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Sitzheizung verboten!

Skoda Octavia 3 (5E)
Themenstarteram 10. November 2021 um 19:01

Im Owners manual steht:

"Die Sitzheizung nicht bei Sitzen einschalten, auf denen sich befestigte zusätzliche Schonbezüge oder Schutzbezüge befinden."

Ich habe vorne schöne hellbeige Sitzbezüge draufgemacht, die das Aussehen meines Octavias noch nobler machen. Darf ich jetzt wirklich meinen Fahrersitz auch bei -5° nicht heizen?

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16 Antworten

Selten so einen sinnlosen thread gesehen. Das Verbot dient doch nur dafür dass skoda bei Schäden nicht haftbar gemacht werden kann ... selber Schuld... Sie müssen selbst entscheiden ob Sie das Risiko eingehen.

Ich mach meine SHZ immer auf 1 oder aus sobald der Sitz warm ist. Dann dürfte bei Bezügen mit GS oder TÜV Siegel nichts passieren. Aber manche kunststoffmaterialien verformen oder verfärben sich vielleicht schon bei 40grad... um brandgefahr gehts da bestimmt nicht

Ja, so wird es sein. Skoda wird nicht für alle am Markt befindlichen überzüge die Gewähr übernehmen können, dass hier nichts passiert mit der Sitzheizung, Abfärbungen, Abtragungen etc.

 

Ich persönlich bin mit Sitzbezügen vorsichtig aus einem ganz anderen Grund: Die Seitenairbags sind in den Sitzlehnenpolstern verstaut. Auch wenn man als Autofahrer ungern dran denkt, im Zweifelsfall müssen die sich wie geplant entfalten und ausbreiten können. Ungehindert, um wirken zu können. Das Ganze geschieht erschreckend unsanft mit einer Sprengkapsel. Und ja, man kann sich beim Auslösen verletzen. Aus eigener Erfahrung mit einem Frontairbag sage ich für mich, ich will alles tun, damit das wie geplant auslösen kann.

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