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Selbstbeteiligung

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 19:33

Hallo liebe Auto-Communtiy,

ich hab eine Frage bezüglich eines Schadens mit 50:50 Quote und der dazugehörigen Selbstbeteiligung, vlt. kann mir jemand eine Antwort geben.

Schverhalt:

Unfall gebaut, gegen Leitplanke.

-Vollkasko

-300€ Selbstbeteiligung

-Schaden 4400€.

-Bei Abholung im Autohaus meine 300€ Selbstbeteiligung gezahlt

Jetzt will die Versicherung den Schaden aber nicht komplett übernehmen, sondern nur zu 50%.

Rechnerisch also 4400 durch 2 = 2200€

Ich habe aber schon 300€ an das Autohaus gezahlt, also ich nur noch 1900€.

Die Versicherung schrieb im Vorfeld ihr Aufstellung:

"[.....

Reparaturkosten KFZ 4400€

gem. Haftungsquote 50% 2200€

Selbstbehalt -300€

Gesamtbetrag 1900€

Den Betrag haben wir an das Autohaus überwiesen...]"

 

Aber warum ziehen die die 300€ selbstbehalt ab, die müssen doch 2200€ zahlen, oder sehe ich das falsch?

MFG

 

Beste Antwort im Thema
am 30. Oktober 2019 um 23:18

Es völlig daneben hier der Versicherung den schwarzen Peter zuschieben zu wollen.

Er ist am Unfallort nicht mal stehen geblieben und hat geschaut, ob der Leitplanke was fehlt.

Er ist einfach weiter gefahren, ohne sich um den Schaden an der Leitplanke zu kümmern.

Er schreibt hier auch noch: "Ganz ehrlich, was mit dieser Leitplanke ist, interessiert mich herzlich wenig"

Er wird also kaum der Versicherung den Auftrag geben, den Schaden der Polizei und dem Geschädigten (Straßenmeisterei oder wer auch immer) zu melden.

Wer sich so verhält, der gibt bei der Verischerung an, dass der Leitplanke nichts fehlt.

Einfach aus dem Grund, damit er in der Haftpflicht nicht hochgestuft wird.

Genau das ist auch der Grund, warum er den Schaden auch selber nicht gemeldet hat.

Blöd ist jetzt nur, dass der hinzugezogene Gutachter erkennt, dass der Aufprall doch so groß war, dass auch der Leitplanke was fehlen muss.

Wer 4.400 Euro an seinem eigenen Fahrzeug an Schaden hat, der weiß genau, dass auch der Leitplanke was fehlt und dass er den Schaden zu melden hat.

Hier wird mit voller Absicht der Fremdschaden ignoriert.

Ich finde es absolut richtig, dass bei so einem Verhalten die Versicherung die Leistung kürzt.

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Ich möchte das moralisch nicht bewerten und sagte ja schon, dass der TE einen Fehler gemacht hat.

Wir wissen auch nicht, wie die Schadenaufnahme erfolgte, aber ein Sachbearbeiter hätte durchaus nachfragen können, ob da wirklich kein Fremdschaden da gewesen ist.

Wenn man dies jedoch arglistig verschwiegen hat insbesondere die Schadendiskrepanz deutet darauf hin, dann hat die VS selbstverständlich richtig gehandelt.

am 31. Oktober 2019 um 0:23

Ja. Ganz objektiv können wir das Ganze nicht beurteilen.

Aber die Aussagen vom TE, die Aussagen vom Gutachter und allein schon Schadenhöhe von 4.400 Euro allein am Auto deuten schon darauf hin, dass hier eine absichtliche Fahrerflucht begangen wurde.

Wir kennen nur die Aussage des TE.... die Leitplanke hat sich ja noch nicht gemeldet :)

Der @Dellenzähler hat letztens was gepostet, wo aus vermeintlichen Bagatellen schon ordentlichen Schaden entstanden ist. Zugegeben trifft das dortige Schadenbeispiel auf den TE nicht zu, aber ein Schaden kann recht schnell teuer werden.

Da es hier ein Kasko-Schaden ist, hat der TE kein Anrecht auf einen eigenen Gutachter und muss den Gutachter der VS akzeptieren.

@Kilrick : gibt es Fotos vom Schaden, die du hier einstellen kannst?

Also bitte... 4400€ ... ein Xenon oder gar LED Scheinwerfer, eine neue Stoßstange und vielleicht noch ein bisschen am Kotflügel lackieren. 4000€ sind, mit Verlaub, doch heute keine Hausnummer mehr. Ein entsprechend modernes und tendenziell teures Auto mal unterstellt.

Ich Frage mich an der Stelle, on die Aussage des Gutachters alleine ("es hätte ein Schaden entstehen müssen") für eine Obliegenheitsverletzung ausreicht, oder ob da nicht nur nach einem Strohhalm gegriffen wird. Schlussendlich weiß im Moment niemand mit Sicherheit, ob wirklich ein Fremdschaden entstanden ist. Wie im Thread hier schon beschrieben wurde: es gibt Unfälle, da passen die Schadenbilder mal so gar nicht zueinander. Insofern finde ich auch die Fahrerflucht noch durchaus gewagt. Ist immerhin eine Straftat die da unterstellt wird und die muss in DE zunächst mal nachgewiesen werden. Sonst sind wir auch seitens der Versicherung mal schnell bei der sog. Verleumdung, welches esbenfalls eine Straftat darstellt. Auch wenn es in diesem Fall hier noch so naheliegend scheint.

Keinenfalls will ich natürlich hier das Verhalten des TE gutheißen. Eine Meldung an die Pol. wäre obligatorisch. Ein Schaden bzw. ein solcher, der auch eingefordert wird, ist dadurch noch lange nicht entstanden.

Mit Standgas und 2 bis 5 km/h seitlich touchierend eine Leitplanke zu berühren, reicht vielleicht für eine Lackierung, aber sicher nicht zum Tausch aller Teile der betroffenen Seite. Daher sind 4000 € da schon eine Hausnummer, da ist mit Sicherheit mehr als nur lackiert worden. Vielleicht erhellt uns der TE mit Bildern oder Angaben zum Reparaturweg.

Sollte es wider Erwarten zur Verformung von Bauteilen und dem damit verbundenen Tausch gekommen sein, dann kann a) die Angabe 2 bis 5 km/h nicht stimmen und b) muss dann zwangsläufig auch die Leitplanke entsprechende Verformungsenergie aufgenommen haben, so dass dort ein Schaden zumindest stark anzunehmen ist.

Aber das der TE ja Fahrerflucht begangen hat und damit den Nachweise erschwert, insbesondere, da im der Fremdschaden laut eigenem Bekunden vollkommen egal ist, liegt es nahe, dass mit der Fahrerflucht der Fremdschaden verschwiegen werden sollte.

NAtürlich, Stoßstangen haben die Eigenschaft sich zu verbiegen. Plastikclipse brechen da schnell. Ein Kratzer im Scheinwerfer rechtfertigt einen Tausch, da es idR keine einzelnen Scheinwerfergläser gibt, sondern der ganze Scheinwerfer als Baugruppe zu tauschen ist. Da reichen auch 2-5 km/h Standgas vollkommen aus (wobei das Standgas idR ja ohnehin eher so um die 10-15 km/h ist - zumidnest bei den Autos die ich so kenne).

Bist du ein Materialexperte, dass du dir bei a) und b) so dermaßen sicher bist?

Und auch da nochmal: rechtfertigt eine reine Annahme eine "Vermutung" und damit eine Kürzung oder braucht es dazu mehr?

Dann könnten die Versicherungen in Zukunft ziemlich häufig die hätte-könnte-wäre Karte spielen, und ziemlich viele VK-Fälle würden dumm aus der Wäsche schauen. Man hat einen Alleinunfall auf der BAB --> Es könnten Trümmerteile geflogen sein und jemand anderen beschädigt haben --> wir kürzen mal freudig.

Natürlich liegt eine Fahrerflucht nahe. Eine Vermutung hat aber noch nie eine Verurteilung gerechtfertigt.

Der TE ist nach eigener Angabe aber eben nicht frontal gegengeprallt, sondern seitlich entlang. Und da brechen keine Klipse an der Front. Zudem ist er im Stop-and-Go vor der Ampel von der Bremse gerutscht und hat nicht aus dem Fahren heraus die Leitplanke berührt. Von daher scheinst du es aber besser zu wissen, obwohl du auch keine Bilder oder Angaben zum Schaden hast. Lassen wir es dabei, dass es zumindest genauso wahrscheinlich ist, dass der TE mit seiner Aussage zum Standgas und von der Bremse gerutscht untertrieben hat. Und bezüglich Materialverformung und Experte: Ja, ich bin da beruflich vorbelastet.

Nein, ich weiß es keineswegs besser. Das einzige was ich weiß ist, dass vergleichsweise minimale Geschwindigkeiten, vergleichsweise maximale Schäden verursachen können, aber natürlich nicht müssen.

Und das Kreide ich hier an: denn auch wenn der TE mit 20 in die Planke gefahren wäre ist defacto noch kein Fremdschaden entstanden, so lange niemand einen Anspruch stellt (nicht physikalisch, sondern aus Perspektive der Vers.). Damit läge auch keine Fahrerflucht vor. Die reine, hier durchaus unklare Angebe, es hätte passieren können, reicht in meinen Augen noch nicht für eine Kürzung aus.

Denkbar, wenn hier auch unwahrscheinlich, wäre auch, dass der Schädiger den Fremdschaden an seiner Versicherung vorbei reguliert hat. Auch das ist nicht verboten und somit erst recht keine Unfallflucht.

ich hoffe nur, der Hintermann hat das bei der Polizei gemeldet

Zitat:

@hydrou schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:52:26 Uhr:

Mit Standgas und 2 bis 5 km/h seitlich touchierend eine Leitplanke zu berühren, reicht vielleicht für eine Lackierung, aber sicher nicht zum Tausch aller Teile der betroffenen Seite. Daher sind 4000 € da schon eine Hausnummer, da ist mit Sicherheit mehr als nur lackiert worden. Vielleicht erhellt uns der TE mit Bildern oder Angaben zum Reparaturweg.

Sollte es wider Erwarten zur Verformung von Bauteilen und dem damit verbundenen Tausch gekommen sein, dann kann a) die Angabe 2 bis 5 km/h nicht stimmen und b) muss dann zwangsläufig auch die Leitplanke entsprechende Verformungsenergie aufgenommen haben, so dass dort ein Schaden zumindest stark anzunehmen ist.

Aber das der TE ja Fahrerflucht begangen hat und damit den Nachweise erschwert, insbesondere, da im der Fremdschaden laut eigenem Bekunden vollkommen egal ist, liegt es nahe, dass mit der Fahrerflucht der Fremdschaden verschwiegen werden sollte.

Interessant wären Bilder vom Schaden. Also vom Auto und von der Leitplanke.

Vielleicht wurden die aus Gutem Grund hier nicht gepostet?

Rechtsschutzversicherung vorhanden? Falls ja, die Sache gerichtlich klären lasse. Ob die Leitplanke einen Schaden hat, ist doch bis jetzt vollkommen offen. Die reine Vermutung des SV reicht als Beweis wohl kaum aus, dass hier ein Fremdschaden entstanden ist. Und wer ist beweispflichtig für die behauptete Obliegenheitsverletzung? Doch wohl die Versicherung.

NDLimit hat es schon angesprochen, äh, geschrieben: Bei Schadensmeldung am Folgetag hätte hier durchaus der Hinweis seitens der Versicherung gebracht werden können, sollen, müssen, dass im Falle eines Fremdschadens dieser noch zu melden wäre. Mangels Fremdschaden wäre es im Übrigen keine Unfallflucht gewesen, da gibt es hinreichend Urteile.

Hallo,

ich habe mal zwei Bilder angehängt von Lei(d)tplanken.

Bild 1 " KVB... .jpg" war ein Unfall mit Totalschaden. Schadenshöhe ca. 30.000.- Euro

Bild 2 "Leitplanke2.jpg" spricht für sich. Fahrzeug weg und man sieht aus einigen Metern Abstand- nichts an der Planke.

Gruss vom Asphalthoppler

Bildquelle Bild 2: https://www.halloherne.de/.../smart-landet-auf-leitplanke-39673.htm

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