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SF Klasse vom VorversichererFalsch angegeben ?

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 13:11

Hallo ich habe ein "größeres" Problem denke ich ....

Ich habe die Versicherung gewechselt und habe wie das so üblich ist vom neuen Versicherer anhand meiner Angaben unter Vorbehalt die SF-Klasse wie von mir angegeben erhalten. Die ganze Berechnung des Beitrages stützt sich ja Hauptsächlich darauf mal abgesehen von der Regionalklasse. Nun hat mir mein neuer Versicherer geschrieben die Daten die von mir angegeben wurden seien Falsch und der Vorversicherer hätte mitgeteilt ich hätte die KFZ-Haftpflichtversicherung Schadenfreiheitsklasse SF 1 => 100% besitze !!???

Und dies obwohl ich seit dem 11.04.1996 einen Führerschein der Klasse 1B heute A1 besitze und seit dem 17.05.1999 die Klasse 3 heute Klasse B. Ich hatte bis auf 2 Frontscheiben und einen Nebelscheinwerfer bei Teilkasko ohne SB nie einen Unfall wie hoch ist nun meine SF Klasse wirklich werden hier die Jahre vom A1 mitgezählt oder nicht? Besteht ein Unterschied zwischen der SF in der Haftplicht und der Teilkasko bzw. warum ist dies so, da ja nie ein Unfall bezahlt werden musste?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 3. Februar 2020 um 16:43

Auf dem Anhang steht doch "Sie profitieren von einer Sondereinstufung..."

Damit ist doch alles klar und nur die echte SF wird der neuen Versicherung gemeldet.

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Oder unterlag der Vertrag einer Sondereinstufung

VORVERSICHERER ist die Huk-Coburg.

Es handelt sich um eine Zweitwagenversicherung ohne Unfallereignis.

Hab die letzte schadenfreiheitsklasseeinstufung des Vorversicherers als Bild dieser Nachricht angehängt.

Entgegen der dortige Angabe hat der selbe Vorversicherer meinen aktuellen versicherer eine SF Klasse 1 mitgeteilt

Img-20200203-151733

Ich vermute auch eine Sondereinstufung bei der alten Versicherung, und diese gilt eben nur bei dieser. Da fallen oft VN drauf rein, wenn sie zu einer preiswerteren wechseln und dann der SFR ein anderer ist, der mitgeteilt wird. Shit happens

Edit:

Passt doch: Beim neuen Versicherer ist das kein Zweitwagen.

Steht auch dort: „ Sie profitieren von einer Sondereinstufung.“

am 3. Februar 2020 um 16:43

Auf dem Anhang steht doch "Sie profitieren von einer Sondereinstufung..."

Damit ist doch alles klar und nur die echte SF wird der neuen Versicherung gemeldet.

So ist es. Alles korrekt. Der Zweitwagen wurde bei der HUK als "Treuebonus" sozusagen in SF 4 statt der oft üblichen SF 1/2 eingestuft.

Wirst Du "untreu" ist auch dieser Bonus weg.

Tipp von Sohn 2 (ist bei einer Versicherung):

Den Wisch mit der Sondereinstufung einreichen. Einige Versicherungen erkennen das an und stufen dann um.

Darauf besteht keine Rechtsverbindlichkeit!

Sein Arbeitgeber macht das.

Die Sondereinstufungsthematik ist wohl Neuland für mich.das Auto war tatsächlich erst etwas mehr als ein Jahr beim Vorversicherer versichert.paradoxerwese ist die Beitragssumme beim jetzigen Versicherer immer noch etwas günstiger,als beim Vorversicherer mit sondereinstufung.

Mal was anderes fragen.

Mein erstfahrzeug hat SF Klasse 14 .

Sollte ich dieses abmelden/aufgeben,kann ich dann das Zweitfahrzeug gleichfalls mit SF Klasse 14 versichern.

Oder geht diese über die Jahre langwierige gesammelte SF Klassifizierung verloren?

Nee - Geiz ist geil funktioniert nicht immer...

Manchmal ist es besser jemanden zu fragen, der sich damit auskennt...

Eine Versicherungsagentur oder so... ;)

SF geht NICHT verloren, waren mal sieben Jahre,

Mein erstfahrzeug hat SF Klasse 14 .

Sollte ich dieses abmelden/aufgeben,kann ich dann das Zweitfahrzeug gleichfalls mit SF Klasse 14 versichern.

JAAA

 

Wenn weg, dann WEG. Der Rabatt liegt am FAHRER, nicht an der Karre!!!

Also an dem Vertrag, den der Fahrer hat mit SFR

Was ist wohl an der Aussage richtig?

Was soll nicht richtig sein?

Ich habe einen KFZ-Vertrag bei einer Versicherung (20.100.200.30), seit 14 Jahren unfallfrei (SF14) für meinen VW Golf. Kaufe ich mir jetzt einen Passat, melde ihn als Zweitwagen an, hat er SF4.

Melde ich den Golf ab und den Passat auf den Vertrag 20.100.200.30 an, hat er SF14.

seit wann hat der Fahrer einen SFR, den hat immer der VN

Ich bin beim Fahrer vom VN ausgegangen. Sorry, das trifft natürlich nicht immer zu. Mein Fehler

am 9. Mai 2020 um 18:03

Mich hat es vor 2 Wochen erwischt.

Sf31 letzte Rechnung und sogar von der alten Versicherung das Angebot für mein neues Auto so angegeben.

Ich habe das Angebot eines Mitbewerbers vorgezogen. Jetzt die Mitteilung des neuen Versicherers bekommen, dass der Vorversicherer statt SF 31 die SF8!!! übermittelt hat. Das macht 190% Mehrkosten aus! Der Vorversicherer quatscht da was von "Rabattretter" wird ausgerechnet etc. Ich habe dem neuen V. alle Znterlagen vom Vorv. geschickt. Letzte Police, letzte Rg. und auch das Angebot. Für die zählt nur die übermittelte SF8 des Vorversicherers. Kann da die Verbraucherzentrale o.ä. weiterhelfen?

Hattest Du den einen Rabattretter beim alten Versicherer inkludiert?

Hattest Du einen (oder mehrere) Schadensfall während der Zeit beim alten Versicherer?

Wenn beides ja, wird nichts zu machen sein.

Das ist eigentlich schon lange allgemein bekannt, daß diese Rabattretter nur bei diesem Versicherer gelten.

Damit will man ja die Kunden an sich binden...

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