Sitze mit Sitzheizung nachrüsten
Hallo,
ist es möglich original Sitze mit Sitzheizung nachzurüsten und wenn ja was wird alles dafür benötigt ?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Also Entschuldigung aber es ist von einer schwäbischen Autoverwertung aus einem Unfallfahrzeug. Du redest hier schon einen Unsinn daher.
Ich wollte eigentlich auch nur wissen was ich alles benötige um es zu bewerkstelligen.
37 Antworten
Danke für die Antwort!
Die Forensuche zu dem Thema macht mir leider auch keinen Mut, somit werde ich die Airbags nicht umbauen und das Projekt auf diesem Wege nicht realisieren.
Leider habe ich nach Unfällen zu oft Kontakt mit Gutachtern gehabt und denen möchte ich keine zusätzliche Angriffsfläche bieten.
Die Airbags aus Deinen alten Sitzen ausbauen und in die neuen Sitze einbauen, ist in der Regel kein Hexenwerk. Wenn Du vor dem Umbau die Batterie abklemmst, merkt das Airbagsteuergerät nicht mal, dass die Sidebags jetzt in anderen Sitzen hausen.
Zitat:
@vwcruiser schrieb am 25. September 2018 um 21:08:11 Uhr:
Die Airbags aus Deinen alten Sitzen ausbauen und in die neuen Sitze einbauen, ist in der Regel kein Hexenwerk.
Hexenwerk nicht, aber eine Straftat. Wem auch das egal ist, nur zu.
Unerlaubter Umgang mit Airbags und/oder Gurtstraffern ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgestz (SprengG).
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Meine Überlegung nach dem lesen vieler Forenbeiträge:
Wenn die Frontsitze einen anderen Sitzbezug haben wird der Gutachter schon genauer schauen und sollte ich dann keine Rechnung einer Fachwerkstatt mit entsprechender Zertifizierung vorweisen können...
Das Risiko will/ wollte ich dann doch nicht eingehen, auch wenn der Umbau prinzipiell kein Ding ist.
Danke nochmal für eure Antworten!
Zitat:
@altherrenauto schrieb am 26. September 2018 um 10:16:42 Uhr:
Unerlaubter Umgang mit Airbags und/oder Gurtstraffern ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgestz (SprengG).
Ich will ja damit nicht handeln. Die zu dem Fahrzeug gehörenden Airbag-Einheiten mit den Seriennummern bleiben ja in dem Fahrzeug. Nur der Sitz wird ausgetauscht, oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich habe in meinen 190 E (W201) damals den originalen Fahrer-Airbag und im Folgefahrzeug, einem 300 E (W124) den originalen Fahrer-und Beifahrer-Airbag nachgerüstet. Darf man das nicht? Es stand meines Wissens nichts in der Anleitung, von irgendwelchen Kenntnissen.
Hupps...
Zitat:
@vwcruiser schrieb am 27. September 2018 um 22:50:51 Uhr:
Ich habe in meinen 190 E (W201) damals den originalen Fahrer-Airbag und im Folgefahrzeug, einem 300 E (W124) den originalen Fahrer-und Beifahrer-Airbag nachgerüstet. Darf man das nicht?
Wenn du das hier erst fragen musst, hattest du dich spätestens in dem Moment, wo du einen losen Airbag in der Hand hattest, schon strafbar gemacht.
Bei Sprengstoffen ist die juristische Lage tatsächlich so, wie man es Preußen und in Folge Deutschland schon immer vorgeworfen hat: es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Wenn auf dich eine solche Ausnahme-Erlaubnis zugetroffen hätte, wüsstest du das.
Das gilt nicht als Entschuldigung, "das wusste ich nicht".
Der Ein- und Ausbau der Baugruppen ist "Umgang". Da in den Gasgeneratoren Sprengstoff enthalten ist, fallen die unter das SprengG.
Für eine Werkstatt ist der Umgang anzeigepflichtig und die muss den Behörden ggü nachweisen, dass die betrefffenden Mitarbeiter den Lehrgang absolviert haben. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz werden idR sehr streng geahndet.