Sicherheitsproblem "Keyless Go" Schließsystem
Hallo liebe Community,
hatte soeben mit einem Arbeitskollege das Gespräch über die keyless Go schließsysteme in den neueren Fahrzeugen. Anlass war der zweifache Diebstahl von Firmenfahrzeugen in kurzer Zeit und die damit verbundenen Sorge. Die Geschäftsleitung teilt aktuell Schutztaschen aus, die einen Datenklau durch Abschirmung verhindern soll um die Sicherheit zu erhöhen. In Zukunft dürfen im Unternehmen keine keyless go Systeme mehr in Firmenautos...
Da ich mir selbst einen Golf GTD Variant MJ19 mit dem schlüssellosen Schließsystem bestellst habe kommt jetzt natürlich die Frage auf, ob diese Investition so klug war?!
Gibt es Informationen, ob die Hersteller hier Arbeit leisten? Laut Kollege soll es ab 3/19 bei BMW eine Zeitüberwachung der Datenübertragung geben womit ein verlängern des Signals nicht mehr möglich sei.
Wie urteilt ihr darüber? Kennt ihr ähnliche Fälle und wie kann man sich am besten schützen?
Lg Patrick
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Heiminmax schrieb am 11. Januar 2019 um 12:29:15 Uhr:
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 11. Januar 2019 um 12:22:50 Uhr:
Und dann? Das Türschloss ist unter einer Kappe versteckt und nur für den Notfall gedacht und sieht ohne Kappe auch noch Sch..ße aus. Also keine Alternative.O Mann! Ohne Kessy hast du doch immer noch die Fernbedienungsknöpfe im Schlüssel!
Eben. Man kann auch bei jedem Verschließvorgang die Kessy-Funktion einmalig deaktivieren.
-> Fahrzeug per Taste am Schlüssel verriegeln und innerhalb von 5 sek. den Verriegelungssensor an der Tür betätigen.
Also:
Zu Hause den Schlüssel weit genug weg von der Tür (besser: möglichst weit weg von zugänglichen Wänden, also zentral im Haus/in der Wohnung) aufbewahren und Kessy genießen.
Im Büro/am Arbeitsplatz gilt ähnliches.
In kritischen Umständen Kessy deaktivieren.
Den Zirkus mit Schutzhüllen oder Blechdosen tu ich mir nicht an.
Die Sicherkheit von Kessy muß dennoch von den Herstellern verbessert werden, ohne Frage.
Patrick
62 Antworten
Lt. Aussage meines Freundlichen nutzt VW mittlerweile auch die Zeitbegrenzung bzw. Deaktivierung des Schlüssels, wenn dieser nicht bewegt wird.
Gruß Oppi
Alleine der Satz, daß der Gesetzgeber in der Pflicht wäre, den Verkauf entsprechender Technik zu unterbinden. 😕
Zitat:
@Weilheimer schrieb am 24. Januar 2019 um 14:22:18 Uhr:
Alleine der Satz, daß der Gesetzgeber in der Pflicht wäre, den Verkauf entsprechender Technik zu unterbinden. 😕
Völliger Nonsens... Dann müsste der Gesetzgeber wohl auch den Verkauf von Brechstangen und Akkuschraubern verbieten.