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Servicevertrag für Privatkunden

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 30. Juli 2016 um 7:23

Nach Abgasskandal bietet Audi für Privatkunden einen Service- oder Wartungsvertrag preiswerter, als sonst an. Mein Freundlicher hat diesen Vertrag auch für mein Fahrzeug A4 2.0 TDI mit dem Schummelmotor angeboten. Der Unterschied zu den "normalen" Verträgen ist, dass ich diesen Vertrag für 2 Jahre bis 40000km abschließe und NICHT kündigen kann...nicht mal, wenn ich das Fahrzeug verkaufe oder das Fahrzeug einen Totalschaden haben sollte. Kosten sollte der Vertrag 15€ monatlich.

Meine Frage hierzu: hat jemand schon diesen Vertrag abgeschlossen? Sind die Bedingungen auch so, wie ich geschildert habe oder sind diese variabel? Ist der Vertrag v. Autohaus oder direkt v. Audi?

Ich denke, dass der Vertrag gut für mich wäre (2 Durchsichten in 2 Jahren wären kostenlos dabei), allerdings diese Unkündbarkeit macht mir Bauchschmerzen...denn ich müsste trotz Verkauf oder Totalschaden 2 Jahre voll bezahlen (also auch dann, wenn ich das Auto nicht mehr habe)

Vielen Dank für euere aussagekräftige Antwort!

Beste Antwort im Thema

Der Vertrag läuft über die Audi-Leasing. Bei Verkauf, Diebstahl oder Totalschaden hast du eine Kündigungsmöglichkeit, zumindest laut meinem Service-Vertrag, der auch für Schummelmotor-Betroffene ist. Siehe Anhang. Denke, das dürfte bei Deinem Vertrag nicht anders sein und der Berater hat keine Ahnung. Das komplette Vertragswerk habe ich in einem früheren Beitrag im großen Schummelmotor Thread hier im B8 Forum eingestellt.

Wie die anderen hier schreiben, es lohnt sich.

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Habe diesen Vertrag auch abgeschlossen und er hat sich bereits bezahlt gemacht nach der ersten Inspektion, die ich sofort nach Abschluss habe durchführen lassen. Kostete 400€ inkl. Audiöl und ich zahle 360€ in 2 Jahren...

Was mir sorgen macht sind die max 20000km pro Jahr und 40000 km insgesamt. Mein Händler wusste nicht, ob ich nach 30000km zur nächsten Inspektion wiederkommen kann, wenn ich diese in einem Jahr fahre. Kann also sein, dass ich keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen werden kann...trotzdem hätte ich ca 40€ gespart und kann die Inspektion auf "Raten" zahlen.

Hallo,

Der Vertrag kommt von der audi Leasing, und preiswerter geht kaum noch da alle Service Meldungen inkl. Material abgedeckt sind Öl, Filter, Bremsflüssigkeit und bei der ersten Durchsicht hast du den kompletten Betrag der über zwei Jahre verteilt wird schon 2x rein, ich selbst habe den mit 86 tkm bei meinem Q5 Bj 2010 abgeschlossen

Themenstarteram 30. Juli 2016 um 7:51

Hallo Jules87 und sel69,

danke für die schnelle Antworten! Gefühlsmäßig bin ich schon für diesen Vertrag...aber die Frage bleibt: habt ihr auch keine Kündigungsmöglichkeit?

Der Vertrag läuft über die Audi-Leasing. Bei Verkauf, Diebstahl oder Totalschaden hast du eine Kündigungsmöglichkeit, zumindest laut meinem Service-Vertrag, der auch für Schummelmotor-Betroffene ist. Siehe Anhang. Denke, das dürfte bei Deinem Vertrag nicht anders sein und der Berater hat keine Ahnung. Das komplette Vertragswerk habe ich in einem früheren Beitrag im großen Schummelmotor Thread hier im B8 Forum eingestellt.

Wie die anderen hier schreiben, es lohnt sich.

Seite-4

So sieht es bei meinem auch aus.

am 30. Juli 2016 um 8:05

Hallo mr.timer,

ich habe den Vertrag auch und er kann natürlich von beiden Seiten gekündigt werden.

Themenstarteram 30. Juli 2016 um 8:15

Hallo saxoholic,

diese Kündigungsklausel habe ich bei "normalen" Verträgen gesehen. Bei dem preiswerten Verträgen (eine minimale Entschädigung v. Audi wegen Betrug an Kunden) wäre eine Kündigung ausgeschlossen - zumindest so hat mir mein Freundlicher erklärt. Angeblich , weil der Kunde dann gleich nach der kostenlosen Wartung gleich den Vertrag kündigen könnte...

Hast du meinen Beitrag und Anhang weiter oben mal angesehen!? Ich habe wie bereits geschrieben genau einen dieser "preiswerten" "Entschädiungsverträge" und da ist die Klausel definitiv drin, also wenig Grund zum Zweifeln... Keine Ahnung warum dein Freundlicher sowas behauptet.

Und du kannst ja nicht mal eben nach eine Wartung kündigen, sonst müsstest du ja einen Nachweis über Verkauf des Wagens liefern, und das macht doch deswegen keiner...

Themenstarteram 30. Juli 2016 um 8:39

Zitat:

@Elmo1978 schrieb am 30. Juli 2016 um 10:33:22 Uhr:

Hast du meinen Beitrag und Anhang weiter oben mal angesehen!? Ich habe wie bereits geschrieben genau einen dieser "preiswerten" "Entschädiungsverträge" und da ist die Klausel definitiv drin, also wenig Grund zum Zweifeln... Keine Ahnung warum dein Freundlicher sowas behauptet.

Und du kannst ja nicht mal eben nach eine Wartung kündigen, sonst müsstest du ja einen Nachweis über Verkauf des Wagens liefern, und das macht doch deswegen keiner...

Super Beitrag, ich bin beruhigt! Vielen Dank!

Es hat mich schon geärgert, dass mein "Freundlicher" so ein Blödsinn erzählt.

Ich werde doch ein paar Wörtchen mit ihm reden!

Ich danke für alle, die mir geantwortet haben!

Somit ist mein Anliegen erledigt und das Thema kann beendet werden!

am 30. Juli 2016 um 8:54

Ich habe den Service-Vertrag ebenfalls abgeschlossen (15€ pro Monat mit 20.000Km jährlicher Fahrleistung) - 177 PS A4 2.0TDI FL Handschalter.

Er ist allerdings scheinbar auch durchaus für jemanden interessant bzw. abschließbar, der mehr als 20.000 pro Jahr fährt. Laut meinem Freundlichen und dem Kleingedruckten kommt es nämlich auf die Gesamtfahrleistung an - egal, ob diese in einem halben, einem oder zwei Jahren gefahren wird:

Max. Gesamtfahrleistung des Vertrages: 20.000 Km pro Jahr * 2 Jahre = 40.000 Km

Innerhalb der 40.000 Km (bis zu max. 2 Jahre lang) sind die Ölwechsel + Inspektionen abgegolten (max. 6 Service-Ereignisse). Sollte man also die 40.000 Km früher voll haben, wird danach nichts mehr auf Basis des Vertrages geleistet und man zahlt einfach weiter die 15€ pro Monat bis zum Vertragsende.

Für mich kann es nicht besser laufen: wahrscheinlich fallen bei mir die 120.000er und 150.000er Inspektion sowie ein Ölwechsel in den Vertrag - das alles für 360€ fix ist unschlagbar...

Aber solltest du in den zwei Jahren mehr als 40000km fahren, muss man einen Betrag nachzahlen, so lese ich es zumindest aus dem Bedingungen des Vertrages. Am Ende nach zwei Jahren muss der KM-Stand auch durch den Händler an Audi gemeldet werden.

So ganz durchsichtig ist das alles für mich noch nicht.... Aber abgeschlossen habe ich ihn trotzdem, weil es sich schon bei einer Inspektion lohnt.

Hallo.

Ist es ggf. Irgendwem aus Österreich schon gelungen an so einen 15€ Vertrag zu kommen!?!? (Bin beim Händler & Porsche Salzburg leider bis dato gescheitert... angeblich nicht für Ö Markt...)

Bin ansonsten voll bei euch - also wenn geht fix abschließen! Kosten sind mit einem Ereignis herinnen & mein nächstes wäre sogar das große 120000er mit MT Öl Wechsel. Da braucht man nicht nachdenken!!!

am 30. Juli 2016 um 12:45

Bzgl. der Nachzahlung:

 

Ich lese / verstehe das so: wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird (und nur dann) wird nachgerechnet, wie viele Km man hätte bis dahin fahren dürfen. Beispiel: Kündigung nach 13 Monaten. Dann hätte man bis dahin 13/24stel von 40.000 Km fahren dürfen. Wenn man bis dahin mehr gefahren ist, muss man je zuviel gefahrenem Km nachzahlen.

 

Im Fall, dass der Vertrag regulär nach 24 ausläuft, passiert gar nichts...

 

Ist aber nur mein Verständnis der Klausel und hoffe mal, dass ich das richtig verstanden habe ;-)

Gibt es das Angebot auch für den 3.0 TDI?

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