Sind die Strafen in Deutschland zu niedrig?
für mich stellt sich da schon mal die Frage ob die Strafen nicht mit dem Faktor 100 zu niedrig sind!
Beste Antwort im Thema
Es gibt imho eIne Kombination von zwei Sachen:
1. Die Höhe der Bußgelder.
- 20 km/h zu viel außerorts kosten 30€, selbst bei Tacho 150 auf der Landstraße braucht man kein Fahrverbot zu fürchten. Die Höhe der Bußgelder hat auch EInfluss auf die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer ("Kostet fast nichts, also kanns auch nicht schlimm sein"😉
2. Die Chance erwischt zu werden.
- Zum einen braucht man in D keine Existenzangst bei einem Verkehrsdelikt zu haben, zum anderen ist die Chance tatsächlich zur Kasse gebeten zu werden aufgrund quasi nicht vorhandener Kontrollen nicht wirklich groß.
Solange sich die Polizei um Lackkratzer bei Parkdelikten, und die Gerichte um Klagen über 25%ige Kürzungen von Verbringungskosten kümmern müssen wird das auch so bleiben.
Eine Kombination, die nicht wirklich zum Einhalten der Regeln animiert.
Fahrt durch die Schweiz oder Österreich, oder gar durch Schweden oder Norwegen.
Wie durch Zauberhand sind plötzlich auch und gerade die deutschen Autofahrer in der Lage, sich akribisch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Da wird bei 120 lieber 110 als 125 gefahren (man könnte ja sonst vielleicht...).
Fahrt zurück über die Grenze nach D und (egal ob Tempolimit oder nicht) der Affentanz beginnt.
Täglich erlebbar für den der es erleben möchte.
Den Motorradfahrer in diesem Bericht hätte aber auch keine noch so hohe Strafe abgeschreckt.
Anders gesagt:
Wenn er diese Aktion schon wegen 680€ und 3 Monaten FV abzieht, was hätte er dann wohl erst bei 24 Monaten Fahrverbot und 10000€ Geldstrafe angerichtet?
197 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. Januar 2019 um 21:54:49 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 21. Januar 2019 um 20:47:53 Uhr:
Deshalb verstehe ich nicht, warum Du, wenn ich es richtig verstanden habe, für einkommensabhängige Geldstrafen bist im OWI-Bereich. Auch ein hohes Einkommen bedeutet nicht automatisch das man locker allen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Es darf auch nicht sein das ein Arbeitsloser für das gleiche Geld mehr rasen darf als ein Ingenieur.
Sollte das so kommen dann haben wir richtig Krieg auf der Straße.Ich verstehe nicht, weshalb du immer so auf den Zahlungsverpflichtungen beharrst....
Grüße vom Ostelch
Weil hier behauptet wird das einem Arbveitslosen oder Geringverdiener 25 Euro unbedingt mehr weh tun als einem Besserverdiener. Das ist bei weitem nicht nicht immer so. Im Gegenteil unter Umständen sogar. Der Arbeitslose bekommt monatlich sicher sein Geld. Der Jungunternehmer weiß nicht was er am Monatsende nach Abzug seiner Zahlungsverpflichtungen noch zum Leben hat.
...und ich finde es einfach ungerecht das der eine für weniger Geld den Verkehr unsicher machen darf als der andere.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 22. Januar 2019 um 06:27:14 Uhr:
....
. Der Arbeitslose bekommt monatlich sicher sein Geld. Der Jungunternehmer weiß nicht was er am Monatsende nach Abzug seiner Zahlungsverpflichtungen noch zum Leben hat....
Ja mir tun die armen M5 Fahrer und CLS fahrer leid - und dann noch die armen Porsche fahrer die am 31 nicht wissen ob sie sich das Goldschnitzel leisten können....
OHMEI!
da geht es dem arbeitslosen 60 Jährigen, der 43 Jahre den Buckel für den Staat Krumm gemacht hat, damit der Millionär seine Strafen zahlen kann... -
Ich sage nciht, dass es einfach wäre - aber es wäre schon mal eine Maßnahme!
Nimm an du bekommst 2000 Euro - nach Abzug aller "Spesen" Haus Kinder usw. bleiben dir 400 Euro zum "verprassen" dann parkst du in einem Monat (du hast Pech!) 4 Mal falsch fehlen die 70 Euro....
Ja dann fehlen dir nur wegen dem Scheiß 330 Euro..
Machen wir das Selbe bei einem der nur 5000 Euro verdient - dann hat der nach Abzug der Kosten (wir nehmen an er muss die doppelten tragen) 1400 Euro übrig.... - soll ich weiterschreiben?
lächerlich!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 22. Januar 2019 um 07:08:51 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 22. Januar 2019 um 06:27:14 Uhr:
....
. Der Arbeitslose bekommt monatlich sicher sein Geld. Der Jungunternehmer weiß nicht was er am Monatsende nach Abzug seiner Zahlungsverpflichtungen noch zum Leben hat....Ja mir tun die armen M5 Fahrer und CLS fahrer leid - und dann noch die armen Porsche fahrer die am 31 nicht wissen ob sie sich das Goldschnitzel leisten können....
OHMEI!
da geht es dem arbeitslosen 60 Jährigen, der 43 Jahre den Buckel für den Staat Krumm gemacht hat, damit der Millionär seine Strafen zahlen kann... -
Ich sage nciht, dass es einfach wäre - aber es wäre schon mal eine Maßnahme!
Nimm an du bekommst 2000 Euro - nach Abzug aller "Spesen" Haus Kinder usw. bleiben dir 400 Euro zum "verprassen" dann parkst du in einem Monat (du hast Pech!) 4 Mal falsch fehlen die 70 Euro....
Ja dann fehlen dir nur wegen dem Scheiß 330 Euro..
Machen wir das Selbe bei einem der nur 5000 Euro verdient - dann hat der nach Abzug der Kosten (wir nehmen an er muss die doppelten tragen) 1400 Euro übrig.... - soll ich weiterschreiben?
lächerlich!
Deswegen fand ich deine Idee die Strafen an dem Listenpreis des Autos zu koppeln ja o.k.
Ansonsten bleibe ich dabei, gleiche Strafen für die gleiche OWI.
Nachdem ich hier ein wenig mitgelesen habe, komme ich immer mehr zu einer wichtigen Erkenntnis: ein Erziehungseffekt kann nur dann eintreten, wenn die Strafe wirtschaftlich weh tut. Darum bin ich für eine pauschale Grundstrafe (die kann weiterhin recht niedrig sein), gekoppelt mit einem variablen Betrag je nach Einkommenshöhe. Es wäre natürlich schon genau zu prüfen, welche Vergehen wie schwer belegt werden sollten.
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Man kann ja mal ein wenig über den Tellerand gucken. In der Schweiz gibt es den sogenannten Ordnungsbussenkatalog. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960142/index.html#app1
Da sind die kleineren Vergehen aufgelistet, also alles was es an Parkverstössen, Nicht Mitführen von Ausweispapieren etc. gibt, aber eben auch die geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts bis 15km/h, ausserorts bis 20, auf Autobahnen bis 25). Die kosten für alle dann das Gleiche, sind quasi ein Verwarngeldangebot (natürlich kann man auch da den ordentlichen Weg über den Einzelrichter gehen, lohnt aber kaum je). Die kleineren Vergehen und "Unachtsamkeiten" werden also unbürokratisch erledigt, wenn auch sicher nicht ganz gerecht im Sinner der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Da wo es nach Meinung des Gesetzgebers gefährlich wird, geht die Sache vor Gericht, und da geht es dann nach Einkommen bzw. Tagessätzen. Für 40 zu schnell auf der Autobahn zahlt der Arbeitslose dann halt vielleicht 500 Fr., der Manager oder Profifussballer mit 500'000 Jahreseinkommen aber vielleicht 30'000. Und der Gedanke ist eben genau, dass es beiden weh tun soll, weil ihr Verhalten nicht nur verboten, sondern für andere (zumindest potentiell) gefährlich war. Selbstverständlich ist die Sache dann auch noch mit einem Fahrverbot garniert, Länge je nach Vorgeschichte. Das System funktioniert insgesamt gut, weil halt jedem klar ist, dass es erhebliche Folgen hat, sich nicht an die Regeln zu halten. Klar, für die Fraktion der Unverbesserlichen, denen eh alles egal ist (weil sie z.B. gar nicht zahlen können) und die auch ohne Lappen weiterrasen, da bringt das nichts. Da hilft dann im Wiederholungsfalle halt tatsächlich nur noch richtig Knast. Aber das ist eine ganz kleine Minderheit, das Gros der Schnellfahrer und Raser kriegt man mit der Lösung ganz gut in den Griff.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 22. Januar 2019 um 13:00:33 Uhr:
Man kann ja mal ein wenig über den Tellerand gucken. In der Schweiz gibt es den sogenannten Ordnungsbussenkatalog. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960142/index.html#app1Da sind die kleineren Vergehen aufgelistet, also alles was es an Parkverstössen, Nicht Mitführen von Ausweispapieren etc. gibt, aber eben auch die geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts bis 15km/h, ausserorts bis 20, auf Autobahnen bis 25). Die kosten für alle dann das Gleiche, sind quasi ein Verwarngeldangebot (natürlich kann man auch da den ordentlichen Weg über den Einzelrichter gehen, lohnt aber kaum je). Die kleineren Vergehen und "Unachtsamkeiten" werden also unbürokratisch erledigt, wenn auch sicher nicht ganz gerecht im Sinner der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Da wo es nach Meinung des Gesetzgebers gefährlich wird, geht die Sache vor Gericht, und da geht es dann nach Einkommen bzw. Tagessätzen. Für 40 zu schnell auf der Autobahn zahlt der Arbeitslose dann halt vielleicht 500 Fr., der Manager oder Profifussballer mit 500'000 Jahreseinkommen aber vielleicht 30'000. Und der Gedanke ist eben genau, dass es beiden weh tun soll, weil ihr Verhalten nicht nur verboten, sondern für andere (zumindest potentiell) gefährlich war. Selbstverständlich ist die Sache dann auch noch mit einem Fahrverbot garniert, Länge je nach Vorgeschichte. Das System funktioniert insgesamt gut, weil halt jedem klar ist, dass es erhebliche Folgen hat, sich nicht an die Regeln zu halten. Klar, für die Fraktion der Unverbesserlichen, denen eh alles egal ist (weil sie z.B. gar nicht zahlen können) und die auch ohne Lappen weiterrasen, da bringt das nichts. Da hilft dann im Wiederholungsfalle halt tatsächlich nur noch richtig Knast. Aber das ist eine ganz kleine Minderheit, das Gros der Schnellfahrer und Raser kriegt man mit der Lösung ganz gut in den Griff.
Einne Bußgeldkatalog haben wir doch auch in Deutschland. Nur, dass da mildere Bußgelder angedroht werden als in der Schweiz. Das Bußgeldverfahrenist doch auch bei uns ähnlich. Bei kleineren Verstößen gibt es auch erst eine (günstigere) Verwarnung, wer die nicht akzeptiert, geht ins Bußgeldverfahren, notfalls noch vor Gericht.
Soviel bringt mir der Blick jetzt nicht. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 22. Januar 2019 um 13:34:48 Uhr:
Einne Bußgeldkatalog haben wir doch auch in Deutschland. Nur, dass da mildere Bußgelder angedroht werden als in der Schweiz. Das Bußgeldverfahrenist doch auch bei uns ähnlich. Bei kleineren Verstößen gibt es auch erst eine (günstigere) Verwarnung, wer die nicht akzeptiert, geht ins Bußgeldverfahren, notfalls noch vor Gericht.Soviel bringt mir der Blick jetzt nicht. 😉
Grüße vom Ostelch
Der Witz ist eben, dass das "Verwarngeldangebot" in der Schweiz erstens teurer ist und gerade bei den Geschwindigkeitsverstößen halt viel schneller ein ordentliches Verfahren kommt (also Anzeige). Und da geht es dann eben nach Einkommen, aus den genannten Gründen. Das für Deutschland diskutierte Problem hat doch mindestens zwei Aspekte: Einerseits sind die Verwarn- und Bußgelder insgesamt so tief angesetzt, dass auch jemand mit mittlerem Einkommen nur darüber lacht, so lange kein Fahrverbot droht. Andererseits macht es keinen Sinn, jedes Überschreiten der Parkzeit einkommensabhängig zu bestrafen, weil einfach der bürokratische Aufwand dafür zu groß und somit auch zu teuer ist. Deshalb ist ein System sinnvoll, das diese Koppelung an das Einkommen ab einer gewissen Schwere der Tat vorsieht, auch und gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Und diese Schwelle muss man eben weit unterhalb der Schallgeschwindigkeit ansetzen, sonst bringt sie nichts.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 22. Januar 2019 um 14:37:45 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 22. Januar 2019 um 13:34:48 Uhr:
Einne Bußgeldkatalog haben wir doch auch in Deutschland. Nur, dass da mildere Bußgelder angedroht werden als in der Schweiz. Das Bußgeldverfahrenist doch auch bei uns ähnlich. Bei kleineren Verstößen gibt es auch erst eine (günstigere) Verwarnung, wer die nicht akzeptiert, geht ins Bußgeldverfahren, notfalls noch vor Gericht.Soviel bringt mir der Blick jetzt nicht. 😉
Grüße vom Ostelch
Der Witz ist eben, dass das "Verwarngeldangebot" in der Schweiz erstens teurer ist und gerade bei den Geschwindigkeitsverstößen halt viel schneller ein ordentliches Verfahren kommt (also Anzeige). Und da geht es dann eben nach Einkommen, aus den genannten Gründen. Das für Deutschland diskutierte Problem hat doch mindestens zwei Aspekte: Einerseits sind die Verwarn- und Bußgelder insgesamt so tief angesetzt, dass auch jemand mit mittlerem Einkommen nur darüber lacht, so lange kein Fahrverbot droht. Andererseits macht es keinen Sinn, jedes Überschreiten der Parkzeit einkommensabhängig zu bestrafen, weil einfach der bürokratische Aufwand dafür zu groß und somit auch zu teuer ist. Deshalb ist ein System sinnvoll, das diese Koppelung an das Einkommen ab einer gewissen Schwere der Tat vorsieht, auch und gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Und diese Schwelle muss man eben weit unterhalb der Schallgeschwindigkeit ansetzen, sonst bringt sie nichts.
Sinnvoll ist es meiner Meinung nach nicht, Parkstrafen mit festen Beträgen zu koppeln. Die Parkgebühren ja.
Der Verwaltungsaufwand ist nicht zu hoch, wie viele hier schreiben. Leider ist die Digitalisierung nicht weit fortgeschritten. Es wäre dazu ein Anlass. Einkommenabhängige Parkstrafen wären so über automatisierte Verwaltungsprozesse auch ohne menschlichen Faktor möglich.
Auch wenn es OT ist...
Vielleicht mal ein Auto Scannen und dann die PArkgebühren anhand der Maße berechnen....
Zitat:
@AnskiX schrieb am 22. Januar 2019 um 14:59:55 Uhr:
Sinnvoll ist es meiner Meinung nach nicht, Parkstrafen mit festen Beträgen zu koppeln. Die Parkgebühren ja.
Der Verwaltungsaufwand ist nicht zu hoch, wie viele hier schreiben. Leider ist die Digitalisierung nicht weit fortgeschritten. Es wäre dazu ein Anlass. Einkommenabhängige Parkstrafen wären so über automatisierte Verwaltungsprozesse auch ohne menschlichen Faktor möglich.
Es kriegt zum Glück nicht jede Politesse und jeder Sachbearbeiter auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Leute einfach so Zugriff. In dem Punkt darf die Digitalisierung von mir aus gerne rückständig bleiben.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 22. Januar 2019 um 15:12:28 Uhr:
Auch wenn es OT ist...
Vielleicht mal ein Auto Scannen und dann die PArkgebühren anhand der Maße berechnen....
Nein, auch das sind wieder enorme Kosten für Technik, die dann erst einmal wieder reingeholt werden müssen. Davon abgesehen: Ein Parkplatz wird durch ein kleines Fahrzeug genauso belegt wie durch ein grosses.
Zitat:
@AnskiX schrieb am 22. Januar 2019 um 14:59:55 Uhr:
Sinnvoll ist es meiner Meinung nach nicht, Parkstrafen mit festen Beträgen zu koppeln. Die Parkgebühren ja.
Der Verwaltungsaufwand ist nicht zu hoch, wie viele hier schreiben. Leider ist die Digitalisierung nicht weit fortgeschritten. Es wäre dazu ein Anlass. Einkommenabhängige Parkstrafen wären so über automatisierte Verwaltungsprozesse auch ohne menschlichen Faktor möglich.
Einfach nur krass. Leute wie Du sind echt eine Gefahr für die Allgemeinheit. Himmel. 🙄
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 22. Januar 2019 um 15:33:36 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 22. Januar 2019 um 15:12:28 Uhr:
Auch wenn es OT ist...
Vielleicht mal ein Auto Scannen und dann die PArkgebühren anhand der Maße berechnen....Nein, auch das sind wieder enorme Kosten für Technik, die dann erst einmal wieder reingeholt werden müssen. Davon abgesehen: Ein Parkplatz wird durch ein kleines Fahrzeug genauso belegt wie durch ein grosses.
da bist es jetzt DU @Machdichlocker ein Großes braucht oft 2 Parkplätze - oder parkt auf dem Behindertenparkplatz!
Was ich gar nicht verstehe: Wenn man im Ausland irgendwas falsch macht und dort ein Bussgeld aufgebrummt bekommt, kann man es hier brühwarm nachlesen mit dem Grundtenor, dass dort blanker Wucher betrieben wird. Selbst bei einem angebotenen Nachlass bei sofortiger Zahlung bleibt man dabei, dass die Bussgelder viel zu hoch sind.
Und nun fragt ausgerechnet hier einer an, ob die Bussgelder in D nicht zu niedrig seien. ?
Was denn nun: Sind die Bussgelder im Ausland auf einmal genau richtig ? Dass man diese auch in Deutschland möchte ? Warum regt man sich dann aber über die Bussgeldhöhe im Ausland auf ?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 22. Januar 2019 um 18:55:19 Uhr:
Was ich gar nicht verstehe: Wenn man im Ausland irgendwas falsch macht und dort ein Bussgeld aufgebrummt bekommt, kann man es hier brühwarm nachlesen mit dem Grundtenor, dass dort blanker Wucher betrieben wird. Selbst bei einem angebotenen Nachlass bei sofortiger Zahlung bleibt man dabei, dass die Bussgelder viel zu hoch sind.
Und nun fragt ausgerechnet hier einer an, ob die Bussgelder in D nicht zu niedrig seien. ?
Was denn nun: Sind die Bussgelder im Ausland auf einmal genau richtig ? Dass man diese auch in Deutschland möchte ? Warum regt man sich dann aber über die Bussgeldhöhe im Ausland auf ?
Es wie immer. Die einen sagen so, die anderen sagen so. "Man" gibt es nicht. 😉
Grüße vom Ostelch