Sind die POI Blitz-Warner mittlerweile erlaubt?
Hallo Forum
Ich lese immer wieder, dass mobile Navigationsgeräte aller möglichen Hersteller sog. POI Blitz-Warner bereits vorinstalliert haben.
Ist die Benutzung dieser POI mittlerweile erlaubt?
Früher wurde die Navis eingezogen, falls sie im Auto "installiert" waren und diese POI enthielten.
Wie ist heute die Rechtslage?
Vielen Dank für Eure Beiträge
der Michael Mark
Beste Antwort im Thema
legal, illegal, sch.....al 😁
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Nein, ist sie nicht. Habe ich letzte Woche erst hier irgendwo gelesen, finde es aber jetzt nicht mehr.Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Was erlaubt ist ist die Blitzer App für die Androids und Iphone.
Das Problem ist, dass die meisten Artikel nur an der Oberfläche kratzen und keinen Tiefgang haben. Wenn ich irgendwo in Lokal-Käseblättern oder sonstigen Mainstream-Zeitschriften schon in der Überschrift die hier diskutierte Problematik erkenne, kann ich sehr genau vorhersagen was drinnen steht. - Nämlich immer derselbe Quark.
Vorweg sei gesagt, dass ich kein Jurist bin. Dennoch verwundert mich an der Mainstream-Meinung so einiges. Dabei sehe ich zwei bis drei Argumentationslinien, die bisher völlig unbeachtet geblieben sind:
1. Dieses Gesetz, auf welches das angebliche Verbot der POI-Blitzerwarner beruht, stammt m. E. aus den 90er-Jahren. Bei der Gesetzeseinführung ging es damals darum, aktive Blitzerwarner zu verhindern. Also Geräte, die die Radarstrahlen oder was auch immer im Vorfeld erkennen und "aufspüren" und den Fahrer warnen. Die POI-Warner und insbesondere Online-Anwendungen wie Blitzer.de haben damit nicht mehr viel zu tun. Jeder mit etwas juristischen Kenntnissen weiß, dass neben den wörtlichen Gesetzestext auch der Grund für die Gesetzeseinführung etc. berücksichtigt werden muss und an POI-Warner hat damals keiner gedacht (weil es sie noch nicht gab). Es fällt mir zudem immer noch schwer, den Unterschied zwischen den angeblich verbotenen POI-Warnern und den erlaubten Blitzermeldungen im Radio oder allgemein im Internet zu erkennen.
2. Soweit mir bekannt, gibt es immer noch keine (höchst-)richterliche Rechtsprechung zu der Problematik. - Ist jemals schon mal jemand wegen einem POI-Warner verurteilt bzw. bestraft worden? Eine Verurteilung setzt natürlich voraus, dass ein angeblicher "Blitzersünder" sich auch gerichtlich gegen ein Bußgeld zur Wehr gesetzt hätte.
3. Man muss auch immer berücksichtigen, dass es sich bei den Smartphones und streng genommen auch bei den Navis um EDV-Geräte mit möglicherweise hochsensiblen und v. a. persönlichen Daten handelt. Ich frage mich, inwieweit überhaupt jemand das Recht dazu hat, das Gerät nach Blitzerwarnern zu durchsuchen. Dem Vernehmen nach durchsucht die Polizei nicht gezielt Navis/Smartphones bei Verkehrskontrollen, da dies scheinbar auch praktisch einen hohen Aufwand darstellt. Ob die Polizei das aus "Datenschutzgründen" o. ä. überhaupt darf, würde mich einmal brennend interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Richtig Lesen, EU = Das ist ein Internationaler GPS, Bei up-dates kommt alles mit, neu Blitzer, und neue Ampelkameras. Verkehrsstau, ist auch immer auf dem Schirm.
Nur weil ein Hersteller etwas als Download anbietet ist es nicht automatisch legal.
Ich kann da immer noch keinen Zuzsammenhang mit dem Threadthema finden.
Das die Application moglicherweise ubehohlt sind, passiiv, und du bekommst ein wunderschones Bild incl. Rechnung.
Radar / Laser warner sind active. Die stellen sich der Situation entsprechend ein und geben signal.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Und was willst du uns jetzt damit mitteilen?Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Im GPS oder Smart phone, sind inactive. -POI- = Sehenswurdigkeit, Kodak friendly face please😉Die Radarwarner die an den Spiegel / Armaarturenbrett befestigt oder fest Eingebaut werden sind active.
Rudiger
Ob es erlaubt ist oder nicht, die information kann uberhohlt sein. Im normalen Verkehr Augen auf, wenn alles "Rot" wird vor Dir, ohne Grund, ist es meistens eine Geschwindigkeitskontrolle.
Aber die meisten Deutschen brauchen diese Apps. nicht. Die Fahren doch immer Gesetztreu, wie es hier Lese an den Komentaren wenn einer Geblitzt wurde.😁
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Nur weil ein Hersteller etwas als Download anbietet ist es nicht automatisch legal.Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Richtig Lesen, EU = Das ist ein Internationaler GPS, Bei up-dates kommt alles mit, neu Blitzer, und neue Ampelkameras. Verkehrsstau, ist auch immer auf dem Schirm.Ich kann da immer noch keinen Zuzsammenhang mit dem Threadthema finden.
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Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
In der Sendung Auto Mobil wurde das jedenfalls behauptet.
Auf die Quelle würde ich nichts geben. Da finde ich jedes mal, wenn ich rein schaue, Fehler ohne Ende. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Michael Mark
Ist die Benutzung dieser POI mittlerweile erlaubt?
[...]
Früher wurde die Navis eingezogen, falls sie im Auto "installiert" waren und diese POI enthielten.
Die Benutzung dieser POI war noch nie verboten. Deshalb gibt es keinen einzigen Fall, in dem ein Navi eingezogen wurde.
Falls jemand neben den vielen Ja-Nein-Vielleicht Posts ohne Paragraphen und festen Argumenten nach Quellen für Navigations-Apps mit oder ohne Radarwarner sucht kann er hier eine schöne Liste finden:
http://obd2.autoscout24.com/apps/navigation/
Mich ärgert die Blitzer-Abzocke jedes Mal, auch wenn ich nicht erwischt werde. Das heißt natürlich nicht, dass an kritischen Verkehrsstellen keine Kontrolle stattfinden sollte, aber mal ehrlich, wie viele der festen oder mobilen Heckenschützen orientieren sich in erster Line an der Verkehrssicherheit?
Was macht ihr euch Gedanke darüber , ob Blitzerwarner erlaubt oder nicht erlaubt sind! Wer die braucht, hat doch eh schon was nicht erlaubtes getan, nämlich die zulässige Geschwindigkeit überschritten.
Macht euch doch lieber Gedanken über den Blick auf den Tacho und das Einhalten der zulässigen Geschwindigkeit.
Dann braucht ihr nicht soviel über Blitzerwarner nachdenken.
Und ob die erlaubt oder nicht sind, wenn ihr trotz Blitzerwarnung geblitzt werdet, könnt ihr das eh nicht als Beweis im Einspruch angeben. 😁
Zu Schnell ist zu Schnell, da beist die Maus keinen Faden ab.
MFG Thomas
Es gibt eben Autofahrer, die ihre Geschwindigkeit den realen Umständen (Straßenzustand, Wetter, Verkehrsdichte, u.v.m.) anpassen und nicht stumpfsinnig die Zufallszahl auf dem Schild als gottgegeben hinnehmen. Wenn nun eine Situation vorliegt, in der man gefahrlos schneller als erlaubt fahren kann, dann ist ein Blitzerwarner, so er denn zuverlässig arbeitet, ein äußerst wichtiges Hilfsmittel.
Ich hab mich auch auf meine POIs verlassen und bin dann auf einer 5km langen Geraden mit 140 geblitzt worden.
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Wenn nun eine Situation vorliegt, in der man gefahrlos schneller als erlaubt fahren kann, dann ist ein Blitzerwarner, so er denn zuverlässig arbeitet, ein äußerst wichtiges Hilfsmittel.
Da passt aber was nicht zusammen. Wenn ich beurteilen möchte, ob ein Limit angebracht ist oder nicht, dann muss ich zumindest die Strecke kennen. Denn hellseherische Fähigkeiten was den Strassenverlauf und -zustand angeht, hat wohl kein Autofahrer.
Wenn ich aber die Strecke kenne, dann brauche ich keine Blitzer-App, weil ich dann ja weis wo die Dinger stehen.
Also macht eine Blitzer-App nur auf unbekannten Strecken Sinn. Dort ist es dann aber kein wichtiges Hilfsmittel sondern steigert die Gefahr, dass der ortsunkundige Fahrer nicht nur das Limit überschreitet, sondern auch seine Fähigkeiten überschätzt.
Zitat:
Original geschrieben von MiFiA4
Leider ist diese Aussage nicht richtig. Die Benutzung durch den Fahrer selbst ist nicht erlaubt. Wenn aber der Beifahrer diese Funktion nutzt und die Information an den Fahrer weiter gibt, kann die Rennleitung nichts unternehmen.Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
In der Sendung Auto Mobil wurde das jedenfalls behauptet.
Hallo,
die Sache mit dem Beifahrer ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das ist genauso verboten.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
die Sache mit dem Beifahrer ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das ist genauso verboten.
Zumindest dem Wortlaut der StVO nach.
So was nachzuweisen steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zumindest dem Wortlaut der StVO nach.Zitat:
Original geschrieben von diezge
die Sache mit dem Beifahrer ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das ist genauso verboten.So was nachzuweisen steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Hej das ist ja geil , da brauch ich ja ab sofrto meine Frau nicht mehr mit in Urlaub nehmen. Die warnt mich auch immer, ich soll nicht so schnell fahren damit ich nicht geblitzt werde. Also ist sie auch so ein verbotenes "Gerät".😁
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Also ist sie auch so ein verbotenes "Gerät".😁
Hmm, schwierig. Da würde dann das Wörtchen "betriebsbereit" eine Rolle spielen. Wenn sie einen Knebel trägt während der Fahrt geht das wohl durch.
Aber vermutlich sind die Folgen eines schief hängenden Haussegens viel weitreichender und schmerzhafter als ein Bußgeld.
😁