Selbstgeprägte Kennzeichen
Hey,
Das originale Kennzeichen verschandelt viele Autos einfach viel zu sehr, deswegen hätte ich mal eine Frage zu folgendem Szenario: Ich lass mir für meinen Pkw von einem der vielen Kennzeichenpräger im Internet ein Leichtkraftradkennzeichen prägen, welches die selben Buchstaben und Zahlen wie mein jetziges Kennzeichen hat. Dieses montiere ich an meine Stoßstange, führe das originale Kennzeichen aber immer mit.
Ich weiß, dass es nicht legal ist, aber wie hoch würde die Strafe ausfallen, wenn man mich damit anhalten würde? Auf dem neuen Kennzeichen sind ja keinerlei Siegel. Und das Wappen des Landkreises kann man sich ja auch nicht einfach so besorgen.
Danke für eventuelle Antworten 🙂
Beste Antwort im Thema
Geht es noch gut? 🙄 Nennt sich Kennzeichenmißbrauch, Siegel nachmachen ist Urkundenfälschung. Man glaubt es einfach nicht was hier teilweise abgeht....🙄
65 Antworten
Wenn du sagst, das es erst gerade abgefallen ist, und du es vor ihren Augen nicht wirklich fest anbringen kannst, ohne das die Gefahr besteht es wieder zu verlieren können sie auch nicht wirklich viel machen. Aber da ein anderes Schild dran ist kann man von Vorsatz sprechen, und das sieht dann auch wieder anders aus.
Schon klar 🙂
Naja. Ich werd mir mal die Bestimmungen ausdrucken und nochmal aufs Landratsamt wandern. Vlt rücken sie dann wenigstens die etwas kleineren Kennzeichen (340x200) raus. Danke für eure Antworten.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
40 € + 1 Sammelpunkt für die Inbetriebnahme ohne vorgeschriebene Kennzeichen.
Ohhh das reicht bei weitem nicht .. Wens blöd kommt kan sich der Beamte so richtig austoben
könnte so aussehen
1. Kennzeichen nicht zulässiger Größe : erstes vergehen = Urkundenfälschung..
2. Landeswappen nicht zulässiger größe : zweites vergehen = Urkundenfälschung
3. TüvPlakette Unzulässiger größe : drittes vergehen = Urkundenfälschung
4. Durch zu kleines kennzeichen ggf unzureichende oder unzulässige Kennzeichenbeleuchtung Erlöschen der betriebserlaubnis, drei Punkte und ca 150 Euronen und so weiter und so weiter..
Viel vergnügen bei einer Kontrolle ..
Wenn das kennzeichen durch die geringere größe nicht mehr korrekt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von re links seitlich usw deutlich lesbar ist gibtes noch extra was auf die mütze,.. das dürfte zur stillegung , ggf sogar zum Beschlagnahmen aus Beweissicherungsgründen des Fahrzeuges führen bzw ausreichen.
Ich kenne Fälle als ein Mopedfahrer im Nachbarbundesland Tüveintragungen machen lies und an der Landesgrenze bzw kurz dahinter gestoppt wurde. Er meinte alles sei eingetragen doch der Beamte meinete nur Hier ist die STVZO und legte einen dicken Wälzer aufs Autodach,... die karre wurde abgeschleppt und der biker hat verloren ( im Nachfolgenden Prozess) .
Hier könnte es ähnlich laufen. wenn die Staatanwaltschaft ein exempel Statuieren will kanns richtig Übel werden. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
1. Kennzeichen nicht zulässiger Größe : erstes vergehen = Urkundenfälschung..
2. Landeswappen nicht zulässiger größe : zweites vergehen = Urkundenfälschung
3. TüvPlakette Unzulässiger größe : drittes vergehen = Urkundenfälschung
4. Durch zu kleines kennzeichen ggf unzureichende oder unzulässige Kennzeichenbeleuchtung Erlöschen der betriebserlaubnis, drei Punkte und ca 150 Euronen und so weiter und so weiter..
......die Frage ist doch, ob es Urkundenfälschung ist, wenn keine Plaketten drauf sind und die Kennzeichenbeleuchtung (wie vermutlich in den meisten Fällen) nach wie vor funktioniert.....
Das Kennzeichen hat eine zulässige Grösse, nicht umsonst fahren ja genug PKWs mit einem LKR-Kennzeichen rum. Die STVO ist ja nicht Ländersache......
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Zitat:
Original geschrieben von Mimro
......die Frage ist doch, ob es Urkundenfälschung ist, wenn keine Plaketten drauf sind und die Kennzeichenbeleuchtung (wie vermutlich in den meisten Fällen) nach wie vor funktioniert.....Zitat:
Original geschrieben von jloethe
1. Kennzeichen nicht zulässiger Größe : erstes vergehen = Urkundenfälschung..
2. Landeswappen nicht zulässiger größe : zweites vergehen = Urkundenfälschung
3. TüvPlakette Unzulässiger größe : drittes vergehen = Urkundenfälschung
4. Durch zu kleines kennzeichen ggf unzureichende oder unzulässige Kennzeichenbeleuchtung Erlöschen der betriebserlaubnis, drei Punkte und ca 150 Euronen und so weiter und so weiter..Das Kennzeichen hat eine zulässige Grösse, nicht umsonst fahren ja genug PKWs mit einem LKR-Kennzeichen rum. Die STVO ist ja nicht Ländersache......
Die STVZO ist ein Bundesgesetz und wiegt schwerer wie Länderecht das i.d.R. auch nicht davon abweicht . Die Frage ist ob für dein Fahrzeug die vorgeschriebene Größe verwendet wurde.
Nur ein simples Nachmalen mit Edding oder Lackstift bei ausgebleichten Kennzeichen wird bei extremen situatiuonen als Urkundenfälschung beurteilt. Ich wollte hier nur den Teufel an die Wand malen was sein kann... wenn du an den Falschen kommst. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von Th3DooM
Wenn ich da mit was anderem als dem Standard 520x110mm zurückkomme, schickt mich die nette Dame von der Zulassung gleich wieder zurück.
Dürfte eigentlich nicht sein, außer, die Zulassungsstelle Meißen kocht hier ihr eigenes Süppchen.
Regulär zugelassen sind ebenfalls die nächst kleinere Version 460x110mm, jedoch nur dann, wenn die Gesamtzeichenlänge max. 6 Stellen beträgt.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Die STVZO ist ein Bundesgesetz und wiegt schwerer wie Länderecht das i.d.R. auch nicht davon abweicht.....das ist mir klar....
Die Frage ist ob für dein Fahrzeug die vorgeschriebene Größe verwendet wurde.
.
.....laut STVZO darf man für mein Fahrzeug ein kleines LKR-Kennzeichen verwenden, da die Zuteilung von der ZB entschieden wird und ich im Nachbarlandkreis (München Stadt) auch das gewünschte Kennzeichen bekommen hätte. Von der Grösse her hat man also nichts zu befürchten....
Mir gehts nur darum, ob die Urkundenfälschung wirklich im Raum steht, wenn ich doch gar nichts fälsche? Fahren ohne gültige Kennzeichen ist mir klar, wenn die korrekten, abgestempelten Kennzeichen im Kofferraum liegen und ich die Blankotafel vom Schildermacher ohne Plaketten ans Heck schraube....
Nur ein simples Nachmalen mit Edding oder Lackstift bei ausgebleichten Kennzeichen wird bei extremen situatiuonen als Urkundenfälschung beurteilt. Ich wollte hier nur den Teufel an die Wand malen was sein kann... wenn du an den Falschen kommst. Jol.
btw glaube ich jetzt nicht, dass dieses Rumgeeiere mit der Kennzeichengrösse was mit Radarfallen zu tun hat, da in Deutschland idR immer auch von vorne geblitzt wird und da selbst bei den meisten Amis Kennzeichen in Normalgrösse angebracht sind.....
In der aktuellen Auto Bild Klassik steht übrigens, dass eine neue Kennzeichengrösse (180x200mm) in Planung ist, die genau für solche Fälle gedacht ist. Nur leider haperts wahrscheinlich wieder in der Umsetzung (siehe Wechselkennzeichen)!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
In der aktuellen Auto Bild Klassik steht übrigens, dass eine neue Kennzeichengrösse (180x200mm) in Planung ist, die genau für solche Fälle gedacht ist. Nur leider haperts wahrscheinlich wieder in der Umsetzung (siehe Wechselkennzeichen)!
Nein, dem ist definitiv so.
Und nicht nur in Planung, sondern bereits beschlossen, jedoch nicht für PKW´s, sondern für Motorräder hinten gilt diese neue Größe.
Zitat:
Original geschrieben von Th3DooM
Das merkwürdige bei den Polizisten hier im Landkreis ist ja, dass sie sich nichmal regen, wenn man ohne Kennzeichen rumfährt.Zitat:
Es ist wieder so eine Auslagungssache. Da aber in diesem Fall erst mal keine wirklichen Kennezichen genommen werden wird es wohl sofort auf dich Höchststrage 40Euro+1Punkt hinuaslaufen. Und gerade weil es sofort gesehen wird schätze ich, das es vielleicht 20Kilomieter halten wird. Wenn man was macht, das nicht sofort erkannt wird passiert auch längere Zeit nichts.
Vor nem Jahr ungefähr hab ich mein vorderes Kennzeichen verloren. Nach 2 Tagen hab ichs dann auch wiedergefunden, konnte es jedoch nicht befestigen, ohne die Stoßstange abzubauen oder neue Löcher zu bohren. Und das hat sich dann n halbes Jahr so hingezogen. Ich hatte das Kennzeichen nur hinter der Scheibe liegen, niemanden hats gestört.
Als ich dann aber mal in nem anderen Kreis angehalten wurde, sagte man mir, dass es schwere Folgen haben könnte. Bin mit ner mündlichen Verwarnung davongekommen, weil ich sagte, es sei grad erst abgefallen, und habs dann auch endlich wieder drangeschraubt.Wenn die Gesetzeshüter nicht so unberechenbar wären... 😁
Ich finds sowieso unfair, dass Motorräder aufgrund von ästhetischen Gründen auf ein vorderes kennzeichen verzichten, bei Autos aber sogar so ein Traha um die Größe gemacht wird.
Weist du was ich unfair finde?
Jegliche Gestze die zu meinem Nachteil sind!
Für Dich habe ich zwei Tips
Entweder Auswandern alternativ
zu Fuss gehen!
Bei deinen bisherigen Vorschlägen, reichen immerhin von Straftat bis Bußgeld, solltest du mal einen Auffrischungskurs belegen....
(ein halbes Jahr ohne Kennzeichen vorne)
Gruß Alex
Aus ästhetischen Gründen werde ich dir das was ich gedacht habe nicht an den Kopf werfen
Noch eine Frage bist du schon 19?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
..... jedoch nicht für PKW´s, sondern für Motorräder hinten gilt diese neue Größe.
....ich meinte auch für Autos. Ich les heut abend nochmal nach 🙂!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
....ich meinte auch für Autos. Ich les heut abend nochmal nach 🙂!
Ja mach mal.
Mir liegt aktuell dienstlich diese Größe nur für Zweiräder vor.
....AB Klassik schreibt explizit von Oldtimern und Eignern von US-Fahrzeugen....
Im März soll der Bundesrat die Änderung der Zulassungsverordnung verabschieden!
Juckt mich persönlich nicht. Spannend für mich wird nur, ob in drei Jahren das H auf mein am W 123 befindliches Kennzeichen passt. Es bedurfte schon etwas Überzeugungsarbeit den Saisonzeitraum unterzubringen, es sind nämich zwei Buchstaben und vier Zahlen. Aber wo ein Schilderpräger da auch ein Weg 😁😎
Zitat:
Original geschrieben von Th3DooM
Der Präger ist auf der anderen Straßenseite in seinem kleinen Anhänger. Wenn ich da mit was anderem als dem Standard 520x110mm zurückkomme, schickt mich die nette Dame von der Zulassung gleich wieder zurück.Zitat:
Original geschrieben von MvM
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Das Straßenverkehrsamt teilt doch nur die Buchstaben/Zahlen-Kombination zu. Damit musst du dann zum Schildmacher (meistens im gleichen Haus) und kannst dir dort aussuchen, wie es aussehen soll. Damit dann zurück in ein Büro, wo die jetzigen Kennezichen entwertet werden, und das neue seine Aufkleber bekommt.
und das zurecht! ein deutsches nummernschild is eben nunmal so gross....wander aus in die schweiz da brauchst vorne nur ein mini ding ranmachen...was für ein behämmerter thread!
@doom
nummernschild hinter ne glasscheibe packen is schlimmer als keins zu ham...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und das zurecht! ein deutsches nummernschild is eben nunmal so gross....
Eben nicht! 😉
460er länge ist ebenfalls regulär zulässig.