Slk Felgen auf einen W202 ?
Hi @ all habe hier im Forum schon einiges über Felgen gelesen udn mich beraten lassen. Nun bin ich auf 2 Threads im forum gestoßen in denen Steht das man diese Slk felgen die dort auch angeben siond auf einen W202 draufmachen könnte. Sind 7Jx 15 ET37mm und 205/60 R15... Diese Reifen und Radkombi. ist auch bei Mercedes angeben für den w202. Kann man nun diese felgen drauf machen oder nicht ? Liebe Grüsse
http://www.mercedes-forum.com/.../index.php?...
http://www.motor-talk.de/forum/felgen-c-200-und-slk-t536999.html
22 Antworten
Wenn ich reifen bis drauf sind kann ich die so draufpacken ? Und muss auch nichts mehr eintragen lassen oder ? Liebe Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von bestkites
Wenn ich reifen bis drauf sind kann ich die so draufpacken ? Und muss auch nichts mehr eintragen lassen oder ? Liebe Grüsse
Hallo,
das wird ja echt schwierig mit Dir 😛. Du musst selbstverständlich alle Auflagen der ABE erfüllen.
Dann kannst Du die Räder draufmachen.
Wenn ich mich jetzt nicht total irre, müssen die Rennleitung oder die techn. Kommissare Dir beweisen, dass Du diese Räder nicht fahren darfst.
Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob das nur für die Fahrzeuge gilt, für die schon eine Zulassungsbescheinigung existiert, oder ob diese Regelung auch auf Fahrzeugscheine ausgeweitet ist.
Danke erstmal für die ausführlichen Hilfen habt mir sehr geholfen ! wollte nun nochmal fragen wie das mit dem Geschwindigkeitsindex funktioniert. Mein W202 hat ja eine Geschwindigkeit von 193 kmh eingetragen. Wenn Ich dann z.B Reifen bis 180 draufmache darf ich auch nur bis 180 fahren ? Oder darf ich dir erst garnicht drauf machen ? Die Felgen die ich jetzt gekauft habe Also die Rial DF in 15 Zoll haben Rotex Zodiac 2000 Reifen in 195/65 r15 drauf und ein Geschwindigkeits index von 190 kmh .. Ist das in Ordnung ? Liebe Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von bestkites
Wenn Ich dann z.B Reifen bis 180 draufmache darf ich auch nur bis 180 fahren ? Oder darf ich dir erst garnicht drauf machen ?
Das stand zwar weiter vorn schon, aber:
Bei Winterreifen darfst du "langsamere" nehmen, allerdings muss dann entweder ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers angebracht werden oder der permanente Limiter auf diese Höchstgeschwindigkeit eingestellt werden - du darfst mit den Reifen also nicht schneller. Ist ja auch irgendwie logisch, sonst könntest du die billigen bis 160 auch auf einen AMG draufschrauben...
Bei Sommerreifen gilt diese Ausnahme m.E. nicht, d.h. hier muss der Speedindex höher liegen als eine eingetragene Vmax, und zwar mit etwas Puffer.
Zitat:
Original geschrieben von bestkites
Die Felgen die ich jetzt gekauft habe Also die Rial DF in 15 Zoll haben Rotex Zodiac 2000 Reifen in 195/65 r15 drauf und ein Geschwindigkeits index von 190 kmh .. Ist das in Ordnung ? Liebe Grüsse
Siehe oben - wenn es Winterreifen sind, OK, und den Kleber / Limiter nicht vergessen.
Allerdings klingt das, was auf deinen Felgen montiert ist, für mich mehr nach Astrologiekram als nach Reifen. Selbst Google findet auf die Schnelle nichts, was mit diesem Namen nach Reifen aussieht.
...
Kurze eBay-Suche ergibt: Die Dinger heißen Rotex Zovac und werden wohl von Hankook vertrieben... 50€ pro Reifen; na mir wär's zu unsicher. Testbericht hab ich auch keinen gefunden.
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Doch hab ganz gute testberichte drüber gelesen über diese Reifen. Und das Stimmt müsste son kleinen Aufkleber bei den Reifen an meinen Wagen anbringen wenn mans nicht macht kanns 20 Euro bußgeld kosten. Liebe Grüsse
Der Limiter bringt gar nichts. Da würde es trotzdem eine Strafe geben. Es muß der Aufkleber sein, wenn die reifen für weniger als die Höchstgeschwindigkeit freigegeben sind.
So'n Bullshit.
Das war doch auch schon mal anders, oder nicht?
Na egal, ich als Null-Aufkleber-Mensch werds drauf anlegen. Der Begrenzer ist bei mir aktiv, mir reicht das, zum Deaktivieren müsst ich eh nachschlagen (ich weiß das nie auswendig), und wenn mal so ein kontrollwütiger Mensch mir unterkommt, wird der eh auch drauf eingehen, dass mein grüner Punkt nicht fest an der Scheibe pappt sondern nur angesteckt ist. Dann gibt's halt ne längere Diskussion.
(Wobei ich zum grünen Punkt eh eine Missbrauchsmöglichkeit gefunden hatte... wie man selbst für den ältesten Diesel an eine grüne kommt... geht ganz einfach... wird aber nicht schriftlich verraten.)
Okay. Eben den Gesetzestext mal rausgelassen.
Zitat:
§36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
- die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
- die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Letzteres ist bei mir mit gesetztem Limiter ja eindeutig der Fall.
Anderswo fand ich noch den Punkt, dass elektronische Geschwindigkeitswarner nicht ausreichen. Auf einen Begrenzer wird nirgendwo eingegangen. Schade eigentlich.
Also wenn ihr mal von einem solchen Fall hört, der vor irgendein Gericht ging... werd's wohl ich gewesen sein 😁