Sinn und Nutzen von lauten Auspuffanlagen?
Guten Tag,
nach meinem technischen Verständnis von Autos soll die Auspuffanlage u.a. die Funktion erfüllen, die Verbrennungsgase durch eine ausgefeilte Geometrie dieses Systems möglichst leise an die Umwelt abzugeben.
Leider fällt mir immer wieder allgemein in der Stadt und speziell an der relativ stark befahrenen Straße, an der ich wohne auf, dass von einigen Fahrzeugen überproportional laute Geräusche ausgehen, in Einzelfällen sogar in einer gehörschädigenden Laustärke.
Ist das überhaupt legal und falls ja, bringt es einen technischen Nutzen bzw. Vorteil? Oder dient das ausschließlich zum Aufpolieren eines angeknacksten Egos sowie der Kompensation geistig/anatomischer Defizite? Ich erbitte eine sachliche und rationale Antwort.
Schöne Grüße
A. Bengra
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Ok ich seh schon der Trend geht eindeutig gegen Klappen aber fiel mir ja auch nur so ein grade
Meinen 2.0 TDI Rumpeldiesel will eh keiner hören hehe
Zitat:
@amdwolle schrieb am 15. Juli 2022 um 20:12:59 Uhr:
Zitat:
@MarMor2000 schrieb am 15. Juli 2022 um 16:10:16 Uhr:
...über Land oder so, laut ballern und inner Stadt machste halt leise das Teil
Und die Bauern und Leute in einzeln stehenden Häusern halten sich die Ohren zu. Wie praktisch.
Ich beschwere mich nicht über Traktorlärm beim Bauern, er beschwert sich nicht über meine Klappenaga.
Wo ist das problem?
Ich warte ja auch noch drauf dass sich die leute im dorf über zu laute traktoren beschweren und ob die wirklich um 22 Uhr rumfahren müssen 😁😁
Zitat:
@GaryK schrieb am 15. Juli 2022 um 19:49:34 Uhr:
Weil die Dinger sehr lange nur den Fahrgeräuschtest bestanden haben, aber nichts anderes. Quasi akustisch das gemacht, was die Euro-4 und 5 Diesel beim Stickoxid unhörbar hingelegt haben.
Was jedoch bis heute der Test ist, welcher bestanden werden muss. Dieser wird auch ohne Prüfstandserkennung bestanden, weil keine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Daher lässt sich der Dieselskandal nicht mit den Klappenanlagen vergleichen.
Das Eine besteht die Tests genauso, wie sie vorgesehen sind. Das Andere erkennt die Tests und verändert im Rahmen der Messung die Einstellungen. Das eine ist illegal, das andere nicht.
Mal davon ab. Wann sind die Klappen offen? Nicht im Stand. Wird also der Fahrgeräuschtest bestanden... dann ist es ganz offensichtlich legal.
Zitat:
@GaryK schrieb am 15. Juli 2022 um 19:49:34 Uhr:
"Laut" und "Klang" sind zwei verschiedene Dinge, meist unabhängig. Typen mit Aufmerksamkeitsdefizit machen das eher umgekehrt - laut wo es alle nervt und Überland im nichts, damit es die selbst beim Musikhören nicht stört.
Da bin ich sogar absolut bei dir. Brülltüten, aber kein Klangbild ist einfach sinnfrei.
Klangbild und leise bevorzuge ich ebenso.
Und die derzeit angesagten künstlichen Fehlzündungen gehen mir auch auf den Sack.
(Ich bin auf deiner Seite, dass laute Autos scheisse sind... nur sind Klappenanlagen eben nicht illegal)
Du irrst. §49 STVZO (1): "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."
Das heisst nicht, bei ca 50 km/h und ohne "Gas" rollend den offiziellen Fahrgeräuschtest bestehen, aber an der Ampel mit aufgerissener Klappe nach legalem Standgas auf einmal röhrend losfahren. Technische Notwendigkeit Null, damit liegt eine Abschalteinrichtung vor, damit illegal. Genau wie "Emissionen sind nur auf dem Prüfstand einzuhalten". Weichst du nen Millimeter im Profil ab greifen angeblich "Ausnahmen". Mehrfach gerichtlich untersagt, zuletzt vor wenigen Tagen vom EuGH. Siehe https://www.lto.de/.../
Bedeutet: Wenn du deine Karre ausdrehst (überholen, Beschleunigen auf die Autobahn, nahe Vollgas, "Rennstrecke"😉, darf die Klappe ausnahmsweise und vorübergehend(!) aufgehen - sofern das die Beschleunigung/Leistung tatsächlich technisch erhöht. Im STVO konformen Betrieb darf diese das unvermeidbare Maß eben nicht übersteigen. Soviel übrigens auch zur Legalität der "Schaltfurzprogramme". Bei Turbos kannste den technischen Zusammenhang zwischen "Lärm" und "Leistung" eh knicken, beim Sauger halt nicht.
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Zitat:
Du irrst. §49 STVZO (1): "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."
@Garyk
Man muss das Gesetz etwas näher betrachten und man stellt fest dass hier doch ein notwendiger Spielraum im Text vorhanden ist.
Wäre das Gesetz so verfasst wie du es hier beschreibst müsste der Gesetzestext so geschrieben werden:
"Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass " sie unter allen Betriebsbedingungen" die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."
Wenn das so stehen würde dann würde ich dir Vollkommen recht geben.
Allerdings würde das dann zu noch größeren Problemen führen, heutige Fahrzeuge müssen eine Fahrgeräuschmessung von 72-75db einhalten.
Es ist ein ding der technischen unmöglich ein Auto von 15km/h bis Höchstgeschwindigkeit sagen wir 180Km/h bei 72-75db zu halten.
Alleine die Abrollgeräusche der Reifen wären deutlich lauter wie 75db, daher werden PKW Reifen bei der Ermittlung der Lautstärke auch nur im Bereich 15Km/h- 50Km/h gemessen.
Zitat:
@GaryK schrieb am 16. Juli 2022 um 10:15:34 Uhr:
Du irrst. §49 STVZO (1): "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."
"unvermeidbares Maß" ist das Stichwort. Das ist kein feststehender Grenzwert. Und wenn die Karre aus technischen Gründen 120dB macht (wenn es nicht noch andere EU Regeln gäbe) dann ist das im Rahmen von §49 STVZO erlaubt.
Ich kenne keine serienmäßige Klappenanlage, welche beschreibt, was du schilderst. Der von die konstruierte Fall ist nichts weiter als ein konstruierter Fall; oder eine unzulässig Manipulation des Halters (aber nicht des Herstellers!)
Beschäftige dich doch bitte erstmal mit dem Prüfaufbau und in welchem Betriebszustand das Fahrzeug sein muss. Der Fahrgeräuschtest ist NICHT im Standgas rollend! Das willst du scheinbar nicht verstehen, weil deine gesamte Argumentation sonst zusammenbricht. Sofern du tatsächlich Ingenieur sein solltest, solltest du es eigentlich besser wissen...
Solange du dir irgendwelche Eigenkonstrukte zurechtlegst, die deine Sicht stützen, welche jedoch in Wirklichkeit nicht vorkommen wird das nichts. Keine serienmäßige Klappe erlaubt es dir an der Ampel mit offener Klappe loszurollen...keine! Selbst bei 50km/h sind die Klappen zu. Was sollen diese Beispiele, welche nicht existieren... zumindest solange die Fahrzeuge im Serienzustand sind. Du konstruierst hier ständig Fälle, welche illegal sind...aber sie sind nur illegal, weil sie nicht dem Serienzustand entsprechen.
Du fährst also einen Z4... warum eigentlich. Der ist bei VMax viel zu laut. Die angegebenen Geräuschwerte hält er bei VMax nicht ein...also lass das Ding stehen. Denn es ist ja illiegal, wie du selbst feststellst; weil er lauter ist als erlaubt. Das Gaspedal ist eine illegale Abschalteinrichtung nach deiner Argumentation, ...
Alles worauf du abzielst sind Manipulationen an der Klappenanlage... und ja, die sind verboten. Aber das typgeprüfte Fahrzeug ohne Manipulation ist legal. Ob dir das nun gefällt oder nicht.
Ich bleibe dabei:
Serienmäßiger typgeprüfter Zustand -> legal
Manipulierte Klappe -> illegal.
Das KBA hätte auch schon längst ganz böse Briefe geschickt.
Zitat:
@GaryK schrieb am 16. Juli 2022 um 10:15:34 Uhr:
Bedeutet: Wenn du deine Karre ausdrehst (überholen, Beschleunigen auf die Autobahn, nahe Vollgas, "Rennstrecke"😉, darf die Klappe ausnahmsweise und vorübergehend(!) aufgehen - sofern das die Beschleunigung/Leistung tatsächlich technisch erhöht. Im STVO konformen Betrieb darf diese das unvermeidbare Maß eben nicht übersteigen.
Nach herzlichen Glückwunsch. Du beschreibst hier exakt, wie die serienmäßigen Klappenanlagen funktionieren. Und schreibst sogar selbst, dass dies legal ist. Ja, was denn nun? Die Klappen sind so gut wie immer zu... ausser in dem von dir genannten Szenario.
Ich denke eher, du hast absolut noch nicht verstanden, wie die Anlagen gesteuert werden.
Ich verstehe sehr wohl wie die Anlagen "eigentlich" und "leider meistens" gesteuert werden. Der Grund ist selten "Leistung", der Grund ist ein Brunftschrei bedingt durch Aufmerksamkeitsdefizit an jeder Ampel.
Siehe auch
https://wheelsandmore.de/klappenauspuffanlagen-verboten-oder-nicht-2/... die kannste als Unverdächtig betrachten:
Zitat:
Seit 2016 müssen die Anlagen mit offenen Klappen entweder entsprechend leise sein oder die Öffnung der Klappen darf nur bei entsprechend hohem Gegendruck für einen kurzen Moment zur Staudruckentlastung erfolgen. Dies ist z.B. beim Motorstart oder bei entsprechend hoher Last, z.B. bei Vollgas der Fall. Da in den meisten Innenstädten eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 30 und 50 km/H erlaubt ist, öffnen sich die Auspuffklappen also bei entsprechender Fahrweise sowieso nicht.
Genau das, was ich geschrieben habe. "Technisch bedingt" und "ausnahmsweise" vollkommen ok, "wir sind außerhalb eines Fahrversuchs und machen sonst auf" wie vor 2016 nicht. Gerade sowas simples wie "wir wählen Sportmodus, die Klappe ist daueroffen" kannste vergessen.
Zitat:
Ich verstehe sehr wohl wie die Anlagen "eigentlich" und "leider meistens" gesteuert werden. Der Grund ist selten "Leistung", der Grund ist ein Brunftschrei bedingt durch Aufmerksamkeitsdefizit an jeder Ampel.
An der Ampel sind legale Klappenanlagen allerdings geschlossen.
Zitat:
@GaryK schrieb am 16. Juli 2022 um 12:13:34 Uhr:
Zitat:
Seit 2016 müssen die Anlagen mit offenen Klappen entweder entsprechend leise sein oder die Öffnung der Klappen darf nur bei entsprechend hohem Gegendruck für einen kurzen Moment zur Staudruckentlastung erfolgen. Dies ist z.B. beim Motorstart oder bei entsprechend hoher Last, z.B. bei Vollgas der Fall. Da in den meisten Innenstädten eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 30 und 50 km/H erlaubt ist, öffnen sich die Auspuffklappen also bei entsprechender Fahrweise sowieso nicht.
Du redest von Fahrzeugen ab 2016. Ist dir der Begriff Bestandsschutz für Fahrzeuge vor 2016 ein Begriff? Gesetze dürfen nicht nachträglich einschränkend sein.
Für Fahrzeuge von vor 2016 hast du bisher keinerlei gesetzliche Grundlage präsentiert. Es gibt keine, welche deine Argumentation stützt.
Es gibt auch keinen serienmäßigen Sportmodus, bei dem die Klappen Daueroffen sind. Was du hier von dir gibst ist deine eigene Interpretation von dem, was sein könnte. Nur ist deine Interpretation falsch, da sie nicht der Realität entspricht.
Es gibt Manipulationen, aber das ist nicht mehr der Serienzustand.
Dein " leider meistens" ist eine erloschene BE. Für die illegalen Taten der Kundschaft kann man jedoch nicht den Hersteller belangen oder das Fahrzeug als solches für illegal erklären.
Und Pardon, du hast keinen Schimmer, wie die Anlagen tatsächlich ab Werk gesteuert werden. Sonst müsstest du zugeben, dass du die ganze Zeit falsch liegst in Bezug auf unmodifizierte Abgasanlagen mit Klappe.
Also für Fahrzeuge vor 2016 kann ich recht gut sprechen da ich 3 mit Klappen hatte.
Bei Audi gibts den Dynamic modus, da sind die Klappen immer offen (auch im Stand) und auch das Standgeräusch ist lauter als im Fahrzeugschein. Die Messmethode ist jedoch vorgeschrieben, und zwar darf nur in dem Modus gemessen werden in dem das Fahrzeug automatisch startet. Das ist der Auto modus (es gibt noch den besagten Dynamic und Comfort modus). Das Fahrgeräusch ist auch mit offenen Klappen lauter als eingetragen.
Den Dynamic Modus kannst du von innen heraus über das MMI Bedienfeld aktivieren, das Auto muss dafür nicht stehen oder aus sein. Das geht während der Fahrt.
Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass ab 2016 kein Fahrzeug mit Klappenaga lauter sein darf als das was im Fahrzeugschein eingetragen ist. In KEINEM Fahrmodus. Was wird also gemacht.
A) Klappen/Öffnen schließen vor und nach der WLTP Messmethode (beispielhaft im Stand zu, zwischen 5 und 45 km/h offen, ab 45 km/h geschlossen bis 90 km/h und dann wieder offen bis zum Ende hin.
B) Auslassseite der Klappe ist gedämmt statt durchgehendes Rohr wie bei den früheren Modellen. Dann sitzt doch noch etwas Dämmung im ESD bevor die Klappe kommt und das Fahrzeug hält dann so die Lautstärke ein, ist jedoch leiser als die obere Methode, weil er so immer leiser ist.
Bei meinem 2012er RS5 ist im ESD hinter der Stelle an dem die Klappe kommt ein durchgehendes Rohr wenn du reinleuchtest, da ist auch kein Siebrohr oä. Sprich Kammer 1 ist normal gedämmt und immer offen, und Kammer 2 in der die Klappe sitzt ist einfach nur ein Rohr ab MSD.
Beim 2018er Baujahr kann die Klappe übrigens im Stand auch offen sein wenn man das über das MMI so einstellt. Nur wird er wahrscheinlich Variante B haben und dennoch die Werte einhalten.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 16. Juli 2022 um 15:26:26 Uhr:
Du redest von Fahrzeugen ab 2016. Ist dir der Begriff Bestandsschutz für Fahrzeuge vor 2016 ein Begriff? Gesetze dürfen nicht nachträglich einschränkend sein.
Ja, ist ein Begriff. Vor allem wenn ABEs bei zu spät erkannten und nicht konformen Steuerungsarten ab Werk nicht konsequent entzogen werden. Siehe VW & Co im Abgasskandal, da hätten wegen Betrugs Millionen von Betriebserlaubnissen erloschen gehört. Die Lesart "Fahrgeräusch Normtest bestanden, der Rest juckt nicht" war noch nie legal. Das wurde 2016 angeblich "präzisiert". Eigentlich wars noch nie anders, guck mal nach wann der Paragraph zur STVZO zuletzt angepasst wurde. Das KBA hat schlicht allem einen Stempel gegeben, was den Fahrgeräuschtest besteht und der Rest wurde nicht untersucht bzw. bewertet.
Nur mal am Rand erwähnt: Wenn ein Motorrad heute im Stand zu laut ist, dann nutzt dir eine ABE gar nichts. Der Gesetzgeber muss auch nichts nachweisen außer "Standgeräusch über Toleranz". Weil ein Kumpel ist damit bereits auf die Nase gefallen: nix modifiziert -> messtechnisch zu laut -> musste zahlen. Meine MIVV an der 750er ist bereits sehr sehr hart an der Grenze. Übrigens 2007 montiert, weil "sieht gut aus". Wenn das Ding im Stand noch einen Tick lauter wird, dann wars das. Und ja, nix modifiziert, das Ding ist bereits ab Werk heftig. Mit ABE. Bei Motorradfahrern wird durchgegriffen, bei PKW eher nicht.
Im Grunde genommen ist die rechtliche Situation eher bedeutungslos. Das Problem ist weniger die Technik als viel mehr diejenigen, die die Technik bedienen.
Wer Spaß dran hat, auf der Rennstrecke mal aufzudrehen, auch akustisch, wird die AGA nicht manipulieren, um mir größtmöglichem Radau vor der Eisdiele auf und ab zu fahren. Diese fahren auch ganz piano durchs Wohngebiet und es ist ihnen eher peinlich, wenn der AMG um 6:30 Uhr morgens röhrt.
Die Hirsche, die mittels Zubehörbrülltüte und manipuliertem Schubfurzen Körperteile verlängern, sind das Problem, weil sie auch um 6:30 Uhr mit offener Klappe und maximal möglicher db Zahl losfahren und innerhalb geschlossener Ortschaften bei 6.000 upm vom Gas gehen.
Und diese Klientel interessiert das rechtliche nicht.
Die Polizei achtet glücklicherweise mittlerweile zumindest etwas stärker darauf.
Zitat:
@GaryK schrieb am 16. Juli 2022 um 18:58:33 Uhr:
Ja, ist ein Begriff. Vor allem wenn ABEs bei zu spät erkannten und nicht konformen Steuerungsarten ab Werk nicht konsequent entzogen werden. Siehe VW & Co im Abgasskandal, da hätten wegen Betrugs Millionen von Betriebserlaubnissen erloschen gehört.
Ich glaub ich schreibe hier gegen eine Wand....
Magst du mir bitte einen Beleg liefern, dass Serienmäßige Klappenabgasanlagen von VOR 2016 als illegal geahndet wurden. Diesen Beweis hast du bisher nicht liefern können. Alles was du lieferst ist deine persönlich Einschätzung, welche nachgewiesenermaßen falsch ist.
Die Steuerung war (und ist) konform mit den damals geltenden Regeln. Die Anlagen steuern im Betrieb genauso wie bei einer Messung... da gibt es keine Abschalteinrichtung wie beim Dieselskandal. Wo bitte erkennt die Steuerung, dass gerade eine Geräuschmessung stattfindet...wie soll das funktionieren? Es ist technisch gar möglich die Messung zu erkennen.
Also erkläre mir bitte, wie diese angebliche Abschalteinrichtung funktionieren sollte. Wie soll sich das Geräuschverhalten während einer Messung verändern, wenn die Steuerung nicht in der Lage ist eine Messung zu erkennen?
Achso...welche ABE denn bei einer serienmäßigen Abgasanlage. Die Begrifflichkeiten scheinst du auch nicht zu kennen...
Motorrad:
Welcher Tatbestand ist denn das zu laute Standgeräusch? Nenne bitte mal die Tatbestandsnummer... da wäre ich doch sehr daran interessiert.... da es dazu keinen Tatbestand gibt.
Aber ich seh schon...die stört es, dass dein Mopped nicht lauter sein darf und Autofaher deiner Meinung nach ungeschoren davon kommen. Am Mopped scheint dich deine eigene Brülltüte ja nicht zu stören. Danke dafür die Maske fallen zu lassen.
Warum machst keinen leisen Endtopf an deine Maschine, dich stört Lärm von KfZ doch so sehr... achja, nur der von den anderen stört dich.
Erzähle also keine Märchen, dass KfZ-Lärm von Autos so doof ist, aber selbst mit ner Brülltüte am Moped rumfährst.
(Bin selbst Motorradfahrer, habe also nichts gegen Motorräder im allgemeinen).
Zitat:
@PrinceDenmark schrieb am 16. Juli 2022 um 19:21:03 Uhr:
Und diese Klientel interessiert das rechtliche nicht.
Ganz genauso ist es.