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Sixt Vollkasko Abzocke

Themenstarteram 7. Dezember 2014 um 6:12

Hallo Zusammen,

ich brauche mal Eure Tipps. Mein Sohn ist 19 Jahre und hatte sich einen Polo bei Sixt gemietet aber einen Octavia erhalten. Auf dem Rückweg aus Bayern auf der Autobahn hatte er einen Sekundenschlaf und hat an einer Steinwand entlang gestriffen. Die ganze linke Seite ist zerkratzt. Es ist ihm nix passiert und auch den Mitinsassen nix. Er fuhr auf den nächsten Rastplatz und begutachtete den Wagen. Da er ja fahrbereit war setzte er anschließend die Fahrt fort. Da er keine Unterlagen mitbekommen hatte also nur den Bon war uns auch erst mal nicht klar ob er eine Vollkasko hatte. Auf Nachfrage wurde uns bestättigt das er eine hatte. Also Unfallbericht ausgefüllt und eigentlich nur mit der Selbstbeteidigung von 850,00€ gerechnet. Jetzt kam die Rechnung: Da er nicht die Polizei gerufen hat soll er den Schaden von knapp 10000,00€ zahlen da hier dann die Vollkasko nicht zahlt. Es mag sein das dies in den AGB steht die er unterschrieben hat, aber wer weiß bei einem Unfall was er zwei Tage vorher unterschrieben hat. Bei einer normalen Vollkasko wird ein Schaden auch ohne Polizei bezahlt. Jetzt ist mein Sohn mit 19 Jahren und einem Einkommen von 357,00€ im Monat die nächsten Jahre verschuldet. Weiß einer von Euch Rat?

Mein Große hat jetzt voanders einen Wagen gemietet und hat alles per Mail auf sein Handy bekommen, auch die Infos im Falle eines Unfalles, so das er dies im Falle eines Falle eben abrufen kann.

Vielen Dank im vorraus.

Birgit

Beste Antwort im Thema

Also wie hier manche auf den 19-jährigen Fahrer verbal einprügeln, kann ich bei bestem Willen nicht verstehen.

Der ist wirklich gestraft genug durch den Mist. Klar hätte er den Vertrag lesen sollen usw., aber meine Güte, er ist 19, zwar erwachsen, aber ich bin mir auch sicher, dass die ganzen Klugscheisser hier im Forum damals auch nicht jede AGB gelesen haben. Nicht ohne Grund wird man unter 21 meistens noch nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil die Reife eben nicht die eines 50jährigen entspricht. Sprüche klopfen ist immer einfach!

Der gröbste Fehler in meinen Augen war, hier um Rat zu fragen und sich den verbalen Bockmist anzutun, statt gleich bei so einer Summe den Rechtsbeistand zu suchen.

Sorry, aber das musste raus...

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Bei Schäden an Mietfahrzeugen ist grundsätzlich die Polizei hinzuzuziehen. Das ist Standard bei allen Vermietern.

Also bei Avis steht sogar noch einmal groß im Mietvertrag das die Polizei bei jedem Unfall hinzuzuziehen ist. Man sollte sich die AGB's schon durchlesen oder wenigstens überfliegen.

Was ist denn überigens mit der Seitenwand. Ist diese auch kaputt, das nenne ich dann mal Unfallflucht.

Und es ist doch klar, das die Versicherung alles tun wird um nicht zu zahlen. AGB's nicht genau eingehalten also wird auch nicht gezahlt, so ist das heute leider.

Da die 24-Stunden-Frist für eine Nachmeldung des Unfalls bei der Polizei mittlerweile verstrichen ist, ist es ratsam, die Rechnung der Vermietgesellschaft zu bezahlen, bevor hier noch Staub aufgewirbelt und Ermittlungen durch die zuständige Polizeibehörde wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet werden. Besonders angesichts der Tatsache, daß sich der Unfallverursacher noch in der Probezeit befindet, können die Auswirkungen fatal sein.

Wendet euch an einen Anwalt. Es gibt Gerichtsurteile, die derartige Klauseln für unwirksam halten. Dort könnt ihr euch gleich über evtl. Folgen einer möglichen Fahrerflucht beraten lassen.

Leider ist das Mieten von Fahrzeugen zu einer Wissenschaft geworden. Man kann hier sehr viel falsch machen.

Zitat:

@Bleman schrieb am 7. Dezember 2014 um 17:16:51 Uhr:

Wendet euch an einen Anwalt. Es gibt Gerichtsurteile, die derartige Klauseln für unwirksam halten. Dort könnt ihr euch gleich über evtl. Folgen einer möglichen Fahrerflucht beraten lassen.

Einen Anwalt sollte die TE hier auf jeden Fall hinzuziehen, wenn sie den Stein ins Rollen bringen will und es doch noch zu Ermittlungen in der Unfallsache kommen sollte. Dann wird allerdings nicht die Klausel des Mietvertrages im Mittelpunkt des Verfahrens stehen, sondern der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Dessen sollte sich die TE bewußt sein und dies auch ihrem Sohn vermitteln können, bevor beide eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen.

Die Frage ist ja auch, ob überhaupt ein Schaden an der Betonschutzwand entstanden ist. Außer ein paar Farbresten, dürfte da wohl nicht viel dran sein. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt wohl dann nicht vor, wenn nur ein Bagetellschaden bis zu 50 Euro verursacht wurde. Also auf jeden Fall prüfen lassen.

Zitat:

@Bleman schrieb am 7. Dezember 2014 um 18:09:04 Uhr:

Die Frage ist ja auch, ob überhaupt ein Schaden an der Betonschutzwand entstanden ist.

Genau die Klärung dieser Frage ist ja Sinn und Zweck der Regelung, daß man sich nicht einfach vom Unfallort zu entfernen hat, wenn weder die Polizei noch der Besitzer der Güter, die durch den Unfall in Mitleidenschaft gezogen worden sein könnten, zugegen sind. Die Feststellung, wie hoch ein entstandener Schaden zu beziffern ist, kann man ja wohl kaum den Unfallverursacher treffen lassen, da ihm zum einen i.d.R. die entsprechenden Sachkenntnisse fehlen und zum anderen hier eine Interessenkollision entstehen würde.

Eine Haftungsfreistellung durch SIXT erfolgt nicht, weil der Te den Unfall nicht der Polizei gemeldet hat.

Hat er diese bewusst nicht gerufen, haftet er voll.

Hat er diese aus grobfahrlässigen Gründen nicht gerufen, haftet er grundsätzlich nicht in vollem Umfang, sondern entsprechend der Schwere der Schuld. Hier könnte ein Rechtsanwalt ggfs. eine Reduzierung der von Hertz geforderten Summe erreichen.

Bei Mietwagen haftet der Mieter auch für Schäden, die grob fahrlässig verursacht wurden.

Da Sekundenschlaf vorlag, kommt auch dies in Betracht, wenn es bekannt wird. Auch hier gilt, Haftung nur entsprechend der Schwere der Schuld.

O.

Zitat:

@Icebluetobi schrieb am 7. Dezember 2014 um 07:12:11 Uhr:

Jetzt ist mein Sohn mit 19 Jahren und einem Einkommen von 357,00€ im Monat die nächsten Jahre verschuldet.

und was willst du uns nun damit sagen? :confused:

wenn er zu blöd bzw. zu faul ist, sich das was er unterschreibt durchzulesen, ist das keine abzocke sondern persönliches pech...dafür muss er halteben lehrgeld zahlen...

Zitat:

@Florian987 schrieb am 7. Dezember 2014 um 10:17:19 Uhr:

Was ist denn überigens mit der Seitenwand. Ist diese auch kaputt, das nenne ich dann mal Unfallflucht.

spätestens hier wäre die vollkasko eh aus der zahlpflicht raus und es dürfte noch eine rechnung der haftpflicht ins haus trudeln...

 

Ich stimme denjenigen zu die den Gang zum Anwalt empfehlen.

Der BGH sieht in den AGB eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, soweit dieser aufgrund der Vertragsklausel bei unterlassener Polizeibenachtigung über seinen Selbstbehalt hinaus belastet wird.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5050.php

Das soll natürlich kein Freibrief sein die Polizei nicht zu verständigen. Es wird wie immer auf den Einzelfall ankommen. Aber geschlagen geben würde ich mich so schnell nicht.

Solche user die hier das Verhalten des 19 jährigen Sohnes unangemessen drastisch kommentieren, sollten sich daran erinnern, dass das nicht die Frage des TE war.

Da es seit 2008 das Alles-oder-Nichts Prinzip bei Haftpflichtversicherungen nicht mehr gilt, war ich der Meinung, der Te hat Schadenersatz nur entsprechend der Schwere seiner Schuld zu bezahlen.

Nunmehr lese ich, dass ein Beharren Vermieters auf dem Alles-oder-Nichts Prinzip in den AGB sogar zu deren Unwirksamkeit führt und somit auf die gesetzlichen Vorschriften zurückzugreifen ist, also nur der vereinbarte Selbstbehalt zu zahlen ist.

Wenn Vermieter auf der vollen Summe besteht, ab zum Rechtsanwalt.

O.

Themenstarteram 9. Dezember 2014 um 5:26

Danke für die Antworten. Beim RA sind wir jetzt auch. Da mein Sohn ja keine Durchschrift des Vertrages erhalten hat , habe ich diese jetzt erstmal biei Sixt beantragt.

Bei der spitzen Antwort mit zum Teil falsch gewählten Worten sei nur gesagt: Ich bin mir nicht sicher ob wir alle mit 19 Jahren anders gehandelt hätten. Das ist keine Entschuldigung aber wenn ich dann sowas lesen wie zu blöd oder zu faul. Hand aufs Herz wer liest sich die ganzen AGB durch?

LG

Birgit

Naja, man sollte sich das schon soweit durchlesen, dass man weiß, was man da gemietet hat. Und ob man überhaupt versichert ist, denn nicht einmal das war klar. Das ist schon grob fahrlässig, insbesondere bei dem Einkommen.

am 9. Dezember 2014 um 23:51

Zitat:

@Icebluetobi schrieb am 9. Dezember 2014 um 06:26:41 Uhr:

Da mein Sohn ja keine Durchschrift des Vertrages erhalten hat , habe ich diese jetzt erstmal biei Sixt beantragt.

Ohne ein Wisch in der Hand, währe ich kein Meter von Hof gefaren.

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