Seitenscheiben vorne getönt, in D doch verboten, oder?

Audi A6 C6/4F

Hallo,

habe heute bei uns in der Stadt eine A6-4F Limo in schwarz mit Optikpaket schwarz gesehen.

Dieser hatte hinten die getönten Scheiben, und vorne beim Fahrer und Beifahrer ebenfalls getönte Scheiben.

Die Tönung war etwa halb so stark wie die hintere.

Ich kenne das von meinen beruflichen Trips nach USA oder Brasilien, aber bis dato dachte ich immer, dass dieses hier verboten ist.

Darf man das wenn das Fahrzeug ein Import ist, oder ist das generell verboten, oder doch bis xx% Tönung erlaubt?

Weiß da jemand mehr?

mfg
sw

Beste Antwort im Thema

Hier die Antwort eines "TÜV'ers" zum Thema Tönungsfolie an den vorderen Scheiben:

Zitat:

Sehr geehrter Herr...,

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist
folgendes zu beachten:

1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat.

Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist => ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig.

Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.).

Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig.

Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Danner

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFZ, München
Produktbereich Fahrzeuge

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Eine Eintragung ist kein Freifahrtschein.
Kann jederzeit angezweifelt werden und erneut zur Prüfung vorgestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von C0RLE0NE


Eine Eintragung ist kein Freifahrtschein.
Kann jederzeit angezweifelt werden und erneut zur Prüfung vorgestellt werden.

das ist immer solange in ordnung bis irgenwas passiert und gutachter ins spiel kommen!

mir wäre das zu heiss!

es gibt auf jeden fall eine legale möglichkeit sie einzutrage.. alle scheiben ink. wss.
allerdings muss man eine sonnen allergie haben 🙂
der porsche ist aber glaub ich nur für showzwecke.....

Zitat:

Original geschrieben von Hansi2006


grundsätzlich ist eine Tönung der Front/Seitenscheiben verboten.........

grundsätzlich ist das tönen bzw. folieren der front bzw. vorderen seitenscheibe NICHT verboten!

die scheiben dürfen sehrwohl bis zu einem gewissen %-satz getönt werden......dieser wird allerdings werksseitig fast komplett ausgereizt bzw. müsste man für jede scheibe die durchlässigkeit neu bestimmen und entsprechende folien herstellen.....macht aber keiner, da es viel zu teuer wäre....

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Zitat:

Original geschrieben von Onkelz0_9


es gibt auf jeden fall eine legale möglichkeit sie einzutrage.. alle scheiben ink. wss.
allerdings muss man eine sonnen allergie haben 🙂
der porsche ist aber glaub ich nur für showzwecke.....

mit dem hintergrund wirst du beim tüv schlechte karten haben!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Hansi2006


grundsätzlich ist eine Tönung der Front/Seitenscheiben verboten.........
grundsätzlich ist das tönen bzw. folieren der front bzw. vorderen seitenscheibe NICHT verboten!

die scheiben dürfen sehrwohl bis zu einem gewissen %-satz getönt werden......dieser wird allerdings werksseitig fast komplett ausgereizt bzw. müsste man für jede scheibe die durchlässigkeit neu bestimmen und entsprechende folien herstellen.....macht aber keiner, da es viel zu teuer wäre....

das ist mit der wärmeschutzverglasung meistens schon ausgereitzt!

Selbst wenn man die Tönung der vorderen Scheiben über obskure Umwege eingetragen bekommen hat und der Pkw durch die Rennleitung vorgeführt wird, bleiben die Kosten für das Gutachten beim TÜV oder sonstigen amtlich anerkannten Sachverständigen am Probanden hängen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 55€ (Kurzgutachten) bis etwa 500€ (Komplettgutachten)!

Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Kfz-Versicherung im Schadensfall Regress nimmt.

Weiter gilt bei der Rennleitung übrigens: Polizisten können auf der Straße keine TÜV-rechtliche Prüfung vornehmen. Daher werden grenzwertige Sachen gerne zum TÜV/aaSV geschickt...

Aber jeder soll machen, wie er meint. Und wie einige meiner Vorgänger schon angemerkt haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass man nach der Kontrolle ohne vordere Scheiben nach Hause fährt...! 😁

Greetz,
Doom

Zitat:

Original geschrieben von Doomdesign


Selbst wenn man die Tönung der vorderen Scheiben über obskure Umwege eingetragen bekommen hat und der Pkw durch die Rennleitung vorgeführt wird, bleiben die Kosten für das Gutachten beim TÜV oder sonstigen amtlich anerkannten Sachverständigen am Probanden hängen.

das allerdings auch nur, wenn nachgewiesen wird, das der zulässige tönungsgrad überschritten wurde...ansonten fallen die ausgaben der staatskasse zur last!

Zitat:

Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Kfz-Versicherung im Schadensfall Regress nimmt.

sofern die versicherung keinen direkten zusammenhang zwischen den getönten scheiben und der unfallursache zusammenschustern kann, können die keinerlei regress fordern!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Doomdesign


Selbst wenn man die Tönung der vorderen Scheiben über obskure Umwege eingetragen bekommen hat und der Pkw durch die Rennleitung vorgeführt wird, bleiben die Kosten für das Gutachten beim TÜV oder sonstigen amtlich anerkannten Sachverständigen am Probanden hängen.
das allerdings auch nur, wenn nachgewiesen wird, das der zulässige tönungsgrad überschritten wurde...ansonten fallen die ausgaben der staatskasse zur last!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Kfz-Versicherung im Schadensfall Regress nimmt.

sofern die versicherung keinen direkten zusammenhang zwischen den getönten scheiben und der unfallursache zusammenschustern kann, können die keinerlei regress fordern!

Stimmt, aber genau dafür gibt es ja die Gutachter.

Das Problem beim TÜV ist, dass nicht alle Abnahmen durch einen Prüfingenieur gemacht werden. Und gegen Geld kriegt man da auch Sachen eingetragen, die nicht zulässig sind (z.B: Vollschalensitze ohne horizontale Verstellung und Neigung um 15°).

Und bei der Tönung der vorderen Scheiben ist dies zu 99% nicht zulässig...

Greetz!

bei uns hier gab es von der rennleitung früher mal eine liste wo alle autos aufgelistet waren die vorne getönt waren........alle auf der liste wurden ihre scheiben wieder los...............und wenn ich das dann mal zusammen rechne..........scheiben tönen.........strafe......punkte......usw.
das ganze ist mir das gute aussehen dann doch nicht wert!

die rennleitung ist bei uns halt gnadenlos und wenn es sich auch blöd anhört........die haben eh immer recht

Zitat:

Original geschrieben von Dulguun



Zitat:

Original geschrieben von MASHpony


Die Scheiben sind lasiert und dann bekommt man das mit ein paar Umwegen auch eingetragen. Das Komplettpaket Scheibentöung kostet mit Eintragung 2500 €.

Das Auto fährt in D ist zugelassen und alles eingetragen ;-) 100 pro

Wie und wo es eingetragen wurde wollte man mir nicht sagen :-(

Volliger Schwachsinn !
Die wollen den Kram nur unters Volk bringen.
Die Umwege sind illegal, weshalb man Dir es nicht sagen wollte ist offensichtlich. Mag sein, daß es Dir einer einträgt. Im Schadenfall wird alles geprüft. Und wenn da die Seitenscheiben dunkel sind, zahlt keine Versicherung.
Manche lernen es nie ... 🙄

Gruesse Dulguun

Und das ist einfach nicht wahr und spiegelt nur sämtliches halbwissen wieder in diesem thema.

Das Problem warum die meissten tönungen vorne nicht eingetragen werden ist nicht nur der Tönungsgrad sondern auch die Folie an sich, die eine evtl Rettung verhindern könnte.

Ich habe ebenfalls Fahrzeuge mit gefluteten Scheiben gesehen, die eingetragen waren.

Es gibt halt ne minimale Lichtdurchlässigkeit die gewährleistet sein muss. Hier wird eine evtl Serientönung ( keine Scheibe is 100 % klar) addiert.

Doch der gesetzliche Rahmen ist größer als die Serientönung. Deshlab kann man durch Fluten noch eins drauflegen

Die Kosten von 3000 sind ebenfalls realistisch, das is auch der Grund, weshalb das nur die wenigsten machen.

Und dann immer mit Regress und versicherung. Klar besteht die Gefahr, aber zeig mir doch mal ein Urteil, wo die Versicherung nicht zahlen muss, und nicht beweisen musste, dass die Scheiben dran schuld waren ??

Gruß

Jaja eine Folie die die Rettung behindert.
Jeder Arbeiter bei Feuerwehr und Rettungsdienst wird darüber lachen.

Eine Tönungsfolie macht noch lange kein Verbundglas draus, wie etwa die WSS.
Eine Scheibe mit Folie fällt wenigstens am Stück raus, ohne den Fahrer noch zusätzlich mit tausenden kleinen Glassplittern zu bestreuen.
Also ist dies eher von Vorteil bei einem Unfall.

Ein ganz anderer Punkt ist, die Polizei möchte gern sehen wie sich der Fahrer verhält bei einer möglichen Kontrolle.
Dies ist bei getönten Scheiben nur eingeschränkt möglich und auf Überraschungen haben die kein Bock.

Zitat:

Original geschrieben von C0RLE0NE


Jaja eine Folie die die Rettung behindert.
Jeder Arbeiter bei Feuerwehr und Rettungsdienst wird darüber lachen.

Eine Tönungsfolie macht noch lange kein Verbundglas draus, wie etwa die WSS.
Eine Scheibe mit Folie fällt wenigstens am Stück raus, ohne den Fahrer noch zusätzlich mit tausenden kleinen Glassplittern zu bestreuen.
Also ist dies eher von Vorteil bei einem Unfall.

Ein ganz anderer Punkt ist, die Polizei möchte gern sehen wie sich der Fahrer verhält bei einer möglichen Kontrolle.
Dies ist bei getönten Scheiben nur eingeschränkt möglich und auf Überraschungen haben die kein Bock.

RICHTIG!!!!!!😛

Explizit verboten ist es meines Wissens nach nicht. Das man es als "normaler" Bürger nicht darf ist wohl klar, aber der Staat muss sich ja eine Gesetzeslücke frei halten, um bei Regierungsfahrzeugen die Scheiben vorne tönen zu lassen. Hat bei denen aber sicherlich auch einen Sicherheitsaspekt.

Hier die Antwort eines "TÜV'ers" zum Thema Tönungsfolie an den vorderen Scheiben:

Zitat:

Sehr geehrter Herr...,

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist
folgendes zu beachten:

1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat.

Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist => ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig.

Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.).

Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig.

Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Danner

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFZ, München
Produktbereich Fahrzeuge

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