Sixt Vollkasko Abzocke
Hallo Zusammen,
ich brauche mal Eure Tipps. Mein Sohn ist 19 Jahre und hatte sich einen Polo bei Sixt gemietet aber einen Octavia erhalten. Auf dem Rückweg aus Bayern auf der Autobahn hatte er einen Sekundenschlaf und hat an einer Steinwand entlang gestriffen. Die ganze linke Seite ist zerkratzt. Es ist ihm nix passiert und auch den Mitinsassen nix. Er fuhr auf den nächsten Rastplatz und begutachtete den Wagen. Da er ja fahrbereit war setzte er anschließend die Fahrt fort. Da er keine Unterlagen mitbekommen hatte also nur den Bon war uns auch erst mal nicht klar ob er eine Vollkasko hatte. Auf Nachfrage wurde uns bestättigt das er eine hatte. Also Unfallbericht ausgefüllt und eigentlich nur mit der Selbstbeteidigung von 850,00€ gerechnet. Jetzt kam die Rechnung: Da er nicht die Polizei gerufen hat soll er den Schaden von knapp 10000,00€ zahlen da hier dann die Vollkasko nicht zahlt. Es mag sein das dies in den AGB steht die er unterschrieben hat, aber wer weiß bei einem Unfall was er zwei Tage vorher unterschrieben hat. Bei einer normalen Vollkasko wird ein Schaden auch ohne Polizei bezahlt. Jetzt ist mein Sohn mit 19 Jahren und einem Einkommen von 357,00€ im Monat die nächsten Jahre verschuldet. Weiß einer von Euch Rat?
Mein Große hat jetzt voanders einen Wagen gemietet und hat alles per Mail auf sein Handy bekommen, auch die Infos im Falle eines Unfalles, so das er dies im Falle eines Falle eben abrufen kann.
Vielen Dank im vorraus.
Birgit
Beste Antwort im Thema
Also wie hier manche auf den 19-jährigen Fahrer verbal einprügeln, kann ich bei bestem Willen nicht verstehen.
Der ist wirklich gestraft genug durch den Mist. Klar hätte er den Vertrag lesen sollen usw., aber meine Güte, er ist 19, zwar erwachsen, aber ich bin mir auch sicher, dass die ganzen Klugscheisser hier im Forum damals auch nicht jede AGB gelesen haben. Nicht ohne Grund wird man unter 21 meistens noch nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil die Reife eben nicht die eines 50jährigen entspricht. Sprüche klopfen ist immer einfach!
Der gröbste Fehler in meinen Augen war, hier um Rat zu fragen und sich den verbalen Bockmist anzutun, statt gleich bei so einer Summe den Rechtsbeistand zu suchen.
Sorry, aber das musste raus...
27 Antworten
Es wird einem IMMER ein Mietvertrag ausgehändigt, bei Sixt sehen die nur nicht so klassisch aus, sondern eher wie ein großer Bon vom Supermarkt.
Zitat:
@Master_Siggi schrieb am 10. Dezember 2014 um 14:06:51 Uhr:
Es wird einem IMMER ein Mietvertrag ausgehändigt, bei Sixt sehen die nur nicht so klassisch aus, sondern eher wie ein großer Bon vom Supermarkt.
Jupp, und da steht das wichtigste (Unfall, was tun, Telefonnummern, etc. drauf).
Nu ja, ist passiert, hier sollte auf jedenfall ein Anwalt eingeschaltet wedren.
Ist ne "heiße"Kiste, vor allem, mit 19.
Muss mann nicht min. 21-Jahre alt sein, um ein Fahrzeug bei Sixt, etc. mieten zu
dürfen ?
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 15. Dezember 2014 um 16:23:57 Uhr:
Ist ne "heiße"Kiste, vor allem, mit 19.
was ist daran eine heiße kiste? 😕
auch mit 19. sollte man sich VORHER durchlesen, was man unterschreibt...
Zitat:
Muss mann nicht min. 21-Jahre alt sein, um ein Fahrzeug bei Sixt, etc. mieten zu
dürfen ?
nein, zumindest bei sixt kannst du auch mit 18 fahrzeuge anmieten...
Auszug aus den SIXT-Mietbedingungen:
Altersbestimmungen
In Deutschland gelten für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz folgende Regelungen:
18 Jahre/1 Tag für Fahrzeuge der Gruppen MBMR bis CWMR, MTMR, CCCC
21 Jahre/2 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen IDMR bis LWAR, CTMR, ITMR, SSMR bis LSMR, SFMR bis FFMR
21 Jahre/3 Jahre für Motorräder der Gruppe M01 bis M06
25 Jahre/3 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen XDAR, FTMR, PTMR, LTMR, XTMR, XTAR, XSMR, XSAR, PFMR, LFMR, XFAR, CCAN, LSMN, LSAN, LTAN, XJAN, XSAN, XXAX, XTAX, LTAX, XDAN, XSAM, XNAM, XTAM, XEAM, XRAM, LPAN, LFAJ
25 Jahre/5 Jahre für Motorräder der Gruppe M07 und M08.
Für Fahrer unter 23 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 10,- pro Tag, max. EUR 50,- pro angefangenem Monat erhoben.
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Also wie hier manche auf den 19-jährigen Fahrer verbal einprügeln, kann ich bei bestem Willen nicht verstehen.
Der ist wirklich gestraft genug durch den Mist. Klar hätte er den Vertrag lesen sollen usw., aber meine Güte, er ist 19, zwar erwachsen, aber ich bin mir auch sicher, dass die ganzen Klugscheisser hier im Forum damals auch nicht jede AGB gelesen haben. Nicht ohne Grund wird man unter 21 meistens noch nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil die Reife eben nicht die eines 50jährigen entspricht. Sprüche klopfen ist immer einfach!
Der gröbste Fehler in meinen Augen war, hier um Rat zu fragen und sich den verbalen Bockmist anzutun, statt gleich bei so einer Summe den Rechtsbeistand zu suchen.
Sorry, aber das musste raus...
Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 20. Januar 2015 um 09:47:35 Uhr:
.... aber ich bin mir auch sicher, dass die ganzen Klugscheisser hier im Forum damals auch nicht jede AGB gelesen haben. ....
mag sein das sich nicht alle die AGB´s durchlesen nur sollte man wenn man dies nicht gemacht hat danach rumjammern und alles dann als abzocker hinstellen.
Ja, Abzocke ist nicht das richtige Wort.
Der Passus, dass immer die Polizei gerufen werden soll, hat meines Wissens u.a. mit der Schuldfrage zu tun, die korrekt geklärt werden muss. Nur so kann die Versicherung ja sicherstellen, am Ende nicht für etwas zu zahlen, was z.B. ein anderer Verkehrsteilnehmer in Wirklichkeit zu verschulden hat.
In diesem speziellen Fall gibt es aber keine Fremdeinwirkung durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, sondern nur eine Straßenbegrenzung. Eigentlich eine klare Situation, was passiert ist.
Würde ich die Haftung als Versicherung ablehnen? Vermutlich, schließlich gibt mir der Vertrag erstmal recht.
Würde ich als Schuldner vors Gericht ziehen bzw. juristisch aktiv werden? Unbedingt
Spätestens vorm Gericht kann dann die Schuldfrage geklärt werden. Da es unwahrscheinlich ist, dass die Mauer in irgendeiner Weise nicht regelkonform aufgestellt wurde, dürfte die alleinige Schuld ausschließlich den Fahrer treffen und paradoxerweise könnte genau das ihm helfen, dass die Versicherung einspringen muss, weil auch ohne Polizei die Sachlage klar ist.
Ein anderer Punkt kann allerdings zum Problem werden: da nicht sofort die Polizei gerufen wurde, fehlt ja der Beweis, ob der Schaden überhaupt wie angegeben entstanden ist. Es lässt sich dadurch also nicht klären, ob er vielleicht durch eine grob fahrlässige Handlung herbeigeführt wurde. Und dann sieht es schlecht aus für den Fahrer.
Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 20. Januar 2015 um 11:28:45 Uhr:
Der Passus, dass immer die Polizei gerufen werden soll, hat meines Wissens u.a. mit der Schuldfrage zu tun, die korrekt geklärt werden muss.
seit wann klärt die polizei die schuldfrage?
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. Januar 2015 um 17:40:33 Uhr:
seit wann klärt die polizei die schuldfrage?Zitat:
@fraxx2001 schrieb am 20. Januar 2015 um 11:28:45 Uhr:
Der Passus, dass immer die Polizei gerufen werden soll, hat meines Wissens u.a. mit der Schuldfrage zu tun, die korrekt geklärt werden muss.
Die Polizei sichert die Beweise in offizieller Form anhand derer sich die Schuld dann feststellen lässt.
Dazu ist es nun ja zu spät. Wobei ich nicbt glaube, dass einem da Fahrerflucht vorgeworfen wird, wenn ich ne Betonwand entlangschrabbele.
Angesichts einer Schadenshöhe von 10.000 EUR würde ich das riskieren.
Aber man muss leider auch ganz klar sagen, dass hier weder Abzocke noch ein unfaires Verhalten von SIXT oder der Versicherung vorliegt. Er hat sich nicht an die AGBs gehalten, Schock hin oder her. Man muss zumindest bei der Polizei anrufen und da melden, dass man Mist gebaut hat. Ob die kommen oder nicht, ist dann egal.
Was ist denn aus dem Fall geworden? Sind zwar schon ein paar Jahre her, würde mich aber trotzdem interessieren. Haben auch einen ähnlichen Fall.
Hallo zusammen, würde mich auch interessieren wie der Fall ausging..evtl. kann hier jemand weiterhelfen
@Icebluetobi
oder PN