Sicher auf Landstraßen fahren, wenn andere überholen.

Dort, wo ich hinziehen werde, gibt es viele Landstraßen.
Fast monatlich gibt es schwere Unfälle aus dem immer gleichen Grund: Ungeduld.
Egal, ob es ein Überholverbot gibt, Fahrer überholen, fahren auch gerne mal länger auf der Gegenfahrbahn um 4 Autos zu überholen, um 30 Sekunden früher an der nächsten Ampel zu stehen.
Unfälle mit Todesfolge sind auch nicht selten.
Ich bin nicht ungeduldig auf der Landstraße, fahre auch mal mit 80 km/h bei unübersichtlichen Strecken.
Natürlich muß immer mindestens einer überholen, wie kann ich es auch wagen, 80-90 und nicht wie es sich gehört 130 (statt 100) zu fahren?!
Oder ein Traktor fährt vor mir, wieder das Gleiche. Ich fahre halt einfach etwas hinter ihm her.
Wie kann ich auf solchen Landstraßen fahren, ohne in einen solchen Unfall verwickelt zu werden, weil wieder mal ein Depp ungeduldig war? Welche Tricks gibt es für Landstraßen?

120 Antworten

Zitat:

@Melchior_Thomas schrieb am 21. Oktober 2021 um 19:51:06 Uhr:


Oder ein Traktor fährt vor mir, wieder das Gleiche. Ich fahre halt einfach etwas hinter ihm her.
Wie kann ich auf solchen Landstraßen fahren, ohne in einen solchen Unfall verwickelt zu werden, weil wieder mal ein Depp ungeduldig war? Welche Tricks gibt es für Landstraßen?

Die erlaubte zHG einhalten. Was auch bedeuten kann, dass man mal 100 fährt, wenn das so erlaubt ist und nicht zum Verkehrshindernis werden.
Beim vorrausfahrenden Traktor Abstand zum Traktor halten, damit andere zum Überholen des Traktors vor dir einscherren können.

So halte ich es zumindest, wenn ich aufgrund Anhänger weder einen Taktor überholen kann, oder nur 80 fahren kann.

Wirklich riskant überholt wird man eigentlich nur, wenn man dem anderen die Möglichkeit raubt sicher überholen zu können.

Ich meine damit nun ausdrücklich nicht, dass es zu tolerieren ist, wenn einer mit 130 über die Landstrasse brettern will. Wer langsam fahren möchte sollte aber anderen die Möglichkeit lassen die zHG auch fahren zu können, sofern es die Rahmenbedingungen erlauben. Dies ist in der StVO sogar explizit vorgeschrieben...willst du nur 80 fahren, obwohl 100 erlaubt ist, dann hast du sogar die Pflicht die andere vorbei zu lassen.
Fährt einer bei erlaubten 70 vor mir mit 70, dann überhole ich nicht. Fährt jedoch einer bei erlaubten 100 mit 80 oder 90 vor mir, dann wird er bei nächster Gelegenheit überholt.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:23:41 Uhr:


Die Zeiten, wo Traktoren noch mit 30 km/h über Landstraßen fuhren, sind lange vorbei. Die fahren heute deutlich schneller.

Stimmt, heute fahren die 40

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 21. Oktober 2021 um 21:55:10 Uhr:


Ich denke mal, in einem Punkt sind wir uns alle einig - es braucht sich niemand dazu nötigen zu lassen, auf der Landstraße schneller als 80 km/h zu fahren.

Warum 80? Warum nicht 40, dann sind Traktoren auch kein Problem mehr?
Behinderung der anderen stellt ebenso eine Nötigung dar; wenn es keinerlei von aussen verursachten Grund gibt langsamer als die zHG zu fahren.
Sofern man dann anderen die Möglichkeiten lässt überholt zu werden, habe ich keine Probleme damit.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 22. Oktober 2021 um 07:55:01 Uhr:



Behinderung der anderen stellet ebenso eine Nötigung dar; wenn es keinerlei von aussen verursachten Grund gibt langsamer als die zHG zu fahren.

Es gibt keine Pflicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren und es ist keine Nötigung wenn man auch bei guten Witterungs- und Straßenverhältnissen langsamer als zHG fährt. Eine Nötigung ist es allenfalls, wenn man erheblich unter zHG fährt oder das Überholen durch andere z.B. duch Gasgeben beim Überholvorgng verhindert. Wer mit 80 bei zulässigen 100 über die Landstrasse fährt, behindert niemanden über die Maßen.

Ich habe es offenbar nicht vollständig verständlich ausgeführt. Die Nötigung ist es dann, wenn der andere behindert wird. Damit meinte ich, dass ein Überholen verhindert wird; sei es durch Gas geben beim Überholt werden (nach StVO verboten) oder keine Überholmöglichkeit gelassen wird (nach StVO für langsamer fahrende Fahrzeuge vorgeschrieben).
Das mit der "Überholmöglichkeit lassen" kann aber dann schon bedeuten, dass man an einer Parkbucht anhalten muss, wenn sich eine Kolonne gebildet hat, um den nachfolgenden Verkehr vorbei zu lasssen. Bei 80 (bei erlaubten 100) sehe ich das allerdings noch nicht als gegeben an. Eher bei Baustellenfahrzeugen und Traktoren.

Bei erlaubten 100 nur 80 zu fahren behindert niemanden. Andere nicht vorbei zu lassen schon.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:23:41 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:21:12 Uhr:


Ich frage mich immer warum fährt der nicht einfach vorbei (kommt das unerwartet daß der Kasten nur 30 fährt)?

Die Zeiten, wo Traktoren noch mit 30 km/h über Landstraßen fuhren, sind lange vorbei. Die fahren heute deutlich schneller.

Bei mir eher langsamer, zumindest Bergauf ;-)

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Zitat:

@Melchior_Thomas schrieb am 21. Oktober 2021 um 21:57:54 Uhr:


So ist es. Und wer nun unbedingt überholen muß, um 1 Sekunde früher da zu sein, dem wünsche ich durchaus einen Verkehrsunfall. Aber nicht mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, sondern mit einem Baum.

Erstens: Der arme Baum
Zweitens: Solche "Wünsche" haben in diesem Forum (eigentlich nirgends) nichts verloren. Einem anderen Menschen Schaden zu wünschen ist unterste Schublade und sei er auch noch selbst schuld daran. das macht man nicht!

So ist es. Fährt man mit 80 dahin, ist das völlig in Ordnung.

Auch wenn ein schnellerer von hinten angefahren kommt, ist das immer noch in Ordnung. Man muß deswegen nicht schneller werden, wenn der Hintermann wegen Gegenverkehr oder Kurven nicht überholen kann.

Wenn man aber 80 fährt und jemand kommt von hinten schneller an und man reduziert danns eine geschwindigkeit weiter oder hindert ihn am Überholen, dann ist das schon Nötigung.

Ich muß zur Arbeit auch ausschließlich übner Land- und Bundesstraßen fahren. Teilweise viel Verkehr, keine Mitteltrennung. Natürlich ist das ein unangenehmer Gedanke, dass jemand vom gegenverkehr frontal auf einen zufährt. Aber man muß aquch nicht ständiog drüber nachdenken.

Im Gegensatz zu gefährlichen Sportarten hab ich ohnehin keine Alternative, wenn ich zur Arbeit will. Es ghehört somit zum normalen Lebensrisiko dazu.
Bei gefährlichen Sportarten hingegen kann ich mitr überlegen, ob ich bereit bin, das Risiko einzugehen.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 22. Oktober 2021 um 08:21:42 Uhr:


Ich muß zur Arbeit auch ausschließlich übner Land- und Bundesstraßen fahren. Teilweise viel Verkehr, keine Mitteltrennung. Natürlich ist das ein unangenehmer Gedanke, dass jemand vom gegenverkehr frontal auf einen zufährt. Aber man muß aquch nicht ständiog drüber nachdenken.

Mein Arbeitsweg sind ebenfalls 25km Landstrassen. Dass mir mal ein Überholender auf meiner Spur entgegenkommt ist eher selten; kommt vor, aber fast immer ist es "nur" grenzwertig, ohne dass ich den Anker werfen musste; kurz vom Gas runter und Bremse leicht antippe reicht meist. Das nervt mich dann eher, als dass es tatsächlich gefährlich ist.
Viel öfter kommt es vor, dass die Entgegenkommenden die Kurven einfach nicht richtig fahren können und zu 1/3 ihres Fahrzeugs auf der Gegenspur fahren.... Das ist in meinen Augen noch um einiges Gefährlicher, weil es auch Fahrzeuge betrifft, die einem alleine entgegen kommen. Mit Überholern rechne ich ja noch, wenn eine Kolonne entgegen kommt, damit, dass einer grundlos auf die Gegenspur zieht, eher weniger.

Aber gut, die Leute in meiner Gegend sind auch nicht mehr in der Lage 90° abzubiegen ohne die Gegenspur der Strasse zu schneiden (über die Haltelinie der Gegenspur rüber), in die sie rein wollen.

Das stimmt, gerade wenn ein LKW von vorne kommt oder Trecker, ist die Gefahr da, dass dahinter einer rauszieht.

Begegnungsverkehr auf der Landstraße oder Bundesstraße ohne Mittelleitplanke ist imemr gefährlich. Man fährt relativ schnell, bewegt sich aufeinander zu und im Vorbeifahren trennen die Autos nur ein paar Zentimeter.

Es kann auch jemand am Steuer einschlafen, ein Reifen platzen, bewußtlos werden und auf deine Fahrbahn geraten.

Das ist aber halt das normale Risiko beim Fahren. Wer damit nicht zurecht kommt, soll es lassen oder zumidnest solche Straßen meiden.

Seltsame Diskussion - ganz ehrlich. Das Leben ist risikobehaftet. Immer und jederzeit. Es kommt bestenfalls darauf an, welche Quellen diese Risiken haben und wie hoch sie sind.
So kann man einen plötzlichen Schlaganfall erleiden (inneres, eigenes Risiko) oder von einem Meteoriten erschlagen werden (äußeres Risiko).
Wenn man das ganze etwas distanziert betrachtet, relativieren sich sämtliche Risiken sehr schnell. Denn für viele hat man ja eigene Handlungsoptionen (wie etwa im Straßenverkehr), für andere nun mal eher nicht.
Man kann Risiken niemals ganz und vollständig ausschließen. Dieser Wunsch besteht aber bei vielen, gerade in Deutschland hat sich diese Nullrisiko- und Vollkasko-Denke mittlerweile so stark etabliert, dass auch die Politik mit "Schutzgedanken" argumentiert.

Im Fall des TE wird es wohl darauf ankommen, wie die Umstände sind: Überholer wird es immer geben. Auch flächendeckende Überholverbote helfen da nichts, sie kriminalisieren nur zusätzlich (es ist auch flächendeckend verboten, andere zu ermorden, und dennoch geschieht es immer wieder, und leider gar nicht so selten).
Also kann man nur das eigene Verhalten darauf einstellen - Fahrtips hat es hier ja schon genug gegeben. Nach rechts ausweichen ist immer eine Option, klar - bis auf die Fälle, in denen dicht an dicht Alleebäume stehen. Aber es kommt hoffentlich niemand auf die Idee, deshalb alle Alleen abzuholzen.

Wenn das Risiko dennoch zu hoch erscheint, hilft nur eines: Die Gegenden, in denen ein solches Risiko besteht, konsequent meiden. Also beispielsweise eben doch nicht dort hinziehen.
In einem mehr oder minder freien Land kann jeder im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten sein Leben so einrichten, dass er sich sicher fühlt.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 22. Oktober 2021 um 08:09:33 Uhr:



Es gibt keine Pflicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren und es ist keine Nötigung wenn man auch bei guten Witterungs- und Straßenverhältnissen langsamer als zHG fährt.

StVO para 3 verpflichtet sehr wohl, den Verkehrsfluss nicht grundlos zu behindern. Das bedeutet auf einer Landstraße für einen PKW 100 km/h, wenn ihre Bauart, ihr Zustand, ihre Führung, die Beschilderung, das aktuelle Wetter, die Sicht und die Verkehrsdichte oder eine sonstige Begründung nicht etwas anderes verlangen. Para 2 StVO ist Bußgeld bewehrt.

Zitat:

@situ schrieb am 22. Oktober 2021 um 08:47:00 Uhr:


Das bedeutet auf einer Landstraße für einen PKW 100 km/h, wenn ihre Bauart, ihr Zustand, ihre Führung, die Beschilderung, das aktuelle Wetter, die Sicht und die Verkehrsdichte oder eine sonstige Begründung nicht etwas anderes verlangen.

Nein, das bedeutet es nicht. 100km/h auf Lanstraßen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit und keine Pflichtgeschwindigkeit. 80 km/h stellen keine nenneswerte Behinderung des Verkehrsflusses dar.

Zitat:

@situ schrieb am 22. Oktober 2021 um 08:47:00 Uhr:



Zitat:

@Catwiezle schrieb am 22. Oktober 2021 um 08:09:33 Uhr:



Es gibt keine Pflicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren und es ist keine Nötigung wenn man auch bei guten Witterungs- und Straßenverhältnissen langsamer als zHG fährt.

StVO para 3 verpflichtet sehr wohl, den Verkehrsfluss nicht grundlos zu behindern. Das bedeutet auf einer Landstraße für einen PKW 100 km/h, wenn ihre Bauart, ihr Zustand, ihre Führung, die Beschilderung, das aktuelle Wetter, die Sicht und die Verkehrsdichte oder eine sonstige Begründung nicht etwas anderes verlangen. Para 2 StVO ist Bußgeld bewehrt.

Da muss ich situ ganz und gar zustimmen.
Nur ist es halt immer eine schwierige Auslegungsfrage, wann denn eine Geschwidbigkeit unangemessen niedrig ist. Deshalb bekommen Schleicher fast nie ein Bußgeld dafür. Ich habe es in den Zeiten, in denen ich selber noch stark im Verkehrsrecht tätig war, nur zwei mal erlebt, und auch da nur, weil jemand schleichend tatsächlich in eine mobile Geschwindigkeitsmessstelle gefahren ist und der Messtrupp die Messung eben aufgrund der superlangsamen Fahrweise manuell ausgelöst hat, um eine Zahl zu bekommen (die Automatik des Gerätes ist ja auf Überschreitungen getriggert, nicht auf Unterschreitungen). So etwas ist aber die absolute Ausnahme und hat in diesen Fällen auch zur Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geführt.

EDIT

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:05:43 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 22. Oktober 2021 um 08:47:00 Uhr:


Das bedeutet auf einer Landstraße für einen PKW 100 km/h, wenn ihre Bauart, ihr Zustand, ihre Führung, die Beschilderung, das aktuelle Wetter, die Sicht und die Verkehrsdichte oder eine sonstige Begründung nicht etwas anderes verlangen.

Nein, das bedeutet es nicht. 100km/h auf Lanstraßen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit und keine Pflichtgeschwindigkeit. 80 km/h stellen keine nenneswerte Behinderung des Verkehrsflusses dar.

Ob 80 km/h eine Behinderung darstellen oder nicht, das ist eine orts- und situationsgebundene Auslegungsfrage, die du nicht pauschal beantworten kannst.
Für enge Alleen gilt da etwas anderes als für schnurgerade Flachlandstraßen.

Na das will ich sehen, dass jemand angehalten wird und Strafe bezahlen muß, weil 80 statt erlaubter 100 gefahren.

Es heißt HÖCHSTgeschwindigkeit. Man kann in angemessenem Rahmen durchaus darunter bleiben.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:05:43 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 22. Oktober 2021 um 08:47:00 Uhr:


Das bedeutet auf einer Landstraße für einen PKW 100 km/h, wenn ihre Bauart, ihr Zustand, ihre Führung, die Beschilderung, das aktuelle Wetter, die Sicht und die Verkehrsdichte oder eine sonstige Begründung nicht etwas anderes verlangen.

Nein, das bedeutet es nicht. 100km/h auf Lanstraßen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit und keine Pflichtgeschwindigkeit. 80 km/h stellen keine nenneswerte Behinderung des Verkehrsflusses dar.

Du irrst.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:07:13 Uhr:


Na das will ich sehen, dass jemand angehalten wird und Strafe bezahlen muß, weil 80 statt erlaubter 100 gefahren.

Es heißt HÖCHSTgeschwindigkeit. Man kann in angemessenem Rahmen durchaus darunter bleiben.

Meinung nicht mit Rechtslage verwechseln.

Dass die Ahndung schwierig ist und selten vorkommt, wurde bereits dargestellt.
Bei einem "Spritsparer" hier, der wochenlang den morgentlichen Berufsverkehr auf 10 km ausgebremst hat, dauerte es Wochen und vieler Vorstellungen bei Polizei und Ordnungsamt, bis er endlich unter Androhung der Anordnung einer Überprüfung seiner Fahrtauglichkeit zahlen musste.

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