SF-Stufung bei unterjährigen Versicherungs-Verträgen
Hallo zusammen,
blicke dank dieser neuen unterjährigen Versicherungen nicht mehr durch. Sobald das Vertragsende nicht mehr der 01.01., sondern irgendwann mitten im Jahr ist, wird´s kompliziert.
Gehen wir davon aus: Ich wäre 2015 zur Hauptfälligkeit 15.12. laut neuer Beitragsrechnung eigentlich in die SF 10 gekommen. Durch die unterjährige Hauptfälligkeit also 11,5 Monate später, als der Normalbürger mit 01.01.-Vertrag.
Nun kündige und wechsle ich aber zum 15.12. die Versicherung. Die neue Versicherung bietet mir auch wieder eine Fälligkeit 15.12. an. Somit dürfte sich ja eigentlich nichts verändert haben.
Nun bestätigt aber die Vorversicherung nur Rabattgrundjahr 2005 mit SF 9, obwohl ich, wäre ich geblieben, am 15.12.15 die SF 10 bekommen hätte. Nach Rücksprache liegt es aber weder an einer Sondereinstufung, noch Unfall, etc. und kürzer als 180 Tage war ich auch nicht versichert.
Beginnt denn bei einer neuen Versicherung die unterjährige Hauptfälligkkeit von vorn, dass ich nochmals 1 Jahr auf eine Besserstufung warten muss, die ich evtl. auch nicht bekomme, weil ich dann vielleicht wieder die Versicherung wegen Beitragserhöhung wechsle?
Danke an die, die hier durchblicken!
22 Antworten
Ist doch ok. Dann nenne einfach einmal diesen Versicherer. Das kann doch so schwer nicht sein.
Ich glaube, dass habe ich schon getan (hm, kann ggf ein anderer Thread gewesen sein) = ERGO (nicht ERGO Direkt).
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:52:55 Uhr:
Ich glaube, dass habe ich schon getan (hm, kann ggf ein anderer Thread gewesen sein) = ERGO (nicht ERGO Direkt).
Also:
Formulierung der ERGO in deren AKB
Unter L:
Jährlich stufen wir Ihren Vertrag entsprechend seinem Schadensverlauf im abgelaufenen Kalenderjahr für das folgende Kalenderjahr neu ein. Diese Einstufung und eine damit verbundene Beitragsänderung gelten ab der ersten Beitragsfälligkeit im Folgejahr.
Unter L 4:
Gilt das Kalenderjahr als schadenbelastet, stufen wir Ihren Vertrag nach den nachstehenden Tabellen zurück. Eine damit verbundene Beitragsänderung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im Folgejahr.
Weiter heißt es unter J 1:
Sie können jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsintervalle beantragen. Wenn Sie monatlich zahlen möchten, kann das nur per Abbuchung von einem Konto bei einem inländischen Geldinstitut erfolgen.
Das sind die marktüblichen Regelungen.
Bei Hauptfälligkeit 1.12. und vierteljährlicher Zahlweise wäre die erste Beitragsfälligkeit im Folgejahr der 1. März. Dann erfolgt die SFR-Anpassung. Das sagen diese AKB aus, nichts anderes. Von Hauptfälligkeit ist nicht die Rede in diesem Zusammenhang. Das Wort taucht dort überhaupt nicht auf.
Das kommt darauf an, wie man die erste Beitragsfälligkeit interprätiert. Wird wohl bei der Jahreszahlung so sein.
Nicht bei unterjährliche ZW.
Ich habe es anders kennengelernt, bei mir wurde bis zur Hauptfälligkeit (Beitragsfälligkeit in Deiner Darstellung) für das Ersatzfahrzeug (nach Totalschaden) der alte SFR berechnet.
Ich denke, mehr brauche ich dazu nicht posten.
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Bitte beachtet auch, dass die erste Beitragsfälligkeit bei VR-Wechsel außenordentlich ist; nämlich die Fälligkeit der Erstprämie.
Nimm bei dem neuen Versicherer doch eine neues Ablaufdatum auf den 01.01.17 vor, somit müsstest du dann zum 01.01.2016 auf die bessere SF Klasse gestuft werden. Ein Anruf direkt bei der neuen Gesellschaft bringt Klarheit.
MFG
Jürgen Link
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 20. Dezember 2015 um 09:49:25 Uhr:
Das kommt darauf an, wie man die erste Beitragsfälligkeit interprätiert. Wird wohl bei der Jahreszahlung so sein.
Nicht bei unterjährliche ZW.Ich habe es anders kennengelernt, bei mir wurde bis zur Hauptfälligkeit (Beitragsfälligkeit in Deiner Darstellung) für das Ersatzfahrzeug (nach Totalschaden) der alte SFR berechnet.
Ich denke, mehr brauche ich dazu nicht posten.
Da gibt es nichts zu interpretieren. Da guckt man einfach ins VVG. Oder schreibt die Gothaer an und fragt, was das Wort "erste" da soll. Ist doch absolut überflüssig.
Ich meinte natürlich die Ergo.