Merkantiler Minderwert und Selbstbeteiligung einfordern?
Ich hätte eine Frage zum merkantilen Minderwert und zur Selbstbeteiligung der Teilkasko. Das ist passiert: Anfang Mai hat ein kleiner Tornado (wurde laut Tageszeitung bestätigt) das Dach meines Nachbarn abgedeckt. Dieses fiel dann unter anderem auf unseren Carport, der an das Haus des Nachbarn direkt angrenzt. Dort durchschlugen sein Dachteile (Fallhöhe etwas 8 Meter) unser Carportdach und beschädigten mein Auto das unter dem Carport steht und ebenfalls mein Leasingauto. Mir wurde geraten, den Schaden auch meiner Teilkasko zu melden. Diese kam dann für die Reparatur am Leasingauto auch auf (Rechnung von 7800Euro). Ich musste lediglich die Selbstbeteiligung von 150 Euro bezahlen. Nun wird die (große sehr bekannte) Leasinggesellschaft bei der Rückgabe des Leasingwagens den merkantilen Minderwert einfordern. (um die 1000-1200 Euro). Ich frage mich nun: macht es Sinn hier eine Rechtsberatung beim Anwalt wahrzunehmen, um mir Auskunft darüber zu holen, ob ich das Geld ( Minderwert und SB) per Anwalt zurückfordern kann.( kostet mich aber wieder 150 Euro). Das läppert sich dann ja auch. Eigentlich kann ich ja wirklich gar nichts für den Schaden. Wie ist eure Meinung? Geld für den Anwalt investieren? Wenn ja, welchen Fachanwalt konsultieren? Die Versicherung des Nachbarn ist bei Google super schlecht bewertet. Ich gehe davon aus, die werden alles tun, um nicht bezahlen zu müssen. Den Carport hab ich übrigens ganz unbürokratisch selbst repariert und den Schaden an meinem Auto hat meine Teilkasko ohne SB sofort reguliert.
24 Antworten
Ein Nachbar haftet nur dann für einen Sturmschaden, wenn er ihn mit zumutbrem Aufwand hätte verhindern können und er hierum wusste oder hätte wissen müssen. Gibt es denn ausnahmsweise mal Anhaltspunkte für sowas?
Der Minderwert kann eigentlich nur in der Gap-Deckung der Versicherung des Leasingfahrzeugs aufgefangen sein. Das müsstest du mal in den Vertragsunterlagen nachsehen oder bei der Versicherung nachfragen.
Danke Paul, besser geht es nicht.
Ich habe jetzt mal ein paar AKB studiert. Die GAP-Deckung springt nur bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust ein.
Aufgeräumt, der Troll hat wieder Ausgang
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Zitat:
@remarque4711 schrieb am 28. Juli 2025 um 21:14:44 Uhr:
Ich habe jetzt mal ein paar AKB studiert. Die GAP-Deckung springt nur bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust ein.
Kann falsch sein, aber eine Zerstörung lag doch vor.
Dann müsste man wohl klären, wie das Wort "Zerstörung" im Zusammenhang mit Totalschaden und Verlust definiert wird. Das kann hier vielleicht ein aktiver Schadenprofi beantworten 😬.
Nein. Es ist kein Totalschaden. Das Auto ist 1 Jahr alt und hat einen Listenneupreis von über 70T. Also lohnen sich vermutlich die 150 E für die Beratung beim Anwalt nicht? Ich kann nicht einschätzen, ob das Dach zu wenig unterhalten war. Vermutlich ist da schwer etwas nachzuweisen. Ich finde es persönlich ärgerlich, da meine Dächer sonst gehalten haben und ich ohne die herunterstürzenden Teile gar keinen Schaden gehabt hätte. Aber dann sollte ich vermutlich keine Zeit und kein Geld mehr in die Sache investieren?
Mit "Zerstörung" wird doch in der Regel ein technischer Totalschaden bezeichnet?
Also versehentlich geschreddert oder zum Würfel gepresst, Panzer drübergefahren oder ausgebrannt. Sowas halt.
Was der TE beschreibt ist "beschädigt", und offensichtlich noch nichtmals wirtschaftlich ein Totalschaden gewesen.
Zerstörung meint den technisch irreparablen Totalschaden. Beim TE wird es ein Reparaturschaden sein.
Bei vielen Gesellschaften ist der Minderwert bei Kaskofällen nicht eingeschlossen. Bei der Generali gibt es Taife wo er dabei ist. Wird sicherlich auch noch andere geben. Da muss man dann wohl genau hinschauen.
Zitat:
@Pete77 schrieb am 28. Juli 2025 um 22:53:20 Uhr:
Nein. Es ist kein Totalschaden. Das Auto ist 1 Jahr alt und hat einen Listenneupreis von über 70T. Also lohnen sich vermutlich die 150 E für die Beratung beim Anwalt nicht? Ich kann nicht einschätzen, ob das Dach zu wenig unterhalten war. Vermutlich ist da schwer etwas nachzuweisen. Ich finde es persönlich ärgerlich, da meine Dächer sonst gehalten haben und ich ohne die herunterstürzenden Teile gar keinen Schaden gehabt hätte. Aber dann sollte ich vermutlich keine Zeit und kein Geld mehr in die Sache investieren?
Du musst zwei Dinge bedenken. Der Nachbar bleibt dir noch länger erhalten. Ein Streitverfahren, egal wie es ausgeht, sorgt für anhaltende Spannungen. Da leiden nicht nur die Nerven. Und Gutachten über Gebäudemängel und die Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit von darauf gründenden Schäden Dritter, kosten deutlich mehr als der von dir genannte Betrag. Ist also eine Abwägungssache. Ohne RS-Versicherung wäre es schon ziemlich riskant für den Geldbeutel.
Wenn dir bekannt ist in welcher Windbelastungszone eure Grundstücke belegen sind und welche Windgeschwindigkeiten am Schadentag vorherrschten, könnte sich für dich daraus ggf. ein Ansatz ergeben. Die TK-Versicherung wird wahrscheinlich konkretere Angaben zum Wetterereignis eingeholt haben. Vielleicht sagen die dir was dazu.
@berlin-paul Die Zahlung einer Wertminderung in bestimmten Fällen wurde bei der Generali mit dem Tarif 07/2025 eingeführt. Auf die Situation des TE trifft die aber nicht zu, außerdem wird er bei einem ein Jahr alten Auto den Tarif auch nicht haben können. Ob seine Versicherung sowas anbietet, wage ich zu bezweifeln, egal, welche Versicherung es ist. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Bei einem Sturmereignis wie im Eingangspost des TE beschrieben, wird er den Nachbarn nicht wegen einer Wertminderung seines Fahrzeugs belangen können, denn das bei so einem Ereignis an einem Haus das ganze Dach wegfliegen kann, aber am Nachbarhaus keine Schäden enstehen, ist ja nun nicht so ungewöhnlich. Dass der Nachbar seine Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt haben könnte, wird wohl nicht nachzuweisen sein.
Deshalb würde ich da auch keinen Stress mit dem Nachbarn anfangen.
Da wird der TE sicherlich noch im Vertrag nachsehen. Sehr wahrscheinlich wird es nicht sein, aber wer weiß.
Mit genaueren Zahlen zu dem Ereignis wäre es leichter zu beantworten. Je ungewöhnlicher desto kleiner sind die Chancen, das steht halt schonmal fest.