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Selbstgeprägte Kennzeichen

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 12:08

Hey,

 

Das originale Kennzeichen verschandelt viele Autos einfach viel zu sehr, deswegen hätte ich mal eine Frage zu folgendem Szenario: Ich lass mir für meinen Pkw von einem der vielen Kennzeichenpräger im Internet ein Leichtkraftradkennzeichen prägen, welches die selben Buchstaben und Zahlen wie mein jetziges Kennzeichen hat. Dieses montiere ich an meine Stoßstange, führe das originale Kennzeichen aber immer mit.

 

Ich weiß, dass es nicht legal ist, aber wie hoch würde die Strafe ausfallen, wenn man mich damit anhalten würde? Auf dem neuen Kennzeichen sind ja keinerlei Siegel. Und das Wappen des Landkreises kann man sich ja auch nicht einfach so besorgen.

 

Danke für eventuelle Antworten :)

Beste Antwort im Thema

Geht es noch gut? :rolleyes: Nennt sich Kennzeichenmißbrauch, Siegel nachmachen ist Urkundenfälschung. Man glaubt es einfach nicht was hier teilweise abgeht....:rolleyes:

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Themenstarteram 23. Februar 2011 um 12:48

Hach Leute, danke erstmal für eure (mehr oder weniger) hilfreichen Antworten :)

 

Leider verbietet die DIN74069 eine Anbringung von 255x130mm-Kennzeichen an PKW:

 

Zitat:

1. Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.

Allerdings weiß ich nicht, warum mir die Zulassungsdame nicht gesagt hat, dass ich ein 34x20cm Kennzeichen haben darf.

 

@zwanzigeins: Dann versteh ich nicht, warum die im Kreis Dresden usw die kleinen 255x130 oder 240x130-Kennzeichen geradezu rauswerfen.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Und zwar auf welcher Rechtsgrundlage wird das kleinere Kennezichen verwehrt?

Für den lustigen Fernfahrer noch mal gaaaanz langsam: Auf Grundlage des § 10 FVZ mit allen Anlagen. Les es dir durch, viel Spaß dabei.

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 12:51

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Und zwar auf welcher Rechtsgrundlage wird das kleinere Kennezichen verwehrt?

Für den lustigen Fernfahrer noch mal gaaaanz langsam: Auf Grundlage des § 10 FVZ mit allen Anlagen. Les es dir durch, viel Spaß dabei.

Siehe mein vorheriger Post.

Zitat:

Original geschrieben von Th3DooM

 

Allerdings weiß ich nicht, warum mir die Zulassungsdame nicht gesagt hat, dass ich ein 34x20cm Kennzeichen haben darf.

Würg sie.

Zum Sinn dieser Verordnung fällt mir nicht viel ein. Auffällig ist, dass du vor allem mit bauartbedingt vergleichsweise langsamen Fahrzeugen weniger Probleme bei der Erlangung solcher Kennzeichen hast. Das legt den Verdacht nahe, dass es etwas mit Radarblitzern zu tun haben könnte. :D

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Für den lustigen Fernfahrer noch mal gaaaanz langsam: Auf Grundlage des § 10 FVZ mit allen Anlagen. Les es dir durch, viel Spaß dabei.

Den wurde bereits zum Thema auswandern diskutiert. Und nach dieser Regel sond kleinere Kennezichen erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins

Das legt den Verdacht nahe, dass es etwas mit Radarblitzern zu tun haben könnte. :D

Der Verdacht ist korrekt :cool:

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins

Das legt den Verdacht nahe, dass es etwas mit Radarblitzern zu tun haben könnte. :D

Der Verdacht ist korrekt :cool:

Ich habe mich bewusst vorsichtig ausgedrückt. ;)

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Wenn du ein Leichtkraftkennzeichen willst hol lieber ein kleines Motoradkennzeichen. Unter Umständen würde ich beim Straßenverkehrsamt ein neues mit weniger Ziffern beantragen. Das ist legal, und hällt auch ein Leben lang. Diese Motorradkennezichen gibts in unterschiedlichen Größen.

.....leider liegt das im Ermessen der Zulassungsstelle. Bei meinem (US-)Spider passt ohne Umbau der Kennzeichenbeleuchtung logischerweise nur ein LKR-Kennzeichen hin.... Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle München Land sind aber teilweise so verbohrt oder obrigkeitshörig oder haben einfach keine Lust nachzudenken, dass ich von sage und schreibe vier Mitarbeitern die Aussage bekommen habe: "....die kleinen Kennzeichen gibts nur für LKR und ldw. Zugmaschinen....." Auf meine Frage, ob man nicht eine Ausnahme machen könne oder mir zumindest einen Grund nennen könne sagten alle vier (!): ".....das haben wir noch nie gemacht!" und haben mich wie ein Bus angeschaut, als ich wenigstens ein Argument hören wollte! (v.a. als ich ihnen ein Foto des gleichen Autos mit LKR-Kennzeichen gezeigt habe, dass in München Stadt zugelassen war.) Leider kann ich hier nicht posten, was ich mir über diese Behörden denke, da ich sonst vermutlich wegen Beleidigung dran wäre....

Die Variante des TE kommt für mich zwar nicht in Frage, interessant wäre es aber trotzdem, was genau geahndet wird und mit welcher Strafe man zu rechnen hat..... (Kennzeichenmissbrauch kann ich mir fast nicht vorstellen.)

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Für den lustigen Fernfahrer noch mal gaaaanz langsam: Auf Grundlage des § 10 FVZ mit allen Anlagen. Les es dir durch, viel Spaß dabei.

Den wurde bereits zum Thema auswandern diskutiert. Und nach dieser Regel sond kleinere Kennezichen erlaubt.

Tja, du bist wohl auch ein Fall für die Liste.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 

 

Die Variante des TE kommt für mich zwar nicht in Frage, interessant wäre es aber trotzdem, was genau geahndet wird und mit welcher Strafe man zu rechnen hat..... (Kennzeichenmissbrauch kann ich mir fast nicht vorstellen.)

Siehe § 22 STVG (1), 1. sowie den Strafzusatz.

am 23. Februar 2011 um 13:06

Am besten du legst dir ein Wechselkennzeichen wie James Bond zu :D:D:D Das hilft auch gegen Blitzer,wenn du mal etwas schneller unterwegs sein willst;)

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Siehe § 22 STVG (1), 1. sowie den Strafzusatz.

Zitat:

[...]wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Man kanns auch übertreiben :eek:

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Tja, du bist wohl auch ein Fall für die Liste.

Was hat eine Liste mit dem Thema zu tun? Hier gehts um eine ernsthafte Diskussion, an die sich bis jetzt alle gahlten haben.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Die Variante des TE kommt für mich zwar nicht in Frage, interessant wäre es aber trotzdem, was genau geahndet wird und mit welcher Strafe man zu rechnen hat..... (Kennzeichenmissbrauch kann ich mir fast nicht vorstellen.)

Es ist wieder so eine Auslagungssache. Da aber in diesem Fall erst mal keine wirklichen Kennezichen genommen werden wird es wohl sofort auf dich Höchststrage 40Euro+1Punkt hinuaslaufen. Und gerade weil es sofort gesehen wird schätze ich, das es vielleicht 20Kilomieter halten wird. Wenn man was macht, das nicht sofort erkannt wird passiert auch längere Zeit nichts.

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 13:19

Zitat:

Es ist wieder so eine Auslagungssache. Da aber in diesem Fall erst mal keine wirklichen Kennezichen genommen werden wird es wohl sofort auf dich Höchststrage 40Euro+1Punkt hinuaslaufen. Und gerade weil es sofort gesehen wird schätze ich, das es vielleicht 20Kilomieter halten wird. Wenn man was macht, das nicht sofort erkannt wird passiert auch längere Zeit nichts.

Das merkwürdige bei den Polizisten hier im Landkreis ist ja, dass sie sich nichmal regen, wenn man ohne Kennzeichen rumfährt.

 

Vor nem Jahr ungefähr hab ich mein vorderes Kennzeichen verloren. Nach 2 Tagen hab ichs dann auch wiedergefunden, konnte es jedoch nicht befestigen, ohne die Stoßstange abzubauen oder neue Löcher zu bohren. Und das hat sich dann n halbes Jahr so hingezogen. Ich hatte das Kennzeichen nur hinter der Scheibe liegen, niemanden hats gestört.

Als ich dann aber mal in nem anderen Kreis angehalten wurde, sagte man mir, dass es schwere Folgen haben könnte. Bin mit ner mündlichen Verwarnung davongekommen, weil ich sagte, es sei grad erst abgefallen, und habs dann auch endlich wieder drangeschraubt.

 

Wenn die Gesetzeshüter nicht so unberechenbar wären... :D

 

Ich finds sowieso unfair, dass Motorräder aufgrund von ästhetischen Gründen auf ein vorderes kennzeichen verzichten, bei Autos aber sogar so ein Traha um die Größe gemacht wird.

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