einfach nicht mehr.
Zitat:
@Knergy schrieb am 28. Januar 2019 um 17:21:07 Uhr:
Ich hätte übrigens wenig Angst vorm Einstellen von Videos. Was soll denn groß passieren? Es steht danach kein Mob mit rostigen Mistgabeln vor der eigenen Tür. Ich höre ganz gerne fremde Meinungen zum eigenen Fahrstil, manchmal sieht man seine eigenen Fehler einfach nicht mehr.
Auch, wenn kein Mob vor der Tür stehen wird, ist die Aufzeichnung nur für private Zwecke zu gebrauchen. Eine Veröffentlichung könnte eine Anzeige nach sich ziehen.
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Was soll eigentlich immer der typische drängelnde Vertreterkombi? Gerade die haben Druck ihren Führerschein zu halten. Im Alltag fallen die auch nicht überdurchschnittlich auf. Es sind eher Fahrer die nicht beruflich unterwegs sind sowie mancher Kleintransporter und "Einzelfälle" ohne direkte Zuordnung.
Ganz schlimm finde ich die meisten Firmeninhaber. Außendienstler haben zwar manchmal Stress, aber die rufen auch an, wenn es später wird. Da glaube ich eher, dass sich Architekten und Bauleiter oder ähnliche unter Termindruck stehen, da sie zu spät losgefahren sind und sonst mehrere Leute auf die warten. Aber ist ja eigentlich auch nicht das Thema.
Na gut, er könnte das Video aus einem anderen Land veröffentlichen, wenn er mal im Urlaub ist. Man wird ja nicht dahinterkommen, in welchem Auto die Kamera stand. Sound usw. sollte man aber ausschneiden 😁
Dann gibt es auch keine großartigen Copyright-Probleme. Und falls doch, wird das Video irgendwann gelöscht. Der Besitzer muss aber nichts befürchten, da man ihm nicht mehr auf die Schliche kommen kann. Bis das Video gelöscht ist, haben es etliche Leute auch schon runtergeladen 😎
Oder alles schwärzen und die Tonspur entfernen. Also 2 Minuten schwarzer Bildschirm ohne Ton...
Wer ne DashCam hat, hat doch auch ein Bildbearbeitungsprogramm. Sonst machen die Dinger keinen Sinn.
Und wenn die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, darf man es auch auf YouTube hochladen.
Ich hatte früher mal spaßeshalber einen 230V Spannungswandler, einen VHS-Videorekorder und eine über Chinch angeschlossene Kamera für einen Tag im Auto (war glaube ich noch vor 2000). Eine Videobearbeitungssoftware hatte ich trotzdem nicht für die VHS-Kassette ;-)
Zitat:
@Schubbie schrieb am 29. Januar 2019 um 13:20:49 Uhr:
Ich hatte früher mal spaßeshalber einen 230V Spannungswandler, einen VHS-Videorekorder und eine über Chinch angeschlossene Kamera für einen Tag im Auto (war glaube ich noch vor 2000). Eine Videobearbeitungssoftware hatte ich trotzdem nicht für die VHS-Kassette ;-)
Wo ist der Bezug zum TE mit seiner DashCam?
So, der Umweg sollte dann ausreichend gewesen sein.
Kommt mal wieder näher ans Thema.
Moorteufelchen
Was ist mit der Anzeige jetzt? Denkst du noch oder erstattest du schon? 🙂
Zitat:
@abgasmanipulatore schrieb am 29. Januar 2019 um 21:29:18 Uhr:
Was ist mit der Anzeige jetzt? Denkst du noch oder erstattest du schon? 🙂
Auf Seite zwei hat der TE von einer Anzeige abgesehen, weil hier nur der Wagen, nicht aber der Fahrer gefilmt wurde. Und der könnte ja abstreiten, dass er überhaupt gefahren ist.
Er hat von einer Anzeige aus Rücksicht auf die Polizei abgesehen:
"Aber ich denke ich lasse es hierbei, immerhin hat unsere Polizei schon genug zu tun."