sitzheizing nachrusten

VW Caddy 3 (2K/2C)

Ist es moglich sitz heizung nachzurusten in meinen caddy kasten 2004, da ich schon die sitz bekleiding drin habe, mit anslusskabels

hein

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ibizafan


Gegenfrage: Wenn an der Staße ein Schild mit "50" steht, fahrst du dann auch 50?

Antwort:

JA

Begründung:

Mein geld ist mir heilig, da muß ich nicht noch Blitzer finanzieren !

Is aber was anderes als ein Airbag !

Denn wenn man Pech hat, und einem das Ding den Schädel verformt, fragt man hinterher nicht wirklich, ob man da dran durfte, sondern ist froh, wenn der Schmerz nachlässt und man nen guten Arzt hat, der das wieder hinbiegt !
Danach überlegt man sich es mehrfach, ob man da nochmal dranrumfummelt !

Zitat:

Original geschrieben von ibizafan


Gegenfrage: Wenn an der Staße ein Schild mit "50" steht, fahrst du dann auch 50?

Ja, fährt er. 😛

Ich sach nur: "letztes Luftsack-Gemetzel"

Grüße
swordty

Aha, dann ist diese Grundsatzdiskussion also zwecklos.

Zitat:

Original geschrieben von ibizafan


Aha, dann ist diese Grundsatzdiskussion also zwecklos.

Wenn Du gesehen hast, was so ein Ding anrichten kann, diskutierst Du auch nicht mehr darüber !

Hab nen Nachbarn, der ist jetzt seit etwas mehr als einem Jahr Invaliede. ist heute 25 Jahre alt.
Hat am Airbag rumgeschraubt und wusste nicht was er macht !
Durch statische Entladung hat ihm das Ding "Hallo, da bin ich" gesagt.
Resultat:
-Ein Auge verloren,
-Kiefer mehrfach gebrochen, inzwischen verheilt,
-Finger beider Hände dermaßen verknotet, das auch nach mehrfachen Operationen und Reha keine Funktion der Finger herzustellen war !

Der sagt heute:
Fass bloß son Ding nicht an, wenn Du nicht genau weißt, wie Du damit umzugehen hast !
Hilft Ihm aber nix mehr !

Und wenn man einen Sitz ausbaut, und im falschen Moment die Rumsmurmel an der falschen Stelle hat, sieht man hinterher bestimmt nicht besser aus !

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Dummerweise darf man als "NICHT SACHKUNDIGER" bzw. als Privatmensch, rechtlich betrachtet, die Sitze noch nicht mal ausbauen .

Und schon ist er wieder da wie der Teufel aus der Schachtel 🙂

DAS ist DEINE Meinung.

Aber HIER geht es um die Nachrüstung einer Sitzheizung und nicht um SINNLOSE Grundsatzdiskussionen oder um Leute, die geistig nicht in der Lage waren, sich VORHER zu informieren.

Deshalb finde ich auch schlecht, dass hier nur DARF MAN NICHT gesagt wird. Genau deswegen passieren solche Unfälle. Man weiß zwar, wies geht, und dass es verboten ist, aber nicht, auf was man achten muss.

ICH finde es wichtiger, die Leute, die solche Fragen stellen, darauf hinzuweisen, wo man Fehler machen kann, bzw. auf was man unbedingt achten muss.

MEINER Meinung nach ist es sicherer, wenn die Leute nach bestimmten Unfallverhütungsvorschriften arbeiten, als wenn sie NUR wissen, dass es verboten ist. Denn auf Ratschläge wie DAS IST VERBOTEN hört sowieso keiner.

Und wenn einer den Sachkundenachweis besitzt (hab ihn auch), heißt das noch lange nicht, dass ihm nichts passieren kann.

Zitat:

Original geschrieben von ibizafan


...

MEINER Meinung nach ist es sicherer, wenn die Leute nach bestimmten Unfallverhütungsvorschriften arbeiten, als wenn sie NUR wissen, dass es verboten ist. Denn auf Ratschläge wie DAS IST VERBOTEN hört sowieso keiner.

Und wenn einer den Sachkundenachweis besitzt (hab ihn auch), heißt das noch lange nicht, dass ihm nichts passieren kann.

Da Du als Privatmann i.A. garnicht die vom Hersteller für den Ausbau vorgeschriebenen Sicherheitsadapter zur Verfügung hast, ist eine Diskussion darüber unnütz !

Denn somit kannst Du garnicht nach UVV / Herstellervorgaben verfahren und für maximal mögliche Sicherheit im Umgang mit diesen Teilen sorgen !

Ich hab übrigens niemals behauptet, das einem beim gewerblichen Umgang, welcher in Deutschland zwingend vorgeschrieben ist, nichts passieren kann !
Der Unterschied ist folgender :
Gewerblicher Umgang und Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften bedeutet, daß man entsprechend über die Berufsgenossenschaft VERSICHERT ist !

Privater Umgang bedeutet, daß im Falle des Falles alles zu Lasten der Solidargemeischaft, ggf zu eigenen Lasten geht !
Und genau darüber denkt selten jemand nach und ist sich der entsprechenden Konsequenzen nicht bewusst !

Es hat halt i.A. seinen Grund, warum der Umgang mit Airbags / Gurtstraffern für Privatleute verboten ist !

Entschärfen eigentlich die Leute, die sich so aufregen einen Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg, wenn dieser im eigenen Garten gefunden wird auch selbst, oder wenden die sich dann an entsprechende Leute, die vom Umgang damit mehr wissen ???

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Da Du als Privatmann i.A. garnicht die vom Hersteller für den Ausbau vorgeschriebenen Sicherheitsadapter zur Verfügung hast, ist eine Diskussion darüber unnütz !
Denn somit kannst Du garnicht nach UVV / Herstellervorgaben verfahren und für maximal mögliche Sicherheit im Umgang mit diesen Teilen sorgen !

Da muss ich nochmal meinen Senf dazu geben.

Ich habe bei einem namhaften deutschen Automobilhersteller Kfz-Mechatroniker gelernt. Während den 3 Jahren meiner Ausbildung habe ich NIE jemand gesehen, der beim Ausbau der Airbags einen Sicherheitsadapter verwendet, geschweige denn die Batterie abgeklemmt hat.

Natürlich kann immer was passieren, "so" gefährlich ist es aber auch nicht. Und schon gar nicht so gefährlich wie ein Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg.

Was aber die Versicherung / Haftung bei einem evtl. Unfall angeht, muss ich dir natürlich Recht geben.

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