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Seitenscheiben vorne getönt, in D doch verboten, oder?

Audi A6 C6/4F

Hallo,

habe heute bei uns in der Stadt eine A6-4F Limo in schwarz mit Optikpaket schwarz gesehen.

Dieser hatte hinten die getönten Scheiben, und vorne beim Fahrer und Beifahrer ebenfalls getönte Scheiben.

Die Tönung war etwa halb so stark wie die hintere.

Ich kenne das von meinen beruflichen Trips nach USA oder Brasilien, aber bis dato dachte ich immer, dass dieses hier verboten ist.

Darf man das wenn das Fahrzeug ein Import ist, oder ist das generell verboten, oder doch bis xx% Tönung erlaubt?

Weiß da jemand mehr?

mfg
sw

Beste Antwort im Thema

Hier die Antwort eines "TÜV'ers" zum Thema Tönungsfolie an den vorderen Scheiben:

Zitat:

Sehr geehrter Herr...,

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist
folgendes zu beachten:

1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat.

Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist => ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig.

Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.).

Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig.

Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Danner

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFZ, München
Produktbereich Fahrzeuge

36 weitere Antworten
36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von cinder


Ich habe ebenfalls Fahrzeuge mit gefluteten Scheiben gesehen, die eingetragen waren.

Wieder einer.

Na dann besorg die Papiere, scan sie ein und stell sie hier rein!

Bitte Namen und Unterschrift vom Prüfer und -organisation.

Sollte ja nicht das Problem sein, oder ?😁

Ich wette aber, da kommt nix. Nur heiße Luft und Halbwissen, hmm ?😉🙂

Nix für Ungut Dulguun

Dulguun ich mag dich wirklich, aber hast du nicht ein nicht eingetragenes Chip Tuning???

Da zahlt genauso wenig eine Versicherung im Schadensfall, weil bei deinem ganzen Auto die EG Betriebserlaubnis erloschen ist

Mutti, äh... Sucre, ick mag Dir Doch ooooch.😛

Aber hier muß ich Dir sagen. Thema verfehlt "Sechs setzen" 😉.

Thema ist nicht die Versicherung, sondern, ob getönte Scheiben überhaupt legal eintragungsfähig sind. Das sind sie nicht.🙄

Mein Chiptuning schon.
Zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.
Und ich kann Dir versprechen, daß das bereits eingetütet ist.
Eben aus den von Dir genannten Gründen. Zufrieden Mutti ?😁😁😁

Gruesse

Dein Dulguun 😉😎

Zitat:

Original geschrieben von Dulguun


Mutti, äh... Sucre, ick mag Dir Doch ooooch.😛

Aber hier muß ich Dir sagen. Thema verfehlt "Sechs setzen" 😉.

Thema ist nicht die Versicherung, sondern, ob getönte Scheiben überhaupt legal eintragungsfähig sind. Das sind sie nicht.🙄

Mein Chiptuning schon.
Zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.
Und ich kann Dir versprechen, daß das bereits eingetütet ist.
Eben aus den von Dir genannten Gründen. Zufrieden Mutti ?😁😁😁

Gruesse

Dein Dulguun 😉😎

Wenn ich deine Mama wäre würde ich dir jetzt den Popo versohlen 😁, also sei froh😁😁

Was das Thema angeht war meine Aussage auf folgende von dir bezogen:

Mag sein, daß es Dir einer einträgt. Im Schadenfall wird alles geprüft. Und wenn da die Seitenscheiben dunkel sind, zahlt keine Versicherung.

Manche lernen es nie ... 🙄

Schön aber das du jemanden gefunden hast zwecks Eintragung ich war ja entsetzt wie da die Preise sind😠😠😠

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Zitat:

Original geschrieben von wesso


Hallo,

habe heute bei uns in der Stadt eine A6-4F Limo in schwarz mit Optikpaket schwarz gesehen.

Dieser hatte hinten die getönten Scheiben, und vorne beim Fahrer und Beifahrer ebenfalls getönte Scheiben.

Die Tönung war etwa halb so stark wie die hintere.

Ich kenne das von meinen beruflichen Trips nach USA oder Brasilien, aber bis dato dachte ich immer, dass dieses hier verboten ist.

Darf man das wenn das Fahrzeug ein Import ist, oder ist das generell verboten, oder doch bis xx% Tönung erlaubt?

Weiß da jemand mehr?

mfg
sw

Ist auch in Holland erlaubt.

Fenster müssen aber noch 50% Licht durchlassen.

Polizei hat Meßgeräte wann da zweifel ist.

Ein Beispiel

So habe zu diesem Thema noch das gefunden So kenne ich es auch nur...die hatte darüber auch mal nen bericht bei auto,motor,sport gesehen:

Unter "Scheiben fluten" (Neudeutsch "floaten", auch bedampfen) versteht man das Tönen der Scheiben ohne Folie. Interessant ist das, da man mit diesem Verfahren auch die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben tönen kann. Autoscheiben rundum tönen und das mit TÜV!
Alles was ihr zu diesem Verfahren wissen solltet, steht in folgendem Artikel.

Das Tönen der vorderen 3 Scheiben mit Folie ist generell nicht erlaubt. Die Seitenscheiben müssen im Falle eines Unfalls von den Insassen zerstört werden können. Ist die Scheibe mit Folie beklebt, gelingt dies nicht, oder ist zumindest stark erschwert. Ist die Scheibe mit einem Lack getönt, bricht die Scheibe weiterhin und der Notausstieg ist gewährleistet.

Das Fluten sollte nur von zertifizierten Firmen durchgeführt werden. Sonst könnte es Probleme bei der Durchführung und spätestens beim TÜV geben.

Erlaubte Tönungsstärken
Frontscheibe: 25%
Vordere Seitenscheiben: 30%
Hintere Scheiben: Bis zu 100% (empfohlen bis rund 85%)

Generell ist nach dem Fluten eine TÜV-Abnahme erforderlich. Für die vordere Tönung belaufen sich die Kosten schnell auf 150 EUR.

Vorteile des Flutens:
- vordere Scheiben können getönt werden
- keine Blasenbildung
- viele Farben und Tönungsstärken möglich

Nachteile:
- Preis (ca. 400 für die vorderen drei Scheiben)
- der Lack ist anfällig für Kratzer und Schrammen
- lange Aushärtungsphase
- Durchführung nur durch wenige Fachbetriebe

Verfahren
Beim Fluten werden immer die Scheiben ausgebaut. Die Vorderscheibe wird meistens durch eine neue Scheibe ersetzt, da diese beim Ausbau beschädigt wird. (Teilkasko ist hier nützlich)

Nach dem Ausbau werden die Scheiben gründlich gereinigt, um wirklich alle Staubpartikel zu entfernen. Anschließend werden die Stellen abgeklebt, die nicht überzogen werden sollen.

Die Scheibe wird nun aufgestellt, oder aufgehängt. Nachdem der Speziallack zubereitet ist sprüht man lediglich am oberen Rand einen gleichmäßigen Streifen auf die Scheibe. (Es gibt auch Verfahren bei denen die Scheibe in Farbe eingetaucht wird) Die Farbe läuft dann noch unten und bedeckt ganz dünn die ganze Scheibe.
Vor dem nächsten Arbeitsschritt ist eine Trocknungsphase von 12 Stunden notwendig.

Nach 12 Stunden kann man die Scheiben nun wieder einbauen. Dabei muss man sehr auf den Lack achten, denn er ist noch lange nicht ausgehärtet, und könnte in dieser Phase leicht beschädigt werden.

Nun folgt die TÜV-Eintragung, damit das Ganze auch rechtens ist. Wie oben schon erwähnt fallen hier schnell 150€ an.

Wichtig:
- Ihr solltet nach dem Fluten die Scheibe von innen auf Staubeinschlüsse und farblose Stellen überprüfen.
- Die Scheiben dürfen danach noch 10 weitere Tage nicht geöffnet werden. So lange braucht der Lack um vollständig auszuhärten.

Fazit:
Diese Scheibentönung verleiht jedem Fahrzeug das letzte Finish. Besonders im Drive-By (Aneinander vorbei fahren) ist das ein auffälliger Effekt, den man sehr selten sieht.

Anbieter:
Ohnefolie.de

;-) und dann nochmal dazu...ist schon lustig was firmen für werbung machen, wenn man dann sowas liest:

http://www.folie.de/index.asp?...

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