Sitzbezug Sportcoupe
Liebe Kollegen,
nachdem ich schon seit einiger Zeit passiv im Forum mitlese und hier auch viele interessante Dinge erfahren haben, möchte ich Euch um Eure Meinung bzw. Tips zu meinem Problem mit meinem Sportcoupe bitten.
Einige Tage nachdem ich mein Auto Anfang Oktober in Sindelfingen abgeholt habe, ist mir aufgefallen, dass der Stoffbezug des Fahrersitzes sich wellt, dh. dass der Bezug der Sitzfläche nicht richtig gespannt ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Auto noch keine 300 km runter, natürlichen Verschleiß konnte ich also ausschließen. Außerdem war die Höhenverstellung des Sitzes extrem schwergängig. Beide Probleme traten / treten beim Beifahrersitz nicht auf.
Ich dachte mir, kein Problem, lässt du halt in der NL mal anschauen. Ich also dort angerufen und einen Tag später meine Freundin mit dem Auto zum Anschauen hingeschickt. Ergebnis war: das wird repariert, ich soll einen Termin ausmachen. OK, alles klar, Sitz wurde also repariert. Die NL hat (angeblich) den Bezug getauscht und die Höhenverstellung geschmiert.
Als ich jedoch das Auto dann abends wieder abgeholt habe (von der Werkstatt war keiner mehr da), ist mir sofort aufgefallen, dass weder das eine noch das andere Problem in irgendeiner Art behoben war. Bezug immer noch wellig, Höhenverstellung genauso schwergängig.
Ich also am nächsten Tag angerufen und am Samstag nochmal vorbei. Der anwesende Meister sagte mir dann wieder: schon komisch, kann eigentlich nicht sein, ich soll nochmal einen Termin ausmachen. Das habe ich natürlich auch gemacht mit dem Ergebnis, dass seither die Höhenverstellung funktioniert (Rahmen getauscht), aber der Bezug immer noch so aussieht wie vorher. Angeblich wurde der Bezug nochmal getauscht und zusätzlich unterfüttert.
Also habe ich mich nochmal bei dem Meister, der die Reparatur gemacht hat, beschwert. Seine Auskunft war nun folgendes: Der wellige Sitzbezug sei "Serienstand", er könne nichts machen. Das sei auch bei anderen Autos so. Wenn mir das nicht passe, könne ich ja mit dem Kundencenter in Maastricht sprechen.
Nächster Akt: ich schaue mir ein paar andere Sportcoupes an und stelle fest, der Sitz wellt sich bei keinem einzigen. Außerdem sieht mein Beifahrersitz auch super aus. Also rufe ich in Maastricht an. Das war dann letzte Woche am Mittwoch. Heute habe ich nochmal da angerufen, und jetzt sagt man mir, man hätte mit der NL gesprochen und die Kollegen hätten gemeint, man könne nichts machen. Tolle Auskunft!
In der Zwischenzeit war ich noch in einer anderen Werkstatt, und die haben mir gesagt, ich muss wieder zu der NL gehen, damit die nachbessern können, sonst werden die Kosten nicht übernommen...
Der letzte Stand ist jetzt, dass ich einen Termin mit dem Serviceleiter der NL vereinbaren werde, um mir den "Serienstand" bei ein paar anderen Autos anzuschauen. Was mich frustriert ist, dass man 2x versucht, zu reparieren, es nicht schafft, und dann sagt, das geht nicht. An sich ist der Sitzbezug ja eine Lappalie, aber mich ärgert das einfach.
So, sorry für den langen Beitrag, aber mich würden einfach folgende Punkte interessieren:
-- Was empfehlt Ihr mir?
-- Hat jemand Erfahrungen mit welligen / faltigen Bezügen?
Vielen Dank und viele Grüße
Matthias
13 Antworten
Für mich ist die Sache klar. Die haben mehrfach versucht den Qualitätsmangel zu beheben, sind aber nicht in der Lage dazu.
Somit hättest Du meiner Meinung nach lt. BGB Anspruch auf ein Ersatz. In diesem Fall würde ich darauf bestehen, daß der Sitz oder mind. das Polster komplett getauscht wird.
Notfalls einen Anwalt einschalten und ein Gutachten einfordern. Top währe es, wenn Du Rechtschutz hast...
Hallo,
glaubst Du allen Ernstes in der NDL fangen die an "Bezüge zu tauschen"? Das sind "Sattlerarbeiten" und insbes. bei so neuen Autos beschränkt man sich i.d.R. auf "Austauschen von Kompletteilen".
Warum da aber derart "rumgezickt" wird, ist mir schleierhaft. Es steht doch "Sitz tauschen" gegen "verlorener Neuwagenkunde". - Derart platte Aussagen wie "Der Mist ist Serie!" sollten bei einer "Premiummarke" nicht vorkommen; das ist ja glatte Kundenverdummung!
1. Tipp: Mit entschlossenem Auftreten und unter "Ausstoßung geeigneter Drohgebärden" beim Neuwagenverkäufer vorstellig werden.
2. Tipp: Bei einer anderen NDL vorstellig werden.
auch bei VW sind alle defekte, die die werkstatt nicht reparieren kann auf einmal "stand der serie".
wenn das mit dem sitzbezug auch so ist, warum wurden denn dann 2 reparaturversuche unternommen?
Ich würde mal zart darauf hinweisen, dass sie mit solchen Sachen nicht blöd herumspielen sollten: Zweimalige erfolglose Nachbesserung gibt dir bei einem so neuen Auto (zumindest im Prinzip) ein Rücktritsrecht vom Kauf oder das Recht auf eine saftige Preisminderung.
Ich würde das Auto hinstellen und auf einen Leihwagen bestehen, bis der Sitz ausgetauscht ist.
Ich denke, sobald sie feststellen, dass du dich - wie man in Österreich sagt - nicht "papierln" lässt, wird alles ganz schnell und reibungslos gehen.
All das bringt man am besten in leisem, höflichen Ton, aber in vollem Bewusstsein der eigenen Rechte vor - sollte funktionieren. 😉
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Sag denen folgendes. Beim 3. erfolglosen Reparaturversuch der gleichen Sache besteht das RECHT der Wandlung!
Mal schauen, wie die dann reagieren.
Zitat:
Original geschrieben von Armbrust
Sag denen folgendes. Beim 3. erfolglosen Reparaturversuch der gleichen Sache besteht das RECHT der Wandlung!
Mal schauen, wie die dann reagieren.
... Recht auf Wandlung...
Ist das die gesetzestechnisch korrekte Sprachweise?! Muß ich mir mal merken.
Zitat:
Original geschrieben von Armbrust
Sag denen folgendes. Beim 3. erfolglosen Reparaturversuch der gleichen Sache besteht das RECHT der Wandlung!
Mal schauen, wie die dann reagieren.
1. paquito hat doch bereits geschrieben: Bereits nach dem 2. erfolglosen Reparaturversuch. Hier gibt es aber noch viele Details zu beachten. Auch das Wertverhältnis Kaufgegenstand/Mangel.
2. Die "Wandelung" gibt es seit dem 01.01.2002 (Schuldrechtsreform) nicht mehr. Das nennt sich jetzt "Rücktritt".
Re: Sitzbezug Sportcoupe
Zitat:
Original geschrieben von Matze2000
Nächster Akt: ich schaue mir ein paar andere Sportcoupes an und stelle fest, der Sitz wellt sich bei keinem einzigen. Außerdem sieht mein Beifahrersitz auch super aus.
Also erstmal würde ich die Werkstadt wechseln, denn die scheinen recht unmotiviert zu sein, sonst wäre das Problem wohl schon gelöst. Da es ein Neuwagen ist, kannst du ihn bei jeder Mercedes-Werkstadt abstellen und die Kosten dafür werden über Werksgarantie abgerechnet.
Wenn sie dir noch mal den Blödsinn erzählen, dass dein Fahrersitz normal ist, dann würde ich verlangen, dass sie den mangelhaften Beifahrersitz ebenfalls dem Serienstand entsprechend herrichten. Denn das kann ja wohl nicht normal sein, dass der faltenfrei ist 😉
An eine mögliche Wandlung wegen Falten im Sitzbezug glaube ich nicht, denn Mangel ist einfach zu gering. Bei manchen Sitzen (s. BMW) ist er sogar Stilmittel. Auch wenn es formal aufgrund der Zahl der Reparaturversuche richtig ist, musst du für eine Wandlung wohl Schwerwiegenderes bieten, sonst wird es schwierig. Aber mach mal ein Bild und stell es hier ein, damit wir das Problem genau betrachten können.
Gruß
Re: Re: Sitzbezug Sportcoupe
Zitat:
Original geschrieben von boofoode
An eine mögliche Wandlung wegen Falten im Sitzbezug glaube ich nicht, denn Mangel ist einfach zu gering. Bei manchen Sitzen (s. BMW) ist er sogar Stilmittel. Auch wenn es formal aufgrund der Zahl der Reparaturversuche richtig ist, musst du für eine Wandlung wohl Schwerwiegenderes bieten, sonst wird es schwierig. Aber mach mal ein Bild und stell es hier ein, damit wir das Problem genau betrachten können.
Servus boofoode, das sehe ich genauso, s.o.:
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Auch das Wertverhältnis Kaufgegenstand/Mangel.
Aber irgendeine NL/Vertragshändler muss das doch hinbekommen.
Ausreichender Grund für einen Rücktritt vom Kauf (wie es bekanntlich neuerdings heißt) wird es wohl nicht sein - aber für eine ordentliche Preisminderung sehr wohl.
Und das sollte reichen, um den Händler zu einem Sitztausch (im Rahmen der Werksgarantie) zu motivieren.
Kollegen, danke für die Antworten. Nächste Woche werde ich mit dem Serviceleiter der NL sprechen und Euch das Ergebnis wissen lassen.
Bezüglich Mängelrüge / Rücktritt habe ich mich auch schon erkundigt. Für einen Rücktritt reicht's wohl definitiv nicht (würde ich auch nicht wollen, da ich ansonsten sehr zufrieden mit dem Auto bin), aber mit Kaufpreisminderung kann man wohl schon mal drohen. Ich werde den Serviceleiter also bitten, mir die Reparaturverweigerung schriftlich zu bestätigen.
Übrigens war ich nach dem 2. Reparaturversuch auch in einer anderen Werkstatt. Die haben dann mit der NL telefoniert und mir gesagt, dass ich dort nochmal nachbessern lassen muss, weil sie sonst die Kosten nicht vom Werk ersetzt bekommen... Fand ich auch etwas komisch.
Fotos kann ich leider erst Ende nächster Woche einstellen, weil ich bis dahin keinen Zugriff auf eine Kamera habe.
Grüße
Matthias
Meinte im Bezug auf die Wandlung auch nicht, dass du das machen sollt. Klar muss immer das Verhältnis zum Schaden und Wert gesehen werden, aber Theoretisch wäre es auch hier möglich, würde nur NIE jemand machen.
Aber so was evtl. mal dem Verantwortlichen der Serviceabteilung in die Wiege legen um zu schauen, ob die dann anders reagieren.
Mein meinem jetzigen Golf wurde auch schon mal die Sitzheizung erneuert. War danach 2-mal wegen dem Bezug da, bis er wieder ordnungsgemäß gespannt war.
Sag denen evtl. noch, das wenn sie nicht mehr weiter wissen, jemand zur Rate ziehen sollen, dessen "Täglich Brot" solch eine Arbeit ist, ein Sattler.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Armbrust
Meinte im Bezug auf die Wandlung auch nicht, dass du das machen sollt. Klar muss immer das Verhältnis zum Schaden und Wert gesehen werden, aber Theoretisch wäre es auch hier möglich, würde nur NIE jemand machen.
Nein, auch nicht "theoretisch".
Siehe: § 323 Abs.5 BGB
In der Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenhandel wird vertreten, dass bei einem Kostenaufwand der Mängelbeseitigung von bis zu 5 % des Kaufpreises ein Rücktrittsrecht wegen fehlender Erheblichkeit nicht bestehe (so LG Kiel, Urteil vom 03.11.2004, MDR 2005, 384; auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2004, NJW-RR 2004, 1060).
Ausnahme: Arglistige Täuschung
P.S.: Bist Du BWL-Student? 😛