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Selbstbeteiligung

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 19:33

Hallo liebe Auto-Communtiy,

ich hab eine Frage bezüglich eines Schadens mit 50:50 Quote und der dazugehörigen Selbstbeteiligung, vlt. kann mir jemand eine Antwort geben.

Schverhalt:

Unfall gebaut, gegen Leitplanke.

-Vollkasko

-300€ Selbstbeteiligung

-Schaden 4400€.

-Bei Abholung im Autohaus meine 300€ Selbstbeteiligung gezahlt

Jetzt will die Versicherung den Schaden aber nicht komplett übernehmen, sondern nur zu 50%.

Rechnerisch also 4400 durch 2 = 2200€

Ich habe aber schon 300€ an das Autohaus gezahlt, also ich nur noch 1900€.

Die Versicherung schrieb im Vorfeld ihr Aufstellung:

"[.....

Reparaturkosten KFZ 4400€

gem. Haftungsquote 50% 2200€

Selbstbehalt -300€

Gesamtbetrag 1900€

Den Betrag haben wir an das Autohaus überwiesen...]"

 

Aber warum ziehen die die 300€ selbstbehalt ab, die müssen doch 2200€ zahlen, oder sehe ich das falsch?

MFG

 

Beste Antwort im Thema
am 30. Oktober 2019 um 23:18

Es völlig daneben hier der Versicherung den schwarzen Peter zuschieben zu wollen.

Er ist am Unfallort nicht mal stehen geblieben und hat geschaut, ob der Leitplanke was fehlt.

Er ist einfach weiter gefahren, ohne sich um den Schaden an der Leitplanke zu kümmern.

Er schreibt hier auch noch: "Ganz ehrlich, was mit dieser Leitplanke ist, interessiert mich herzlich wenig"

Er wird also kaum der Versicherung den Auftrag geben, den Schaden der Polizei und dem Geschädigten (Straßenmeisterei oder wer auch immer) zu melden.

Wer sich so verhält, der gibt bei der Verischerung an, dass der Leitplanke nichts fehlt.

Einfach aus dem Grund, damit er in der Haftpflicht nicht hochgestuft wird.

Genau das ist auch der Grund, warum er den Schaden auch selber nicht gemeldet hat.

Blöd ist jetzt nur, dass der hinzugezogene Gutachter erkennt, dass der Aufprall doch so groß war, dass auch der Leitplanke was fehlen muss.

Wer 4.400 Euro an seinem eigenen Fahrzeug an Schaden hat, der weiß genau, dass auch der Leitplanke was fehlt und dass er den Schaden zu melden hat.

Hier wird mit voller Absicht der Fremdschaden ignoriert.

Ich finde es absolut richtig, dass bei so einem Verhalten die Versicherung die Leistung kürzt.

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Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 30. Oktober 2019 um 11:15:33 Uhr:

Hier gehts um die Obliegenheit "Fahrerflucht"

Einen Schaden an der Leitplanke muss man natürlich melden.

Macht man das nicht, begeht man Fahrerflucht und die Vollkasko ist Leistungsfrei.

Wie die Versicherung hier allerdings auf 50/50 kommt finde ich bedenklich.

Wenn es keine Anzeige wegen Fahrerflucht gibt, haben die meiner Meinung nach auch nichts zu kürzen.

Ist das so, dass die VK bei Unfallflucht leistungsfrei ist. Die Flucht hat doch erst nach dem Schadenereignis stattgefunden: der Schaden wäre sowieso entstanden.

Hab dies hier bei der HUK gefunden dass den Schluß zuläßt, dass die Versicherung auch bei Flucht regulieren muss.

"Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass

die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht

ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig

verletzen."

Pflichtverletzung ist unter anderem das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Als Laie würde ich sagen, dass die Versicherung zahlen müßte.

am 30. Oktober 2019 um 16:18

Dann beweis mal, dass du z.B. nicht betrunken gewesen bist oder nicht wer anders gefahren ist, der z.B. keinen Führerschein hat.

Wartet doch ab, bis sich der TE meldet, was sich genau zugetragen hat.

Nun zerstöre doch nicht die ganzen, wirklich interessanten Gedankengänge. Abwarten, was wirklich passiert ist? Wie langweilig.

Nein, im Ernst, Phantasie hilft vielleicht bei anderen Dingen, zur Aufklärung des Sachverhaltes wenig.

Sorry Peter, ich gehe in die stille Thread-Ecke :)

am 30. Oktober 2019 um 17:17

Das hier die Kürzung wegen der Fahrerflucht erfolgt, ist doch klar.

Die Frage ist, ob das rechtlich so in Ordnung ist und die Höhe der Kürzung angemessen ist.

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 20:18

Also nochmal zum Vorfall, so wie ich es der Versicherung auch geschildert habe:

Im Beifahrerraum standen zwei Kaffee, als ich in die Kurve ging sind diese umgeflogen. Da wir uns eh auf eine Ampel zu bewegt hatten, habe ich mich schnell nach unten gebeugt, versucht die Becher wieder hin zu stellen und boing auf einmal hing ich in der Leitplanke. Vermutlich habe ich beim beugen das Lenkrad mit gedreht und bin von der Bremse gekommen, ist Automatik. Die Geschwindigkeit war irgendwas zw. 2-5 kmh, leicht rollend.

Da ich im vollen Rush-Hour-Verkehr war bin ich weiter gefahren, fand den Aufprall jetzt auch nicht sonderlich heftig, dachte mir aber schon das mein Auto was abbekommen hat. An die Leitplanke habe ich in so einer Situation als letztes Gedacht bzw. garnicht.

Ich habe am nächsten Tag versucht die Versicherung anzurufen, niemand ging ran also hinterließ ich eine Nachricht. Am Folgetag rief mich die VS zurück. Alles so geschildert, Wagen in die Werkstatt etc., alles soweit gut.

Nach einer Woche bekomme ich zwei Emails von der VS mit Fragen über die Leitplanke und einmal wer das Auto finanziert, wer alles Schlüssel für KFZ hat etc.

Schaden am Fahrzeug, Stoßfänger,Kotflügel,Felge(hätte man vlt noch retten können), Scheinwerfer. Gut, ich denke mir mal, wenn Kunststoff und Billigblech auf Stahl trifft dann sieht es wohl so aus.

 

Schaden zwischenzeitlich repariert.

Zum schluss Brief von der VS, Zitat:

".. Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen gegenüber zu 50% leistungsfrei sind.

Der Fahrer Ihres Fahrzeugs (Fahrer ich, Auto auf meine Mutter versichert) hat seine Verpflichtung, den Schaden zeitnah zu melden, verletzt.

Aufgrund des Schadenbildes an Ihrem Fahrzeug hat nicht lediglich ein streifender Kontakt mit der Leitplanke stattgefunden, sondern Ihr Fahrzeug ist mit viel Kraft auf die Leitplanke geprallt. Der befragte Sachverständige für Unfallrekonstruktion hat bestätigt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Deformation der Leitplanke auszugehen ist, folglich von einem Fremdschaden. Steht ein solcher Fremdschaden im Raum, muss zwingend ein zeitnahes Nachmelden bei der Polizei erfolgen, damit diese mögliche Schäden dokumentieren kann. Diese Aufklärungspflicht hat der Fahrer Ihres Fahrzeugs verletzt. Insofern sind wir in Höhe seines Miteigentums an dem Fahrzeug leistungsfrei."

 

Ganz ehrlich, was mit dieser Leitplanke ist, interessiert mich herzlich wenig. Ich glaube das sind vorgeschobene Argumente um nicht zu zahlen. Ich erwarte von einer Versicherung das Sie mich dementsprechend berät was ich im Schadenfall machen muss und nicht am Schluss mir ein Strikt draus dreht.

Du hast noch Zeit bis zum 30.11. zu wechseln!

Da gehen Eigeneinschätzung und SV-Einschätzung ja deutlich auseinander

Hast Du Dir mal die die Leitplanke angesehen?

Zitat:

@X555 schrieb am 30. Oktober 2019 um 21:24:58 Uhr:

Du hast noch Zeit bis zum 30.11. zu wechseln!

aufgrund des Schadens gibt es ein Sonderkündigungsrecht, erst recht interessant, wenn der Termin der Hauptfälligkeit nicht der 01.01. ist, sondern ein unterjähriger Termin ist

@Kilrick schrieb:

Also nochmal zum Vorfall, so wie ich es der Versicherung auch geschildert habe:

Im Beifahrerraum standen zwei Kaffee, als ich in die Kurve ging sind diese umgeflogen. Da wir uns eh auf eine Ampel zu bewegt hatten, habe ich mich schnell nach unten gebeugt, versucht die Becher wieder hin zu stellen und boing auf einmal hing ich in der Leitplanke. Vermutlich habe ich beim beugen das Lenkrad mit gedreht und bin von der Bremse gekommen, ist Automatik. Die Geschwindigkeit war irgendwas zw. 2-5 kmh, leicht rollend.

Da ich im vollen Rush-Hour-Verkehr war bin ich weiter gefahren, fand den Aufprall jetzt auch nicht sonderlich heftig, dachte mir aber schon das mein Auto was abbekommen hat. An die Leitplanke habe ich in so einer Situation als letztes Gedacht bzw. garnicht.

 

Hallo,

ich bin immer für Ehrlichkeit und Offenheit, aber so eine Meldung an eine Versicherung ist schon sehr naiv. Sorry! Da kann man gleich schreiben, dass man grob fahrlässig den Unfall provoziert hat.

Niemand muss sich selber belasten, darf es natürlich, kann aber auch Sachverhalte so darstellen, dass es einen Auslegungsspielraum beim Versicherer gibt, denn lügen soll und darf man ja nicht. Ein feiner Unterschied, ob ich mit dem Kopf unter dem Amaturenbrett das Auto führe, ober ob es ein Augenblicksversagen war.

Wobei,... 2-5 Km/h , verrissenes Lenkrad und vom Bremspedal abgerutscht - alles nicht sehr glaubwürdig.

Wenn jemand einen Srick gedreht hat, dann Du Dir selber und dies in mehrfacher Hinsicht! Versuche es doch mal mit Einsicht statt "trotziges Kind" zu spielen.

Gruss vom Asphalthoppler

am 30. Oktober 2019 um 22:25

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 30. Oktober 2019 um 22:21:00 Uhr:

Hallo,

ich bin immer für Ehrlichkeit und Offenheit, aber so eine Meldung an eine Versicherung ist schon sehr naiv. Sorry! Da kann man gleich schreiben, dass man grob fahrlässig den Unfall provoziert hat.

Der Kaffee ist nicht der Grund, warum die Versicherung nur die Hälfte bezahlt.

Auch wenn das auch grob Fahrlässig war.

Es ist die Fahrerflucht die er begangen hat.

Zitat:

@Kilrick schrieb am 30. Oktober 2019 um 21:18:34 Uhr:

Ganz ehrlich, was mit dieser Leitplanke ist, interessiert mich herzlich wenig. Ich glaube das sind vorgeschobene Argumente um nicht zu zahlen. Ich erwarte von einer Versicherung das Sie mich dementsprechend berät was ich im Schadenfall machen muss und nicht am Schluss mir ein Strikt draus dreht.

Es ist kein Kavaliersdelikt was du da machst, sondern eine Straftat.

Du hättest den Schaden an der Leitplanke melden müssen.

Da dir der Fremdschaden aber egal ist, so wie du hier schreibst, schlägt das Karma gleich mal zurück und du bleibst auf der Hälfte deines eingen Schadens sitzen.

Du hast hier Fahrerflucht begangen und das berechtigt die Versicherung den Schaden zu kürzen.

Ok, halten wir fest, dass der TE einen Fehler gemacht hat. Ihm sollte der Fremdschaden an der Leitplanke eben nicht egal sein.

Ein kompetenter Sachbearbeiter hätte bei Aufnahme des Schadenfalls durchaus darauf hinweisen sollen, dass man den Vorgang vorsichtshalber der Polizei meldet und diesen Fremdschaden vorsorglich mit angibt. Versicherungsrechtlich wären die Fristen gewahrt geblieben.

Hätte sich heraus gestellt, dass an der Leitplanke tatsächlich kein Schaden entstanden ist, so wäre die KH nicht belastet worden.

Z

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 30. Oktober 2019 um 23:25:48 Uhr:

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 30. Oktober 2019 um 22:21:00 Uhr:

Hallo,

ich bin immer für Ehrlichkeit und Offenheit, aber so eine Meldung an eine Versicherung ist schon sehr naiv. Sorry! Da kann man gleich schreiben, dass man grob fahrlässig den Unfall provoziert hat.

Der Kaffee ist nicht der Grund, warum die Versicherung nur die Hälfte bezahlt.

Auch wenn das auch grob Fahrlässig war.

Es ist die Fahrerflucht die er begangen hat.

Hallo,

ist mir schon deutlich, wollte nur zum Ausdruck bringen, dass man durch unbedachte Äußerungen sich um Kopf und Kragen bringen kann. Im Prinzip aber auch egal, denn vertragliche Obliegenheitsverletzungen sind beide. und beide für sich rechtfertigen eine Zahlungsverweigerung in vollem (Kasko) Umfang. Mit den 50% passt mir da was nicht. War ja keine Alk-Fahrt unter1,1 Promille. Habe aber keine Lust mir da noch Gedanken dazu zu machen.

Gruss vom Asphalthoppler

P.s. sollte! der Versicherer ein aktives Schadensmanagement betreiben, wird er den Geschädigten und die Polizei informieren.

Gruss vom Asphalthoppler

 

am 30. Oktober 2019 um 23:18

Es völlig daneben hier der Versicherung den schwarzen Peter zuschieben zu wollen.

Er ist am Unfallort nicht mal stehen geblieben und hat geschaut, ob der Leitplanke was fehlt.

Er ist einfach weiter gefahren, ohne sich um den Schaden an der Leitplanke zu kümmern.

Er schreibt hier auch noch: "Ganz ehrlich, was mit dieser Leitplanke ist, interessiert mich herzlich wenig"

Er wird also kaum der Versicherung den Auftrag geben, den Schaden der Polizei und dem Geschädigten (Straßenmeisterei oder wer auch immer) zu melden.

Wer sich so verhält, der gibt bei der Verischerung an, dass der Leitplanke nichts fehlt.

Einfach aus dem Grund, damit er in der Haftpflicht nicht hochgestuft wird.

Genau das ist auch der Grund, warum er den Schaden auch selber nicht gemeldet hat.

Blöd ist jetzt nur, dass der hinzugezogene Gutachter erkennt, dass der Aufprall doch so groß war, dass auch der Leitplanke was fehlen muss.

Wer 4.400 Euro an seinem eigenen Fahrzeug an Schaden hat, der weiß genau, dass auch der Leitplanke was fehlt und dass er den Schaden zu melden hat.

Hier wird mit voller Absicht der Fremdschaden ignoriert.

Ich finde es absolut richtig, dass bei so einem Verhalten die Versicherung die Leistung kürzt.

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