Senator B - Karosserieschaden - Wie optimal instandsetzen?

Opel Senator B

Hallo miteinander,

just heute ist bedauerlicherweise eine Dame, um die Ende 40, auf dem Parkplatz mir rückwärts, mit "Rollgeschwindigkeit leicht bergab" und verlaßend auf ihre aktstische Einparkhilfe in meinen Senator gefahren.

Kofferraumblech übelst eingedrückt, Stoßtange sitzt noch fest, jedoch das darunterliegende Blech ebenfalls massiv eingedrückt.

Gegnar war ein Toyota Avensis Caravan II, in Schrittgeschwindigkeit. Habe euch einmal ein Bild angefügt. Morgen will ich, mit ihr zusammen, in die Opel Vertragswerkstatt und sie wollte die Kosten ohne Versicherung tragen.

An ihrem Caravan kann man, außer leichten Kratzern am Stoßfänger, nichts sehen. Aber von Ihrem Auto befinden sich Lackspuren an meinem.

Schriftliche Schuldzusage habe ich selbständig bereits verfasst und von ihr Unterschreiben laßen. Vermutungen durch Bekannten wurde gesagt, daß die Karosserie wohl verzogen sein wird und ein neues Blech hinenin muss und mit mindestens 2500,-€ zu rechnen sein wird.

Bin doch sehr"fertig mit der Welt".

Grüße Reiner

Beste Antwort im Thema

Hi Leute,
es ist ein "Unerlaubtes entfernen vom Unfall Ort"!!!!!!!!

Habe gerade mit Reiner telefoniert.

Die Dame ist in sein Auto gefahren, hat dann kurz gewartet und ein Zettel ans Auto gemacht.
Als Reiner dann zum Auto kram, hat er den Schaden erst gar nicht wahr genommen. Erst als er den Zettel gefunden hat, wurde er auf dem Schaden aufmerksam.

Und einfach einen Zettel ans Auto machen, nach einen Unfall, reicht nun mal nicht.
Wenn man dann den Unfallort verlässt, hat man sich innerhalb von 24 Std bei der Polizei zu melden. Was die Frau auch nicht gemacht hat.

Und da her ist es wie man im Volksmund sagt Unfallflucht.

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Prima. Drücke dir weiter die Daumen. Man sollte bei der Anwaltswahl immer darauf achten, das es ein Fachanwalt für den Bereich ist. Oder zu einer größeren Kanzlei gehen, die Fachanwälte für alles hat. Die sind aber oft auch etwas teurer.

Dann wollen wir mal hoffen, dass es jetzt alles gut wird.

Hallo @Wolfgang_II , Hallo @BMW-Biker007 Gerhard, ich danke Euch, bin darüber auch sehr positiv erfreut und sehe der Angelegenheit sehr positiv entgegen. Mein Anwalt rechnet schon damit, dass ab Montag der Senator repariert wird schon!

Hab ihm nen lobendes und erfreuendes Fax zurück gesendet, auch Lob möchte ich nicht unterbieten....

Halt Euch weiterhin auf dem Laufenden, viele Grüße an alle...

Hallo zusammen,
leider bislang immer noch keinerlei Reaktionen (als sind alle bei der Versicherung verstorben) bei mir oder meinem Anwalt eingetroffen. Ich halte euch aber auf dem laufenden weiterhin.
Grüße an alle!

P.S.:Soeben freundlich meine Kanzlei angerufen, vergangene Woche Donnerstag wurde die Versicherung nochmals zur Reaktion, bislang kein Feedback zurückgekommen.... Frist wurde jedoch keine benannt, nur eine "sehr zeitige Rückmeldung erbeten"

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4 Wochen sind für die Schadensabwicklung keine Zeit. Wenn dein Anwalt in 1 Woche noch keine Reaktion hat dann sollte er einen Termin setzen. Aber das weiß er schon selber. Ist halt ärgerlich, dieses Verhalten der Versicherungen. Aber 4 - 8 Wochen ist völlig normal.

Normal ist 1 Tag!
Wenn alles regulär läuft!
Die zahlen schließlich den Leihwagen!
Nach einem Tag hat man spätestens von der Versicherung das Angebot der Reparatur in einer von der Versicherung genannten Werkstatt!
Man soll auf einen Gutachter verzichten und braucht keinen Rechtsanwalt (l.t. Versicherung)!
Man bekommt einen Leihwagen vor die Tür und der Unfallwagen wird abgeholt!
Repariert und gereinigt wird einem sein Fz. wieder gebracht!
So sparen Versicherungen Kosten!
Teure Rechtsanwälte, Gutachter , Leihwägen und das Fz. wird in preisgeknebelten Firmen repariert!
Wenn ich nach 2 Tagen nichts höre, genügt ein Anruf. Wenn die merken daß man sich etwas auskennt,
und sagt daß man einen Leihwagen benutzt, werden die schneller als man glaubt!
Ich nehme spätestens 2 Stunden nach einem Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Habe keine Lust mehr auf die Spielereien der Versicherungen!

Bei meinem "Unfall" hat der Papierkrieg auch knapp 4 Wochen gedauert. Die Versicherung wollte immer neue Unterlagen.

ups.... falscher thread....😰

Die Fehler hat er ja schon anfangs gemacht!
Und wenn der Anwalt nach so langer Zeit kein Ergebnis hat????
Sein finanzielles Interesse ist wohl niedrig zu bewerten! (die des Anwalts)
Wenn da vorher schon viel falsch gemacht wurde.
Sorry! kenns Anders!
Wenn mein Schaden nicht nach einer Woche (nach Schadenshöhe auch zwei) behoben und bezahlt ist, läuft was falsch!

Hallo zusammen,

gestern kam per Telefax die Kostenzusage, für die Übernahme, der Austauschkosten. Zwar stand in dieser drinne, daß lediglich ersteinmal für die im Gutachten genannten 1780,00€ übernommen wird, aber unser Anwalt tritt dennen dabei direkt nochmal auf die Füße, sodaß auch die von Opel genannten 2800,-€, mit MwSt, übernommen werden.

Den Termin habe ich für die übernächste Woche, Montag, bereits mit Opel ausgemacht und werde euch weiterhin auf den Laufenden halten, insbesondere verlangen, daß ich von Opel Etappenbilder wünsche.

Weil ich darüber so glücklich war, hab ich meinem Anwalt gleich nen neues Mandant erteilt, daß die fehlerhaft verbaute Autogasanlage direkt nochmal angegriffen wird, sodaß der Einbaubetrieb bei den 6 Nachbesserrungen, die nichts brachten, Geld für in einem Fremdbetrieb für die Instandsetzung anzufallenden Kosten tragen muss. Und auch, die für meine nutzlosen Anreisen angefallenen Kraftstoffkosten zu ersetzen hat, immerhin 560,-€uro.

Viele Grüße an Alle, und frohe Ostern!

Da hast Du auch wohl gute Chancen. 3 Nachbesserungsversuche musst Du gewähren, alles Weitere geht zu Lasten des Einbaubetriebs.
Wir drücken dir weiterhin die Daumen.

Hallo zusammen,

bislang bequemte der Gutachter sich immer noch nicht, sein Gutachten auf die neue Seitenwand umzuschreiben, aber der Anwalt bleibt dran. Dabei hab ich heute gesehen, hat sich wohl die Spur etwas im Sturz verstellt, sodaß bei Beladung hinten die Reifen am Radhaus schleifen. Aber das hatte der Anwalt schon erahnt und würde den auch gleich mit gemacht werden.

Habe leider deswegen bei Opel den Termin stornieren müßen, aber ich rechne jeden Tag mit der Zusage.

Langsam aber sicher lösen sich auch die dadurch angedockten Verkleidungen auf, heute flog bei 170 die Entlüftungsklappe davon, welche schon seit Tagen klapperte.

Rost hat sich soweit da direkt mit Rostschutz behandelt keiner angesetzt.

Wenn es losgeht, werd ich die erhaltenen Bilder auch posten, kommt ja auch nicht alle Tage vor, ein 24 Jahre alter Senator für 3000,-€ reparieren zu lassen.

Grüße an alle

P.S.: Seit Kauf mitlerweile 40.000 (!) Km fehlerfrei heruntergefahren, zum Tüv im September müßen lediglich Bremsen vorne, Endtopf, Mitteltopf und die Achsmanchetten, sowie nen kleines Rostloch im Querträger gemacht werden^^ Das, für 24 Jahre Fahrzeugalter....

Hallo zusammen,

leider, leider, sind bislang immer noch keine weiteren Näherungsversuche zum Ziel ersichtlich. Anwalt tröstet mich mit "billigen" Ausreden Woche für Woche hin, welche meine Rechtsschutz sogar als billige Lüge empfindet auf Nachfrage bei ihm. Aber ich bleibe dran. Er soll auf jeden Fall anständig repariert werden. Bald steht der Tüv an, dafür bekam er letzte Woche eine Grundüberholung (komplette Abgasanlage ab Kat, Bremsen komplett, Vorderachse komplett, origiginal Fahrwerk zurückgerüstet.....außer nen kleines Loch über der HA/Rückbank hat er echt kein Rost)

Wenns nso weiter geht werde ich wohl wieder den Anwalt wechseln müßen. Finde doch sehr schade, dass diese einen nicht direkt sagen können, dass zeitlich keine Möglichkeit besteht anstatt einen hinzuhalten.

Halte Euch weiter auf dem Laufenden, viele Grüße Reiner

Habe mich gerade durch diesen elend langen tread gewühlt und möchte auch noch meinen Senf dazu geben :-) der aber für den ein oder anderen von Interesse sein könnte.

Reiner, wenn du deinen Senni ohnehin reparieren willst, dann solltest du die fachgerechte Reparatur vorfinanzieren. Wenn das nicht geht, was ja keine Schande wäre, dann solltest du deinen jetzigen Anwalt darüber informieren, dass du es nicht vorfinanzieren kannst und er soll deshalb von der gegnerischen Versicherung einen Vorschuss auf die Reparaturkosten oder ein Darlehen in gleicher Höhe anfordern (ganz wichtig: das muss in nachweisbarer Form geschehen!!!!). Zuvor wäre es für dich günstig, wenn du mal bei einem TÜV/Dekra Stützpunkt oder einem Sachverständigen deines Vertrauens (ggf. fragst du mal deinen FOH, mit dem du ja zufrieden bist, ob der einen Sachverständigen an der Hand hat) vorbeischaust und fragst, ob der Senni so wie er ist, denn überhaupt noch verkehrssicher ist (scharfkantige abstehende Teile, z.B. beschädigte Stoßstangen, werden ja bei einer HU bemängelt und ggf. gibt es dann keine Plakette). Wenn er nicht verkehrssicher ist, dann lass dir das sachverständig bescheinigen (aber nicht die Plakette abkratzen). Dann lässt du ihn halt stehen und wenn du keinen eigenen Ersatzwagen hast, dann wird die Sache interessant, weil du dann Nutzungsausfall verlangen kannst und zwar bis zur erfolgten Reparatur und das kann für die gegnerische Versicherung teuer werden, wenn sie dir die Reparatur nicht vorfinanzieren und du es selbst auch nicht kannst und siehe da, ab dann arbeitet die Zeit für dich. Viele Versicherungen sind für diese Taktik zu betriebsblind um zu erkennen, dass das auf Zeit spielen in dieser Konstellation finanziell ganz böse zu Lasten der Versicherung geht. Auch vor Gericht verlieren die Versicherer in dieser Konstellation regelmäßig, selbst wenn der Nutzungsausfall enorm weit über den Sachschaden oder den Wiederbeschaffungswert hinausgeht. Sollte der Sachbearbeiter bei deiner gegnerischen Versicherung so etwas schon mal gehabt haben, dann wird er von seinem Abteilungsleiter eine Ansage bekommen haben, dass er so etwas kein zweites mal verbocken soll. Auch das wäre für dich günstig, weil die gegnerische Versicherung dann ganz fix in die Puschen kommen wird und die Sache reguliert.

Man braucht für sowas einen Anwalt, der sich mit der Schadensregulierung auskennt, der sowas also mehr als nur selten auf dem Tisch hat. Das muss kein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein, nur muss er verstehen worum es geht. Hör da auf dein Bauchgefühl und nicht auf irgendwelche Anpreisungen im Netz. Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis sind oft ganz richtig. Auf deinen jetzigen Anwalt solltest du nicht sauer sein. Es sieht doch so aus, dass er bislang alles richtig gemacht hat (vorstehendes kannst du ja noch mit ihm besprechen und auf den Weg bringen), d.h. deine Ansprüche wurden geltend gemacht. Er kann nichts dafür, dass die gegnerische Versicherung sich nicht auskäst. Naja gut, man könnte der Versicherung inzwischen eine Klageandrohung mit letzter Fristsetzung geschickt haben. Aber der, der immer alles richtig macht, der ist noch nicht geboren worden. Die Argumentation in Richtung Youngtimer ist jedenfalls richtig, nur leider braucht man Geduld und Sitzfleisch, diese nicht alltägliche Richtung auch zu Ende zu bringen (d.h. bis die gegnerische Versicherung es endlich begreift). Das ist rechtlich nämlich ein wenig exotisch, soll heißen, es kommt eher sehr selten vor. Das hat zur Folge, dass man bei der gegnerischen Versicherung mal fragen sollte, ob man wegen der schon verstrichenen Zeitspanne die Abteilungsleitung anfragen soll, damit der Vorgang etwas beschleunigt bearbeitet wird. Das hilft meistens schon.

Ansonsten ist zu sagen, dass du Anspruch darauf hast, dass die reinen Reparaturkosten auf jeden Fall bis zu einer Höhe von 130% des Wiederbeschaffungswertes erstattet werden, wenn du eine fachgerechte und vollständige Reparatur hast durchführen lassen. Zusätzlich besteht Anspruch auf Zinsen, entstandene Sachverständigenkosten (soweit man bei verständiger Würdigung als Ottonormalbürger diese Kosten als notwendig ansehen konnte dann auch mehrere), der Nutzungsausfall auch wenn er irre hoch ist, eine Aufwandspauschale zw. 15,- und 25,- € und auch die Anwaltskosten (ggf. auch die Mehrkosten durch den hier wohl erforderlich gewesenen Anwaltswechsel). Dabei ist es logisch, dass die sachverständige Bewertung des Zustands vor dem Unfall der Dreh- und Angelpunkt für die Frage der zu erstattenden Reparaturkosten ist. Und das ist für einen angehenden Youngtimer nicht ganz einfach. Da brauchts einen engagierten Gutachter, der sich auch mit dem Marktsegment auskennt (da muss man ggf. eine Weile rumtelefonieren / recherchieren). Ein gut im Futter stehender Senni hat bestimmt eine Wertsteigerungsaussicht, wenn er erstmal die 25 Jahre erreicht hat und später mit 30 ein H-Kennzeichen dran kommen kann (also keine verbastelte Kiste).

Zum Schluss sollte aber auch klar sein, dass so eine Sache für den Anwalt sicherlich auch nicht so ganz der Mittelpunkt des Arbeitsuniversums ist. Klar, er verdient daran. Bei dem maßgeblichen Schadensbetrag (die zu erstattenden Repraraturkosten) ist das aber jetzt auch nicht so dolle, wenn man daran denkt, dass er davon sein Büro, Personal, Sachkosten und die heimische Haushaltsgeldvernichtungsmaschinerie füttern muss. Manchmal dauern solche Sachen einfach lange, wenn die Versicherungen sich unberechtigt quer legen und die Sache evtl. vor Gericht ausgetragen werden muss. Da hat dann nur das Gericht Einfluss auf die Zeitspanne, die es bis zum abschließenden Urteil braucht. Da ist von 3 Monaten bis mehrere Jahre irgendwie alles schon mal da gewesen. Da muss man aber keine grauen Haare drüber bekommen, weil der Nutzungsausfall und die Zinsen, die sich während eines Gerichtsverfahrens aufbauen, die bekommt man bei den Banken erst wieder, wenn Griechenland der Wirtschaftsmotor Europas geworden ist (kleiner Spaß zum Ende).

Also, halte durch und Kopf hoch!

Grüße

Oje.... das ist ja echt traurig wie man manchmal hingehalten wird....

Bei Autoschäden hatte ich bisher immer Glück- spätestens nach 2 Woche war immer alles erledigt...

Meine Fahrradgeschichte- altes SOMEC- Rennrad aus den 70iger, welches durch Vorfahrtsmissachtung des Unfallgegners ein um 2cm gestauchtes Oberrohr hat zieht sich nun schon 3 Jahre und 3 Monate... Verschleppt hat es aber der einzige Fahrradgutachter den es in FFM gibt... der bastelt seit fast 3 Jahren am Gutachten und hat vom Gericht schon 2000,- Strafe aufgebrummt bekommen- ohne Wirkung....

Seit dem warte ich auf die Kosten für meinen Gutachter und die Reparaturkosten...
wie du siehst kann man alles noch toppen...

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