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Skyline version bei den rueckleuchten

VW Passat B6/3C

hi
kennt ihr solche versionen der rueckleuchten ?
frage: ist sowas ueberhaupt erlaubt und wie macht man das ?
ein paar kabel und verbindungen umstecken oder muss eine neue leuchte her ?
http://www.youtube.com/watch?v=NXCE20d2I_E&feature=related

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Nenn mich Schwarzmaler oder einfach Realist.

Na ja, wenn Du Realist wärst, dann wüstest Du, daß die Betriebserlaubnis keinen Zusammengang mit dem Versicherungsschutz besitzt. Also, Regress nehmen wegen erloschener BE, sowas gibts nur in Deinen Träumen...

:p
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Sehe ich genauso.
Wie schon gesagt, der Phaeton hats genauso. Die neuen Mercedes Modelle mit LED Rückleuchten in zwei Balken-Anordnung, haben gut doppelt soviel LED´s, die weitaus heller sind, als die vom Passat.
Also kann keine Rede vom Blenden sein, nur weil man die inneren Ringe zum leuchten bringt.
mfg

Zitat:

Original geschrieben von René.22


Sehe ich genauso.
Wie schon gesagt, der Phaeton hats genauso. Die neuen Mercedes Modelle mit LED Rückleuchten in zwei Balken-Anordnung, haben gut doppelt soviel LED´s, die weitaus heller sind, als die vom Passat.
Also kann keine Rede vom Blenden sein, nur weil man die inneren Ringe zum leuchten bringt.
mfg

ja sichi!

ebenso wenig wie die meisten, unrechtmäßigen xenonnachrüstungen blenden. und durch die zusätzlich nachgerüsteten led's wird das lichtbild natürlich auch nicht verändert

:)

.

das einzige was bei so manchem bastler geblendet wird ist der verstand. nämlich aus.

:)

Genauso wie der Verstand bei ganz anderen Leuten ausgeht, sobald diese "Umbau", "Nachbau" etc. nur hören.
Man kann sich auf Teufel komm raus gegen alles wehren, was nicht original ist.
Aber alle Umbauten über ein Kamm scheren und diese prinzipiell abzulehnen, ist für mich genauso fragwürdig.
Nicht alles ist schlecht, nur weil es ab Werk nicht verbaut worden ist. ;)
mfg

da hast du's irgendwie nicht verstanden. kein mensch sagt was gegen reguläre umbauten. die wurden vorher durch entsprechende einrichtungen geprüft, deren undebendlichkeit wurde festgestellt, die bekommen ein prüfzeichen und dürfen dann mit einer genehmigung in rahmen der stvzo betrieben werden.
alles andere sind modifikationen, die hier schön geredet werden.
wie willst du denn für andere verkehrsteilnehmer entscheiden, ob sie durch deine modifikationen geblendet werden oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von René.22


Sehe ich genauso.
Wie schon gesagt, der Phaeton hats genauso.

VOLLKOMMEN FALSCH. Wann kapiert Ihr's endlich???

Der Phaeton hat's evtl. "ähnlich" und nicht "genauso"... Beim Phaeton ist es nämlich genau so geprüft und zugelassen, mit lichttechnischem Gutachten und E-Prüfzeichen mit Kennziffern für die entsprechende Funktion.

Zitat:

Die neuen Mercedes Modelle mit LED Rückleuchten in zwei Balken-Anordnung, haben gut doppelt soviel LED´s, die weitaus heller sind, als die vom Passat.

"weitaus heller" ja klar...

:rolleyes:

Es gibt für die entsprechenden Lichtfunktionen vorgegebene min. und max. Werte, die unter vorgegebenen Abstrahlwiinkel nicht über oder unterschritten werden dürfen. Die halten die neuen Mercedes Modelle sicher ein, sonst hätten sie keine Zulassung bekommen. Sicher ist. dass die leuchtende Fläche größer ist, aber ob die automatisch "heller" im Sinne der Blendwirkung sind oder gar zulässige Grenzwerte überschreiten wage ich doch mal zu bezweifeln.

Zitat:

Also kann keine Rede vom Blenden sein, nur weil man die inneren Ringe zum leuchten bringt.
mfg

Es ist IRRLEVANT, ob die inneren Ringe blenden oder nicht. Es ist nicht zulässig. Genauso unzulässig wie es ist, sich selber irgendwelche LEDs in die Blinker zu basteln und ans Standlicht anzuschließen, obwohl dadurch sicher niemand geblendet wird.

Genauso unzulässig wie die Blinker via VCDS zum Dauerleuchten zu codieren, auch wenn dadurch niemand geblendet wird. Das ist halt so wie mit dem schwanger sein. Ein bisschen illegal gibt's hier halt auch nicht.

Übrigens wird mein Fahrzeug von hinten auch deutlich besser gesehen, wenn ich mit eingeschalteter NSL rumfahre. Ob das ein wirklicher Sicherheitsgewinn für mich und andere Verkehrsteilnehmer ist lasse ich ebenfalls mal dahingestellt sein.

Eigentlich sollte man über diese Modifikationen auch nicht mehr weiter hier rumdiskutieren, denn solche Themen werden laut Nutzungsbedingungen von MT hier nicht gerne gesehen!

Hi,

am Anfang ging es hier ja noch gesittet zu, aber langsam läuft es etwas aus dem Ruder.
Euch sollte allen bekannt sein, wie das Moderatorenteam zu solchen Themen steht und was die Nutzungsbedinungen der Motor-Talk GmbH dazu hergeben.
Aus dem Grund schließe ich an dieser Stelle.

MfG
globalwalker

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