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Sind Blitzer rechtswidrig?

Themenstarteram 1. September 2009 um 14:48

Mahlzeit,

was auf den ersten Blick verrückt klingt könnte tatsächlich wahr sein:

Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.

Quelle

Interessante geschichte wie ich finde; was sagt Ihr dazu?

 

 

mfg

invisible_ghost

Beste Antwort im Thema

1. ist nur dieses spezielle meßgerät betroffen da damit der Verkehr komplett gefilmt wird und erst hinterher nach Verstößen gesucht wird

2.Gilt die Kritik des Gerichts der Tatsache das im betreffenden Bundesland diese Meßungen nicht per Gesetz geregelt werden sondern mit einem minsteriellen Erlass,sprich nur auf Anweisung eines Minesteriums  und das ist nicht zulässig.

Hätten die Pfeifen erst ein Gesetz erlassen in dem dieses Meßverfahren geregelt wird hätten sie kein Problem.

Andere Meßverfahren sind aber eh nicht betroffen da diese erst im Bild dokumentieren wenn der Verstoß erwiesen ist.

 

Kurz gesagt,ein Sturm im Wasserglas der 99,99999% aller Verfahren nicht tangiert.

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Ich verstehe Deine Frage nicht bzw. Dein Anliegen.

Es ist ganz einfach: wenn die Polizei in Grundrechte eingreift, braucht sie hierfür eine Ermächtigungsgrundlage. Wenn sie die wie in diesem Fall nicht hat - weil es eben kein Gesetz für Videoaufzeichnungen zur Ordnungswidrigkeitenverfolgung gibt - sind die Aufnahmen unzulässig.

Die Sache mit der Veröffentlichung ist wieder eine völlig andere Geschichte und hat damit gar nichts zu tun.

Also grundsätzlich ist ein gesundes Maß an Verkehrsüberwachung ja sinnvoll .

Leider wird dieses Instrument inzwischen aber primär dafür genutzt um Kasse zu machen, da die Einnahmen aus Bußgeldern inzwischen ein fester Etat in jedem Landeshaushalt sind.

Insofern erachte ich Verkehrskontrolle nicht als rechtswidrig, aber häufig als moralisch verwerflich wenn sie unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit letztlich nur dazu genutz wird, die maroden Staatskassen zu sanieren.

Die deutschen Autofahrer gelten im EU-Vergleich inzwischen als "Verkehrsrüpel" und das obwohl die Unfallstatistiken eindeutig das Gegenteil belegen , haben seit Einführung des neuen Bußgeldkataloges mehr Autofahrer denn je Punkte in Flensburg eingefahren.

Ergo... die Autofahrer fahren inzwischen disziplinierter, aber die Strafen wurden drastisch angehoben um die Einbrüche in den rückläufigen Bußgeldeinnahmen zu kompensieren. Für mich ein klarer Fall.... und hat mit Nichten was mit Verkehrssicherheit zu tun.

Und genau da versteh ich jeden Autofahrer der sich schon aus Prinzip gegen eine Owi oder ein Bußgeld zur Wehr setzt.

Weiter so... die sollen sich Ihre Kröten genauso hart verdienen wie wir auch ;) .

Gruß Natter

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