Smart und Sommerreifen:-)
werte gemeinde,
welch unterschied!!!! mein kleiner Flitzer hat wieder seine sommerschlappen. :-)
Beste Antwort im Thema
Hallo Groß-Kleiner,
Keine Ahnung wo du in meinen Beiträgen Hetze liest, der einzige der hetzt bis doch wohl du - à la Trump irgendwelche Unwahrheiten erfinden und mit allen Mittel verteidigen - dabei alle Fakten ignorieren und keine andere als die eigene Wahrheit akzeptieren.
Schade, dass du dich so sehr darin verbohrt hast und statt belastbarer Fakten nur immer wieder die gleichen Stammtisch-Parolen aus dem letzten Jahrtausend von dir gibst.
Deine Aussage:
Winterreifen sind ab 7 Grad besser ist widerlegt - akzeptiere oder ignoriere es, dass ist mir egal - nur solltest du nicht wie Trump versuchen deine Fake-Fakts zu verteidigen, wenn selbst schon die Fachpresse den Marketing-Schwindel aufgedeckt hat.
Nicht hetzender Gruß
Marc
49 Antworten
Viel zu zeitig! Die Temperaturen können immer noch kräftig fallen und dann stehst Du auf dem Schlauch. Meine Winterschlappen kommen erst im Mai runter. Nach dem Motto, in allen Monaten mit R werden lange Unterhosen und Winterreifen getragen. Ein guter Bekannter hat sich bei einem Unfall vor einigen Jahren im Monat April einen Wirbel gebrochen, weil er seine Winterpuschen bereits gegen Sommerpuschen getauscht hatte und von einem Kälteeinbruch überrascht wurde und seine Fahrt im Graben an einem Findling endete. Viel Glück, daß die Temperaturen nicht noch einmal fallen!
@big-little,
jetzt bitte noch einmal für mich, nur dass ich es richtig verstehe.
Dein Bekannter fuhr wegen eines plötzlichen Kälteeinbruchs an einem Apriltag der vergangenen Jahre in einen Graben und verletzte sich. Schuld an diesem Vorfall waren die bereits montierten Sommerräder.
Habe ich das soweit richtig verstanden? Ich frage zur Vorsicht, nicht das sich wieder wer angegriffen, oder beleidigt fühlt
Könnte es vielleicht auch daran gelegen haben, dass Dein Bekannter mit unangemessener Geschwindigkeit unterwegs war? Er sich also in einem Grenzbereich bewegte und durch Anpassung der Komponente Geschwindigkeit den Unfall hätte vermeiden können? Kälteeinbruch ist ja etwas anderes als Glätteeinbruch! Aber auch bei Glätte kommen gute Winterreifen an ihre Grenzen.
Was ich sagen möchte, es gehören immer mehrere Faktoren zu einem Ereignis.
Was das Zahlverhalten der Versicherung beeinflusst ist unter anderem die Gesetzgebung -> Winterreifenpflicht seit 04.12.2010 in Deutschland. § 2 Abs. 3a StVO Winterreifenpflicht in Deutschland <- falls es jemanden interessiert. Somit wäre es für mich verständlich, wenn Deinem Bekannten eine Teilschuld angelastet wurde und die Versicherung die Leistung kürzte.
Also nur mal so, rein sachlich betrachtet.
Ich höre auch schon wieder damit auf. Wollte nur die Aussage von @big-little nicht so stehen lassen.
PS: Ich hoffe Dein Bekannter hat bei der Wirbelverletzung keine bleibenden Schäden zurückbehalten Das hätte ich vielleicht vorweg anmerken sollen!
Danke für Deine "Anmerkungen" zu dem Thema Winterreifen zu früh gegen Sommerreifen zu wechseln. In der Schule gäb es eine 6 Thema verfehlt. Aber egal, ich will Dir auf Deine Anmerkung antworten. Also mein guter Bekannter ist durch eine OP wieder hergestellt worden und hat keine größeren Probleme behalten. Allerdings muß ich mich gegen die Anschuldigung, daß er mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wäre verwehren. Selbst die Polizei, die den Unfall aufgenommen hatte, mußte eingestehen, daß die Straßenlage nicht vohersehbar war. Die glatte Fahrbahn war hinter einer Kuppe nicht zu sehen, oder zu erahnen, da ansonsten die Fahrbahn trocken und griffig war. aber hinter der Kuppe war es halt glatt und nachweisbar sind Winterreifen bei Temperaturen unter 7 °C den Sommerreifen auf alle Fälle weit überlegen, was den Grip angeht. Wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre Dir bestimmt aufgefallen, daß dieser Unfall vor Jahren passiert ist. Zu dieser Zeit gab es keine Winterreifenpflicht. Damit möchte ich auf keinen Fall meinen Bekannten in Schutz nehmen, daß er vielleicht zu schnell war. Er mußte einsehen, daß er seine Sommerreifen viel zu zeitig gewechselt hatte. Es stand auch zu keiner Zeit die Frage der Haftung der Versicherung in meinem Beitrag zur Debatte. Denn es geht und ging hier nur um das zu zeitige Wechseln der Winterbereifung auf Sommerbereifung! Zu Deinem Einwand, daß ein Kälteeinbruch kein Glätteeinbruch sei, muß ich Dir allerdings wiedersprechen, denn bei einem Kälteeinbruch reagieren Deine Sommerreifen nachweislich so, als wäre es ein "Glätteeinbruch". Deshalb wird ja auch die Winterreifenregelung nicht an einen möglichen "Glätteeinbruch" gebunden. Entscheidend ist für den Einsatz der Winter- oder der Sommerreifen sind und bleiben die Außentemperaturen! Wer das nicht versteht und gerne auf seine Versicherungsleistungen verzichtet und auf seinem Schaden sitzen bleiben möchte, der kann ja ruhig weiter seine Sommerreifen im Winter fahren. Mir tun nur die Verkehrsteilnehmer leid, die durch solch ein fahrlässiges Handeln in Gefahr gebracht werden!
Moin zusammen,
meine Sommerräder waren bereits am 21.02.2017 montiert - viel früher als sonst, weil ich sie für eine Eintragung auf dem Smart benötigte. Am selben Tag bin ich damit noch von Hamburg nach Göttingen und zurück gefahren - völlig ohne Probleme, sogar das Gegenteil war der Fall, er fuhr sich mit den 2 Jahre alten Sommerreifen viel sicherer als mit den 4 Jahre alten Ganzjahresreifen.
Ich halte mich da an den Gesetzestext:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage ( ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95 ), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG ( ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42 ) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Sofern sich kein Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte auf der Straße befindet fahre ich den Kleinen - ansonsten würde er einfach in der Garage bleiben, ist dieses Jahr in Hamburg aber noch nicht der Fall gewesen.
Auch kommt es an wo man in Deutschland lebt, pauschale Zeitangaben sind maximal nur örtlich begrenzt als Anhaltspunkt nützlich - so sieht es offensichtlich auch der Gesetzgeber - insofern ist es müßig über das "Wann" zu streiten.
Gruß
Marc
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Zitat:
@big-little schrieb am 20. März 2017 um 08:44:22 Uhr:
... nachweisbar sind Winterreifen bei Temperaturen unter 7 °C den Sommerreifen auf alle Fälle weit überlegen, was den Grip angeht.
Mit Verlaub, aber das ist der größte Schwachsinn den sich die Reifenindustrie ausgedacht hat um den Winterreifenverkauf anzukurbeln, als es noch keine Pflicht bzgl. angepasster Bereifung gab!
Zitat:
@big-little schrieb am 20. März 2017 um 08:44:22 Uhr:
...denn bei einem Kälteeinbruch reagieren Deine Sommerreifen nachweislich so, als wäre es ein "Glätteeinbruch". Deshalb wird ja auch die Winterreifenregelung nicht an einen möglichen "Glätteeinbruch" gebunden. Entscheidend ist für den Einsatz der Winter- oder der Sommerreifen sind und bleiben die Außentemperaturen!
Das stimmt nicht - einfach mal selber ausprobieren wenn da Zweifel bestehen. Ich verweise weiterhin auf den oben zitierten Gesetzestext, Temperaturen spielen keine direkte Rolle!
Ein Zitat aus diesem Artikel:
"Im Gegenteil: Beim jährlichen Winterreifentest lässt das Fachblatt "Auto Bild" immer einen Referenz-Sommerreifen mitfahren. Die Ergebnisse sind eindeutig: Auf Schnee rutscht das Sommerprofil fast doppelt so weit. Bei Vollbremsungen auf nasser und trockener Fahrbahn dagegen bremst es deutlich besser als die besten Winterreifen - auch bei Fahrbahntemperaturen von sieben Grad und weniger.
Oder aus dem Handelsblatt:
„Diese 7-Grad-Regel hat die Reifenindustrie aufgestellt, um mehr Produkte zu verkaufen“
Gruß
Marc
Danke für Deine ausführliche Antwort. Das mit dem Thema kann ich nur zurückgeben.
Zur Vollständigkeit:
Dezember 2010 liegt mehrere Jahre zurück, Du hast den Zeitraum nicht auf 6 Jahre begrenzt!
Du schreibst von Kälteeinbruch, nicht von Glättebildung, deswegen habe ich auch nachgefragt
Zum Thema Temperatur und anderen Abhängigkeiten lies einfach mal hier weiter -> http://www.gesetze-xxl.de/.../
Das Thema Haftung habe ich auch nur als Ergänzung eingebracht.
Offenbar habe ich Deinen Beitrag zu genau gelesen, was leider nicht auf Gegenseitigkeit beruht.
Lies mal den Gesetzestext, die Kommentare und Anmerkungen dazu, mit diesem Wissen dann noch einmal meinen Beitrag und im Anschluß können wir gerne weitere Anmerkungen erörtern. Gerne auch via PN.
NACHTRAG: Da Gesetze nicht wirklich schützen und es keine Regel ohne Ausnahme gibt, halte ich es schon seit Jahrzehnten mit der ObisO-Regelung. Heißt Winterbereifung von Oktober bis Ostern, wohlwissend das es auch nach Osten noch Schnee und Glätte geben kann. Alle die Regeln und Gesetze schließen ein Mitdenken und umsichtiges Handeln ja nicht aus. Oder?
Die 7 Grad-Regel ist längst widerlegt! Auch ich habe bei meinen beiden Fahrzeugen die Räder gewechselt und mache mir überhaupt keine Sorgen deswegen. Eine angepasste Fahrweise ist immer noch sicherer als sich blind auf die Reifen zu verlassen!
Meiner bekommt morgen auch wieder die Sommerschuhe an. 🙂
Denn das es im Rheinland nochmal Minusgrade oder gar Schnee gibt ist sehr unwahrscheinlich.
Dafür ist oft Regen angesagt und da bin ich mit SR besser bedient.
Ich halte es mit dem Spruch, "Jeder ist sein Glückes Schmied". Damit meine ich, daß Jeder seine Reifen aufziehen will wann und worauf er will. Ob seine Sicherheit und die der anderen Mitmenschen ihm egal ist, oder nicht liegt in seinem Ermessen. Ebenso wird er dann mit den Ergebnissen, die durch sein Handeln entstehen leben müssen und für die Folgen seines Handelns gerade stehen. Yueci aus dem Flachland kann ich nur sagen, daß es nicht Jedem vergönnt ist, mehrere Fahrzeuge zur Verfügung zu haben, die dann je nach Witterung genutzt werden können. Aber was machst Du, wenn Du unterwegs bist und plötzlich fällt Schnee o.ä.? Lässt Du dann Dein Fahrzeug stehen und holst aus der Handtasche das Fahrzeug mit den Winterreifen? Klar hat der Gesetzgeber extra kein Datum festgelegt zu dem die Reifen gewechselt werden müssen. Wenn eine Regel die man sich so im Laufe der Zeit eintwickelt hat auf einem Termin wie Ostern fußt, der wie allgemein bekannt jedes Jahr zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden kann, stellt sich schon von vornherein ein Bein. Ich kann mich an Ostern erinnern, an denen mehrere Zentimeter Schnee lagen und noch mehrere Wochen der Winter das Land in seiner Hand hatte. Da ist mir eine Regel, die einen festen Termin als Grundlage hat doch lieber. Aber wie cohabit so schön geschrieben hat, ist bei allen Regeln und bei allem Handeln der gesunde Menschenverstand nicht zu vernachlässigen. Vor allem das Mitdenken und das umsichtige Handeln sollte eine sehr wichtige Grundlage für unser Handeln sein, auch wenn ich immer öfter den Eindruck habe, daß viele Menschen gerade mit dem Mitdenken so ihre Probleme haben. Ich hoffe nur, daß ich nie Jemanden hinter mir habe, oder in der Nähe, der die falschen Reifen aufgezogen hat! Also dann wechselt Eure Reifen schön und baut keine Unfälle, denn das kann dann richtig teuer werden, wenn die falsche Regel angewandt wurde.
Zitat:
@big-little schrieb am 21. März 2017 um 01:55:45 Uhr:
Aber was machst Du, wenn Du unterwegs bist und plötzlich fällt Schnee o.ä.? Lässt Du dann Dein Fahrzeug stehen und holst aus der Handtasche das Fahrzeug mit den Winterreifen?
Hi,
ich nehme den Bus nach Hause und morgens bringt mich meine Frau auf dem Weg zur Arbeit an meinem Smart vorbei - in meinem Fall alles kein Problem.
Zitat:
@big-little schrieb am 21. März 2017 um 01:55:45 Uhr:
Ob seine Sicherheit und die der anderen Mitmenschen ihm egal ist, oder nicht liegt in seinem Ermessen. Ebenso wird er dann mit den Ergebnissen, die durch sein Handeln entstehen leben müssen und für die Folgen seines Handelns gerade stehen.
Wenn sich jemand den Aluhut aufsetzen will - bitteschön, aber mangels Belege für die eigenen Behauptungen (unter 7 Grad, etc.) den anderen unterschwellig als Unfallverursacher zu denunzieren ist nicht statthaft!
Ich sehe es auch nicht ein bei Temperaturen die dauerhaft über dem Gefrierpunkt liegen, mit den rutschigen Ganzjahresreifen herum zu fahren, wenn ich viel bessere Sommerreifen habe - deine unterschwellige Andeutungen der Gefährdung Anderer gebe ich gerne zurück, wenn ich bereits stehe rutschen die Winterreifen noch munter weiter in einen Unfall hinein.
Gruß
Marc
Merke:
Bei einem Unfall immer Bilder machen UND von den gegnerischen Reifen!
Bin diesen "Winter" teilweise mit Sommerreifen unterwegs gewesen ... teilweise unter Null Grad aber dafür trockene Strassen ... herrlich mit Sommerreifen fahren zu dürfen (😉)
Ich habe auch die Sommerreifen montiert und jetzt ist der Reifen vorne rechts Platt. Lag bestimmt an der Temperatur. Ich wohne im Flachland da ist meistens kein Schnee. Wie kam man sich so aufschaukeln bei so ein
Thema.
werte gemeinde,
welch unterschied!!!! mein kleiner Flitzer hat wieder seine sommerschlappen. :-)
Huch,
Was ist denn hier los?
Die Bedenkenträger hier kann ich beruhigen: Sollte es einen Wintereinbruch geben, bleibt die Karre stehen und ich nehme meinen Panzer.
Marc, warum fährst Du dann nicht gleich Bus? Da könntest Du weder die Umwelt noch Deine Mitmenschen mit einem eventuell verkehrsunsicheren Gefährt belästigen, der gar gefährden. Aber egal, gegen eine festgefahrene Meinung kann man nichts machen, egal wie unlogisch diese auch sein mag. Für den Einen ist die Erde eine Scheibe und für den Anderen eine Kugel. Beweisen werden es Beide nicht können, ohne selbst die Kugel zu sehen. Da dies aber nur den Wenigsten gegönnt werden kann, werden die restlichen Menschen, die auf der Erde bleiben müssen und entweder glauben, was der Pope, oder der Wissenschaftler sagt. Es ist alles eine Frage des Glaubens, so lange man keine eigenen Erfahrungen machen durfte. Also glaubt weiter dran, daß man bei niedrigen Temperaturen mit Sommerreifen sicherer unterwegs ist, als mit Winterreifen. Hoffentlich widerlegt Ihr Euch nicht einmal schmerzhaft selbst! Noch was zum Abschluß. Das Wichtigste wurde hier doch von fast Allen vergessen, der §3 der StVO im Allgemeinen und der Absatz 1 im Besonderen. Also, bevor Ihr hier noch weiter Zeit für eine fragwürdige Diskussion verschwendet, solltet Ihr Euch mal wieder den §3 der StVO zu Gemüte führen. Dann sollte es dem Letzten bewußt werden, daß diese unproduktive Diskussion hier vollkommen sinnlos ist. Die Antwort auf all die hier aufgestellten Thesen und Fragen findet Ihr im §3 der StVO. Sollte es Jemand geben, der dennoch weiter diskutieren möchte, soll er seine Zeit doch verschwenden. Aber bitte ohne mich.