Sicher auf Landstraßen fahren, wenn andere überholen.
Dort, wo ich hinziehen werde, gibt es viele Landstraßen.
Fast monatlich gibt es schwere Unfälle aus dem immer gleichen Grund: Ungeduld.
Egal, ob es ein Überholverbot gibt, Fahrer überholen, fahren auch gerne mal länger auf der Gegenfahrbahn um 4 Autos zu überholen, um 30 Sekunden früher an der nächsten Ampel zu stehen.
Unfälle mit Todesfolge sind auch nicht selten.
Ich bin nicht ungeduldig auf der Landstraße, fahre auch mal mit 80 km/h bei unübersichtlichen Strecken.
Natürlich muß immer mindestens einer überholen, wie kann ich es auch wagen, 80-90 und nicht wie es sich gehört 130 (statt 100) zu fahren?!
Oder ein Traktor fährt vor mir, wieder das Gleiche. Ich fahre halt einfach etwas hinter ihm her.
Wie kann ich auf solchen Landstraßen fahren, ohne in einen solchen Unfall verwickelt zu werden, weil wieder mal ein Depp ungeduldig war? Welche Tricks gibt es für Landstraßen?
120 Antworten
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 22. Oktober 2021 um 08:21:42 Uhr:
Wenn man aber 80 fährt und jemand kommt von hinten schneller an und man reduziert danns eine geschwindigkeit weiter ... , dann ist das schon Nötigung.
Einspruch; das Reduzieren der Geschwindigkeit des Fahrzeuges, das überholt wird, kann auch zur Beschleunigung des Überholvorganges dienen. Denn wie sollte es möglich sein, als langsamerer Verkehrsteilnehmer eine bspw. Parkbucht anzusteuern, (um den Überholvorgang anderer zu begünstigen), ohne dafür vorher abzubremsen, also langsamer zu werden?
Gerade auch bei Einhaltung des eigenen Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug muß zwangsweise abgebremst werden, (was u. U. zur Geschwindigkeitsreduktion nachfolgender Fahrzeuge führt), wenn ein gerade überholendes Fahrzeug wegen aufkommenden Gegenverkehrs vor einem einscheren muß und seinen eigenen Überholvorgang nicht fortsetzen kann.
Zitat:
@reox schrieb am 22. Oktober 2021 um 11:17:07 Uhr:
...
Das wäre eine günstige Gelegenheit gewesen, durch Nennung des damaligen konkreten Messwertes, einige hier zum Hinterfragen ihrer Meinung, ein PKW der langsamer als zHG unterwegs ist, behindert den Verkehrsfluss, zu animieren.Ev. findest du zu diesem Vorgang noch etwas in deiner bekannt umfangreichen Bibliothek in Papierform?
😉
Ach ja, mein lieber Mitforist, für dich doch gerne... 😁
Ich erinnere mich tatsächlich: Es waren knapp 30 km/h bei erlaubten 50 (gemessen 28 oder 29), innerorts, schnurgerade und absolut übersichtliche Strecke. Diese Kombination war es, die das Misstrauen des Messtrupps hinsichtlich der Fahrtauglichkeit erregte.
Bitte. Gerne.
Doof, wenn man halbe Sätze vergisst. Alterssenilität halt.
Aber nochmal so:
Ich fahr, wenn es die Umstände zulassen, meine 100 km/h (nach Tacho, weil andere Hilfsmittel sind ehr nicht zulässig. Hab nachgefragt 😉) auf der Landstraße. Wenn nun mal jemand mit 80 vor mir fährt, so what. Ein Überholen ist meist unnötig, weil bringt keine Vorteile oder die sind so gering, dass es sich nicht rechnet. Seh ich jetzt unnötige Behinderung drin.
Jetzt fahr ich mit meinen 100 Sachen so vor mich hin und da kommt jemand von hinten, der da unbedingt 130 fahren möchte. Der hüpft jetzt in seinem Fahrzeug rum, wie der Roadrunner, weil er doch nicht überholen kann wegens Gegenverkehr oder was weiß icht. Er fordert nun die volle Härte des Gesetzes für mich als Schleicher. Aber auch hier würde ich keine übermäßige Behinderung sehen.
Wo sind denn nun die Grenzen?
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Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:49:04 Uhr:
Was hindert einen halbwegs anständigen Menschen dann, kurz beiseite zu fahren
Bspw. die auch bei Landstraßen durchaus angebrachten Leitplanken; diese verhindern nicht nur für Radfahrende jede Ausweichmöglichkeit ganz effektiv.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 22. Oktober 2021 um 12:35:23 Uhr:
Bspw. die auch bei Landstraßen durchaus angebrachten Leitplanken; diese verhindern nicht nur für Radfahrende jede Ausweichmöglichkeit ganz effektiv.Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:49:04 Uhr:
Was hindert einen halbwegs anständigen Menschen dann, kurz beiseite zu fahren
Ja, auch RadfahrER und RadfahrerINNEN werden daduch behindert. Tatsächlich dann, wenn Sie Rad Fahrende sind, oder sogar, wenn sie Rad Schiebende sind, oder Rad Flickende.
Ich mach dir noch ein paar Beispiele:
- Tiefe Schlaglöcher in der Art von Montagegruben behindern das Beiseitefahren (es sei denn, man möchte anlässlich des Zwischenhalts gleich einen Ölwechsel machen, den Auspuff renovieren oder die Spurstangen überprüfen)
- Meteoritenkrater fallen in die selbe Kategorie (glücklicherweise hierzulande nicht allzu oft anzutreffen)
- Stacheldrahtzäune hindern am Rechtsranfahren, es sei denn, man mag lustige Lackeffeckte an der Beifahrerseite
- Panzerkolonnen, die sich zur Pinkelpause der Mannschaften rechts aufgereiht haben, bilden ebenfalls ernst zu nehmende Hindernisse für Ausweichwillige
- Tiefe Wassergräben, in der Art, wie sie bei Zugführern in der soldatischen Grundausbildung für fiktive Luftangriffe beliebt sind, können beim Wiederanfahren nach dem Ausweichen erhebliche Hürden darstellen
- Spaziergänger oder Pfadfindergruppen, die rechts der Straße entlang gehen, möchten von Ausweichwilligen nicht so gerne umgenietet werden
- Rinderherden in Freiweidebetrieb können das Beiseitefahren zu einer herausfordernden Sache machen
- Geparkte Autos (weil nebenan das Strandbad ist) verhindern oft das Rechtsranfahren
Noch ein paar? 😉
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 22. Oktober 2021 um 11:46:17 Uhr:
Zitat:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 22. Oktober 2021 um 11:46:17 Uhr:
Zitat:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 22. Oktober 2021 um 11:46:17 Uhr:
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:39:17 Uhr:
Sorry wenn ich ein wenig pedantisch erscheine, aber wo ist festgelegt das 80 bei 100 ohne "Grund" eine OWI ist? Geht mir um den Grundsatz nicht ob das jetzt for Gericht beweisbar ist oder nicht.
Da muss es ja eine gesetzliche Grundlage für geben. Entweder im Gesetzestext, der ist aber meines Wissens zu schwammig formuliert, oder in Form von Grundsatzurteilen.
https://anwaltauskunft.de/.../...geld-zahlen-wenn-ich-zu-langsam-fahre
Zitat aus o.a. LinkWann ist langsam fahren eine Ordnungswidrigkeit?
„Triftige Gründe können extreme Wetterlagen wie Glatteis oder Nebel sein, eine besonders sperrige oder schwere Ladung oder niedrige Motorleistung“, erläutert die Rechtsanwältin aus Hamburg. Auch Autofahrer, die auf der Suche nach einem Parkplatz sind, könnten vorübergehend sehr langsam fahren.Aus anderen Gründen über die Straße zu schleichen, ist in der Regel nicht erlaubt. Dazu zählt auch, andere Autofahrer zum langsamen Fahren „erziehen“ zu wollen. Wer ohne guten Grund so langsam fährt, dass er damit den Verkehrsfluss behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und darf von der Polizei angehalten werden. Es droht ein Bußgeld von 20 Euro.
Das beantwortet meine Frage nicht, die Regelung kenne ich. 80 bei Erlaubten 100 erfüllt diese Definition nicht, meiner Meinung nach.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 22. Oktober 2021 um 12:35:23 Uhr:
Bspw. die auch bei Landstraßen durchaus angebrachten Leitplanken; diese verhindern nicht nur für Radfahrende jede Ausweichmöglichkeit ganz effektiv.Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:49:04 Uhr:
Was hindert einen halbwegs anständigen Menschen dann, kurz beiseite zu fahren
Watt für'n Ende? Radfahr-Ende?
Zitat:
@situ schrieb am 22. Oktober 2021 um 12:10:56 Uhr:
OWI sind nicht strafbewehrt. 160 km/h auf der Landstraße möglicherweise.Zitat:
@Eagleseven schrieb am 22. Oktober 2021 um 12:09:16 Uhr:
Das erklärt jetzt aber alles noch nicht, ab welcher Geschwindigkeitsunterschreitung ein strafbewehrtes Schleichen ist.
Ich hab z. B. kein Problem damit mal mit 80 über die Landstraße zu zockeln. Ein anderer führt sich vllt wie das HB-Männchen, wenn er dort keine 160 fahren kann. Aber irgendwelche Strafen seh ich da für keinen.
Alles sehr schwammig.
Natürlich hast du mit 80 km/h auf einer gut ausgebauten Landstraße kein Problem. Nur die Schlange hinter dir.Ermessensspielräume sind immer "schwammig".
Den Zeitungsartikel über den Aktivisten, der tausende Autofahrer im Berufsverkehr zum Spritsparen zwangsweise erziehen wollte, habe ich nicht mehr (liegt mehr als 20 Jahre zurück),
Mit 80 auf einer Gut ausgebauten Landstraße behinderst du keinen. Da kann man nämlich wunderbar überholen.
Und wer sagt denn das eine Mehrzahl der Fahrzeuge in der Kolonne 100 fahren will? Ansonsten ist der Verkehrsfluss 80, nicht 100 ;-)
Zitat:
@TWG1980 schrieb am 22. Oktober 2021 um 13:00:44 Uhr:
Mit 80 auf einer Gut ausgebauten Landstraße behinderst du keinen. Da kann man nämlich wunderbar überholen.
Besonders zügig bei doppelt durchgezogener Mittellinie (eine einfache tut es aber auch; die Strecke mit dem erziehungssüchtigen Aktivisten hat nur eine einfache).
Ja, ja, ja - ich krame mal in einer dunklen Ecke und finde garantiert noch ein paar Argumente für die nächsten 100 Postings. Wäre schade, wenn vorher Schluss wäre.
Auch wenn es einige (die üblichen) wieder überlesen haben (vermutlich um einen Grund zum Stänkern zu haben). Es geht um ..80 km/h bei unübersichtlichen Strecken...
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 22. Oktober 2021 um 12:31:14 Uhr:
Der hüpft jetzt in seinem Fahrzeug rum, wie der Roadrunner, weil er doch nicht überholen kann wegens Gegenverkehr oder was weiß icht. Er fordert nun die volle Härte des Gesetzes für mich als Schleicher.
Den lass ich hüpfen und da wo er eh nicht überholen kann werde ich noch langsamer.