Soll ich Anzeige erstatten?
Hallo leute,
brauch mal eure Einschätzung der Sachlage.
Folgendes ist passiert:
Am Freitag wollte ich auf dem Nachhauseweg auf die Autobahn in Badem aufgefahren.
Vor mir für ein silberner Toyota mit etwa 70km/h, der ebenfalls auffahren wollte.
Dieser beschleunigte jedoch nicht und wechselte seelenruhig am Anfang des Beschleunigungsstreifens
zu 3/4 auf die Autobahn.
Um den folgenden Verkehr nicht zu gefährden, habe ich Gas gegeben und bin rechts noch innerhalb des Beschleunigungsstreifen an dem Toyota Vorbei gefahren und mit etwa 110 km/h auf die Autobahn aufgefahren.
Währen des Überholvorgangs meinerseits war dieser dieser noch mit den rechten Rädern etwa 20cm auf dem Beschleunigungsstreifen gefahren, aber der Abstand nach rechts war für mich mehr als ausreichend.
Es folgend daraufhin im Rückspiegel vom Toyota Fahrer Lichthupe und Hupe mit der Scheibenwischer Geste.
Dann 5km später, ich war mittlerweile wieder in Gedanken,überholte dieser mich und bremste mich von 150km/h auf 80 km/h aus.
Er blockierte dabei beide Fahrbahnen und machte mehre Gesten mich zu rammen.
Das alles habe ich mit meiner Dash-Cam aufgenommen.
Meine frage ist jetzt, soll ich den Kerl anzeigen?
Oder anders gesagt ist es verboten auf dem Beschleunigungsstreifen einen Auffahrenden noch zu überholen, bzw. wenn dieser mit den rechten Rädern noch auf der Beschleunigungsspur gefahren ist,
bzw. ist hier Überholen erlaubt?
Ich habe es nicht eingesehen mit 70km/h ebenfalls auf die Autobahn auszufahren und dann die anderen Verkehrsteilnehmer zum Bremsen zu nötigen, bzw. dann noch mit 70km/h auf die linke Spur zu wechseln um die Schlaftüte dann noch zu überholen.
Würdet Ihr mir empfehlen den Kerl anzuzeigen oder soll ich es gut sein lassen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 27. Januar 2019 um 09:36:11 Uhr:
Ich schätze der TE fuhr nah auf, überholte mit sehr wenig Seitenabstand und überhaupt war die Autobahn eher leer.
Bevor man Vermutungen zu Ungunsten des TEs aufstellt, um ihn in ein schlechtes Licht zu rücken, sollte man doch vorher alle Beiträge des TEs sehr aufmerksam gelesen haben.
Zitat:
@CorsaBmatrix schrieb am 26. Januar 2019 um 20:21:10 Uhr:
Um den folgenden Verkehr nicht zu gefährden,….
Also war die Autobahn die rechte Spur nicht leer. Vielmehr stellt sich für mich die Situation wie folgt da, dass der Toyota mit zu geringer Geschwindigkeit auf die Autobahn aufgefahren ist. Dadurch musste das Fahrzeug, vor dem er auf die Autobahn aufgefahren ist, bremsen und somit wurde eine Bremskaskade auf der rechten Spur ausgelöst, wodurch sich die Lücken zwischen den Fahrzeugen verringerten. Nicht ganz einfach in dieser Situation auf die Autobahn aufzufahren.
Der TE hat sich entschieden, vor dem ganzen Fahrzeugpulk auf die Autobahn aufzufahren und daher den Toyota über die Beschleunigungsspur überholt. Ob das die richtige Entscheidung war, kann und möchte ich nicht beurteilen, denn ich war nicht dabei.
Auch kann ich nicht erkennen, dass aus den Beschreibungen des TE abgeleitet werden kann, dass er sehr nah auf den Toyota aufgefahren ist.
Ich halte diese Manier in diesem Forum für eine absolute Unverschämtheit, einfach irgendwelche Annahmen zu treffen, nur um anderen Personen hier irgendwelche Verhaltensweisen vorzuwerfen und in so in die Defensive zu drängen. 🙁
Vielleicht sollte man sich solche unfairen User mal merken, und genauso unfair gegen diese argumentieren.
Gruß
Uwe
125 Antworten
@nordmann: Schon etwas großzügig gerechnet bzw schöngerechnet. Wir waren nicht dabei. Was man sagen kann ist, dass der unreife Toyota-Fahrer sich provoziert gefühlt hat bzw mit dem Manöver nicht einverstanden war. Das heißt aber nicht, dass es tatsächlich gefährlich war, denn dessen Einschätzung der Situation ist untauglich. die notwendigen Grundlagen des Miteinanders im Straßenverkehr kennt der Toyota-Fahrer(in) offenbar nicht.
Und bei Tempo 70 hinter dem Fahrer auszuharren ist ne nach Art des Beschleunigungsstreifens auch nicht so toll, da man dann ja auch in diesem möglicherweise gefährlichen, jedenfalls unsozialen Schneckentempo auf die AB fahren muss.
Im Nachhinein hätte man einfach viel Abstand lassen können, um dann souverän auf der B-Spur oder der Mittelspur an dem Toyota vorbeizuziehen. Man weiß nur leider vorher nicht, ob der Vorausfahrende ordnungsgemäß bis zum Ende des Standstreifens durchbeschleunigt oder direkt nach Ende der durchgezogenen Linie auf Gedeih und Verderb rüberzieht. Am besten mit 70 im höchsten Gang und minimale Beschleunigung zu gewährleisten 😁
Sicherlich waren wir nicht dabei.
Ja, der Toyotafahrr hat sich provozieren lassen.
Abr was hätte dagegen gesprochen ihn einfach ziehen zu lassen.
Am einfachsten wäre es gewesen, sobald er sich auf der rechten Spur der AB eingefädelt hat, entweder
a) dann an ihm auf dem Beschleunigungsstreifen vorbei zu ziehen
oder
b) hinter ihm auch mit 70 auf die AB zu wechseln. Vorraus gesetzt der Verkehr gibt es her.
oder
c) abbremsen und auf eine Lücke warten.
So wie es sich darstellt, hat sich der Toyota von dem Manöver auf dem Beschleunigungsstreifen provozieren lassen.
Mich würde schon das Video interessieren, abr der TE möchte es uns nicht zeigen.
Der Aufwand, die Persönlichkeitsrechte der anderen zu wahren, scheint ihm zu groß!
Dann Frag ich mich, warum hat er überhaupt ne DashCam?
Aber gut, anderes Thema!
Zitat:
@WingZ schrieb am 27. Januar 2019 um 18:50:15 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 27. Januar 2019 um 18:20:48 Uhr:
Ja, kann. Darf er aber nicht und man muß auch nicht damit rechnen.
Der Spurwechsel war doch noch nicht beendet, er war ja noch knapp auf dem Einfädelungsstreifen 😉 Warum sollte er also seinen Spurwechsel nicht abbrechen dürfen?
Hm. Er wird aber schon mit dem größten Teil auf der durchgehenden Fahrbahn gewesen sein. Und von dieser darf nun mal nicht auf den Einfädelungsstreifen gewechselt werden.
Ohne jetzt alle Vorposts gelesen zu haben (sorry).
@TE: Ja, tu's.
Und solche Leute wie den von dir beschriebenen Zeitgenossen habe ich gefressen. Zu dumm, den Sinn eines Beschleunigungsstreifens zu erkennen, aber dann den großen Rächer und Verkehrserzieher spielen, wenn man sie wagt zu überholen.
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Ja, Anzeige auf jeden Fall!
Auch ich habe nicht alle der Vorposts gelesen.(auch sorry)
Eine Anzeige halte ich aber für durchaus sinnvoll.
Selbst wenn diese fruchtlos niedergeschlagen wird, irgendwann ist der Krug bei Ausbremsern so voll, daß ein Tropfen dann reicht um solchen Leuten das weitere Handwerk zu legen.
Da muss man einfach die Notwendige Geduld haben.
Moorteufelchen
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. Januar 2019 um 19:12:22 Uhr:
[...] Im besten Fall, wenn der TE sehr weit rechts gefahren ist, bleibt dann noch ca. 1 m [...]
Paßt doch perfekt! 1 Meter beträgt laut Rechtsprechung der geforderte seitliche Mindestabstand beim Überholen. Wohlgemerkt bei optimalen Fahrbahn- und Wetterverhältnissen, wenn die Differenzgeschwindigkeit nicht zu hoch ist und der zu Überholende keine Schlangenlinien fährt.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 27. Januar 2019 um 20:43:33 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. Januar 2019 um 19:12:22 Uhr:
[...] Im besten Fall, wenn der TE sehr weit rechts gefahren ist, bleibt dann noch ca. 1 m [...]
Paßt doch perfekt! 1 Meter beträgt laut Rechtsprechung der geforderte seitliche Mindestabstand beim Überholen. Wohlgemerkt bei optimalen Fahrbahn- und Wetterverhältnissen, wenn die Differenzgeschwindigkeit nicht zu hoch ist und der zu Überholende keine Schlangenlinien fährt.
Jetzt spekulierst du! 😉
Es könnte auch weniger oder mehr gewesen sein!
Fakt ist, der Toyota war noch nicht fertig mit dem Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf die AB.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. Januar 2019 um 20:47:21 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 27. Januar 2019 um 20:43:33 Uhr:
Paßt doch perfekt! 1 Meter beträgt laut Rechtsprechung der geforderte seitliche Mindestabstand beim Überholen. Wohlgemerkt bei optimalen Fahrbahn- und Wetterverhältnissen, wenn die Differenzgeschwindigkeit nicht zu hoch ist und der zu Überholende keine Schlangenlinien fährt.Jetzt spekulierst du! 😉
Es könnte auch weniger oder mehr gewesen sein!Fakt ist, der Toyota war noch nicht fertig mit dem Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf die AB.
Moment mal! Die Vorlage mit dem einen Meter hast Du selbst herbeispekuliert. Und was wirklich Fakt ist, werden wir sicher nie erfahren.
@Mischkolino
du hast doch die Breite des Beschleunigungsstreifens ins Spiel gebracht, nicht ich!
Und was der TE uns erzählt glaube ich ihm ersteinmal, und stelle das als Fakt da!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. Januar 2019 um 20:06:09 Uhr:
Mich würde schon das Video interessieren, abr der TE möchte es uns nicht zeigen.
Mich würde das Video auch interessieren aber dennoch empfehle ich dem TE, es hier nicht zu veröffentlichen, denn was hat er davon, außer dass unsere Neugier befriedigt wird.
Es besteht vielmehr die Möglichkeit, dass einige hier das Video intensiv analysieren um ihn zu kritisieren, was er alles falsch gemacht. Allerdings gibt es in der Realität kein Video, dass man mehrmals anschauen und man hat auch nicht ewig Zeit, um zu überlegen, was die richtige Handlungsweise ist, sondern man muss sich vielmehr innerhalb einer Sekunde entscheiden, was man zu tun gedenkt. Da kommt es dann schon mal vor, dass man nicht die optimalste Entscheidung trifft.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 27. Januar 2019 um 18:41:59 Uhr:
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 27. Januar 2019 um 11:20:40 Uhr:
[...] Der moralische Kompass einiger Menschen muss schon total im Arsch sein, wenn sie eine Chance nützen würden und mit einem 40tonner LKW auf der Autobahn, wegen eines solchen Vorfalles, Menschen ggf. umbringen würden.
Ich freue mich riesig, daß Du gesund wieder hier bist, Dein Augenkrebs-Test ist offenbar negativ ausgefallen 😎
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 27. Januar 2019 um 18:41:59 Uhr:
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 26. Januar 2019 um 23:19:13 Uhr:
[...] Da ich kein Augenkrebs haben möchte, bin ich hier mal raus.
Aber Deine Sehkraft schein doch etwas gelitten zu haben, denn Niemand hat das mit dem 40Tonner so geschrieben, wie Du es hier wiedergibst.
Kannst du lesen, so steht es geschrieben. Meine Sehkraft ist eigentlich sehr gut. Die Aussage des Augenkrebses ist hier als Redewedung anzusehen. Vielleicht sollte ich für Dich das nächste Mal " Achtung Ironie an " davor schreiben.
" Aber Irgendwann kommen so Leute an den richtigen und dann kann man nur hoffen das es ein 40-Tonner ist, der diesen Typen mal auf der Autobahn von hinten anschiebt (wo dem LKW Fahrer nichts passieren kann)"
Wie ist das wohl gemeint ? Man könnte annehmen, dass wenn der TE zu diesem Zeitpunkt einen 40tonner gefahren hätte, dass es es dem anderen auf die ganz harte Tour gezeigt hätte.
Solche Äusserungen gehören hier m.E. hier einfach nicht her.
Ich lese eher, hoffentlich zieht der Schleicher so mal in den toten Winkel des 40 Tonners und muss es hoffentlich nur selber ausbaden.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 27. Januar 2019 um 22:15:32 Uhr:
Ich lese eher, hoffentlich zieht der Schleicher so mal in den toten Winkel des 40 Tonners und muss es hoffentlich nur selber ausbaden.
Mit seinem Leben?
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 27. Januar 2019 um 21:43:31 Uhr:
[....................................................] Wie ist das wohl gemeint ? Man könnte annehmen, dass wenn der TE zu diesem Zeitpunkt einen 40tonner gefahren hätte, dass es es dem anderen auf die ganz harte Tour gezeigt hätte. [...]
DU nimmst an und DU denkst, daß es so gemeint ist. Aber warum sollte der TE es anders meinen, als er es schreibt?
Was Augenkrebs ist, weiß ich. Manchmal habe ich sogar Augen-Tinnitus, dann sehe ich nur Pfeifen um mich herum. 😉
Im übrigen denke ich, daß die Suppe jetzt gelöffelt ist, samt Teller ablecken 😛. Der TE ist schon raus und ich jetzt auch, gute Nacht 😮