Sicher auf Landstraßen fahren, wenn andere überholen.
Dort, wo ich hinziehen werde, gibt es viele Landstraßen.
Fast monatlich gibt es schwere Unfälle aus dem immer gleichen Grund: Ungeduld.
Egal, ob es ein Überholverbot gibt, Fahrer überholen, fahren auch gerne mal länger auf der Gegenfahrbahn um 4 Autos zu überholen, um 30 Sekunden früher an der nächsten Ampel zu stehen.
Unfälle mit Todesfolge sind auch nicht selten.
Ich bin nicht ungeduldig auf der Landstraße, fahre auch mal mit 80 km/h bei unübersichtlichen Strecken.
Natürlich muß immer mindestens einer überholen, wie kann ich es auch wagen, 80-90 und nicht wie es sich gehört 130 (statt 100) zu fahren?!
Oder ein Traktor fährt vor mir, wieder das Gleiche. Ich fahre halt einfach etwas hinter ihm her.
Wie kann ich auf solchen Landstraßen fahren, ohne in einen solchen Unfall verwickelt zu werden, weil wieder mal ein Depp ungeduldig war? Welche Tricks gibt es für Landstraßen?
120 Antworten
Das siehst Du doch beim TE ganz deutlich, allen die nicht sein kriechtempo fahren oder sogar noch überholen wollen, wünscht er die Bekanntschaft mit einem Straßenbaum.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er in der Fahrschule mit 30 einem Trecker über mehrere km gefolgt ist. Denn spätestens da lernt man auch das Überholen langsamerer VT.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:49:04 Uhr:
Mal im Ernst: Wenn man bemerkt, dass man eine Schlange hinter sich herzieht - wie abgebrüht kann man denn dann sein? Man sieht doch, dass man anderen im Weg ist. Was hindert einen halbwegs anständigen Menschen dann, kurz beiseite zu fahren (wenn er denn tatsächlich nur langsam cruisen will) oder eben auch etwas schneller zu werden?
Wie ignorant gegenüber seinen Mitmenschen muss man sein, um diesen (womöglich heiter grinsend) den eigenen Willen aufzuzwängen?
*völligesUnverständnisSmiley
Es geht doch nicht um offensichtliche Behinderungen. Wenn du bei 100 / 80 fährst, wirst du seltenst so eine Schlange hinter dir her ziehen. Das passiert ja nur bei unübersichtlichen strecken wo man nicht überholen kann. und da ist meist 80 oder gar 60. Auf guten Strecken überholt man einfach, weil ja platz ist, und mit 20 kmh unterschied ist man fix vorbei. Da bildet sich keine Schlange.
Das man bei halber Vmax behindert, da sind wir uns doch wohl alle einig.
Aber wenn hier ein User Eine Behauptung aufstellt, das 80 bei 100 prinzipiell eine strafbare Behinderung ist, dann kann er das ja bestimmt belegen.
Zitat:
@Boppero schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:33:39 Uhr:
Ich glaub den wenigstens Autofahrern ist klar, dass ihr Tacho mehr anzeigt als sie wirklich fahren.
Also definitiv auch ein Punkt, der mit einspielt.
Bei modernen "Tachos" ist das nicht mehr der Fall. In dem Bereich sind die inzwischen recht genau.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:04:53 Uhr:
Es geht doch nicht um offensichtliche Behinderungen. Wenn du bei 100 / 80 fährst, wirst du seltenst so eine Schlange hinter dir her ziehen. Das passiert ja nur bei unübersichtlichen strecken wo man nicht überholen kann. und da ist meist 80 oder gar 60. Auf guten Strecken überholt man einfach, weil ja platz ist, und mit 20 kmh unterschied ist man fix vorbei. Da bildet sich keine Schlange.
Damit hast du wohl recht. der TE möchte aber gar nicht überholt werden... und da fängt die Problematik an.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:04:53 Uhr:
Aber wenn hier ein User Eine Behauptung aufstellt, das 80 bei 100 prinzipiell eine strafbare Behinderung ist, dann kann er das ja bestimmt belegen.
Eine OWi ist es. Nur wird diese niemals vor Gericht durchgehen; es gibt immer zulässige Gründe, die gefunden werden können und im Nachhinein nicht mehr beweisbar sind; bzw. das Gegenteil, dass der Grund gar nicht volag.
Einfach auch 130 fahren und alles passt.
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Also bei unseren Autos ist der Tachovorlauf immer noch beachtlich. Der Forester läuft etwa 8km/h vor bei 100, der Kuga 6-7km/h.
Das sind ja jetzt keine alten Autos. Technisch wäre es sicher möglich, es genauer anzeigen zu lassen, aber der Gesetzgeber gibt eine zulässige Abweichung nach oben vor, während nach unten nicht abgewichen werden darf. Also wird eher so konstruiert, dass der Tacho mehr anzeigt, statt zu wenig.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:13:43 Uhr:
Zitat:
@Boppero schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:33:39 Uhr:
Ich glaub den wenigstens Autofahrern ist klar, dass ihr Tacho mehr anzeigt als sie wirklich fahren.
Also definitiv auch ein Punkt, der mit einspielt.Bei modernen "Tachos" ist das nicht mehr der Fall. In dem Bereich sind die inzwischen recht genau.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:13:43 Uhr:
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:04:53 Uhr:
Es geht doch nicht um offensichtliche Behinderungen. Wenn du bei 100 / 80 fährst, wirst du seltenst so eine Schlange hinter dir her ziehen. Das passiert ja nur bei unübersichtlichen strecken wo man nicht überholen kann. und da ist meist 80 oder gar 60. Auf guten Strecken überholt man einfach, weil ja platz ist, und mit 20 kmh unterschied ist man fix vorbei. Da bildet sich keine Schlange.Damit hast du wohl recht. der TE möchte aber gar nicht überholt werden... und da fängt die Problematik an.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:13:43 Uhr:
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:04:53 Uhr:
Aber wenn hier ein User Eine Behauptung aufstellt, das 80 bei 100 prinzipiell eine strafbare Behinderung ist, dann kann er das ja bestimmt belegen.Eine OWi ist es. Nur wird diese niemals vor Gericht durchgehen; es gibt immer zulässige Gründe, die gefunden werden können und im Nachhinein nicht mehr beweisbar sind; bzw. das Gegenteil, dass der Grund gar nicht volag.
Sorry wenn ich ein wenig pedantisch erscheine, aber wo ist festgelegt das 80 bei 100 ohne "Grund" eine OWI ist? Geht mir um den Grundsatz nicht ob das jetzt for Gericht beweisbar ist oder nicht.
Da muss es ja eine gesetzliche Grundlage für geben. Entweder im Gesetzestext, der ist aber meines Wissens zu schwammig formuliert, oder in Form von Grundsatzurteilen.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:05:44 Uhr:
... Ich habe es in den Zeiten, in denen ich selber noch stark im Verkehrsrecht tätig war, nur zwei mal erlebt, und auch da nur, weil jemand schleichend tatsächlich in eine mobile Geschwindigkeitsmessstelle gefahren ist und der Messtrupp die Messung eben aufgrund der superlangsamen Fahrweise manuell ausgelöst hat, um eine Zahl zu bekommen (die Automatik des Gerätes ist ja auf Überschreitungen getriggert, nicht auf Unterschreitungen). So etwas ist aber die absolute Ausnahme und hat in diesen Fällen auch zur Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geführt.
Das wäre eine günstige Gelegenheit gewesen, durch Nennung des damaligen konkreten Messwertes, einige hier zum Hinterfragen ihrer
Meinung, ein PKW der langsamer als zHG unterwegs ist, behindert den Verkehrsfluss, zu animieren.
Ev. findest du zu diesem Vorgang noch etwas in deiner bekannt umfangreichen Bibliothek in Papierform?
😉
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:46:22 Uhr:
Du musst bestimmt genau wie ich zu einem Aufbauseminar. 😁
Hoffentlich wird da vermittelt, wie schnell man mindestens unterwegs sein muss, damit man nicht verwarnt werden kann? Oder wieviel Zeitverlust ist einem Hinterher-Fahrer ggü. einer (Behinderungs)freien Strecke zumutbar? Es muss doch einen dokumentierten Unterschreitungs-Fall geben. Ev. verlinkt
@situmal den "Spritsparer-Fall"?
Das hab ich aus der Aufforderung von situ ein solches zu besuchen eigentlich so verstanden, dass solcherlei dort gelehrt wird.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:13:43 Uhr:
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:04:53 Uhr:
Aber wenn hier ein User Eine Behauptung aufstellt, das 80 bei 100 prinzipiell eine strafbare Behinderung ist, dann kann er das ja bestimmt belegen.Eine OWi ist es. Nur wird diese niemals vor Gericht durchgehen; es gibt immer zulässige Gründe, die gefunden werden können und im Nachhinein nicht mehr beweisbar sind; bzw. das Gegenteil, dass der Grund gar nicht volag.
Eine nicht gerichtsfeste OWi?
Ergibt das Sinn?
Zitat:
@reox schrieb am 22. Oktober 2021 um 11:17:07 Uhr:
Das wäre eine günstige Gelegenheit gewesen, durch Nennung des damaligen konkreten Messwertes, einige hier zum Hinterfragen ihrer Meinung, ein PKW der langsamer als zHG unterwegs ist, behindert den Verkehrsfluss, zu animieren.Ev. findest du zu diesem Vorgang noch etwas in deiner bekannt umfangreichen Bibliothek in Papierform?
😉
*räusper* Datenschutz *Räusper Ende*
Es würde mich aber wundern, wenn daraus eine tatsächlich Strafe resultiert hätte. Ausnahme wäre natürlich wenn die Begründung für das Langsam fahren zur Überprüfung der Fahreignung führte... Gebot 1 nicht befolgt: Klappe halten.
Sagt z.B. einer: Ich kann nur 30 fahren, weil ich sonst nichts sehe...meine Augen sind zu schlecht. Dann ist das kein rechtfertigender Grund zum Langsamfahren...das ist ein Grund um das auto stehen zu lassen. Und dies kann durchaus überprüft werden... den Grund liefert der Betroffene selbst mit seiner Aussage.
nur mal als konstruiertes Biespiel, wie es dazu kommen kann.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:39:17 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:13:43 Uhr:
Bei modernen "Tachos" ist das nicht mehr der Fall. In dem Bereich sind die inzwischen recht genau.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:39:17 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:13:43 Uhr:
Damit hast du wohl recht. der TE möchte aber gar nicht überholt werden... und da fängt die Problematik an.
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:39:17 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:13:43 Uhr:
Eine OWi ist es. Nur wird diese niemals vor Gericht durchgehen; es gibt immer zulässige Gründe, die gefunden werden können und im Nachhinein nicht mehr beweisbar sind; bzw. das Gegenteil, dass der Grund gar nicht volag.
Sorry wenn ich ein wenig pedantisch erscheine, aber wo ist festgelegt das 80 bei 100 ohne "Grund" eine OWI ist? Geht mir um den Grundsatz nicht ob das jetzt for Gericht beweisbar ist oder nicht.
Da muss es ja eine gesetzliche Grundlage für geben. Entweder im Gesetzestext, der ist aber meines Wissens zu schwammig formuliert, oder in Form von Grundsatzurteilen.
https://anwaltauskunft.de/.../...geld-zahlen-wenn-ich-zu-langsam-fahre
Zitat aus o.a. Link
Wann ist langsam fahren eine Ordnungswidrigkeit?
„Triftige Gründe können extreme Wetterlagen wie Glatteis oder Nebel sein, eine besonders sperrige oder schwere Ladung oder niedrige Motorleistung“, erläutert die Rechtsanwältin aus Hamburg. Auch Autofahrer, die auf der Suche nach einem Parkplatz sind, könnten vorübergehend sehr langsam fahren.
Aus anderen Gründen über die Straße zu schleichen, ist in der Regel nicht erlaubt. Dazu zählt auch, andere Autofahrer zum langsamen Fahren „erziehen“ zu wollen. Wer ohne guten Grund so langsam fährt, dass er damit den Verkehrsfluss behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und darf von der Polizei angehalten werden. Es droht ein Bußgeld von 20 Euro.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:13:43 Uhr:
Zitat:
@Boppero schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:33:39 Uhr:
Ich glaub den wenigstens Autofahrern ist klar, dass ihr Tacho mehr anzeigt als sie wirklich fahren.
Also definitiv auch ein Punkt, der mit einspielt.Bei modernen "Tachos" ist das nicht mehr der Fall. In dem Bereich sind die inzwischen recht genau.
Das ist natürlich nicht so. Alle Tachos eilen aus gutem Grund vor (meist so 4..6 km/h bei 100 km/h).
Die sehr genaue Messung der GPS-basierenden Navis zeigt das sehr schnell und deutlich.
Denn kein Hersteller riskiert, die Zulassungsvorschriften dadurch zu verletzen, dass der Tacho zu wenig anzeigt und er damit in Haftung ginge, wenn das in irgendeinem Rechtsfall eine Rolle spielen würde. Zudem müssen die leicht unterschiedlichen Ergebnisse bei zugelassener Bereifung unterschiedlicher Größe berücksichtigt werden.
Das erklärt jetzt aber alles noch nicht, ab welcher Geschwindigkeitsunterschreitung ein strafbewehrtes Schleichen ist.
Ich hab z. B. kein Problem damit mal mit 80 über die Landstraße zu zockeln. Ein anderer führt sich vllt wie das HB-Männchen, wenn er dort keine 160 fahren kann. Aber irgendwelche Strafen seh ich da für keinen.
Alles sehr schwammig.
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 22. Oktober 2021 um 12:09:16 Uhr:
Das erklärt jetzt aber alles noch nicht, ab welcher Geschwindigkeitsunterschreitung ein strafbewehrtes Schleichen ist.
Ich hab z. B. kein Problem damit mal mit 80 über die Landstraße zu zockeln. Ein anderer führt sich vllt wie das HB-Männchen, wenn er dort keine 160 fahren kann. Aber irgendwelche Strafen seh ich da für keinen.
Alles sehr schwammig.
OWI sind nicht strafbewehrt. 160 km/h auf der Landstraße möglicherweise.
Natürlich hast du mit 80 km/h auf einer gut ausgebauten Landstraße kein Problem. Nur die Schlange hinter dir.
Ermessensspielräume sind immer "schwammig".
Den Zeitungsartikel über den Aktivisten, der tausende Autofahrer im Berufsverkehr zum Spritsparen zwangsweise erziehen wollte, habe ich nicht mehr (liegt mehr als 20 Jahre zurück),