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SF Klasse vom VorversichererFalsch angegeben ?

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 13:11

Hallo ich habe ein "größeres" Problem denke ich ....

Ich habe die Versicherung gewechselt und habe wie das so üblich ist vom neuen Versicherer anhand meiner Angaben unter Vorbehalt die SF-Klasse wie von mir angegeben erhalten. Die ganze Berechnung des Beitrages stützt sich ja Hauptsächlich darauf mal abgesehen von der Regionalklasse. Nun hat mir mein neuer Versicherer geschrieben die Daten die von mir angegeben wurden seien Falsch und der Vorversicherer hätte mitgeteilt ich hätte die KFZ-Haftpflichtversicherung Schadenfreiheitsklasse SF 1 => 100% besitze !!???

Und dies obwohl ich seit dem 11.04.1996 einen Führerschein der Klasse 1B heute A1 besitze und seit dem 17.05.1999 die Klasse 3 heute Klasse B. Ich hatte bis auf 2 Frontscheiben und einen Nebelscheinwerfer bei Teilkasko ohne SB nie einen Unfall wie hoch ist nun meine SF Klasse wirklich werden hier die Jahre vom A1 mitgezählt oder nicht? Besteht ein Unterschied zwischen der SF in der Haftplicht und der Teilkasko bzw. warum ist dies so, da ja nie ein Unfall bezahlt werden musste?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 3. Februar 2020 um 16:43

Auf dem Anhang steht doch "Sie profitieren von einer Sondereinstufung..."

Damit ist doch alles klar und nur die echte SF wird der neuen Versicherung gemeldet.

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Gab es denn einen Rabattschutz im Vertrag? Wenn ja , dann hat die Vorversicherung gute Karten. Sorry!

am 9. Mai 2020 um 18:11

Rabattreter schon über 8 Jahre. Einmal in Anspruch genommen 2017. Letztes Jahr geringen Schaden selbst bezahlt. Der Rabattretter heisst doch so..und kostet ja auch nicht wenig...damit ich in der SF bleibe, oder?

Mit dem Rabatt Schutz bindet man sich ungewollt an die alte Versicherung.

am 9. Mai 2020 um 18:13

PS. Der Rabattretter wurde auch in der neuen Versicherung abgeschlossen.

am 9. Mai 2020 um 18:14

Aber von SF31 auf SF8??? Ist doch etwas happig, oder?

Ja, aber eben nur bei dem Versicherer bei dem Du den abgeschlossen hast!

Das ist ja der Sinn und Zweck der Übung.

Damit Du eben nicht vorschnell wechselst, wenn Du den 1x in Anspruch genommen hast.

Zitat:

@JBMenden schrieb am 9. Mai 2020 um 20:11:59 Uhr:

Rabattreter schon über 8 Jahre. Einmal in Anspruch genommen 2017. Letztes Jahr geringen Schaden selbst bezahlt. Der Rabattretter heisst doch so..und kostet ja auch nicht wenig...damit ich in der SF bleibe, oder?

Richtig,aber nur bei dieser Versicherung. Beim Versicherungswechsel wird der tatsächliche Schadensverlauf gemeldet.

Ist leider so und in der Beschreibung zum Rabatt Retter auch erläutert.

Moped war schneller

Zitat:

@JBMenden schrieb am 9. Mai 2020 um 20:14:34 Uhr:

Aber von SF31 auf SF8??? Ist doch etwas happig, oder?

Das wiederum liegt an Deinem neuen "günstigen" Versicherer.

Wenn der solche Stufungen hat, ist das eben so.

Edit: ( Evtl.täusche ich mich und es liegt in 1.Linie an der Rückstufung des Vorversicherers!)

Da scheinst Du Dich nicht wirklich gründlich mit den Bedingungen befasst zu haben, zu denen Du da abgeschlossen hast.

Auf alle Fälle würde ich keinen Rabatretter abschließen, wenn ich nicht vorhabe der Versicherung ewig treu zu bleiben!

Für Versicherungshopper ist ein Rabattretter ein absolutes NoGo.

Übrigens: ich habe hier schon einmal gelesen, daß es inzwischen Vers.geben soll, welche den SFR des Vorversicherers trotz Rabattretter und Schaden zuvor, direkt 1:1 übernehmen sollen.

Wäre dann in Deinem Fall die SF 31.

Aber frage mich nicht, welche Versicherungen genau das sind.

Hier wird wieder der Rabattretter und der Rabattschutz wild durcheinander geschmissen, so das am Ende der Laie wieder nicht durchblickt :rolleyes:. Wer den Unterschied nicht kennt, sollte die Finger von der Tastatur lassen.

Ich wette, beim TE geht es um den Rabattschutz und nicht den Rabattretter (außer der Vertrag ist schon Asbach).

Hier im Versicherungsforum gibt es mindestens einen ausführlichen Thread, in welchem der Unterschied ausführlich erklärt wird.

am 9. Mai 2020 um 21:18

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 9. Mai 2020 um 23:11:32 Uhr:

Hier wird wieder der Rabattretter und der Rabattschutz wild durcheinander geschmissen, so das am Ende der Laie wieder nicht durchblickt :rolleyes:. Wer den Unterschied nicht kennt, sollte die Finger von der Tastatur lassen.

Ich wette, beim TE geht es um den Rabattschutz und nicht den Rabattretter (außer der Vertrag ist schon Asbach).

Hier im Versicherungsforum gibt es mindestens einen ausführlichen Thread, in welchem der Unterschied ausführlich erklärt wird.

Wo kann ich den Bericht finden?

Ich habe mal ein bisschen gesucht.

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Die Threads solltest Du von Anfang an lesen, sonst könnte es etwas unübersichtlich werden.

Zu dem Thema gibts Stoff ohne Ende, einfach mal Rabattschutz / Rabattretter in die Suche eingeben.

Der TE hatte ein ganz anderes Problem, denn der Thread ist schon 10 Jahre alt.

Aber er wurde halt mehrfach von anderen wieder hochgeholt.

Aktuell reden wir über den Fall von „JBMenden“.

Rabattschutz, Rabattretter....ja, verschiedene Begriffe für 2 ähnliche , aber doch verschiedene Dinge.

Da JDMengen aber schon den Begriff Rabattretter gebracht hatte, habe ich den einfach weiterverwendet um ihn nicht zu verwirren.

Da er schon geschrieben hatte, daß er dafür Aufpreis gezahlt hat, und er von SF 31 schreibt, sollte klar sein daß es sich in seinem Fall nicht um einen älteren Vertrag mit Ende der Fahnenstange bei „SF 25 oder mehr“ handelt.

Er hat also lediglich den Aufpreispflichtigen „Rabattschutz“ und nicht den alten, nicht Aufpreispflichtigen „Rabattretter“ .

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. Mai 2020 um 20:29:11 Uhr:

Übrigens: ich habe hier schon einmal gelesen, daß es inzwischen Vers.geben soll, welche den SFR des Vorversicherers trotz Rabattretter und Schaden zuvor, direkt 1:1 übernehmen sollen.

Wäre dann in Deinem Fall die SF 31.

Aber frage mich nicht, welche Versicherungen genau das sind.

Es gibt Versicherer, die manche Sondereinstufungen des Vorversicherers übernehmen. Hierzu kann auch ein vorheriger Rabattschutz gehören. Das findet sich dann in den Angeboten. Bei den preiswertesten Online-Versicherern ist das eher selten bzw. wird ausdrücklich ausgeschlossen (R+V24). Findet man deshalb auch nicht in den gängigen Vergleichsportalen. Also Makler oder Vertreter fragen.

Rabattschutz bedeutet nebenbei nicht, dass der Vertrag unfallbedingt nicht teurer wird. Trotz Rabattschutz kann der Vertrag saniert werden, also andere Rabatte/Boni aus der Abwerbung werden gestrichen und/oder es gibt einen Aufpreis oder sogar Rauswurf, i.d.R in Abhängigkeit der Gesamtrentabilität des Kunden. Passiert in letzter Zeit schon mal häufiger.

am 10. Mai 2020 um 11:09

Herzlichen Dank für die schnellen und informativen Einträge. Hat mir sehr weitergeholfen.

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