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starcar - 1 Mietwagen, 2 Schäden, 2 Rechnungen jeweils über SB (doppelte SB für 1 Auto) - Abzocke?!

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 23:40

Wir brauchen bitte dringend Eure Hilfe!

Wir haben bei starcar Ende Mai ein Auto gemietet. Leider wurde während der 1-wöchigen Miete ein kleiner Schaden verursacht (den wir mitbekommen haben): beim Zurücksetzen wurde auf der linken Seite ein anderes Auto mit unserem Kotflügel touchiert. Bei Übergabe des Mietwagens hat der Vermieter einen zweiten kleinen Schaden bemängelt: auf der rechten Seite wurde auch ein Kratzer gefunden, den wir allerdings nicht wissend verursacht haben.

Jetzt kam ein Brief mit detailierten Rechnungen (2!), die sich jeweils auf die beiden Schäden beziehen und - oh Wunder über Wunder - zufällig geringfügig über der minimierten Selbtsbeteiligung von 450€ liegen - jeweils!

Also versucht Starcar hier, von uns für die Reparatur 1 gemieteten Autos 2 mal die Selbstbeteiligungspauschale abzurechnen.

Ist das rechtmäßig? Und wie steht es im Übrigen damit, dass wir uns nicht bewusst sind, den zweiten Schaden überhaupt verursacht zu haben?

Desweiteren steht auf der ersten Rechnung "...Altschäden (nicht repariert): Fahrzeugheck - Stoßfänger - rechts verschürft mit Materialabtrag" und dieser "Altschaden" ist gleich Gegenstand der späteren Rechnung mit exakt dieser Beschreibung...

Sollten wir unseren Anwalt einschalten und haben wir eine Chance, diese doppelte Zahlung zu umgehen? Für mich klingt das ziemlich klar nach Abzocke, wenn ich ehrlich bin! ...und dann schreiben sie noch in ihrem Rechnungsschreiben: "Wir sind froh, dass wir Ihnen in diesem Schadenfall nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung belasten mussten und hoffen, dass wir Sie in Zukunft auch weiterhin als zufriedenen Kunden bei STARCAR begrüßen dürfen." - wie dreist kann man eigentlich sein?!?

Beste Antwort im Thema

Der Punkt ist der, dass Du ja auch hier schilderst, dass es zwei verschiedene Schadensereignisse waren.

Wie ist es denn bei Deiner eigenen Versicherung, wenn Du zwei verschiedene Schäden einreichst? Die SB ist i.d.R. bei jedem Schadensereignis neu zu entrichten.

Anders verhält es sich ev., wenn zwei Schäden mit ein und der selben Reparatur zu beheben sind, das wurde aber aus Deiner Beschreibung nicht deutlich.

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Der Punkt ist der, dass Du ja auch hier schilderst, dass es zwei verschiedene Schadensereignisse waren.

Wie ist es denn bei Deiner eigenen Versicherung, wenn Du zwei verschiedene Schäden einreichst? Die SB ist i.d.R. bei jedem Schadensereignis neu zu entrichten.

Anders verhält es sich ev., wenn zwei Schäden mit ein und der selben Reparatur zu beheben sind, das wurde aber aus Deiner Beschreibung nicht deutlich.

Das klingt alles sehr dubios. Also hier solltet Ihr es einmal mit einem Anruf probieren, ob den da ein Fehler unterlaufen ist. Weil Ihr müsst natürlich nur einmal die Selbstbeteiligung zahlen. Sollten die sich nicht darauf einlassen, so unbedingt einen RA einschalten.

Zitat:

@Needful schrieb am 15. Januar 2015 um 07:34:06 Uhr:

Das klingt alles sehr dubios. Also hier solltet Ihr es einmal mit einem Anruf probieren, ob den da ein Fehler unterlaufen ist. Weil Ihr müsst natürlich nur einmal die Selbstbeteiligung zahlen.

Mit welcher Begründung?

Habe mal noch etwas gegoogelt und es kommt damnach wirklich darauf an, ob die Schäden in einem Schadensereignis entstanden sind, oder nicht.

z.B. hier:

http://www.iww.de/.../...ei-schaeden--zweimal-selbstbeteiligung-f18965

oder hier:

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/225099/

am 15. Januar 2015 um 11:48

Die Selbstbeteiligung gilt immer pro Schaden, das heißt wenn zwei Felgen beschädigt werden, ein Kotflügel eine Delle hat und ein Steinschlag in der Windschutzscheibe ist, ist es möglich dass man mehrmals zahlen muss weil es ja nicht nur ein "Unfall" war.

Und wenn es den Altschaden vorher schon gab, kann er dir natürlich nicht belastet werden.

Themenstarteram 15. Januar 2015 um 12:04

Danke Euch allen für die schnellen Antworten!

Ich habe parallel auch noch in Anwaltsforen nachgefragt, da sagte einer, es wäre grundsätzlich wohl nur rechtmäßig, uns genau 1 mal die SB-Pauschale in Rechnung zu stellen - haben jetzt schon Kontakt mit unserem Anwalt aufgenommen (zum Glück erst kürzlich ne Rechtsschutzversicherung abgeschlossen...), der meinte, er nähme sich des Fallles mal an - versuchen kann man es ja zumindest.

zu der Frage: ich denke, man wird beide Schäden in einem Durchgang beheben können, bin aber auch kein Experte.

Nur, dass wir wie gesagt nur den einen Schaden wissentlich verursacht haben.

Haben noch ne grundsätzliche Frage, vielleicht wißt Ihr das ja: ist das gängige Praxis, dass diese SB eben "pro Schadensfall" und nicht "pro Mietwagen" besteht (daß heißt, wenn man blöderweise angenommenerweise 4-5 kleinere Schäden hätte, muss man eben auch 4-5 mal die SB zahlen)? Wäre dann eine SB grundsätzlich also ne riesen Scheisse?

Außerdem haben wir nur eine Zahlungsfrist von 10 Tagen bekommen (nachdem wir uns das Auto im letzten Mai gemietet hatten und die Rechnungen erst jetzt, 7 Monate später in's Haus flattern).

Wie auch immer, wenn auch unser Anwalt sagt, wir müssen blechen, dann zahlen wir eben, ist nur sehr ärgerlich und sind schließlich auch 900€, für die wir mit Sicherheit weit bessere Verwendung hätten :( :)

am 15. Januar 2015 um 16:11

Da ist es wohl besser, bevor 4 kleine Schäden einzeln mit der SB belastet werden, die Karre vor der Rückgabe volles Pfund in die Leitplanken zu hauen - kommt am Ende günstiger.... (natürlich nicht ganz ernst gemeint, aber theoretisch).

Im übrigen empfehle ich nach wie vor den Abschluss einer Leihwagenversicherung, die trägt im Schadenfall die SB und ist für einen günstigen Taler zu haben...

In nahezu allen AGB der Vermieter ist geregelt, dass es sich um eine SB pro Schadensfall handelt. Bei der eigenen Kasko wäre es ja genauso. Sonst hätte man nach dem ersten Schaden ja einen Freibrief und könnte das Fahrzeug beliebig weiter beschädigen.

Darüber hinaus sollte man sich bei einer Miete bei Starcar immer bewusst sein, dass man im Falle eines Diebstahls mit 10 % des Fahrzeugwertes haftet und das kann je nach Fahrzeug richtig teuer werden.

am 16. Januar 2015 um 13:42

Zitat:

Haben noch ne grundsätzliche Frage, vielleicht wißt Ihr das ja: ist das gängige Praxis, dass diese SB eben "pro Schadensfall" und nicht "pro Mietwagen" besteht (daß heißt, wenn man blöderweise angenommenerweise 4-5 kleinere Schäden hätte, muss man eben auch 4-5 mal die SB zahlen)? Wäre dann eine SB grundsätzlich also ne riesen Scheisse?

Mir fehlt da (zum Glück) die Erfahrung bei Privatfahrzeugen, ist es beim eigenen Auto nicht genauso, dass pro Schaden abgerechnet wird und nicht einmal pauschal?

Dann könnte ich ja alle Dellen, Steinschläge und Kratzer, die ich -während ich das Auto fahre und die schon vorher dran waren- einmal mit meiner SB bezahlen und hätte danach ein unbeschädigtes Auto. Geil wäre es :D

lass dich nicht vom Anwalt verarschen! der will einfach Geld machen.. es ist tatsächlich so das jeder einzelne schaden mit der sb zu erheben ist.

Themenstarteram 17. Februar 2015 um 11:53

ok, vielen Dank Euch allen, war ärgerlich, jetzt mieten wir immer nur komplett ohne SB...

:)

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