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Softwareupdate Motorsteuergerät - Servicemaßnahme 23CJ Reduzierung der Stickoxidemission TDI-Motoren

Seat Leon 3 (5F)
Themenstarteram 31. März 2021 um 10:19

Liebe Seat-Leon Gemeinde,

vergangenen Samstag hatte ich meinen Briefkasten geöffnet und sehe Post mit dem Absender "Kraftfahrt Bundesamt Flensburg". Mit zitternden Knien habe ich den Brief geöffnet und dachte schon scheiße was habe ich verbrochen. Als ich den Brief geöffnet hatte Entwarnung:

Seat möchte an meinem Leon ein Update am Motorsteuergerät durchführen. Den Brief habe ich mal als Anhang mit eingefügt. Ich wollte dazu einfach kurz Eure Meinung hören. Machen oder nicht? Liest man im Internet einige Beiträge zu ähnlichen Updates wird zur vorsicht gemahnt. Meine Leon 5F ist aus 2017 mit dem 2.0 TDI (150 PS) Diesel ausgestattet.

Ich kenne einige bekannte die den selben Motor (EA288 mit 150 PS) fahren, aber jeweils zwei Golf und ein Audi A3. Alle drei haben aktuell nichts erhalten, nur eine Kollegin meinte sie hätte mal vor geraumer Zeit einen Brief erhalten und hat auf anraten ihres Mechanikers kein Update durchführen lassen.

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen!

Viele Grüße

Marcel

Brief Seat
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127 Antworten

Ich habe zwar keinen Brief vom Kraftfahrt Bundesamt bekommen. Allerdings hat mich mein Autohaus angerufen es wäre notwendig für einen kurzen Termin reinzukommen. Es müsse ein Update für das Motorsteuergerät gemacht werden. Ich habe mir dabei Nichts gedacht und es machen lassen.

ich habe den 5F aus Juli 17 auch mit dem 2.0TDI 150 PS. Ich konnte bis jetzt keine Veränderung am Fahrverhalten feststellen.

Ich kann momentan leider nicht den Dateianhang sehen.

Wenn es von Seat kommt, würde ich den Brief in den Müll schmeißen.

Kommt es vom KBA, musst du es machen lassen.

Du solltest nur wissen dass eine Reduktion des NOx einen massiven Anstieg an Ruß nach sich zieht. Dies wird durch höhere AGR Raten erzielt.

Folge: Das AGR, die Ansaugbrücke usw. verkokt total, bis dein Motor keine Luft mehr bekommt.

Weiterhin setzt sich dein DPF schneller zu, und der Lebenszyklus wird deutlich verkürzt.

Die Zeche zahlst Du, nicht Seat/VW.

Deshalb kann man nur raten, nach einen Softwareupdate dieser Art, den Chiptuner Deines Vertrauens aufzusuchen und dementsprechend gegenzuwirken.

Ich möchte keine weiteren Tipps dazu geben. Jedoch sehe ich einen langen Lebenszyklus des KFZ als ökologisch sinnvoller an, als solche katastrophalen Maßnahme wie die Erhöhung der AGR Rate nur um NOx zu reduzieren.

Den Brief hab auch bekommen , auch 2017 Leon mit 150ps . Ich mach das nicht nach ein zwei Jahren Agr ventil kaputt oder sonst was. Wie ich verstanden habe ist es keine Pflicht es zu machen.

am 31. März 2021 um 13:54

@_Tim_77 - würde tippen, dass es damit https://rechtecheck.de/.../?... zu tun hat. Der EA288 trickst anscheinend auch etwas.

Moin Marcel,

ich hatte den gleichen Brief im Postkasten.

Habe einen Leon 5 F 2,0 TDI (150 PS) Bj2016.

Werde das Update nicht machen und mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen um evtl. Schadensansprüche geltend zu machen. Die Aussichten sind 50/50 wenn man das im Netz nachverfolgt.

 

Gruß Totti

Ich gehe davon aus, dass auch hier eine Musterfeststellungsklage kommen wird. Dieser kann man sich einfach & bequem anschließen.

Mein 1.6TDI wird auch noch folgen.

Mir geht es nur darum ein paar Euros von VAG abzuzocken. Hauptsache die Chiptunerkosten sind gedeckt, und man hat noch einen Obolus oben drauf.

kann man irgendwie herausfinden ob mein Auto das Update schon erhalten hat ?

Ich hab einen 2017 Leon mit 184PS Diesel. Hab das Auto im Januar von einem Händler gekauft.

Zitat:

@Sascha_95 schrieb am 1. April 2021 um 14:23:10 Uhr:

kann man irgendwie herausfinden ob mein Auto das Update schon erhalten hat ?

Ich hab einen 2017 Leon mit 184PS Diesel. Hab das Auto im Januar von einem Händler gekauft.

Du könntest die CVN mit VCDS auslesen. Darauf kann man dann ggf. auf die Software schließen. (wer eine Übersicht über die Softwarestände hat)

Zitat:

@Otmmar schrieb am 1. April 2021 um 08:45:47 Uhr:

Moin Marcel,

ich hatte den gleichen Brief im Postkasten.

Habe einen Leon 5 F 2,0 TDI (150 PS) Bj2016.

Werde das Update nicht machen und mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen um evtl. Schadensansprüche geltend zu machen. Die Aussichten sind 50/50 wenn man das im Netz nachverfolgt.

 

Gruß Totti

Dachte sind nur facelift Modelle betroffen

Themenstarteram 1. April 2021 um 21:17

Erstmal danke für eure Beiträge. Die Antworten übereinstimmen auch mit meinen Vermutungen. Ich für meinen Teil werde das Update erstmal nicht machen. Interessant wird sein ob was möglich ist an Schadensersatz. Ich habe mich extra für den Nachfolgemotor entschieden um genau diese Probleme zu vermeiden.

Falls bitte einer den weg über den Anwalt gehen sollte oder irgendwas rausgefunden hat wäre es gut Meldung zu machen. Ich denke es werden noch mehr folgen, zumindest haben sich ja schon einige gefunden. Gruß Marcel

Schadenersatz? Mich würde mal interessieren, was für einen Schaden ihr gelten machen wollt. Das Auto fährt doch ohne Einschränkungen. Lasst das Update machen und gut ist es.

Nik

Zitat:

@Nik1435 schrieb am 2. April 2021 um 14:05:03 Uhr:

Schadenersatz? Mich würde mal interessieren, was für einen Schaden ihr gelten machen wollt. Das Auto fährt doch ohne Einschränkungen. Lasst das Update machen und gut ist es.

Nik

Gut ist es dann eben nicht, wie bereits anfangs erwähnt.

2 finanzielle Schäden hat der Eigentümer:

- übermäßiger Wertverlust (Imageschaden, ect., Einbußen beim Wiederverkauf)

- zukünftig hohe Wartungskosten bzgl. Verkokung Ansaugtrakt und AGR, sowie frühzeitiger DPF Wechsel

Das sind Schäden, die noch gar nicht eingetreten sind.

Nik

Zitat:

@Nik1435 schrieb am 2. April 2021 um 14:23:03 Uhr:

Das sind Schäden, die noch gar nicht eingetreten sind.

Nik

Richtig.

Dashalb muss man sie in diesem Fall vorher geltend machen, denn im Nachhinein eine einzelne Klage gegen Seat / VW zu eröffnen, ist stressig, teuer, langwierig. Und VW hat in der Vergangenheit die Kläger zermürbt. (Hinhaltetaktik)

Aus diesem Grund kam erstmalig die Musterfeststellungsklage beim EA189 zum Einsatz, um alle Ansprüche von Tausenden geschädigter Kunden rel. einfach abzuwiegeln. Ich denke das ist ein guter Kompromiss.

Das bietet einem die Möglichkeit das Auto weiter zu fahren, während man entschädigt wird, weil eben die finanziellen Schäden später eintreten.

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