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Skyline version bei den rueckleuchten

VW Passat B6/3C

hi
kennt ihr solche versionen der rueckleuchten ?
frage: ist sowas ueberhaupt erlaubt und wie macht man das ?
ein paar kabel und verbindungen umstecken oder muss eine neue leuchte her ?
http://www.youtube.com/watch?v=NXCE20d2I_E&feature=related

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Nenn mich Schwarzmaler oder einfach Realist.

Na ja, wenn Du Realist wärst, dann wüstest Du, daß die Betriebserlaubnis keinen Zusammengang mit dem Versicherungsschutz besitzt. Also, Regress nehmen wegen erloschener BE, sowas gibts nur in Deinen Träumen...

:p
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Zitat:

Original geschrieben von XRaven


hi
kennt ihr solche versionen der rueckleuchten ?
frage: ist sowas ueberhaupt erlaubt und wie macht man das ?
ein paar kabel und verbindungen umstecken oder muss eine neue leuchte her ?
http://www.youtube.com/watch?v=NXCE20d2I_E&feature=related

"Skyline" ist ein amerikanisches Nissan Modell das auch so doppelte Ringförmige Rückleuchten hat, deshalb der Titel dort bei Youtube.

http://www.autotodays.com/.../Nissan-skyline-2009.jpg

Die Rückleuchten sind nachträglich mit entsprechenden LEDs ausgerüstet worden, die in die vorhandenen Reflektoren verbaut wurden. Dann das ganze entsprechend an den anderen Rückleuchten angeschlossen.

Zulässig ist das ganze natürlich nicht, da diese umgebauten Rückleuchten keine Prüfung (lichttechnisches Gutachten) absolviert haben und damit ihre bisherige Zulassung bzw. Betriebserlaubnis erlischt. Damit wiederum erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, mit allen Konsequenzen (kein Versicherungsschutz, bzw. Vers. nimmt Regress bei Dir im Falle eines Unfalls) und zusätzlich ist das Führen eines solchen Fahrzeugs ebenfalls unzulässig. Alles in allem ziemlich viel Risiko für ein bisschen Optik, oder?

Neo, du bist ein Schwarzmaler. So, wie es im Video ist, ist es nicht legal. Wenn man aber einen 5-stelligen Eurobetrag zu viel hat, kann man die Eigenbauten abnehmen lassen, dann wirds legal.
Der Skyline ist eigentlich aber dem japanisch/chinesischen Raum vorbehalten, bis zum Bautyp R34 war er auch nur als Rechtslenker zu bekommen, ich glaube mittlerweile gibts den R35, ob der als Linkslenker konfigurierbar ist, weiß ich nicht.
Hier mal ein Link zum Bild von den R34 Rülis: http://www.ninjapower.co.uk/images/product/Option-Turn-Signal-LED.jpg
Oder: Die Karre, die Vin Diesel in "2 Fast 2 Furious" fährt.

hmm schade :(
das dachte ich mir dass das so sein wird. natuerlich kenne ich den nissam skyline :) ich wollte den ausdruck hier einfach nur weiterverwenden ;D
also werde ich das natuerlich verwerfen
ich habe allerdings noch eine seite gefunden:
http://www.jlstuning.com/produse.php?cat=Passat-B6
da sind noch andere leuchten, zB die led blinker mit TFL. aber auch die sind wahrscheinlich nicht zulaessig ?
zumindest steht nix dort .... also auch das verwerfen :(

@Masterb2k: Nenn mich Schwarzmaler oder einfach Realist.
@XRaven: Leider alles ohne jegliche Zulassung.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Nenn mich Schwarzmaler oder einfach Realist.

Na ja, wenn Du Realist wärst, dann wüstest Du, daß die Betriebserlaubnis keinen Zusammengang mit dem Versicherungsschutz besitzt. Also, Regress nehmen wegen erloschener BE, sowas gibts nur in Deinen Träumen...

:p

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Nenn mich Schwarzmaler oder einfach Realist.

Na ja, wenn Du Realist wärst, dann wüstest Du, daß die Betriebserlaubnis keinen Zusammengang mit dem Versicherungsschutz besitzt. Also, Regress nehmen wegen erloschener BE, sowas gibts nur in Deinen Träumen...:p

Die Haftpflicht kann sich bis zu 5000EUR zrückfordern und die Kasko die Leistung verweigern, bei Fahren mit erloschener BE. So hab' ich das mal irgendwann gelernt...

Korrigier mich...

EDIT: Hier wird das Thema auch abgehandelt: So ganz "eindeutig" ist es halt nicht immer:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Korrigier mich...

Nur wenn die unzulässige Veränderung ursächlich für den Unfall ist, dann kann Regress genommen werden. Bei der Haftpflicht ist der, wie von Dir zutreffend festgestellt, auf 5.000,-€ beschränkt, während die Kasko grundsätzlich keinen Regress nimmt - die zahlt ganz einfach nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Korrigier mich...

Nur wenn die unzulässige Veränderung ursächlich für den Unfall ist, dann kann Regress genommen werden. Bei der Haftpflicht ist der, wie von Dir zutreffend festgestellt, auf 5.000,-€ beschränkt, während die Kasko grundsätzlich keinen Regress nimmt - die zahlt ganz einfach nicht.

Okay. Das (mit dem ursächlich für einen evtl. Unfall) hat sich glaube ich auch mal in der Rechtsprechung geändert

Kann aber bei cleverer Versicherung / Anwalt / Unfallgegner bei einem Auffahrunfall und modifizierten Heckleuchten schnell mal passieren

;)

Mir gefallen die "erweiterten" Rückleuchten auch, würde da aber kein Risiko eingehen wollen. Fände evtl. die bestückung alleine mit weissen LEDs im Ring innen auch schon ganz OK, wenn man dann für symmetrische Optik die rechte NSL vom UK-Modell verbauen würde und die weissen LEDs als RFS.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Nur wenn die unzulässige Veränderung ursächlich für den Unfall ist, dann kann Regress genommen werden. Bei der Haftpflicht ist der, wie von Dir zutreffend festgestellt, auf 5.000,-€ beschränkt, während die Kasko grundsätzlich keinen Regress nimmt - die zahlt ganz einfach nicht.

Seit wann isn das so? Ich mein, ich scher mich eh nicht doll darum ob was erlaubt ist, oder nicht ( zerreist mich...) aaaber, kannst du dazu ein paar nähere Erläuterungen machen ( §, Verordnungen, GEsetze?) dann bin ich endgültig beruhigt...

Wann eine Versicherungsgesellschaft Regress nehmen kann ist in

§5 KfzPflVV

geregelt. Entscheident ist hierbei §5 Absatz 3:

Zitat:

(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.

Von Relevanz ist eine unzulässige Veränderung am Fahrzeug daher nur dann, wenn von ihr tatsächlich eine "Gefahrenerhöhung" ausgeht. Bekommt man z.B. die Vorfahrt genommen, so können eventuelle Modifikationen an den Rückleuchten keinen Beitrag zu einer Erhöhung der Gefahr leisten. Nur wenn dies der Fall ist, und auch nachgewiesen werden kann, dann besteht die Möglichkeit der Regressnahme.

Anders als die Haftpflichtversicherung, die als staatliche Zwangsversicherung gesetzlich geregelt ist, unterliegt die Kaskoversicherung grundsätzlich der Vertragsfreiheit. D.h., hier ergibt sich aus dem individuelle Vertragstext, wann der Versicherer die Leistung verweigern kann und wann nicht.

bei intresse kann ich dir die rückleuchten umbauen...allerdings
leuchten sie dann nur rot und funktionieren als standlicht...
keine brems und blinkfunktion....
Gruß Marcel

Zitat:

Original geschrieben von marcimm


bei intresse kann ich dir die rückleuchten umbauen...allerdings
leuchten sie dann nur rot und funktionieren als standlicht...
keine brems und blinkfunktion....
Gruß Marcel

Was soll der Umbau kosten?

Wie lange benötigst du dafür (wie lange wäre das Auto nicht fahrbar)?

Müssten dafür noch extra Kabel verlegt werden?

Gruß

Matthias

also es wäre am besten wenn du dir neue rückleuchten kaufst...schickst sie mir zu ich baue sie um
und schicke sie dir wieder zurück..
oder du baust dir deine rückleuchten aus schickst sie mir zu kannst dann aber mit deinem auto nicht fahren....
dauert ca. ne woche weil ich arbeiten muss...und ist problemlos an 12V anschließbar;)
alles weitere bitte per PN fragen danke
Gruß Marcel

und wie soll ich dann blinken und bremsen sichtbar machen ?
versteh ich nicht so ganz ....

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